Dez 16 2008
Hat das Eigenheimrentengesetz Auswirkung auf meine Rürup-Rente?
Das Eigenheimrentengesetz (Wohnriester) kommt Anlegern zugute, die zertifizierte Riester-Altersvorsorgeverträge abgeschlossen haben. Das sind vor allem Arbeitnehmer, die die steuerlichen Vorteile der Einzahlungen in der Ansparphase optimal nutzen können. Den Abzug als Sonderausgaben oder staatliche Zulagen, prüft das Finanzamt von Amts wegen. Sparer mit einer Rürup-Rente sind von der Förderung durch Wohnriester ausgeschlossen.
Altersvorsorgevermögen als Eigenheimförderung
Beim Eigenheimrentengesetz werden die Anschaffung, Herstellung und Entschuldung von Wohnimmobilien und Genossenschaftsanteile über zertifizierte Altersvorsorgeverträge finanziell gesichert. Das in diesen Verträgen angesparte Geld kann bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahrs entnommen und unschädlich verwendet werden. D. h. für die Entnahme fällt zunächst keine Steuer an. Die entnommenen Beträge werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten. Diese Beträge, freiwillige Sparleistungen und zwei Prozent jährliche Zinsen werden vom Fiskus als Bemessungsgrundlage einer so genannten nachgelagerten Besteuerung genommen.
Steuern ab dem 62. Lebensjahr
Ab dem 62. Geburtstag unterliegt das Konto der Besteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz. Dazu wird das Kontensaldo durch die Zahl 23 dividiert und der anteilige Betrag bis zum Alter von 85 Jahren in die Steuerberechnung einbezogen. Sie als Wohnriester-Sparer haben die Möglichkeit, zwischen der jährlichen nachgelagerten und einer einmaligen Besteuerung des geförderten Kapitals zu wählen. Zusammen mit anderen Einkünften, auch aus einer privaten Rürup-Rentenzahlung, kann die Wohnriester-Rente zu einer Steuerzahlung führen. Dies ist der Fall, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.
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