Monatsarchiv für November 2008

Nov 30 2008

Riester-Rente oder Basis-Rente: Haben Selbstständige die Wahl?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Das über Jahrzehnte bewährte System der gesetzlichen Altersvorsorge wird den Anforderungen einer sich demografisch dramatisch ändernden Gesellschaft in naher Zukunft nicht mehr genügen können: Immer mehr immer älter werdende Beitragsempfänger können dauerhaft nicht von immer weniger beitragspflichtigen jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziert werden, ohne massive soziale Spannungen in Kauf zu nehmen.

Dieser absehbaren Entwicklung haben die Bundesregierungen der vergangenen Legislaturperioden versucht, Rechnung zu tragen, in dem sie staatlich unterstützte Modelle zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge geschaffen haben. So gibt es inzwischen die so genannte “Riester-Rente” und die “Basis-Rente“, auch genannt “Rürup-Rente”.

Riester-Rente für Arbeitnehmer Basis-Rente für alle Anderen?

Die Riester-Rente ist auf Bedürfnisse und Möglichkeiten von Arbeitnehmern und Angestellten zugeschnitten, während die Basis-Rente die spezielle Situation Selbstständiger und Freiberufler, - andere Besteuerung und vor allem stark schwankende Einkünfte, - zu berücksichtigen versucht.

Welche Form der Altersvorsorge getroffen wird ist egal Hauptsache sie wird getroffen

Prinzipiell ist es einer Person, die auf freiberuflicher oder selbstständiger Basis arbeitet, vollkommen freigestellt, sich über eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente oder über eine vollkommen anders gelagerte Form der Altersvorsorge privat abzusichern. In der Tat besteht für Selbstständige überhaupt kein Zwang, sich in irgend einer Form auf den Ruhestand vorzubereiten, was allerdings als wenig sinnvoll erscheint. Künftige Gesetzesänderungen sind ohnedies nicht vorhersehbar. Eine Beratung bei unabhängigen Finanzberatern jedenfalls endet für Selbstständige in der Regel mit der Empfehlung zum Abschluss einer Basis-Rente.

Keine Kommentare

Nov 27 2008

Welche Berufsgruppen können eine Basis-Rente abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet Beiträge in die staatliche Rentenversicherung einzuzahlen. Damit sichern sie ihre Basisversorgung im Alter ab. Für Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler gibt es keine gesetzliche Pflicht, für ihr Alter vorzusorgen. Sie müssen dass eigenverantwortlich tun und entsprechende Vorsorgemodelle nutzen.

Altersvorsorge zielt auf Selbständige und Freiberufler ab

In erster Linie für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Basis Absicherung mit staatlicher Förderung geschaffen. Hier handelt es sich um die Rürup-Rente. Der genannte Personenkreis hat bei Neuabschlüssen kaum noch andere Möglichkeiten, steuerbegünstigt seine Altersvorsorge zu finanzieren, denn die Förderung der Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge kann hier nicht genutzt werden. Alle Beiträge für eine neu abgeschlossene klassische Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Auch Angestellte können von Basis-Rente profitieren

Auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 € pro Jahr kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für seine Altersversorgung aufbauen und gleichzeitig die Steuerförderungen nutzen. Allerdings werden die Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.

Das trifft auch zu, wenn Beamte eine Rüruprente abschließen. Die Rürup Rente ist nicht, wie die gesetzliche Rente Umlagen finanziert, sondern Kapital gedeckt. Die Vertragslaufzeit kann so gewählt werden, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt. Auch bei Insolvenz, oder Harz IV sind die eingezahlten Beiträge bis zu einem Pfändungshöchstbetrag sicher.

Keine Kommentare

Nov 26 2008

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die gesetzliche Rentenversicherung versichert Arbeiter und Angestellte und finanziert sich aus Zahlungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von beiden Partnern getragen und sind bezogen auf das Bruttogehalt. Zurzeit (November 2008) liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bei insgesamt 19,9 Prozent. Der hälftige Arbeitgeberanteil liegt damit bei 9,95 Prozent, berechnet auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Zu zahlen ist der Beitrag allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Liegt das Einkommen also über 5.400 Euro im Monat in Westdeutschland oder über 4.550 Euro in Ostdeutschland (gültig ab 2009), wird nur bis zu diesem Beitrag der Arbeitgeberanteil, wie auch der Arbeitnehmeranteil berechnet. Einkommen die über den Grenzen liegen, bleiben bei der Berechnung dann unberücksichtigt.

Andere Regelungen gelten für Knappschaftsversicherung und Künstlersozialkasse

Ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch über die Knappschaftsversicherung abgesichert. In diesem Bereich sind beispielsweise Arbeitnehmer versichert, die in Bergbaubetrieben arbeiten. In der Knappschaftsversicherung liegt der Versicherungsbeitrag für die Rentenversicherung bei 26,4 Prozent und wird zu zwei Dritteln durch den Arbeitgeber getragen. Der Beitrag wird hier bis zu einem maximalen Monatsbruttoeinkommen von 6.650 Euro in Westdeutschland und bis zu 5.600 Euro im Monat in Ostdeutschland erhoben.

Eine Sonderregelung gilt im Bereich der Künstlersozialkasse für den Arbeitgeber. Dieser muss bei der Beschäftigung von freiberuflichen Künstlern und Journalisten die Künstlersozialabgabe zahlen. Diese liegt bei 4,4 Prozent im Jahr 2009 und sie fließt in die Gesamteinnahmen der Versicherung für Rente und Krankheitsleistungen. Den Rest der Kosten übernimmt der Staat.

3 Kommentare

Nov 24 2008

Ist der Abschluss einer Basis-Rente freiwillig?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Das über Jahrzehnte bewährte System der gesetzlichen Altersvorsorge wird in Anbetracht der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Faktoren nicht ausreichen, um eine ausreichende Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung hinreichend zu gewährleisten.

Die oftmals nicht stringent verlaufenden Erwerbsbiografien vieler Bürgerinnen und Bürger tragen ebenfalls dazu bei, dass heute in der Politik von einer drohenden “Versorgungslücke” für den Ruhestand gesprochen wird: Der erworbene Rentenanspruch vieler Menschen wird schlicht nicht ausreichen, um den Lebensabend in Würde zu genießen. Die Bundesregierungen der vergangenen Legislaturperioden haben daher Systeme zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geschaffen: Die “Riester-Rente” und die “Basis-Rente”, auch bekannt als “Rürup-Rente”.

Basis-Rente – freiwillig aber eigentlich zwingend notwendig

Die Basis-Rente ist auf die Bedürfnisse selbstständig arbeitender Menschen zugeschnitten. Der Abschluss einer Basis-Rente ist prinzipiell ebenso freiwillig wie der Aufbau eines Vermögens über den Erwerb von Edelmetall oder über ein schlichtes Sparbuch, wobei man dies mit einem “Noch” versehen sollte: Momentan geltende Gesetze sind nicht für die Ewigkeit festgeschrieben, wie etwa die Erhöhung des Renteneintrittsalters zeigt. Unabhängige Wirtschaftsprognosen jedenfalls empfehlen dringend den Abschluss einer Basis-Rente für Selbstständige.

Keine Kommentare

Nov 22 2008

Für wen gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungsfreiheit?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

In Deutschland gibt es für alle abhängig Beschäftigen die Pflicht, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Diese Beiträge werden vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber direkt an die Rentenversicherung abgeführt. Es gibt aber auch Ausnahmen, d.h., für bestimmte Berufsgruppen gilt Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Antrag auf Versicherungsfreiheit kann von verschiedenen Berufgruppen gestellt werden

Man unterscheidet zwischen Berufstätigen, die keinen Antrag auf Versicherungsfreiheit stellen müssen und Personen, die auf Antrag versicherungsfrei werden können.

Keinen Antrag müssen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, satzungsgemäße Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften stellen.

Auch Studenten, die während ihres Studiums ein Praktikum machen, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, sind ohne Antrag versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ferner genießen auch Rentner mit einer Altersvollrente oder einer vom Alter abhängigen Versorgung nach beamtenrechtlichem oder kirchenrechtlichem Recht Versicherungsfreiheit.

Für geringfügig Beschäftige und Hausangestellten gelten Ausnahhmen

Auch wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt (400-Euro-Job), muss als Arbeitnehmer keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, nur der Arbeitgeber hat eine Pauschale in Höhe von 15 % des Gehalts (bei Beschäftigungen in Privathaushalten sind es 5%) zu zahlen.

Auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können Arbeitnehmer und Selbständige, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe angehören. Selbständige Handwerker, die mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben, können ebenfalls einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.

Keine Kommentare

Nov 21 2008

Kann ich eine Basis-Rente direkt abschließen oder macht das der Arbeitgeber?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage ob eine Basisrente vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, erübrigt sich dahingehend, dass es sich bei dieser so genannten Rürup-Rente um ein Rentenmodell für überwiegend Freiberufler und Selbständige handelt.

Was die Basisrente?

Es handelt sich hierbei um eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche zu einer lebenslangen Rente führt und in der Ansparphase staatlich gefördert wird. Der Vorteil liegt in der Sicherheit der Ansparsumme, die auch (bis zu einer von weit über 100.000 Euro Guthaben als Höchstgrenze) vor einer Pfändung geschützt ist. Im Anschluss daran ist eine Pfändung bis zum pfändungsfreien Betrag möglich. Diese Variante kann in Zeiten unverschuldeter Arbeitslosigkeit (oder besser Auftragslosigkeit bei Freiberuflern und Selbständigen) später sehr wichtig sein. Ältere Arbeitnehmer wie auch nicht abhängig Beschäftigte können auch die Möglichkeit einer einmaligen größeren Einzahlung nutzen um die Ansparzeit zu minimieren.

Wie wird der Abschluss einer Basis-Rente geregelt?

Eine Basis- oder Rürup-Rente wird bei einer Versicherung als klassische Rentenversicherung abgeschlossen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer fondsgebundenen Rentenversicherung und Banksparpläne über eine Investmentgesellschaft und Banken, wenn diese nicht vererblich sind und kein Kapital daraus entstehen kann.

Lohnend ist eine Basisrente vor allem für ältere Freiberufler und Selbständige. Hier steht die Flexibilität der Ansparvariante im Vordergrund, verbunden mit den steuerlichen Vorteilen bei der Einzahlung. Der Steuervorteil ist bei der Basisrente höher als bei der Besteuerung der normalen Rentenzahlung. Die Basisrente bietet jedem der über dem Lohnsteuersatz liegt die Möglichkeit eines Steuersparvorteils in Verbindung einer Zusatzrente. Die Gruppe der Anleger kann in 2008 Beiträge in Höhe von 13.200.- Euro (66% von 20.000 Euro Beitragsumme) steuerlich geltend machen und die Ersparnis für den Ruhestand ansparen.

Die Basisrente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Andere Regelungen, wie z.B. die einer einmaligen (anteiligen) Auszahlung oder eine größere monatliche Rente bei verkürzter Auszahlungszeit sind nicht möglich. Sie dient nur als reine Zusatzrente mit einer monatlichen Auszahlung.

Keine Kommentare

Nov 18 2008

Wie wird die Basis-Rente im Rentenalter besteuert?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente auch Rürup-Rente genannt muss analog allen anderen Einkünften grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer Erklärung versteuert werden. Als Grundlage der Basis-Rente Besteuerung gilt der individuelle persönliche Steuersatz. Im Unterschied zu anderen Vorsorgesparplänen erfolgt die Besteuerung der Basisrente allerdings erst nach der Ansparphase, während der Auszahlungsphase, also der Rentenbezugszeit. Dann gilt die so genannte “nachgelagerte” Besteuerung. Zurzeit und noch bis zum Jahr 2025 gilt eine so genannte Übergangsphase, in der die Renten jeweils anteilig besteuert werden. Erst ab dem Jahr 2040 müssen Rentenleistungen, die aus der Basis-Rente bezogen werden in voller Höhe dem persönlichen Einkommen zugerechnet werden und sind dann entsprechend vollumfänglich zu versteuern. Während der Ansparphase sind die Beiträge zur Basis-Rente allerdings steuerlich abzugsfähig. Hier gelten momentan Höchstgrenzen von 20.000 Euro pro Person (Verheiratete entsprechend 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Basis-Rente Besteuerung steigt bis 2040 auf 100% der Altersrente

Mit Erreichen des Rentenalters werden die Auszahlungsbeträge aus der Rürup-Rente in prozentualen Anteilen besteuert. Beginnt die Rentenzeit beispielsweise im Jahre 2005, so müssen in diesem Jahr 50% der Auszahlungsbeträge versteuert werden. Seit 2005 steigt der Anteil des zu versteuernden Anteils an den Basis-Renten Auszahlungen jährlich um zwei bzw. ein Prozent. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2040 dann100% der Renten Beträge aus einem Rürup-Rentenvertrag bei der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.

Die Höhe des zu zahlenden Steuersatzes richtet sich nach dem Zeitpunkt der ersten Rentenauszahlung. Doch der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich zwei Prozent bis 2020. Danach steigt der steuerpflichtige Anteil nur noch um ein Prozent jährlich. Die steuerlich Entlastung während der Ansparphase und der in der Rentenphase anzunehmend geringere individuelle Steuersatz bedingt durch geringeres Einkommen, ist demnach ein wichtiges Merkmal für die Entscheidung für oder gegen den Abschluss einer Basisrente.

Keine Kommentare

Nov 17 2008

Wie wirkt sich ein Auslandsaufenthalt auf die Rente aus?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Arbeitnehmer, die einige Zeit oder auch dauerhaft im Ausland arbeiten, so genannte Wanderarbeitnehmer, sind auch im europäischen Ausland und vielen außereuropäischen Staaten rentenversichert.

Europäische Vereinbarungen regeln persönlichen Rentenanspruch

Dies stellen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 27 Mitgliedern der EU, vier Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nämlich Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie 15 außereuropäischen Staaten sicher.

Diese Vereinbarungen beinhalten, dass sämtliche Angehörige von Staaten der EU und des EWR bei der Anwendung der nationalen Vorschriften gleich behandelt werden. War ein Arbeitnehmer in einem oder sogar in mehreren anderen Ländern tätig, rechnet jedes Land die rentenversicherungspflichtigen Zeiten des Arbeitnehmers zusammen. Als Rentner erhält man dann von jedem Land die anteilige Rente, die einem zusteht, d.h., jeder Staat zahlt für die Zeit Rente, die man dort beschäftigt war.

Auslandsaufenthalt kürzer als 12 Monaten – es gelten Deutsche Regelungen

Ob man überhaupt verpflichtet ist, in die Rentenversicherung einzuzahlen, hängt von dem jeweiligen Staat ab, in dem man arbeitet, da jedes Land seine eigenen Vorschriften bezüglich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung hat. Wird man von seinem deutschen Arbeitgeber für eine Tätigkeit ins Ausland geschickt, die voraussichtlich nicht länger als zwölf Monate dauert, gelten während dieser Zeit die deutschen Regelungen.

Wenn man als Rentner ins europäische Ausland ziehen möchte, sollte man sich vor dem Umzug bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen, ob es Einschränkungen bei der Zahlung der Rente ins Ausland gibt.

Keine Kommentare

Nov 15 2008

Ich habe eine Basis-Rente berechnet – mit was kann ich das Ergebnis vergleichen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen eine ideale Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Anbieter der Riester-Rente sind neben Banken auch Versicherungen. Bei ihnen kann man sich auf Grundlage seiner eigenen Vorstellungen hinsichtlich späterer Altersrente (Stichwort: Rentenlücke) ein Angebot erstellen lassen.

Renditechancen der Basis-Rente vergleichen

Aufgrund der zahlreichen Abschlussmöglichkeiten sollte dieses Angebot jedoch unbedingt mit dem Wettbewerb verglichen werden. Vor allem die Renditechancen der verschiedenen Anlagemodelle bedeuten erhebliche Unterschiede, die großen Einfluss auf die spätere Rentenzahlung haben. Zwischen dem besten und dem schlechtesten Anbieter liegen nicht selten einige Hundert Euro, die im Alter jeden Monat fehlen können. Angebote der Rürup-Rente können im Internet auf speziellen Seiten kostenlos miteinander verglichen werden. Dort wird auch immer der aktuell beste Anbieter in diesem Segment aufgezeigt.

Rürup-Rente kann mit Hinterbliebenenschutz kombiniert werden

Um die Nachteile der Rürup-Rente, vor allem die Unmöglichkeit des Vererbens, auszugleichen, kann die Anlage auch mit einer Absicherung für Hinterbliebene kombiniert werden. Auch die Kosten hierfür können stark voneinander abweichen, was einen Vergleich der Angebote unbedingt notwendig macht.

Die Rürup-Rente ist vor allem wegen ihrer hohen steuerlichen Absetzbarkeit beliebt. Sie sollte dennoch mit anderen Anlageformen, beispielsweise mit einem Investmentsparplan, verglichen werden. Vor allem Menschen, die nur noch einige Jahre bis zur Rente arbeiten müssen, können hiermit unter Umständen eine bessere Rendite erzielen. Arbeitnehmer zum Beispiel sollten zudem prüfen, ob sie mit der Riester-Rente durch die dort zu zahlenden Zulagen eventuell höhere Erträge generieren können.

Keine Kommentare

Nov 13 2008

Was bedeutet Umlageverfahren für die Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Zur Finanzierung der Renten wird in Deutschland seit 1957 das Umlageverfahren angewendet. Mit der Rentenreform in diesem Jahr wurde die bis dahin kapitalgedeckte Rente abgeschafft. Für die Praxis heißt dies, dass die eingenommen Beiträge zur Rentenversicherung umgelegt und sofort an die Bedürftigen, sprich die Rentner, wieder ausgezahlt werden. Grundlage hierfür ist der Generationenvertrag, welcher besagt, dass die verdienende Generation für die älteren Bürger, also die Bezieher von Renten, aufkommen muss. Dieses Umlageverfahren widmet die aktuellen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung binnen weniger Tage die gesetzliche Altersrente der mittlerweile im Ruhestand befindlichen Rentner um. Eine Kapitalrücklage für zukünftige Rentner ist so gut wie nicht vorhanden, bereits ein „Zahlungsverzug“ der Arbeitnehmer würde das Rentensystem binnen Tagen kollabieren lassen, würde der Staat die Finanzierungslücke nicht zwischenfinanzieren.

Rentenversicherung gleicht Schwankungen durch Nachhaltigkeitsrücklage aus

Die Rentenversicherung ist per Gesetz lediglich dazu verpflichtet eine kleinere Rücklage anzusparen. Die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, Einnahmeschwankungen im Laufe eines Jahres auszugleichen, ohne Beitragsanpassungen vornehmen zu müssen.

Das Umlageverfahren in der Rentenversicherung ist nicht kostendeckend. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Spanne zwischen Einnahmen und Ausgaben immer größer. Die Finanzierungslücke mit wird Steuergelder gedeckt. Schon heute muss der Bund jährlich rund 80 Milliarden Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Dies sind rund ein Drittel des gesamten Bundeshaushaltes und ein Drittel aller Ausgaben der Rentenversicherung.

Da es in den nächsten Jahren noch mehr Rentner und immer wenige versicherungspflichtige Arbeitnehmer geben wird, ist das Umlageverfahren für die Rentenversicherung nicht das idealste Model. Eine neue gesetzliche Regelung ist jedoch derzeit nicht in Sicht. Die Folge ist, dass die Renten real immer weiter sinken werden, so dass andere Wege der Altersversorgung wie z.B. die private Altersvorsorge mittels Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente) für jeden Einzelnen notwendig werden.

Ein Kommentar

Ältere Einträge »