Sep 15 2008
Basis-Rente eine steuerlich interessante Geldanlage?
Der Gesetzgeber macht es möglich – Steuern sparen mit Altersvorsorge. Tatsächlich hat nicht nur jeder Freiberufler und Selbständige die Möglichkeit eine private Altersvorsorge, wie die Basis-Rente (Rürup-Rente) abzuschließen, sondern auch mit einem frühzeitigen Abschluss (im Leben, nicht im Jahresverlauf) eine nennenswerte langjährige Steuerersparnis zu erzielen.
Keine staatliche Zuzahlung sondern Steuersparmodell
Anders als die auf Zuzahlungen basierende Riester-Rente bietet die Basis-Rente, auch Rürup- Rente genannt, den steuerlichen Vorteil im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Während Angestellte ihre Zulage beantragen müssen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen (min 4% vom Bruttogehalt) einhalten müssen, erhalten Basis-Renten Vorsorger ihre Förderung bereits im Vorfeld über die steuerliche Abschreibung in Form von Sonderausgaben.
Basis-Rente Rahmenbedingungen
Dem Gesetzgeber war es wichtig nicht nur Angestellte und abhängig Beschäftigte für die kapital-gedeckte Altersvorsorge zu begeistern, sondern auch Selbständige und Freiberufler als gut abgesicherte Rentner aus dem Arbeitsleben gehen zu lassen. Dazu wurde zum 01.01.2005 eine geänderte Gesetzeslage geschaffte, die die Begeisterung für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung wecken sollte.
Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres (also mit dem 60. Geburtstag) können sich potentielle Basis-Rentner ihr Altersruhegeld in lebenslangen, monatlichen Rentenauszahlungen überweisen lassen. Bis es soweit ist, sollte das Versicherungsunternehmen allerdings gut ausgewählt werden – der spätere Wechsel des Anbieters oder eine Vereinbarung über Bezugsrechte nicht möglich, da die Basisrente weder nicht übertragbar noch vererbbar ist.
Allerdings genießt der Versicherungsnehmer während der Beitragszahlung einen beachtlichen Steuervorteil, der in Jahres-Schritten von 64 % auf bis zu 100% des eingezahlten Kapitals angehoben wird. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen, die aus dieser Versicherung resultieren der Besteuerung unterliegen, so dass eine Umgehung der Steuerlast nur bedingt möglich ist (im Rentenalter werden die dann geringeren Einkünfte zu einem geringeren Steuersatz versteuert). Als alleiniges Steuersparmodell taugt die Basis-Rente dennoch nicht, nur bis zu maximal 20.000 Euro bei ledigen und 40.000,- Euro bei Verheirateten ist als Sonderausgaben steuerreduzierend in Ansatz zu bringen.
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