Jul 24 2009
Rentenversicherung mahnt Deutsche Bank ab
Ob eine Werbeaussendung der Deutschen Bank als Finger in der Wunde oder missbräuchliche Nutzung offizieller Schreiben zu bewerten ist, muss möglicherweise vor Gericht geklärt werden. Ursache für die Unstimmigkeit zwischen Deutscher Rentenversicherung Bund und der Deutschen Bank ist eine Werbeaussendung der Bank, welche ein Musterschreiben der Rentenversicherung nebst dem Hinweis auf die Vorsorgemöglichkeiten der Deutschen Bank beinhaltete. Damit, so die Meinung der Rentenversicherung, habe die Bank mit dem amtlichen Siegel der Deutsche Rentenversicherung Bund für eine private Altersvorsorge geworben, was nicht statthaft “Irreführung der Verbraucher” ist und entsprechend mit einer Abmahnung bedacht wurde.
Erwartungsgemäß anders sehen das die Juristen der Deutschen Bank, die eine Werbeaussendung zu diesem Thema und mit diesem Inhalt als legitim beurteilen und keine Verletzung des Urheberrechts vermuten. Wessen Einschätzung der Gesetzesvorgabe eher entspricht wird wahrscheinlich ein Gericht entscheiden müssen, Aufmerksamkeit gewonnen hat die Deutsche Bank in jedem Fall – d.h. auch wenn die Aussendung als solche vielleicht kein Erfolg gewesen sein mag, so wird dies durch die jetzt (auch hier) stattfindende Berichterstattung mehr als wettgemacht.