Monatsarchiv für Februar 2009

Feb 25 2009

Ergibt es Sinn zusätzlich zum Versorgungswerk eine Rürup-Rente abzuschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

Für viele Freiberufler, die nicht von der Versicherungspflicht befreit und daher in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, stellt sich die Frage, ob die 2005 eingeführte Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung ihrer Altersvorsorge ist. Zu diesem Personenkreis zählen vor allem die als selbstständig tätigen Freiberufler: Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte. Der Grund für diese Erwägung ist die Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Stichtag 1. Januar 2005.

Rente-Rente bringt verlorene Steuervorteile zurück

Dadurch gingen dieser Personengruppe die bei der Veranlagung nach altem Recht erzielbaren Steuervorteile der Ausgaben für Altersvorsorge verloren. Dagegen bot sich die neue, vor allem für Selbständige und Freiberufler konzipierte, Rürup-Rente als neue Alternative, die laut neuem Recht eine steigende Absetzbarkeit (bis 100 % ab 2025) in Aussicht stellt. Denn jeder in die Rürup-Rente eingezahlte Beitrags-Euro spart Steuer, bewirkt höheres (Alters-)Einkommen bedeutet höhere Ausgabenlast, aber auch eine höhere Steuerersparnis. Zudem werden auch Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente steuerlich begünstigt.

Altersvorsorge im Drei-Schichten Modell

Dem vom Bert Rürup empfohlenen Drei-Schichten Modell der Altersvorsorge folgend, kann die Rürup-Rente (als erste Schicht) bei einer perfekten Kombination mit anderen Altervorsorgeformen (berufsständische Altersversorgung, private Rentenversicherung) sowohl die Ansparphase als auch die erzielte Gesamtrente optimieren. Zumal die Besteuerung der Renten schrittweise angehoben wird und ab 2040 auf 100 % ansteigt. Bis 2019 wird die Günstigerprüfung vorgenommen, welche prüft, ob der Steuerabzug nach neuem oder nach altem Recht höher ist.

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Feb 19 2009

Berufsständische Versorgungswerke - Eine wichtige Einrichtung zur Absicherung von Freiberuflern

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

und deren Angehörige für den Fall der Berufsunfähigkeit und im Alter

Berufsständische Versorgungswerke sind kraft Gesetzes Pflichtversorgungseinrichtungen für Freiberufler, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und haben die Aufgabe, ihre Mitglieder und deren Angehörige im Falle von Berufsunfähigkeit und Tod sowie im Alter abzusichern. Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Zugehörigkeit zu der jeweiligen berufsständischen Kammer, wie der Ärzte-, Rechtsanwalts-, Architekten-, Apotheker-, Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterkammer. 

Altersgrenzen für Beitritt in Berufsständische Versorgungswerke beachten!

Zum Teil gibt es Aufnahmebeschränkungen: Mitglieder der Architektenkammer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben oder bereits berufsunfähig sind, sind von einer Neumitgliedschaft ausgeschlossen. 

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, die versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung sind, können bei ihrer Zulassung dagegen selbst entscheiden, ob sie weiterhin der gesetzlichen Rentenversicherung angeschlossen bleiben oder in das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer wechseln möchten. Befreiungen von einer Mitgliedschaft sind nur in engen Grenzen möglich. 

Versorgungswerk versorgt als Körperschaft öffentlichen Rechts sicher

Versorgungswerke sind Körperschaften öffentlichen Rechts und gewähren Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenversorgung und Zuschüsse zur Rehabilitation im Falle der Berufsunfähigkeit. Wartezeiten sind für die Gewährung von Leistungen in der Regel nicht einzuhalten, es muss lediglich der letzte Monatsbeitrag vor dem Eintritt des Versicherungsfalls geleistet worden sein. 

Die Höhe der zu gewährenden Leistungen ist abhängig von den bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geleisteten durchschnittlichen Beiträgen der Mitglieder. Gewinne aus Vermögensanlagen dienen der Verbesserung der angebotenen Leistungen sowie der Anpassung der Versorgungsleistungen an die steigenden Lebenshaltungskosten.

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Feb 11 2009

Wer darf sich bei einem Versorgungswerk versichern?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

 

Bekanntlich ist ein Versorgungswerk, dessen Definition und Zweck nach, eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die das komplette Aufgabenspektrum eines berufsständisch orientierten Absicherungssystems verbindlich abzudecken hat. Daher wird es auch als “Berufsständisches Versorgungswerk” bezeichnet. Wie sein Name es bereits eindeutig verrät, hat es sich um die Vorsorgeleistungen für die zu einem bestimmten Berufsstand gehörenden Personen zu kümmern. Genauer gesagt, geht es dabei um die Personen, die die so genannten “kammerfähigen” Berufe ausüben.

Unabhängig davon ob angestellt oder selbstständig die Berufszugehörigkeit entscheidet

Zu den klassischen kammerfähigen Berufen zählen vor allem: Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die zu diesen Berufsgruppen gehörenden Personen haben das Recht, Mitglieder der jeweiligen Kammer zu werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie den Beruf als Selbstständige oder auch als Angestellte ausüben. Als Kammermitglieder können sie sich dann bei dem Versorgungswerk der jeweiligen Kammer versichern, wofür sie dem beitreten müssen. Dabei sind die Versorgungswerke regional und eigenständig, haben daher ihre eigenen Satzungen.

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, ist auch bei einem Versorgungswerk zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft und einer Pflichtmitgliedschaft (Pflichtversicherung) zu unterscheiden. Da die einen kammerfähigen Beruf ausübenden Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind, können sie sich auch bei ihr versichern lassen, falls sie im Angestelltenverhältnis tätig sind. Bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis zum Selbstständigen kann die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erlangt werden.

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Feb 04 2009

In welchen Berufszweigen gibt es Versorgungswerke?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

 

Die Versorgungswerke umfassen eine berufsständische Versorgung im Sinne einer Pflichtmitgliedschaft bezüglich einer Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe. Hierzu zählen u.a. Berufe wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Zahnärzte, Psychotherapeutische Psychotherapeuten und Ingenieure. Die berufsständige Versorgung erfolgt durch eine Selbstverwaltung der Berufsstände und bietet den pflichtversicherten Mitgliedern eine umfassende Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung an. Die Leistungen der Versorgungswerke sind beitragsabhängig, die Finanzierung erfolgt über kapitalbildende Verfahren wie u.a. durch das Deckungsplanverfahren, bei welchem die Beiträge und Versorgungsansprüche genau kalkuliert werden.

Das Recht der Selbstverwaltung steht freien Berufen zu

Die Freien Berufe haben das Recht der Selbstverwaltung und damit die Möglichkeit, eigene Standesregeln und den Berufsstand aufzubauen und abzusichern. Die Freien Berufe nutzen daher eigene Versorgungswerke wie Krankenversicherung und Altersvorsorge. Personen in der BRD benötigen zur finanziellen Absicherung ihres finanziellen Lebensstandards bis ins hohe Lebensalter Versorgungsansprüche. Versorgungswerke für freie Berufe gehören zu dem in der BRD gängigen Regelsystem der Einkommenssicherung im Alter. Weiterhin kann man eine Versorgung im Alter durch ein Zusatzsystem sichern, welches u.a. eine betriebliche Altersversorgung und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst umfasst. Eine weitere Möglichkeit zur Altersversorgung ergänzend zum Regelsystem ist die Eigenversorgung mit einer Rürup-Rente, Lebensversicherung, Ersparnissen und Wohneigentum.

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