Monatsarchiv für Oktober 2008

Okt 30 2008

Wer kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eine umfassende Versicherungspflicht für Arbeitnehmer. Eine Versicherungspflicht für Selbständige ist nur für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Selbständige Handwerksmeister, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, sind rentenversicherungspflichtig. Sie können sich hiervon befreien lassen, wenn sie mindestens für 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dazu rechnen auch die Zeiten, die sie als Arbeitnehmer pflichtversichert waren. Der Antrag ist dabei innerhalb von drei Monaten nach der Erfüllung der Voraussetzungen zu beantragen. Wird der Antrag später gestellt, erfolgt die Befreiung nur für die Zukunft.

Rentenversicherungs-Befreiung auf Probe für Existenzgründer

Personen, die sich selbständig machen, keine Arbeitnehmer beschäftigen und die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind, werden rentenversicherungspflichtig. Hierdurch will man vermeiden, dass Arbeitnehmer eine Scheinselbständigkeit ausüben. Diese Personen können sich von der Versicherungspflicht für die ersten drei Jahre befreien lassen. Nach diesem Zeitpunkt wird erneut geprüft, ob die Voraussetzungen der Befreiung noch bestehen.

Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auch möglich für solche Personen, die gesetzliches Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zugleich Pflichtmitglied der beruflichen Kammer sind. Lehrer und Erzieher an nichtöffentlichen Schulen können sich befreien lassen, wenn ihnen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder kirchenrechtlichen Regelungen eine Anwartschaft auf eine Altersversorgung gewährleistet wird.

Wer zur See fährt kann ebenfalls von der Rentenversicherungspflicht befreit werden

Eine Befreiungsmöglichkeit haben auch die Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben. Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können sich befreien lassen, wenn sie einen privaten Rentenvertrag haben, der eine Altersrente nicht vor dem 60. Lebensjahr vorsieht und der eine Hinterbliebenenversorgung enthält. Voraussetzung ist, dass auch während des Arbeitslosengeldbezuges mindestens Beiträge in Höhe einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

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Okt 29 2008

Kann ich eine Basis-Rente online abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Fast alle Bank- und Versicherungsprodukte können mittlerweile nicht nur in Bankfilialen oder Versicherungsagenturen abgeschlossen werden, sondern auch über das Internet. Für Interessenten der noch relativ jungen Basisrente, stellt sich die Frage, in wie fern ein Abschluss über das Internet möglich und sinnvoll ist.

Eingangs sollte man konstatieren, dass die Basisrente ein relativ komplexes Vorsorgeprodukt ist, an welches sich der Anleger nicht selten über mehrere Jahrzehnte bindet. Der Abschluss einer Basisrente ist daher nicht mit dem Abschluss anderer Bankprodukte - wie etwa Girokonten - vergleichbar. Diese Tatsache verdeutlicht die Notwendigkeit, sich vor dem Abschluss eingehend zu informieren und beraten zu lassen.

Zwar gibt es einige Direktbanken, die den Abschluss über das Internet anbieten, allerdings muss der Kunde hier oftmals auf eine persönliche Beratung verzichten. Die Onlineabwicklung ist zwar meistens sehr gut durchdacht, die Gefahr, dass Fragen ungeklärt bleiben ist aber ungleich höher als bei einem Beratungsgespräch. Da die Modalitäten einer Basisrente nur den wenigsten Menschen in ausreichendem Umfang bekannt sind, eignen sich derartige Angebote nur für einige Wenige. Potentielle “Basis-Rentner” sollten im Allgemeinen also nicht auf eine Beratung durch einen geschulten Vorsorgeberater der Bank oder Versicherung verzichten. Zwar sind die Angebote der Direktbanken auf den ersten Blick günstiger, sollte der Abschluss aber nicht auf den Kunden zugeschnitten sein, kann sich der Abschluss bei einer Direktbank als teurer Fehltritt erweisen. Das beste Produkt bringt in der Regel nämlich relativ wenig, wenn es nicht zu der individuellen Situation des Anlegers passt.

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Okt 27 2008

Was bewirkt der Aufwertungsfaktor der Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Das Lohngefüge in der ehemaligen DDR war ganz anders, als im geeinten Deutschland. Es wurde viel weniger verdient. Dafür waren Mieten (4 Zimmerwohnung Zentralheizung und warmes Wasser 95 Mark der DDR) und Grundnahrungsmittel (ein Brot 1,04 Mark der DDR) wesentlich billiger. Auch heute, 18 Jahre nach der Einheit wird in den neuen Bundesländern länger gearbeitet und wesentlich weniger verdient. Dafür sind die Lebenshaltungskosten gleich und teilweise sogar höher.

Renten -Ausgleich durch Aufwertungsfaktor

Den Ausgleich sollte der Aufwertungsfaktor bei der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bringen. Jeder Euro, der hier in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, wird derzeit mit einem Faktor von 1,1827 bewertet. Das führt zu einem höheren Rentenanspruch, der dann bei den Ost Renten wieder mit einem geringeren Rentenwert abgewertet wird. Dieser Wirrwarr ist kaum zu durchschauen. Tatsache ist, dass die Renten der Rentner, die schon vor der Deutschen Wiedervereinigung Rente bezogen in der Regel stark aufgewertet wurde. Viele wurden damit finanziell besser gestellt als in der DDR.

Vorteil West durch Betriebsrente und private Altersvorsorge

Beachten sollte man dabei allerdings, dass es in der DDR kaum Betriebsrenten gab und private Altersvorsorge nicht üblich war. Alle Rentner, die in den letzten Jahren in Rente gingen, oder jetzt gehen, sind trotz Aufwertungsfaktor meist schlechter gestellt, als vergleichbare Rentner der alten Bundesländer. Der Grund dafür liegt häufig in dem verlauf ihres Arbeitslebens, wurden noch viele der Ostbetriebe nach der Wende „abgewickelt“, was folgte war lange Arbeitslosigkeit. Wer sich wenig mobil zeigte und nicht bereits war und ist auch in den westlichen Bundesländern nach Arbeit zu suchen, für heißt es auch heute noch häufig Harz IV – was gleichbedeutend mit einem Null-Anstieg der Rentenhöhe ist. Für diese Rentner gibt es auch mit dem Aufwertungsfaktor nur eine Minimalrente. Sie haben keine Betriebsrente, keine private Altersvorsorge und kein privates Vermögen.

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Okt 23 2008

Wie erfolgt die Besteuerung der Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Seit im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, unterliegen auch Rentner der allgemeinen Steuerpflicht. Die Besteuerung der Rente erfolgt, seit der Einführung des Gesetzes zu diesem Zeitpunkt jährlich, schrittweise angehoben um jeweils zwei Prozent. Dies bedeutet, Rentner die im Jahr 2005 in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rentenzahlung besteuern lassen. Bei Rentenbeginn im Jahr 2006 werden 52 Prozent der Rente besteuert, bei Rentenbeginn im Jahr 2008 sind bereits 56 Prozent der Rente steuerpflichtig. Personen die demnach ab 2009 das Rentenalter erreicht haben, müssen 58 Prozent der Rente besteuern lassen. Nur noch 42 Prozent der gesetzlichen Rente sind dann steuerfrei.

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen

Nicht alle Rentner haben mit einer Steuernachforderung des Finanzamtes zu rechnen. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Höhe der eigenen Rente im Vergleich zum Grundfreibetrag, der jedem Rentner zusteht. Dieser beträgt je Person 7.664,- Euro und verdoppelt sich entsprechend für Ehepaare. Dazu kommen die im Rahmen der Einkommenssteuer abzugsfähigen Positionen für

  • Werbungskosten
  • Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung
  • Kirchensteuer
  • Haftpflicht- und Unfallversicherungen
  • Außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel Kosten bei Krankheit, Medikamentenzuzahlungen, Aufwendungen für eine Geh- und Sehhilfe
  • Kosten für Haushaltshilfe

Anders als noch vor 2005 müssen jetzt auch Rentner eine Steuererklärung abgeben. Um Nachzahlungen zu vermeiden, ist es ratsam alle Belege der aufgeführten Aufwendungen zu sammeln und in der Steuererklärung als abzugsfähige Positionen anzugeben. Wer sich bislang nicht freiwillig mit dem Thema Steuern auseinander gesetzt hat, bekommt ab dem nächsten Jahr Unterstützung durch die Rentenkasse - die dann dem Finanzamt automatisch alle Rentenbezüge meldet.

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Okt 22 2008

Rentenkassen: Wie hoch ist der aktuelle Bundeszuschuss?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht nur durch Beiträge der Arbeitnehmer bezahlt, sondern auch vom Bund gefördert. Diesen Bundeszuschuss passt man entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes an. Finanziert wird der Bundeszuschuss aus Steuergeldern.

Viele Leistungen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden, sind nicht auf den Bereich der Versicherten und Beitragszahler begrenzt. Dazu gehören Leistungen wie Ersatzzeiten für Wehr- und Kriegsdienst, Kindererziehungszeiten, Fremdrenten, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten sowie das aufkommen für die Renten in den neuen Bundesländern. Diese Leistungen sind nicht im vollen Umfang durch die entsprechenden Beitragseinnahmen gedeckt.

Steuerfinanzierter Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt

Um die Arbeitnehmer und Beitragszahler nicht zu überlasten und einen Ausgleich zu schaffen, finanziert sich die Rentenversicherung auch über steuerfinanzierte Zuschüsse und einem sogenannten erhöhten Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt. Dieser wird durch die Einnahmen des Staates aus der Ökosteuer und der Mehrwertsteuer subventioniert.

Gemessen an den Rentenausgaben, in den 60er und 70er Jahren ist der Bundeszuschuss, gefallen und blieb bis 1993 auf einem niedrigen Stand. Mit anstieg der Rentenausgaben ab 1995 wurde der Bundeszuschuss schrittweise angehoben, um einen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Der allgemeine Bundeszuschuss betrug 2007 ca. 55 Mrd. Euro bzw. 18,9 Prozent und der zusätzliche erhöhte Bundeszuschuss aus Mehrwertsteuer und Ökosteuer finanziert 9,0 Prozent der Rentenausgaben (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).

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Okt 20 2008

In welcher Lebenslage kann man die Basis-Rente Beiträge pausieren?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Grundsätzlich ist es bei der Basis-Rente - wie bei jedem Versicherungsvertrag - möglich, die Beitragszahlung für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zu unterbrechen. Ebenso ist es möglich, die regelmäßigen Zahlungen in ihrer Höhe zu verringern. In beiden Fällen wird der Grund häufig der sein, dass man für eine gewisse Zeit weniger Geld zur Verfügung hat und sich bei allen regelmäßigen Zahlungen einschränken muss. Gründe hierfür können Arbeitslosigkeit bzw. Auftragsrückgänge oder andere besondere Schicksalsschläge sein. Eine Unterbrechung oder Verringerung des Beitrags empfiehlt sich immer dann, wenn vermutlich nur ein vorübergehender Liquiditätsengpass vorliegt. Zwar kann man in einem solchen Fall das genaue Ende der Durststrecke nicht absehen, aber man geht davon aus, dass innerhalb einer bestimmten Zeit die Zahlung wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann.

Nur im Extremfall ratsam Basis-Rente während Beitragsphase kündigen

Nur wenn es sich abzeichnet, dass man dauerhaft weniger Geld zur Verfügung hat - etwa durch Berufsunfähigkeit, Scheidung mit hohen Unterhaltszahlungen und ähnlichem - , ist es sinnvoll, auch eine Kündigung des Vertrags in die Überlegungen einzubeziehen.

Bei allen Varianten entstehen negative Folgen hinsichtlich der Förderung sowie den Steuervorteilen, die sich durch die Basis-Rente üblicherweise ergeben. Abschreibungen etwa sind dann natürlich nur noch in geringerem Maße möglich als vorher.

Im Allgemeinen empfiehlt sich bei finanziellen Problemen zuerst eine Beitragsunterbrechung, um die Lage abzuwarten. Manchmal ändern sich die persönlichen Verhältnisse wieder unerwartet und dann ist es leicht, die regelmäßigen Zahlungen wieder aufzunehmen und alle Vorteile der Basis-Rente zu genießen.

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Okt 19 2008

Was bedeutet Versorgungsausgleich?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Der Versorgungsausgleich ist die gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung von Renten- bzw. Versorgungsanwartschaften zu gleichen Teilen auf die Eheleute. Diese Anwartschaften entstehen durch Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die bei Angestellten in der Regel direkt vom Lohn abgezogen wurden. Die Höhe der Anwartschaften (pdf) hängt natürlich davon ab, wie viel während der des Arbeitslebens an Beitragszahlungen geleistet worden ist. Daher sind für die Kalkulation beide Ehepartner verpflichtet anzugeben, wo sie während der Dauer der Ehe beschäftigt waren.

Versorgungsausgleich soll Rentenanspruch ausgleichen

Bei der Berechnung stellt sich fast immer heraus, dass die erworbenen Anwartschaften von unterschiedlicher Höhe sind. Hier kommt der Versorgungsausgleich zum Tragen. Er soll die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften gleichmäßig, das heißt gerecht, auf die beiden Eheleute aufteilen, so dass jeder Ehepartner gleich hohe Rentenansprüche und somit eine eigenständige Altersvorsorge mitnimmt.

Der Ehepartner mit den wertniedrigeren Anwartschaften ist dabei gegenüber dem anderen Ehepartner ausgleichsberechtigt. Traditionell war das bisher die Ehefrau, weil in den meisten Ehen der Mann der Hauptverdiener war und die Frau keine Altersvorsorge während der Zeit der Kindererziehung betrieben hat. Der Ausgleich erfolgt dann in der Weise, dass der Ehepartner mit den höheren Anwartschaften 50% der Differenz als Rentenanspruch auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners abtreten muss.

Der Versorgungsausgleich kann durch eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten ausgeschlossen worden sein.

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Okt 17 2008

Welche Leistungen beinhaltet die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Beginnen wir vielleicht mit dem, was die Basis-Rente (Rürup Rente) nicht leistet: Die Basis-Rente ist nicht vererbbar. Im Todesfall geht das Vermögen an die Versichertengemeinschaft des Versicherers und seiner noch lebenden Versicherten, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten diesen Verlust zu umgehen. Im Versicherungsvertrag der Basis-Rente kann eine Hinterbliebenenrente geregelt werden. Die im Vertrag bestimmte Höhe der Rente wird im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt. Mit einer nicht steuerlich geförderten Zusatzversicherung kann im Fall des Todes vor Rentenbeginn, eine Beitragsrückerstattung vereinbart werden. Das bis dahin angesparte Vermögen der Basis-Rente wird dem Ehepartner oder den Kindern ausgezahlt. Die Auszahlung solcher Hinterbliebenenleistungen auch nach Rentenbeginn, ist unterschiedlich geregelt und sollte vor Vertragsabschluss genau geklärt werden.

Keine Rentengarantiezeit bei Basis-Rente

Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, also in der Rentenphase, verfällt das eingezahlte Kapital, dass noch nicht durch die Rentenzahlung ausbezahlt wurde. Im Gegensatz zu einer normalen gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es bei der Basis-Rente keine Rentengarantiezeit. Aber auch hier ist es möglich im Versicherungsvertrag zu regeln, dass der Lebens- oder Ehepartner eine Hinterbliebenenrente erhält. Je nach Anbieter der Basis-Rente, gibt es in der Praxis verschiedene Modelle:

Die Hinterbliebenenrente beträgt einen bestimmten, vorher festgelegten Prozentsatz der Hauptrente des verstorbenen Versicherungsnehmers.

Die Rente für die Hinterbliebenen kann mit einer Rentengarantiezeit nachempfunden werden. Beläuft sich die Garantieleistung beispielsweise auf zehn Jahre und der Versicherte verstirbt nach fünf Jahren, wird der Wert der Basis-Rente der in den ersten zehn Jahren zu zahlenden Rente verwendet. Das angesparte Kapital wird dazu verwendet, um daraus eine lebenslange Rente für die Hinterbliebenen zu finanzieren.

Einige Basis-Renten-Anbieter bieten auch Versicherungsverträge an, in denen nicht die Rente für eine bestimmte Bezugszeit Ausgangspunkt für die Hinterbienenrente ist, sondern das gesamte angesparte Rentenkapital bei Renteneintritt. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Bezugzeit, wird von dem gesamten eingezahlten Kapital die bereits gezahlten Renten abgezogen und der restliche Wert an die Hinterbliebenen als Witwenrente ausgezahlt.

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Okt 15 2008

Was versteht man unter dem aktuellen Rentenwert?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die Frage kann tatsächlich mit einem Satz beantwortet werden. Ob das so unbedingt das Verständnis fördert ist allerdings fast ein bisschen zu bezweifeln. Aber: Der aktuelle Rentenwert ist der monatliche Rentenbetrag, der wegen Alter bzw. Erreichen einer Rentenanwartschaft von der allgemeinen Rentenversicherung gezahlt würde, wenn man die eingezahlten Beiträge pro Kalenderjahr von einem Durchschnittsentgelt eines Arbeitnehmers als Grundlage nimmt, die er zur Rentenversorgung eingezahlt hat.

Er wird immer zum 01.07. des Jahres neu berechnet. Die Neufestlegung geschieht durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Dadurch wird der dann aktuelle Rentenwert an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst. So gelten derzeit in den alten Bundesländern 26,56 Euro und in den neuen Bundesländern 23,34 Euro als aktueller Rentenwert. Dazu werden die zum Anfang des Kalender-Jahres beim Statistischen Bundesamt vorliegenden Daten der Bruttolöhne und Gehälter der jeweiligen Arbeitnehmer und die Rentenwerte der vorangegangenen zwei Jahre als Grundlage genommen und mit Veränderungsfaktoren wie dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung und zum Nachhaltigkeitsfaktor vervielfältigt.

Aktueller Rentenwert ist Teil der Rentenformel

Für die Höhe der Bruttolöhne der Arbeitnehmer (ohne Beamte u. Arbeitslosengeldbezieher) werden die der Deutschen Rentenversicherung und dem Bund vorliegenden Daten von der Statistik der Versicherten verwendet. Der aktuelle Rentenwert ist Bestandteil der Rentenformel, die sich aus persönlichen Entgeltpunkten mal Rentenartfaktor mal aktuellem Rentenwert zusammensetzt und die Monatsrente ergibt.

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist die Veränderung des Rentnenfaktors des vergangenen Jahres gegenüber dem vorvergangenen Jahr, vervielfältigt um einen Alpha-Parameter (0,25) und um eins erhöht.

Angesichts einer solchen Fülle bürokratischer Verfahren ist gut nachvollziehbar warum viele Bürger nicht wissen wie hoch ihre Altersrente werden wird – und warum private Vorsorge als Riester-Rente oder Basis-Rente immer sicherer wird. Dort weiß man zumindest ungefähr, wie viel oder wenig Rente später einmal zur Verfügung stehen wird.

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Okt 13 2008

Vorteile der fondsgebundenen Basis-Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente ist die optimale Form der Altersvorsorge für Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einem relativ hohen Einkommen. Sie kann sowohl in Form einer klassischen verzinslichen Rentenversicherung, die dem Anleger eine Verzinsung von 2,25-2,75% p.a. bietet, als auch als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden. Die verzinsliche Variante hat den Vorteil, dass sie dem Versicherten ein hohes Maß an Sicherheit gibt, weiterhin wird der Vertragsinhaber an den von der Versicherung erwirtschafteten Überschussanteilen beteiligt. Die durchschnittliche Rendite liegt hier bei etwa 4-5% pro Jahr.

Fondsgebundene Basis-Rente bietet mehr Chancen bei mehr Risiken

Im Gegensatz hierzu werden die Gelder bei der fondsgebundenen Basisrente direkt in Investmentfonds angelegt. In den meisten Fällen haben Anleger bei diesen Verträgen die Wahl, in welche Investmentfonds investiert wird. So kann das Risiko des Vertrages individuell auf die persönliche Risikobereitschaft des Anlegers abgestimmt werden. Wer beispielsweise ausschließlich in reine Aktienfonds investiert, kann Renditen von 6-9% pro Jahr erzielen. Da mögliche Kursschwankungen bei Aktienfonds auftreten können, sollten Anleger zum Ende des Vertrages in Rentenfonds, die höhere Sicherheit bieten, umschichten. Derartige Umschichtungen sind bei vielen Versicherungsgesellschaften zumindest einmal pro Jahr kostenfrei möglich.

Jüngere Sparer sollten Chancen der fondsgebundene Rentenversicherung nutzen

Grundsätzlich gilt, dass Aktienfonds bei Laufzeiten von mehr als zehn Jahren trotz möglicher Kursschwankungen in der Vergangenheit immer bessere Renditen als Festgeldanlagen erzielt haben. Für alle jungen Anleger, deren Rentenbeginn noch weit in der Zukunft liegt, bietet die fondsgebundene Basisrente somit mehr Chance als Risiko. Lediglich ältere Versicherte sollten auf die höhere Sicherheit der klassischen Basisrente setzen.

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