Monatsarchiv für September 2008

Sep 30 2008

Bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Nein, die Rürup-Rente, die eigentlich Basisrente heißt, ersetzt nicht die gesetzliche Rentenversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung in die zumeist Arbeitnehmer einzahlen, welche in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ist die Basis-Rente als private Altersvorsorge gedacht in die vor allem Selbstständige und Freiberufler einzahlen. Beschäftigten in einem Angestelltenverhältnis steht die Möglich eine solche Basis-Rente zusätzlich abzuschließen aber offen.

Basis-Rente bietet Selbstständigen steuerliche Vorteile

Die Rürup Rente bietet sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende an und gilt als die momentan einzige Altersvorsorge für diese Personengruppen, welche staatliche Förderungen durch Steuervorteile erhält. Aus diesem Grund finden auch immer mehr für gut verdienende Angestellte Interesse an dieser Form der privaten Altersvorsorge.

Eingezahlte Basis-Renten Beiträge können steuerlich bei Alleinstehenden bis 12.000 Euro und bei wenn klar wird wie gut oder schlecht das Geschäftsjahr des Einzelnen abschließen wird.

Die Rentenhöhe bemisst sich nach der Höhe des Kapitalvermögens

Bei der Rentenauszahlung rechnet sich die Höhe der Rente aus der Höhe der eingezahlten Beiträge, des Alters bei Vertragsabschluß, der Vertragslaufzeit und der Einkommensgrenze bei Vertragsabschluß. Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr und erfolgt in einer lebenslangen monatlichen Auszahlung.

Bei der Einführung der neuen Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 gilt auch die Basisrente als kapitalbildende Versicherung, welche mit 25% versteuert werden muss. Wird jedoch in einer Laufzeit von 12 Jahren eingezahlt und hat der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, fällt nur noch eine Besteuerung von 12,5% an.

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Sep 29 2008

Gibt es eine EU-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Bis zum Jahr 2000 war die EU Rente die Definition für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die auch gezahlt werden konnte, wenn der ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr durchführbar war. Versicherte, die diese Rente vor dem 63. Lebensjahr erhalten, müssen mit einem Abzug von 0,3 % pro Monat rechnen. Der maximale Abzug beträgt 10,8 %: Der Abzug bleibt auch bei einer folgenden Alters- oder Witwen- bzw. Wittwerrente erhalten. Die Berechnung der Rentenhöhe einer EU Rente ist immer vom bisherigen Einkommen und den Beitragsjahren abhängig.

Erwerbsunfähigen-Rente (EU-Rente) erhält nur wer

Seit 2001 bedeutet Erwerbsunfähigkeit (EU) dass gesundheitlich bedingt, überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausführbar ist. Sie bezieht sich nicht mehr nur auf den ausgeübten Beruf, sondern auf sämtliche beruflichen Tätigkeiten. Volle Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der betreffende auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden pro Tag in einer 5 Tage Woche arbeiten kann. Von 3-6 Stunden pro Tag in einer Woche kann eine Teilrente gezahlt werden. Kann der Betreffende nach einem ärztlichen Gutachten 6 Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausführen, bekommter nichts. Anspruchsberechtigt auf diese neue EU Rente sind nur Personen, die bestimmte Parameter erfüllen.

Sie müssen vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein. Darüber hinaus muss mit Eintritt der vollen Erwerbsminderung die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Der Versicherungsnehmer muss also mindestens 5 Jahre gesetzlich Renten versichert gewesen sein. Davon können 2 Jahre freiwillige Mitgliedschaft sein. Die EU Rente wird immer für einen Zeitraum von 3 Jahren genehmigt. Danach erfolgt eine erneute Prüfung der Bedürftigkeit.

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Sep 28 2008

Wer unterliegt der Versicherungspflicht der Rentenkasse?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (Rentenkasse) ergibt sich aus Sozialgesetzbuch (SGB) und zwar aus dem sechstes Buch (VI), das auch die Überschrift “Gesetzliche Rentenversicherung” trägt und hier insbesondere aus den ersten 3 Paragraphen.

Im ersten Paragraphen geht es vor allem um die abhängig Beschäftigten also die Arbeiter und Angestellten. Versicherungspflichtig sind alle Personen (unabhängig vom Einkommen), die für Arbeitsentgelt oder in Berufsausbildung beschäftigt sind, auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Hierzu zählen auch Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei einer gewissen Regelmäßigkeit einer Leistung, die in Heimen Untergebrachten.

Hierzu zählen nicht die Beamten, weil diese ja kein Arbeitsentgelt sondern eine Alimentation erhalten.

Im zweiten Paragraphen geht es um selbständig Tätige, die auch versicherungspflichtig werden können. Der Versicherungspflicht der Rentenkasse unterliegen

  • Lehrer und Erzieher, sofern sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt
  • Pflegepersonal, das in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege arbeitet sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt
  • Hebammen sowie Entbindungspfleger
  • Seelotsen
  • Künstler und Publizisten entsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Hausgewerbetreibende
  • Küstenschiffer und Küstenfischer, die nicht mehr als vier versicherungspflichtige Angestellte beschäftigen
  • Gewerbetreibende, die in einer Handwerksrolle eingetragen sind, für die aber weitere Detailregelungen gelten
  • So genannte Scheinselbstständige; das sind Personen, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und darüber hinaus Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten.

Nach § 3 unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht der Rentenkasse weiterhin jene Personen, die wenigstens 14 Stunden wöchentlich in einer häuslichen Umgebung als Pflegepersonal arbeiten sowie die Wehrdienst- oder Zivildienstleistenden.

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Sep 27 2008

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Basis- Rente als Altersversorgung

Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basis-Rente, die häufig unter dem Namen ihres Erfinders Bert Rürup als Rürup- Rente bezeichnet wird, ist für Selbständige und Freiberufler aus steuerlicher Sicht gesehen eine überaus praktische Form der Vorsorge für das Alter.

Basis-Rente Anleger erhalten anders als dies bei der Riester-Rente der Fall ist, keine staatliche Förderung nach Antragsstellung, sondern profitieren auf indirektem Wege über einen Steuervorteil, der direkt nach Abschluss einer Basis- Rente, bzw. auf Basis der eingezahlten Altersvorsorge Beiträge bemessen wird. Dies kann und wird vermutlich auch mangels anderer Steuersparmodelle in den nächsten Jahren in steigendem Maße für Anleger interessant werden und in einem überschaubaren Rahmen auch erhebliche steuerliche Vorteilen mit sich bringen.

Monatliche Beiträge können mit Einmalbeiträgen kombiniert werden

Versicherungen haben ihren Kunden über Jahrzehnte hinweg antrainiert, dass Beiträge monatlich und regelmäßig zu entrichten sind. Einmalige Einzahlungen spielten in diesem Geschäft vielfach keine Rolle, da diese nicht der Provision des Vertreters zuzurechnen sind und somit im Rahmen der Beratung keinen sonderlich hohen Stellenwert genossen. Dies ist aber vor allem für Selbständige und Freiberufler eine hohe Hürde, da diese Kundengruppen oft nur über unregelmäßige Einkünfte verfügen und entsprechend auf eine flexible Zahlung wert legen. Dieser Vorteil wird jetzt bei der Basis-Rente besonders in den Vordergrund gerückt, so können zusätzlich zu den häufig niedrigen monatlichen Beiträgen jederzeit Einmalzahlungen in beliebiger Höhe vorgenommen werden, die dann bis zu jeweiligen steuerlichen Höchstgrenze auch als steuernmindernde Altersvorsorge Kosten anerkannt werden.

Flexibler Rentenbeginn und Übertragbarkeit auf Kinder

Der Beginn der gesetzlichen Altersrente wurde mittlerweile auf ein Alter von 67 Jahren festgesetzt, was auf die Altersvorsorge vieler Selbständigen keine Auswirkung hat. Sie können in Rente gehen sobald sie dies wollen oder es sich leisten können. Sofern sie von dem steuerlich begünstigten Basis-Renten Modell Gebrauch machen, gelten aber auch hier Regeln. D.h. der früheste mögliche Rentenbeginn ist die Vollendung des 60. Lebensjahres, womit theoretisch sogar die Möglichkeit besteht bereist ab dem 60. Lebensjahr eine Rente zu beziehen und trotzdem weiter zu arbeiten. Davon werden allerdings die wenigsten Gebrauch machen, werden dann nämlich Renteneinkünfte zusammen mit den Erwerbseinkünften entsprechend zusammen und damit höher besteuert.

Nicht gesetzlich geregelt ist die Vererbbarkeit von Basis-Renten, was bislang zu einer geringen Akzeptanz seitens der Kunden geführt hat. Neue Anlagekonzepte wie das der DWS BasisRente Premium ermöglichen aber die Übertragung der eingezahlten Guthaben auf Kinder im Betreuungsalter oder aber Ehepartner, somit ist das angesparte Basis-Renten Guthaben nicht länger verloren, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.

Basis-Rente bietet verbesserte Rentenaussichten

Wichtig für die Entscheidung zu einer Altersvorsorge ist eigentlich immer eine Antwort auf die Frage: Was bekomme ich später für meine Beiträge, wie hoch wird meine Rente sein, welcher Anbieter erzielt die höchste Rendite. Die Antwort ist rein spekulativ, sicher ist nur, die gesetzliche Rente ist in diesem Renten Vergleich nicht die erste Wahl.

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Sep 26 2008

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Was ist privat an der Privaten Rente?

Abgelegt unter Renten-Informationen

Gerade in der heutigen Zeit, in der Rentner immer älter werden und die Leute immer länger arbeiten müssen, ist festgestellt worden, dass die gesetzliche Regelaltersrente in den meisten Fällen alleine nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Eine Private Rente soll diese Versorgungslücke abdecken. Diese Privaten Altersvorsorgen laufen nach dem Verfahren der so genannten Kapitaldeckung. Mit den über die lange Laufzeit angesparten Beträgen und den daraus resultierenden Zinsen hat der Anleger einen bestimmten Betrag angespart, um seine zusätzlichen Bedürfnisse abzudecken.

Verschiedene Möglichkeiten der privaten Rente stehen zur Auswahl:

Riester- Rente

Diese Form der zusätzlichen Rente wird staatlich gefördert. Die Beiträge sind zudem noch steuerlich absetzbar. Hier hat der Anleger die freie Wahl zwischen einem “normalen” Rentensparplan, eine Rentenversicherung oder auch eine Renten-Fonds-Police. Zu Beginn des folgenden Jahres nach der Ansparung wird der Anleger aufgefordert, für die zusätzliche Vergabe von staatlichen Fördermitteln den letzten Jahresbeitrag nachzuweisen. Die so genannte Riester- Rente kann, falls der Anleger dies wünscht, zu Beginn des Rentenalters allerdings in einer Summe ausgezahlt werden.

Basis- oder Rürup-Rente

Diese Renten-Art ist ein privater Rentenvertrag, der steuerlich besonders absetzbar ist und im Grunde auf diese Weise auch eine staatliche Förderung erhält. Bei dieser Basis-Rente wird bis zum Renteneintrittsalter mit 60 Jahren eine bestimmte monatliche Summe eingezahlt. Jährliche Einmalzahlungen sind möglich und werden ebenfalls steuerlich besonders berücksichtigt. Hierbei bekommt der Anleger aber grundsätzlich nur jeden Monat bis zu seinem Ableben einen monatliche vorher festgelegten Betrag ausgezahlt, welcher nur durch besondere zusätzliche Absicherungen bis zur Endsumme vererbt werden können. Stirbt der Anleger jedoch vor Eintritt des Rentenalters, so wird das eingezahlte (teilweise Ausnahme - fondsgebundene Basis-Rente) Geld nicht zurück erstattet.

Betriebliche Altersvorsorge

Durch eine schriftliche besondere Erteilung teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit, dass er für ihn eine Betriebliche Altersvorsorge getroffen hat. Hierüber gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das Rentenförderungsgesetz. Die monatlichen Einzahlungen bis zum Renteneintrittsalter in eine Rentenkasse, spezielle Renten- Fonds oder in eine Direktversicherung werden ebenfalls staatlich gefördert.

Somit wird jede Form der zusätzlichen Rentenabsicherung durch eine staatliche Begünstigung gefördert.

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Sep 25 2008

Gibt es einen Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Beitragszahlungen zur Basisrente, teilweise auch Rürup-Rente genannt sind sonderausgabenabzugsfähig, wenn der Vertrag gewisse Voraussetzungen erfüllt. Er muss unkündbar und unpfändbar sein, eine Auszahlung des angesparten Kapitals nur als lebenslange Leibrente vorsehen und der Rentenbeginn muss nach Vollendung des 60., bzw. bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011 des 62., Lebensjahres liegen.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können die Beiträge zur Basisrente zusammen mit den Beitragszahlungen für die Basisversorgung, d.h. die gesetzliche Rentenversicherung, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Anrechnung erfolgt über eine Staffelung. Im Jahr 2005 konnten 60 % de eingezahlten Beiträge bis maximal 20.000 Euro geltend gemacht werden. Dieser anrechenbare Anteil steigt um jährlich 2 %-Punkte auf 100 % im Jahr 2025. Für Verheiratete beträgt der Höchstbetrag der anrechenbaren Sonderausgaben entsprechend 40.000 Euro.

Dies wird am folgenden Beispiel Sonderausgabenbetrag noch einmal verdeutlicht (mtl. Einzahlung von 400 Euro):

Jahr Prozentsatz Beitrag Sonderausgabenbetrag Basis-Rente

2005 60 % 4.800 EUR 60 % * 4.800 EUR = 2.880 EUR
2006 62 % 4.800 EUR 62 % * 4.800 EUR = 2.976 EUR
2007 64 % 4.800 EUR 64 % * 4.800 EUR = 3.072 EUR

2024 98 % 4.800 EUR 98 % * 4.800 EUR = 4.704 EUR
2025 100 % 4.800 EUR 100 % * 4.800 EUR = 4.800 EUR
2026 100 % 4.800 EUR 100 % * 4.800 EUR = 4.800 EUR

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Sep 24 2008

Wann heißt es eigentlich Pension und wann Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die Frage klingt banal und hat dennoch absolute Berechtigung: Wann heißt es Pension und wann Rente – und wer bekommt Pension und wer Rente? Auch wenn beides bedeutet, dass man nach dem Arbeitsleben regelmäßige Einkünfte bezieht, so ist das gleiche hier nicht dasselbe.

In Deutschland wird die Pension an Beamte, Richter, Soldaten, Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, welche einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nachgegangen sind als Altersversorgung gegeben, wenn das Pensionsalter erreicht wurde. Die Höhe dieser Altersversorgung wird im Gesetz über die Versorgung von Beamten und Richtern in Bund und Ländern geregelt. Dies gilt für Beamte in Deutschland.

Schaut man sich im Gegensatz zur Pension einmal die Rente an, so kann gesagt sein, dass die Rente von Beitragshöhen und Beitragszeit abhängig ist. Bemessen wird das Ganze nach den erbrachten Rentenbeiträgen. Diese werden zu 50 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbracht. Pensionäre hingegen haben den Anspruch auf eine so genannte Mindestversorgung. Diese Versorgung soll Beamte so absichern, dass es jederzeit eine Gewährleistung gibt, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten gewährleistet ist.

Pensionäre können auch Weihnachtsgeld bekommen

Die Krankheits- und Pflegekosten können in der Regel bis zu 70% vom Arbeitgeber als Beihilfe erstattet werden. Dazu sei gesagt, dass jedoch nicht alle Aufwendungen beihilfefähig sind. Ein weiterer Unterschied zwischen Pensionären und Rentnern ist, dass ein Teil der Pensionäre eine einmal jährliche Sonderauszahlung wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld erhält.

Rentner hingegen erhalten solch eine Sonderauszahlung nur, wenn eine entsprechende Erhöhung der Monatsrente erreicht wurde. Man kann sogar zusätzlich zur Pension Rente bekommen. Diese Rente wird jedoch mindernd auf die Pension angerechnet. Man kann dies erreichen, indem man als Angestellter beziehungsweise Arbeiter eine Rentenanwartschaft erworben hat.

Somit wird die Beamtenpension gekürzt. Angerechnet wird ebenfalls eine Hinterbliebenenrente. Dies ist bei Rentnern jedoch nicht der Fall.

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Sep 23 2008

Die unterschiedlichen Formen der Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Es gibt unterschiedliche Formen der Rente. Neben der Altersrente existieren noch die Hinterbliebenenrente, die Erwerbsminderungsrente und die Erziehungsrente.

Der Anspruch auf Regelaltersrente besteht seit kurzem erst nach der Vollendung des 67. Lebensjahres. Wer nicht so lange arbeiten will, muss pro Monat, den er früher in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Allerdings genießen ältere Arbeitnehmer den so genannten Vertrauensschutz und können noch mit 65 Jahren die volle Rente beantragen, bzw. einige Monate vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen.

Die Hinterbliebenenrente versorgt verwitwete Ehegatten und Waisen. Einen Antrag auf Waisenrente können nicht nur die leiblichen Kinder eines verstorbenen Elternteils stellen, sondern auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und jünger als 18 Jahre sind.

Auf Witwen- bzw. Witwerrente haben alle Ehepartner Anspruch, die vor dem 1.1.2002 geheiratet haben. Seit 2002 wird diese Rente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat. Ausnahmen: Der Tod des Ehepartners ist durch einen Unfall eingetreten, oder der verwitwete Ehepartner kann nachweisen, dass die Ehe nicht nur aus Versorgungsgründen geschlossen wurde.

Erziehungsrente können Personen erhalten, die ein Kind zu erziehen haben und deren geschiedener Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung ist, dass der überlebende Ehepartner nicht wieder geheiratet hat.

Die Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Arbeitnehmer, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wer zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

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Sep 22 2008

Was beinhaltet die staatliche Grundsicherung

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Gerade in der heutigen Zeit, wo die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird, ist es das Bestreben des Staates, alle Bedürftigen dieses Landes mit dem zum Leben notwendigen Minimum abzusichern. Dies gilt im Übrigen auch für diejenigen, die keine private Zusatzrente wie z.B. die Riester-Rente für den Vermögensaufbau nutzen können, auch für diese Personengruppe müssen Grundbedürfnisse finanziell abgesichert sein.

Die Staatliche Grundsicherung schafft hier Abhilfe. All die Leute, deren Lebensunterhalt anderweitig nicht gesichert werden kann, erhalten durch die Grundsicherung das Lebensminimum.

Grundsicherung beträgt 347 Euro zzgl. Wohn- und Heizkosten

Der Regelsatz der Staatlichen Grundsicherung beträgt seit dem 01.07.2007 für eine allein stehende Person 347,- Euro. Alleinstehende bekommen diesen Betrag zu 100 % ausbezahlt, während bei Ehepartnern der Betrag zu 90 % ausbezahlt wird. Zu berücksichtigen ist hierbei noch, dass sämtliche Einkünfte beider Partner angerechnet werden. Nur Sachleistungen der Pflegestufen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Hinzu kommen noch die Kosten für Unterkunft incl. Neben- und Heizkosten. Die Stromkosten muss jeder Berechtigte selbst tragen. Bei der Festsetzung der Wohnungsgröße wurden seitens der Bundesregierung ebenfalls Grundsätze festgelegt. Einer allein stehenden Person stehen 45 m² zur Verfügung. Bei Ehepaaren wird eine Wohnungsgröße von 60 m² zugrunde gelegt. Auf kommunaler Ebene sind aber Ausnahmen möglich, und zwar dann, wenn die Quadratmeterzahl den Grenzwert übersteigt, die tatsächlichen Kosten für die Miete jedoch weitaus geringer ist als der durchschnittliche Quadratmeterpreis.

Harz IV Leistungen entsprechen der Grundsicherung

Wer bislang an Geldleistungen Hartz IV erhalten hat, für den gibt es jedoch keine Änderungen, da die staatliche Grundsicherung und Harzt IV gleich sind. Heute braucht daher eigentlich niemand Angst zu haben, auf der Straße zu landen. Durch die staatliche Grundsicherung, welche durch jeden in Anspruch genommen ist per Gesetz ein quasi Mindesteinkommen gesichert. Inwieweit von diesem Betrag tatsächlich die Grundbedürfnisse finanziert werden können, ist jedoch weithin strittig. Vor allem in größeren Städten können die Lebenshaltungskosten, die jenseits der Mietkosten anfallen deutlich über dem Durchschnitt liegen und die somit die Grundbedürfnisse des Einzelnen zu einem täglichen Spar-K(r)ampf werden lassen.

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Sep 21 2008

Was passiert mit meiner Basis-Rente, wenn ich meine Arbeit verliere

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Anders als vielfach vermutet kann eine Basis-Rente oder auch Rürup-Rente genannt, auch von Angestellten und Beamten abgeschlossen werden. Die Frage nach möglichen Folgen welche durch Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers verursacht werden, stellt sich also durchaus.

Was passiert also, wenn bedingt durch ein vermindertes Einkommen die monatlichen Beträge zu dieser Versicherung nicht mehr bezahlt werden können? Müssen die Beiträge weitergezahlt werden? Kann ich Geld aus dem Vertrag entnehmen, bzw. zieht die Arbeitsagentur das angesparte Kapital mit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes heran?

Die gesetzliche Regelung sagt: Gespartes Basis-Rente Vermögen ist nicht pfändbar

Für die Basisrente gibt es hierzu eindeutige gesetzliche Regelungen. Rentenversicherungsverträge, die als Basisrente abgeschlossen werden, sind unkündbar und begrenzt unpfändbar.

Welche Bedeutung hat dies für den Fall der Arbeitslosigkeit? Aus der Unkündbarkeit ergibt sich, dass anders als bei klassischen privaten Altersvorsorgeverträgen kein Rückkaufswert existiert, d.h. der Vertrag kann nicht gekündigt und wieder kapitalisiert werden. Es besteht aber die Möglichkeit für den Versicherten den Basisrentenvertrag beitragsfrei zu stellen, d.h. es werden bis auf weiteres keine Beiträge mehr gezahlt, das bereits eingezahlte Kapital bleibt aber erhalten und verzinst sich weiter. Eine Beitragsfreistellung führt aber immer zu niedrigeren Schlusswerten, somit auch zu einer niedrigeren Rentenzahlung in den Rentenphase.

Die Tatsache, dass der Vertrag bis zur Höchstgrenze von 238.000 Euro nicht pfändbar ist, hat positive aber auch negative Auswirkungen für den Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit. So besteht für ihn keine Möglichkeit, das in dem Vertrag angesparte Kapital z. Bsp. als Kreditsicherheit zu verwenden um notwendige Ausgaben zu finanzieren.

Die Altersvorsorge bleibt auch bei Bezug von ALG II erhalten

Im Gegenzug führt dies aber auch zum Schutz des angesparten Kapitals im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Normalerweise muss der Arbeitslosengeld II Empfänger, abgesehen von der Freigrenze, erst alles angesparte Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwenden, bevor der Bezug von ALG II möglich ist. Aufgrund der Unpfändbarkeit und Unkündbarkeit bis zur Pfändungsgrenze der Basisrente, darf das in ihr angesparte Kapital aber von der ARGE nicht zur Ermittlung des Vermögens herangezogen werden. Somit bleibt trotz des ALG II Bezuges die Absicherung für das Alter erhalten.

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