Feb 25 2009
Ergibt es Sinn zusätzlich zum Versorgungswerk eine Rürup-Rente abzuschließen?
Für viele Freiberufler, die nicht von der Versicherungspflicht befreit und daher in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, stellt sich die Frage, ob die 2005 eingeführte Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung ihrer Altersvorsorge ist. Zu diesem Personenkreis zählen vor allem die als selbstständig tätigen Freiberufler: Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte. Der Grund für diese Erwägung ist die Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Stichtag 1. Januar 2005.
Rente-Rente bringt verlorene Steuervorteile zurück
Dadurch gingen dieser Personengruppe die bei der Veranlagung nach altem Recht erzielbaren Steuervorteile der Ausgaben für Altersvorsorge verloren. Dagegen bot sich die neue, vor allem für Selbständige und Freiberufler konzipierte, Rürup-Rente als neue Alternative, die laut neuem Recht eine steigende Absetzbarkeit (bis 100 % ab 2025) in Aussicht stellt. Denn jeder in die Rürup-Rente eingezahlte Beitrags-Euro spart Steuer, bewirkt höheres (Alters-)Einkommen bedeutet höhere Ausgabenlast, aber auch eine höhere Steuerersparnis. Zudem werden auch Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente steuerlich begünstigt.
Altersvorsorge im Drei-Schichten Modell
Dem vom Bert Rürup empfohlenen Drei-Schichten Modell der Altersvorsorge folgend, kann die Rürup-Rente (als erste Schicht) bei einer perfekten Kombination mit anderen Altervorsorgeformen (berufsständische Altersversorgung, private Rentenversicherung) sowohl die Ansparphase als auch die erzielte Gesamtrente optimieren. Zumal die Besteuerung der Renten schrittweise angehoben wird und ab 2040 auf 100 % ansteigt. Bis 2019 wird die Günstigerprüfung vorgenommen, welche prüft, ob der Steuerabzug nach neuem oder nach altem Recht höher ist.