Dez 18 2008
Schädliche Verwendung der Basis-Rente – geht das?
Für alle Bürger, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (Selbständige, Freiberufler) kann die Rürup Rente eine gute Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird staatlich durch Steuervorteile gefördert und leistet im Erlebensfall eine Leibrente. So gesehen entspricht die Basisrente (Rürup Rente) zumindest von der späteren Abwicklungsmodalität in etwa der gesetzlichen Rente, wobei sie nicht Umlagen finanziert, sondern kapitalgedeckt ist.
Die eingezahlten Beiträge sind, wenn es sich um einen zertifizierten Vertrag handelt, steuerlich bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person (Verheiratete 40.000 Euro) als Sonderausgaben in Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Die Beträge sind überwiegend nicht pfändbar. Der staatliche Steuerfreibetrag steigt jährlich und erreicht mit 100% der eingezahlten Summe im Jahr 2025 den maximal möglichen Absetzungsgrad. Die Vertragsgestaltung kann so sein, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt.
Anders als eine Kapitallebensversicherung eignet sich die Basis-Rente nur bedingt als Geldanlage zur Absicherung von Lebensrisiken oder Angehörigen. Die Rentenauszahlungen werden im Normalfall nur an den Versicherungsnehmer geleistet und sind darüber hinaus nicht an Dritte vererbbar. Auch das Beleihen der Rürup Rente ist nicht möglich, weil es keine Sicherheit gibt, dass auch nur Teilauszahlung zu Anwendung kommen.
Eine schädliche Verwendung der Basis-Rente ist nicht möglich, da es keine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit gibt, somit auch keine steuerlich geförderten Beiträge aus dem Altersvorsorge Vermögen der Basis Rente entnommen werden können (schädliche Verwendung).
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