Sep 16 2008
Gibt es beitragsfreie Leistungen in der Basis-Rente?
Nachdem die Große Koalition im vergangenen Kalenderjahr hier nachgebessert hat, gibt es erhebliche steuerliche Vergünstigungen für die “Rürup-Rente”-Versicherten bereits ab dem ersten Beitragsmonat und dem ersten Euro.
Günstigerprüfung entfällt
Der Gesetzgeber hat die so genannte “Günstigerprüfung“, die besagte, dass steuerliche Absetzbarkeiten mit Aufwendungen zur Vorsorge verglichen und bewertet wurden, abgeschafft und durch die “Basisrente” ersetzt.
Beiträge in Höhe von 20.000,- € per Annum und Person werden seither steuerlich gefördert; in einem festen Arbeitsverhältnis stehende Angestellte müssen den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von diesem Betrag abziehen.
In diesem Jahr kann der “Rürup-Sparer” auf diesem Weg 66 % seiner Beiträge als so genannte Sonderausgaben steuerlich geltend machen und dieser Wert wird bis zum Jahre 2025 in jährlicher Steigerung 100 % erreichen. Der oder die Rürup-Versicherte kann also auf diesem Weg bein einem Jahresbeitrag von 5.000,- € und einem angenommenen Steuersatz von 35 % etwa 1.155,- € sparen und das mit steigender Tendenz.
Die beitragsfreien staatlichen Leistungen zur “Rürup-Rente” entsprechen mithin durchaus den Vorzügen einer “Riester-Rente” obgleich keine Zuschüsse in Form von Förderbeiträgen wie bei der Riester-Rente gezahlt werden.
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