Sep 30 2008
Bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Basis-Rente?
Nein, die Rürup-Rente, die eigentlich Basisrente heißt, ersetzt nicht die gesetzliche Rentenversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung in die zumeist Arbeitnehmer einzahlen, welche in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ist die Basis-Rente als private Altersvorsorge gedacht in die vor allem Selbstständige und Freiberufler einzahlen. Beschäftigten in einem Angestelltenverhältnis steht die Möglich eine solche Basis-Rente zusätzlich abzuschließen aber offen.
Basis-Rente bietet Selbstständigen steuerliche Vorteile
Die Rürup Rente bietet sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende an und gilt als die momentan einzige Altersvorsorge für diese Personengruppen, welche staatliche Förderungen durch Steuervorteile erhält. Aus diesem Grund finden auch immer mehr für gut verdienende Angestellte Interesse an dieser Form der privaten Altersvorsorge.
Eingezahlte Basis-Renten Beiträge können steuerlich bei Alleinstehenden bis 12.000 Euro und bei wenn klar wird wie gut oder schlecht das Geschäftsjahr des Einzelnen abschließen wird.
Die Rentenhöhe bemisst sich nach der Höhe des Kapitalvermögens
Bei der Rentenauszahlung rechnet sich die Höhe der Rente aus der Höhe der eingezahlten Beiträge, des Alters bei Vertragsabschluß, der Vertragslaufzeit und der Einkommensgrenze bei Vertragsabschluß. Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr und erfolgt in einer lebenslangen monatlichen Auszahlung.
Bei der Einführung der neuen Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 gilt auch die Basisrente als kapitalbildende Versicherung, welche mit 25% versteuert werden muss. Wird jedoch in einer Laufzeit von 12 Jahren eingezahlt und hat der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, fällt nur noch eine Besteuerung von 12,5% an.
