Monatsarchiv für Dezember 2008

Dez 18 2008

Schädliche Verwendung der Basis-Rente – geht das?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Für alle Bürger, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (Selbständige, Freiberufler) kann die Rürup Rente eine gute Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird staatlich durch Steuervorteile gefördert und leistet im Erlebensfall eine Leibrente. So gesehen entspricht die Basisrente (Rürup Rente) zumindest von der späteren Abwicklungsmodalität in etwa der gesetzlichen Rente, wobei sie nicht Umlagen finanziert, sondern kapitalgedeckt ist.

Die eingezahlten Beiträge sind, wenn es sich um einen zertifizierten Vertrag handelt, steuerlich bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person (Verheiratete 40.000 Euro) als Sonderausgaben in Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Die Beträge sind überwiegend nicht pfändbar. Der staatliche Steuerfreibetrag steigt jährlich und erreicht mit 100% der eingezahlten Summe im Jahr 2025 den maximal möglichen Absetzungsgrad. Die Vertragsgestaltung kann so sein, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt.

Anders als eine Kapitallebensversicherung eignet sich die Basis-Rente nur bedingt als Geldanlage zur Absicherung von Lebensrisiken oder Angehörigen. Die Rentenauszahlungen werden im Normalfall nur an den Versicherungsnehmer geleistet und sind darüber hinaus nicht an Dritte vererbbar. Auch das Beleihen der Rürup Rente ist nicht möglich, weil es keine Sicherheit gibt, dass auch nur Teilauszahlung zu Anwendung kommen.

Eine schädliche Verwendung der Basis-Rente ist nicht möglich, da es keine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit gibt, somit auch keine steuerlich geförderten Beiträge aus dem Altersvorsorge Vermögen der Basis Rente entnommen werden können (schädliche Verwendung).

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Dez 16 2008

Hat das Eigenheimrentengesetz Auswirkung auf meine Rürup-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Das Eigenheimrentengesetz (Wohnriester) kommt Anlegern zugute, die zertifizierte Riester-Altersvorsorgeverträge abgeschlossen haben. Das sind vor allem Arbeitnehmer, die die steuerlichen Vorteile der Einzahlungen in der Ansparphase optimal nutzen können. Den Abzug als Sonderausgaben oder staatliche Zulagen, prüft das Finanzamt von Amts wegen. Sparer mit einer Rürup-Rente sind von der Förderung durch Wohnriester ausgeschlossen.

Altersvorsorgevermögen als Eigenheimförderung

Beim Eigenheimrentengesetz werden die Anschaffung, Herstellung und Entschuldung von Wohnimmobilien und Genossenschaftsanteile über zertifizierte Altersvorsorgeverträge finanziell gesichert. Das in diesen Verträgen angesparte Geld kann bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahrs entnommen und unschädlich verwendet werden. D. h. für die Entnahme fällt zunächst keine Steuer an. Die entnommenen Beträge werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten. Diese Beträge, freiwillige Sparleistungen und zwei Prozent jährliche Zinsen werden vom Fiskus als Bemessungsgrundlage einer so genannten nachgelagerten Besteuerung genommen.

Steuern ab dem 62. Lebensjahr

Ab dem 62. Geburtstag unterliegt das Konto der Besteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz. Dazu wird das Kontensaldo durch die Zahl 23 dividiert und der anteilige Betrag bis zum Alter von 85 Jahren in die Steuerberechnung einbezogen. Sie als Wohnriester-Sparer haben die Möglichkeit, zwischen der jährlichen nachgelagerten und einer einmaligen Besteuerung des geförderten Kapitals zu wählen. Zusammen mit anderen Einkünften, auch aus einer privaten Rürup-Rentenzahlung, kann die Wohnriester-Rente zu einer Steuerzahlung führen. Dies ist der Fall, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.

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Dez 14 2008

Was bedeutet Überpfändungsverbot und welche Auswirkungen hat es auf die Rürup-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

In Deutschland ist alles geregelt, somit auch die Vorschriften einer Pfändung. Nur eine Vollstreckungsstelle kann über einen Gerichtsvollzieher, im Sinne des Privatrechts Vollstreckungen anordnen. Im öffentlichen Recht ist der Vollziehungsbeamte dafür zuständig. Nun kann das Maß der Schuldsumme sehr unterschiedlich hoch sein, in beiden Fällen. Belaufen sich die Schulden auf eine relativ hohe Summe, reichen die pfändbaren Gegenstände in der Regel zur Deckung der Schuldsumme nicht aus. Handelt es sich um kleine Summen, darf die Pfändung nicht höher ausfallen, als die voraussichtlich zu erzielende Summe zur Begleichung der Schuldsumme. Hier gibt der Gesetzgeber ganz klare Pfändungsrichtlinien. Diese betragen je nach Personenanzahl im Haushalt zwischen 989,99 und 2189,99 Euro. Sehr viele Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld sind nicht pfändbar, Weihnachtsgeld nur bis maximal 500 Euro.

Auch Pfändung hat Grenzen – die regelt das Überpfändungsverbot

Hierunter fällt das so genannte Überpfändungsverbot. Dieses Verbot regelt genau, was nicht mehr pfändbar im Sinne des Gesetzgebers ist nach § 803 Abs. 1 S.2 ZPO. Im Zwangsversteigerungsverfahren bei Grundstücken gilt dieses Verbot nicht, auch sind Gegenstände des täglichen Lebens wie Fernseher, Kühlschrank, Radio und Bett, um nur einige zu nennen, davon ausgeschlossen.

Rentenansparungen wie die Rüruprente dienen der Vorsorge zum Altersgeld und sind nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar und können auch nicht beliehen werden. Es ist zu 100% eine Zusatzrente ab dem 60. Lebensjahr. Eine Pfändung dieser Rüruprente ist seit 2007, dem neuen Pfändungsschutz, weder im Ganzen noch in Teilbeträgen zulässig.

Aber Vorsicht, die Rüruprente ist im Prinzip eine Zusatzrente mit staatlichen Zuschüssen für Arbeitnehmer, welche nicht in den Bereich der Selbständigen fällt. Bei Selbständigen ist im Insolvenzfall die Altersvorsorge unter gewissen Voraussetzungen dennoch pfändbar.

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Dez 12 2008

Was wird im Gesetz zum Pfänderschutz der Altersvorsorge geregelt?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge regelt detailliert die Pfändbarkeit von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten, die der Altersvorsorge gelten. Seit dem 31. März 2007 sind in das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersfürsorge zwei neue Paragrafen (§851c und §851d) aufgenommen worden.

Dabei geht §851c spezifisch auf den Pfändungsschutz bei Altersrenten ein, §851d dagegen auf den Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvermögen. In §851c werden die Voraussetzungen aufgelistet, unter denen die Altersrente nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden: Die Rentenleistung wird lebenslang in regelmäßigen Zeitabständen, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt.

Renten sind wie Arbeitseinkommen pfändbar

Des Weiteren darf über die Ansprüche aus der Altersversorgung nicht verfügt werden und die Bestimmung von Dritten als Leistungsempfänger mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ist ausgeschlossen. Außerdem wurde die Zahlung einer Kapitalleistung bis auf den Todesfall nicht vereinbart. In Absatz 2 von §851c wird die Höhe der unpfändbaren Beträge, abhängig vom Alter, aufgelistet: vom 18. bis zum 29. Lebensjahr 2.000 Euro pro Jahr, vom 30. bis zum 39. Lebensjahr 4.000 Euro, bis der Betrag von 9.000 Euro jährlich für die 60 bis 65- jährigen erreicht ist. Sollte der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Vertrag übersteigen, sind drei Zehntel des Überschussbetrages nicht pfändbar.
§851d weist auf die Pfändbarkeit der eigentlichen Rentenzahlungen hin: Diese sind ebenfalls wie Arbeitseinkommen pfändbar.

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Dez 10 2008

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen in Deutschland

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Wird das Einkommen von Schuldnern in Deutschland gepfändet, muss sichergestellt werden, dass dieser seinen Lebensunterhalt nach wie vor bestreiten kann. Daher darf ein Teil des Nettoeinkommens nicht gepfändet werden, da so genannte Pfändungsfreigrenzen existieren. Grundsätzlich werden diese Pfändungsfreigrenzen nach der Anzahl der zu versorgenden Personen im Haushalt bestimmt. Die Freigrenzen werden hierbei staatlich festgelegt, die derzeit gültigen Pfändungsfreigrenzen sind seit dem 01. Juli 2005 gültig. Die Anpassung erfolgt in Abhängigkeit der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

Sollte keine weitere Person (außer der Schuldner selbst) versorgt werden müssen, beträgt die Pfändungsfreigrenze in Deutschland bis zum 30. Juni 2009 die Summe von 989,99 Euro. Besteht eine Versorgungspflicht von einer weiteren Person, liegt die Freigrenze bei 1.359,99 Euro, bei drei Personen erhöht sie sich bereits auf 1.769,99 Euro. Sollten gar vier Personen versorgt werden müssen, wurde die Pfändungsfreigrenze auf 1.979,99 Euro festgelegt. Für die Versorgung von fünf und mehr Personen darf ein Schuldner derzeit ein Nettoeinkommen von 2.189,99 Euro aufweisen, welches grundsätzlich nicht pfändbar ist.

Neben dem Arbeitseinkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, 50% der Überstundenzuschläge sowie des Weihnachtsgeldes zu pfänden. Demgegenüber stehen Einkommen aus Urlaubsgeld sowie spezielle Zulagen (Blindenzulage) unter Pfändungsschutz. Sollten die jeweiligen Pfändungsfreigrenzen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht für den Schuldner die Möglichkeit, auf Antrag die Pfändungsfreigrenze erhöhen zu lassen. Hier muss allerdings eine fundierte Begründung vorliegen.

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Dez 07 2008

Was bedeutet Altersvorsorgevermögen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Der Definition nach wird jenes Vermögen, welches zwecks Altersvorsorge gebildet wird, als Altersvorsorgevermögen bezeichnet. Dieses unterscheidet sich von jedem anderen Vermögen dadurch, dass das Kapital dafür über Verträge, die ausdrücklich mit dem Ziel Altersvorsorge geschlossen werden, angespart wird. Dazu gehören zum einen die klassischen privaten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen und zum zweiten die neu eingeführten staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel die im Volksmund als Rürup-Rente bezeichnete Basis-Rente.

Altersvorsorgevermögen Pfändungsschutz gesetzlich geregelt

Die wichtigste Besonderheit des Altersvorsorgevermögens ist, dass es im Fall einer Insolvenz nicht so wie jedes andere Vermögen behandelt wird. Bei einem gerichtlich eingeleiteten Insolvenzverfahren und einer darauf drohenden Pfändung gehören generell alle vorhandenen Vermögensarten zur Konkursmasse, die zwecks Befriedigung der Gläubiger verwendet werden darf. Im Gegensatz dazu ist das ausschließlich der Altersvorsorge dienende Vermögen bzw. Kapital vor der Pfändung bis zu einer Höchstgrenze gesetzlich geschützt.

Dem neuen, seit dem 31. März 2007 in Kraft getretenen „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ nach, ist das angesparte Vorsorgekapital in einer vom jeweiligen Lebensalter abhängigen Höhe geschützt. Dabei wird mit zunehmendem Alter der pfändungsfreie Betrag (pro Jahr) höher. Zudem schließt der Pfändungsschutz neben den eingezahlten Beiträgen auch die erzielten Erträge ein. Dadurch ist auch die Basis-Rente (Rürup-Rente) ohne jegliche Einschränkung zu einem vor Pfändung geschützten Altersvorsorge-Produkt geworden, wovon auch die Selbstständigen, für die die Basis-Rente geeignet ist, profitieren können.

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Dez 04 2008

Was ist eine Vollrente, was eine Teilrente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Jeder Angestellte und Selbstständige, der entweder aus der Pflichtversicherung heraus oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat im Alter Anspruch auf die Zahlung einer Rente.

Wer vor Erreichen des Rentenalters kürzer Tritt bezieht Teilrente

Grundsätzlich ist es seit dem Jahre 1992 so, dass die Personen, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. versichert waren wählen können, ob sie später eine Vollrente oder eine Teilrente in Anspruch nehmen möchten. Die Vollrente ist die “normale” Version der Altersrente und auf diese hat auch jeder mit Erreichen des 65. Lebensjahres einen Anspruch. Wer allerdings vorher oder auch mit Erreichen des Rentenalters noch etwas dazu verdienen möchte, kann auch die Auszahlung einer Teilrente wählen. Diese kann dann zwei Drittel, ein Drittel oder die Hälfte der eigentlichen Vollrente betragen.

Rentenlücke mit Nebenverdienst ausgleichen

Die Hinzuverdienungsgrenzen sind bei der Teilrente natürlich höher als es bei der Vollrente der Fall ist. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich die Teilrente allerdings nur dann, wenn man die möglichen Grenzen zum Hinzuverdienen fast völlig ausschöpft. Neben der Möglichkeit des Nebenverdienstes, nutzen nicht wenige Menschen die Teilrente einfach aus dem Grund, früher als eigentlich vorgesehen in Rente gehen zu können. Statt noch einige Jahre lang 40 Stunden oder mehr in der Woche zu arbeiten, kann man dann die Teilrente in Anspruch nehmen und die Rentenlücke durch eine Nebentätigkeit von oftmals wenigen Stunden in der Woche ausgleichen.

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Dez 02 2008

Wer führt die Rentenberechnung der Basis-Rente durch?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basis-Rente, auch genannt “Rürup-Rente”, ist in der Bundesrepublik Deutschland die vermutlich sinnvollste Form für eine zusätzliche private Altersvorsorge für selbstständig erwerbstätige Menschen. Es handelt sich um eine von Seiten des Staates massiv beworbene und geförderte Form des Vermögensaufbaus, um vor allem Selbstständigen und Freiberuflern eine erschwingliche Möglichkeit zu bieten, die so genannte “Versorgungslücke” zu schließen.

Die Basis-Rente ist ihrer Form nach zugeschnitten auf Personen mit zum Teil stark schwankenden Einkünften und unterscheidet sich daher von der “Riester-Rente”, die eher für Personen mit einem fixen Einkommen und stabilen monatlichen Beiträgern gedacht ist. Die staatliche Förderung der Basis-Rente entspricht im Wesentlichen der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 € bei einer jährlich steigenden Ansetzbarkeit (2008 = 66% d.h. 13.200 Euro anzurechnender Beitrag bei der Einkommenssteuer) .

Berechnung der Rente erfolgt in der Regel durch den Berater

Die Berechnung der Höhe einer späteren Basis-Rente erfolgt in der Regel durch den Berater resp. das Institut, in dessen Auftrag er oder sie handelt; diese Einschätzungen erfolgen nach Voraussagen von Wirtschafts- und Versicherungsmathematikern. Zu Grunde liegen Prognosen über die Entwicklung der Geldentwertung (Inflation) sowie die Kaufkraft der ursprünglich vereinbarten jährlichen Beitragssumme zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.

Basis-Renten im Sinne von Lebensversicherungen beinhalten das zu erwartende Lebensalter; fondsgebundene Basisrenten, wie z.B. die DWS BasisRente Premium, die in Fonds investiert werden, garantieren lediglich das eingesetzte Kapital, können aber dafür auch zu einer höheren Altersrente beitragen.

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