Monatsarchiv für August 2008

Aug 31 2008

Altersvorsorge für Selbstständige, wer hilft unabhängig die Basis-Rente zu vergleichen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Selbstständige dürfen – oder müssen – je nach Betrachtungsweise anders als Angestellte ihre Altersvorsorge selbst organisieren. Wer nicht bis zu seinem Ableben arbeiten möchte, ist demnach gut beraten eine finanzielle Vorsorge für „später“ zu treffen. Angesichts der sehr unterschiedlichen Möglichkeiten fragt sich der eine oder andere aber vielleicht doch wo unabhängige Altersvorsorge Beratung zu bekommen ist.

Zu den speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Freiberuflern zugeschnitten Angeboten gehören die staatlich mittels Steuervorteilen geförderte Basis- oder Rürup-Rente. Diese ist hinsichtlich ihres Aufbaus der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich. Die Beiträge zu einer solchen privaten Altersrente lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro (zurzeit nur anteilig) von der Steuer absetzen und bieten somit sogar Vorteile für Angestellte, die ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben.

Den Überblick über die Basis-Renten Angebote zu behalten ist unmöglich

Zugegeben, es wird jemanden geben, der den Üblick hat. Auf diesen einen Spezialisten kann man aber in diesem Fall keine Meinung aufbauen - für Privatperson zu denen hier auch Selbständige gerechnet werden ist es unmöglich, eingeständig einen Überblick über die Vielzahl der Angebote auf dem Markt zu bekommen.

Dabei gibt es sogar rechtliche Vorgaben, die alle Angebote einer Basis-Rente (Rürup-Rente) erfüllen müssen. So sollen die Grundleistungen aller Versicherer gleich sein, dennoch gibt es bei den Serviceleistungen und bei der Gewinnbeteiligung teils deutliche Unterschiede.

Versicherungsmakler – oder doch lieber gleich das Internet befragen?

Helfen kann dabei zum Beispiel ein unabhängiger Versicherungsmakler. Dieser besitzt einen besseren Überblick und kann mit Hilfe von Vergleichsprogrammen relativ schnell (aber nicht unkompliziert – sie werden verstehen was hier gemeint ist, wenn Sie den Fragenkatalog sehen) das Produkt finden, das sich am besten an die individuellen Bedürfnisse anpassen lässt.

Allerdings ist bei den Versicherungsmaklern auch eine gewisse Vorsicht wichtig, denn nicht alle beraten nur für den Kunden. Versicherungsmakler erhalten ihre Vergütung von dem Versicherer und so gibt es einige, die hauptsächlich nach der Provisionshöhe vermitteln. Leider ist das im Voraus nicht immer gut zu beurteilen, Verbraucherzentralen und Internetportale können jedoch gute Hinweise bieten.

Lassen Sie sich ihre Beratung etwas kosten – Honorarberater bieten Mehrwert

Wer ganz sicher gehen will, wendet sich am besten an einen Honorarberater. Dieser bekommt keine Provision von der Versicherung, erhebt jedoch ein Beratungshonorar. Dafür kann sich der Kunde sicher sein, dass er eine unabhängige Beratung bekommt. Adressen von Honorarberatern finden sich im Internet oder in den gelben Seiten. Sie sind zwar meistens nicht gerade billig, aber immerhin ist eine Rentenversicherung auch ein Produkt, in das eine Menge Geld gesteckt werden muss, damit der Lebensabend gesichert werden kann. Von daher ist der Weg zu einem Honorarberater der sicherste, aber möglicherweise nicht der Günstigste. Ein guter Makler und vor allem objektiver kann aber ebenbürtige Leistungen erbringen – woran Sie den erkenn können bleibt allerdings häufig rätselhaft.

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Aug 30 2008

Was steht im Rentenanpassungsgesetz?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Das Rentenanpassungsgesetz oder auch kurz RAG genannt ist seit 1991 wirksam, da der allgemeine Bemessungsgrundlage vom Jahr 1990 auf das Jahr 1991 angestiegen ist. Die gesetzlichen Rentenversicherungen wurden daher ab dem 1. Juli 1991 nach den Paragraphen 2 bis 5 eben diesen Gesetzes angepasst. Und zwar wie folgt:

Die allgemeinen Vorschriften auf die angepassten Renten sind über ein Zusammentreffen und vor allem auch Ruhen von Renten gut anzuwenden. Wenn die Rente durch die alleinige Anpassung nicht einen höheren als den bisherigen Betrag ergibt, dann ist genau dieser Betrag weiter zu leisten. Wenn die Anpassung der Rente in Verbindung mit der Rentenversicherung vom Träger einzubehaltenden Krankenversicherungsbeitrag mit dem ausgezahlten Zuschuss für die Krankenversicherung einen niedrigeren als den bisherigen Zahlbetrag hat, dann ist auch dieser weiter zu leisten. Als Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung gilt der Auffüllbetrag.

Können jedoch sonstige Renten nicht nach Paragraph 2 angepasst werden, ergibt sich daraus der anpassungsfähige Rentenbetrag um 4,7 vom Hundert welcher erhöht wird.

Die allgemeinen Bemessungsgrundlagen ergeben sich aus:

- der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten von 33.149 Deutscher Mark und der knappschaftlichen Rentenversicherung von 33.499 Deutscher Mark.

Angesichts eines solche hemmungslosen angewandten Juristendeutsch muss sich auch niemand mehr fragen warum sich keiner mit dem Thema Rente oder Altersvorsorge auseinander setzen möchte. Es ist einfach zu kompliziert um einen praktischen Nutzen für den Normal-Renten-Sparer zu haben. Schade eigentlich, ist dieses Thema doch von ebenso volkwirtschaftlicher wie auch privater Bedeutung.

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Aug 29 2008

Private Renten – die Basis-Rente als Altersrente für Selbständige

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Als wäre die passende Auswahl unter den verschiedenen Altersvorsorge Angeboten nicht schon komplex genug gewesen, wurde im Jahr 2005 eine neue Art der privaten Altersvorsorge - die Rürup-Rente (Basis-Rente) eingeführt. Im Gegensatz zu den meisten anderen, bisher dagewesenen Altersvorsorgeverträgen (Ausnahme: Riester-Rente), handelt es sich bei der Rürup-Rente allerdings nicht um einen absolut ungeförderten Privatvertrag. Im Gegenteil: Inhaber einer Basis-Rente können mit zum Teil erheblichen Steuererleichterungen rechnen.

Basis-Rente durch Reform der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Basis-Rente wurde im Rahmen der Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt und verfolgt den Zweck, den Menschen eine Leibrente als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung an die Hand zu geben. Als vornehmliche Zielgruppe werden hierbei die Selbstständigen durch die Rürup-Rente angesprochen, auch Angestellte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen können aber mit zum Teil erheblichen Steuerentlastungen rechnen.

Da es seit 2005 nur noch sehr eingeschränkt möglich ist, private Altersvorsorgeverträge als Sonderausgaben steuerlich anzusetzen, bleibt den Selbstständigen heute kaum noch eine Wahl - eine Riester-Rente könnten sie abschließen haben aber eher keinen Vorteil davon, da sie nicht förderfähig sind (es sei denn, sie sind mit einer förderfähigen Person verheiratet) und Privatverträge müssen voll aus dem Netto bezahlt werden. Mit “Privatverträge” sind hierbei allerdings nur die Verträge der so genannten “Dritten Schicht der Altersvorsorge” gemeint, also alle Verträge außer Riester- und Rürup-Renten.

Die Grenzen für die steuerliche Absetzbarkeit der Basis-Rente sind dem Rahmen in dem auch Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung steuerlich berücksichtigt werden analog: Im Jahre 2005 konnten Inhaber einer Basisrente 60% des gezahlten Beitrages (maximal 20.000 Euro pro Jahr bei Singles und 40.000 Euro pro Jahr bei Verheirateten) steuerlich berücksichtigen. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jedes Jahr um 2% an - bis dann in 2025 die Beträge in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden können.

Steuerlast ist aufgeschoben nicht aufhoben

Wo der Staat etwas gibt, da nimmt er aber auch immer etwas. Bei der Basis-Rente äußert sich dieses “Nehmen” in der Form, dass die Auszahlungen, die man später als Rente (eine einmalige Kapitalabfindung ist grundsätzlich nicht möglich) erhält, versteuern werden müssen. Hierfür wurden, wieder analog zur gesetzlichen Rente, 2005 50% der Auszahlung herangezogen. Bis 2020 steigt dieser Betrag jedes Jahr um 2%, von 2020 bis 2040 dann um 1% pro Jahr an. Erst ab dem Jahr 2040 sind dann alle Auszahlungen, die man aus einer Rürup-Rente erhält, steuerpflichtig.

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Aug 28 2008

Ich habe ein kleines Unternehmen – sollte ich eine Basis-Rente abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Ohne eine zusätzliche, private Altersvorsorge wird es in Zukunft kaum möglich sein, ein vernünftiges Auskommen im Alter zu gewährleisten - soviel ist den meisten Menschen durch die öffentliche Rentendiskussion der letzten Jahre klar geworden. Was dabei für Angestellte gilt, gilt umso stärker für Selbstständige, denn genau diese Gruppe ist es, die in der Regel überhaupt keine Auszahlung aus der gesetzlichen Rente zu erwarten hat - alles muss privat angespart werden.

Gerade junge Selbstständige fragen sich deshalb sehr häufig, welche Verträge sie am besten für sich abschließen sollten. Bis 2005 war die Auswahl hierbei relativ groß, ist es doch stets so gewesen, dass Altersvorsorgeverträge, die nicht fondsgebunden waren, im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig waren. Dies ist heute jedoch nicht mehr möglich: Als 2005 die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten sind, wurde auch diese Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs abgeschafft.

Private Vorsorge mittels Basis-Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge

Im Jahr 2008 ist die Welt der Altersvorsorgeprodukte grundsätzlich in drei Schichten einzuteilen. In die erste Schicht fallen dabei die gesetzliche Rentenversicherung und die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Zur zweiten Schicht gehört die Riester-Rente und auch die betriebliche Altersversorgung und zur dritten Schicht zählen sämtliche anderen, privaten Altersvorsorgeverträge. Wenn man sich nun als junger Selbstständiger Gedanken über die beste Vorsorge macht, dann muss man sich stets vor Augen halten, dass die Beiträge, die man für seine Altersabsicherung zurücklegt, nach Möglichkeit in der Steuererklärung als gewinnsenkend angerechnet werden sollten.

Da aber der Sonderausgabenabzug für Produkte der dritten Schicht heute so gut wie nicht mehr existent ist und eine Riester Rente für einen Selbstständigen nur dann in Frage kommt, wenn dieser mit einer direkt förderfähigen Person (Arbeitnehmer, Beamte z.B.) verheiratet ist, bleibt eigentlich nur die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder eben die Basisrente - mit Sicherheit die bessere Alternative.

Die Beiträge, die in die Rürup-Rente entrichtet werden, sind, gestaffelt, bis zu einer Höhe von 20.000 Euro bei Singles und 40.000 Euro bei Verheirateten steuerlich absetzbar. Im Gegenzug muss allerdings die Rente, die man als Auszahlung aus einer Rürup-Rente erhält, zum Teil (ab 2040 voll) versteuert werden.

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Aug 27 2008

Warum die Rürup-Rente fast ein Muss für Selbstständige ist

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die im Jahr 2005 eingeführte Rürup-Rente (nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt) ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung. Neben der Riester Rente wurde sie ins Leben gerufen, um die immer größer werdende Lücke in der Altersversorgung durch die in ihrer Höhe kontinuierlich schwindende gesetzliche Rente zu schließen. Dadurch, dass die Rürup-Rente die gleichen Leistungsmerkmale (die monatliche Ansparform und die erst ab dem 60. Lebensjahr mögliche Verrentung) wie die gesetzliche Rente aufweist, wird sie auch als Basis Rente bezeichnet. Initiiert wurde sie für alle in Deutschland lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Personen. Besonders vorteilhaft ist sie für unselbstständig beschäftigten Arbeitnehmern mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz und noch mehr für die Selbstständigen und für die Freiberufler. Denn ihre Vorzüge liegen vor allem an den steuerlichen Entlastungen, die sie bei diesen Personengruppen bewirkt.

In Zahlen sieht es wie folgt aus: die Aufwendungen für die Rürup-Rente können von anfangs 60 % im Jahr 2005 in Schritten von 2 % pro Jahr ansteigend bis 100 % im Jahr 2025 als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden und die Einkommenssteuer verringern. Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, ist derzeit 20.000 € pro Person und 40.000 € für Eheleute.

Klassische Rentenversicherungen verloren 2005 ihren Steuervorteil

Da die Aufwendungen für die klassischen privaten Rentenversicherungen seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar sind, wurde die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler ab 2006 noch attraktiver. Wer sich nach November 2006 für eine Rürup-Rente entschieden hatte, durfte bereits für 2006 (sogar rückwirkend ab 1. Januar 2006) die ganzen 62 % seiner Aufwendungen steuerlich absetzen.

Basis-Rente profitiert von der Abgeltungssteuer

Hinsichtlich der ab 2009 in Kraft tretenden Abgeltungsteuer ist die Rürup-Rente noch interessanter, da sie davon nicht betroffen ist. Zum einen wird während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Einzahlungen erhoben, wodurch die Rendite dank Zinseszinseffekt steigt. Und zum zweiten wird die Rürup-Rente zwar nachgelagert versteuert, jedoch lediglich nach dem persönlichen Steuersatz, der im Rentenalter erfreulicherweise niedriger ist.

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