Archiv für die Kategorie 'Allgemein'

Mrz 18 2010

Kredit von Privat

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Es gibt verschiedene Varianten bei einem Kredit von Privat, es gibt zu einem den Kredit von Privat unter Verwandten oder auch Freunden und es gibt den Kredit von Privat welcher über eine Internetplattform vergeben wird. Bei einem Kredit von Privat welcher unter Verwandten zustande kommt, ist es besonders wichtig einen Vertrag aufzusetzen, in diesem Vertrag sollte die Kreditsumme sowie die Tilgung festgelegt werden. Bei Privatkrediten unter Verwandten ist es wichtig, dass die Zahlungsmodalitäten schriftlich geklärt werden, denn so kann ein eventueller späterer Streit verhindert werden. Sehr oft werden für einen Kredit von Privat unter Verwandten deutlich niedrigere Zinsen fällig, wie zum Beispiel bei einem Bankkredit. Mit viel Glück werden auch gar keine Zinsen für das geliehene Geld fällig.

Leider hat nicht jeder das Glück in der Verwandtschaft oder unter den Freunden jemanden zu haben der problemlos Geld zur Verfügung stellen kann. Eine Alternative hierzu ist ein Kredit der von Privatpersonen vergeben wird. Es gibt im Internet spezielle Plattformen die solche Kredite anbieten bzw. den Kreditinteressenten die Möglichkeit bieten einen Kredit von Privatpersonen zu erhalten. In der Regel wird auch hier zuerst die Bonität des Kreditsuchenden überprüft, dies geschieht zum Schutz der privaten Kreditgeber. Für den Kredit müssen Zinsen gezahlt werden und wie bei einem „normalen“ Kredit wird auch dieser Kredit in monatlichen Raten getilgt. Selbstständige sowie Freiberufler haben auf diesen Plattformen auch sehr gute Chancen einen Kredit von Privat zu erhalten.

Bevor allerdings ein Kredit von Privat angenommen wird, sollten die Kreditsuchenden auch andere Alternative in Betracht ziehen, wie zum Beispiel ein ganz normaler Bankkredit. Durch einen Vergleich der verschiedenen Anbieter kann das günstigste Angebot herausgesucht werden.

- Gastbeitrag - Quelle: http://www.online-kredit-index.de

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Mai 06 2009

Fondsgebundene Rentenversicherungen in der Krise

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Werden heute Rentenversicherungen für die Altersvorsorge abgeschlossen, werden immer häufiger nicht mehr die klassischen, verzinslichen Verträge gewählt. Vielmehr nutzen Anleger heute fondsgebundenen Rentenversicherungen, die die Sparbeiträge in Investmentfonds anlegen. Welche Investmentfonds dabei gewählt werden, liegt in der Entscheidung des Kunden, so dass die Fondswahl auf die Anlagementalität und die Risikobereitschaft abgestimmt werden kann.

Grundsätzlich erfolgt die Anlage in Investmentfonds als Sondervermögen, so dass etwaige Insolvenzen der Kapitalanlagegesellschaften oder der Versicherungen, die im Zuge der heutigen Finanzkrise nicht mehr auszuschließen sind, keinen Einfluss auf die Anlage haben. Lediglich Kursveränderungen können bewirken, dass das eingezahlte Vermögen wächst oder aber geschmälert wird.

Mehr Risiko bedeutet auch mehr Chancen auf eine höhere Rente

Jeder Anleger, der sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung entscheidet, trägt das wirtschaftliche Risiko von Gewinnen und Verlusten selbst. Dafür besteht jedoch die Chance, dass die Rendite deutlich über der mageren Garantieverzinsung von 2,25% p.a., die bei klassischen Rentenversicherungen gezahlt wird, liegt.

In der jetzt aktuellen Finanzkrise haben viele Anleger Angst, mit ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung Verluste zu erzielen. Tatsache ist zwar, dass die meisten dieser Verträge Verluste ausweisen, denn in vielen Fällen wurden reine Aktienfonds als Anlage gewählt. Nicht selten weisen diese Verträge heute Verluste von 15-30% aus. Handlungsbedarf besteht jedoch lediglich bei in Kürze auslaufenden Verträgen, bei denen die Verluste mit Versicherungsende realisiert würden. Hier besteht die Möglichkeit, über Verlängerungsoptionen oder aber über einen Fondstausch das Risiko zu reduzieren.

Dank Cost-Average-Effekt derzeit günstige Einstiegskurse

Sofern der Vertrag jedoch erst vor wenigen Monaten abgeschlossen wurde und noch über Jahre oder Jahrzehnte besteht, sollte die Police auch bei derzeitigen Verlusten nicht angetastet werden. Schließlich kaufen Anleger jetzt für ihre monatlichen Beiträge deutlich mehr Anteile am Investmentfonds als bei höheren Kursen (Cost-Average-Effekt). Somit sind aktuell niedrige Kurse für Inhaber von Fondssparplänen oder den fondsgebundenen Rentenversicherungen eher positiv.

Ist die Wirtschafts- und Finanzkrise überwunden, werden sich auch die Kurse am Aktienmarkt wieder nach oben bewegen. In dieser Phase profitieren Inhaber fondsgebundener Rentenversicherungen auch durch die Vielzahl an erworbenen Anteilen. Schon in der Vergangenheit konnten Inhaber von Sparplänen von Finanzkrisen profitieren, so zum Beispiel während der Börsenkrise 2001-2003. Auch damals sank der DAX auf nur noch 2.300 Punkte, wobei er im folgenden Aufschwung wieder über die Marke von 8.000 Punkten kletterte. Aktuell liegt der DAX bei ca. 4.900 Punkten. Für Inhaber fondsgebundener Rentenversicherungen ist es daher besonders wichtig, Ruhe zu bewahren, denn Verluste wurden in der Vergangenheit in vielen Fällen wieder kompensiert.

Gastbeitrag von O. Gieseck

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Dez 10 2008

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen in Deutschland

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Wird das Einkommen von Schuldnern in Deutschland gepfändet, muss sichergestellt werden, dass dieser seinen Lebensunterhalt nach wie vor bestreiten kann. Daher darf ein Teil des Nettoeinkommens nicht gepfändet werden, da so genannte Pfändungsfreigrenzen existieren. Grundsätzlich werden diese Pfändungsfreigrenzen nach der Anzahl der zu versorgenden Personen im Haushalt bestimmt. Die Freigrenzen werden hierbei staatlich festgelegt, die derzeit gültigen Pfändungsfreigrenzen sind seit dem 01. Juli 2005 gültig. Die Anpassung erfolgt in Abhängigkeit der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags.

Sollte keine weitere Person (außer der Schuldner selbst) versorgt werden müssen, beträgt die Pfändungsfreigrenze in Deutschland bis zum 30. Juni 2009 die Summe von 989,99 Euro. Besteht eine Versorgungspflicht von einer weiteren Person, liegt die Freigrenze bei 1.359,99 Euro, bei drei Personen erhöht sie sich bereits auf 1.769,99 Euro. Sollten gar vier Personen versorgt werden müssen, wurde die Pfändungsfreigrenze auf 1.979,99 Euro festgelegt. Für die Versorgung von fünf und mehr Personen darf ein Schuldner derzeit ein Nettoeinkommen von 2.189,99 Euro aufweisen, welches grundsätzlich nicht pfändbar ist.

Neben dem Arbeitseinkommen besteht weiterhin die Möglichkeit, 50% der Überstundenzuschläge sowie des Weihnachtsgeldes zu pfänden. Demgegenüber stehen Einkommen aus Urlaubsgeld sowie spezielle Zulagen (Blindenzulage) unter Pfändungsschutz. Sollten die jeweiligen Pfändungsfreigrenzen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu bestreiten, besteht für den Schuldner die Möglichkeit, auf Antrag die Pfändungsfreigrenze erhöhen zu lassen. Hier muss allerdings eine fundierte Begründung vorliegen.

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Dez 07 2008

Was bedeutet Altersvorsorgevermögen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Der Definition nach wird jenes Vermögen, welches zwecks Altersvorsorge gebildet wird, als Altersvorsorgevermögen bezeichnet. Dieses unterscheidet sich von jedem anderen Vermögen dadurch, dass das Kapital dafür über Verträge, die ausdrücklich mit dem Ziel Altersvorsorge geschlossen werden, angespart wird. Dazu gehören zum einen die klassischen privaten Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen und zum zweiten die neu eingeführten staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel die im Volksmund als Rürup-Rente bezeichnete Basis-Rente.

Altersvorsorgevermögen Pfändungsschutz gesetzlich geregelt

Die wichtigste Besonderheit des Altersvorsorgevermögens ist, dass es im Fall einer Insolvenz nicht so wie jedes andere Vermögen behandelt wird. Bei einem gerichtlich eingeleiteten Insolvenzverfahren und einer darauf drohenden Pfändung gehören generell alle vorhandenen Vermögensarten zur Konkursmasse, die zwecks Befriedigung der Gläubiger verwendet werden darf. Im Gegensatz dazu ist das ausschließlich der Altersvorsorge dienende Vermögen bzw. Kapital vor der Pfändung bis zu einer Höchstgrenze gesetzlich geschützt.

Dem neuen, seit dem 31. März 2007 in Kraft getretenen „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ nach, ist das angesparte Vorsorgekapital in einer vom jeweiligen Lebensalter abhängigen Höhe geschützt. Dabei wird mit zunehmendem Alter der pfändungsfreie Betrag (pro Jahr) höher. Zudem schließt der Pfändungsschutz neben den eingezahlten Beiträgen auch die erzielten Erträge ein. Dadurch ist auch die Basis-Rente (Rürup-Rente) ohne jegliche Einschränkung zu einem vor Pfändung geschützten Altersvorsorge-Produkt geworden, wovon auch die Selbstständigen, für die die Basis-Rente geeignet ist, profitieren können.

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Sep 14 2008

Was ist ein Pensionsfonds?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Ein Pensionsfonds dient im ursprünglichen Sinn der betrieblichen Altersversorgung von Mitarbeitern eines Unternehmens. Es handelt sich hierbei um ein von Seiten des Arbeitgebers aus organisatorisch ausgegliedertes so genanntes Sondervermögen.

Dieses Sondervermögen kann sich juristisch im Besitz des Arbeitgebers befinden oder als eigenständige Rechtsperson firmieren, was in diesem Fall bedeuten kann, dass mehrere Arbeitgeber denselben Pensionsfonds nutzen. Dies kann naturgemäß dazu führen, dass der Pensionsfonds zum Gegenstand einer wettbewerblichen Auseinandersetzung wird und sich im Widerstreit mit anderen Pensionsfonds sowie konkurrierenden Möglichkeiten der Kapitalanlage befindet. Garantierte Leistungen wie etwa bei einer privaten Altersvorsorge bietet der Pensionsfonds in der Regel nicht; Arbeitgeber können sogar ohne Zustimmung der Beitragszahler das Vermögen abziehen und es in einem anderen Pensionsfonds anlegen.

Mächtig viel Kapital aber selten langfristige Anlagestrategien

Durch die enorme Ansammlung von Vermögen sind Pensionsfonds mittlerweile bedeutende Anleger auf den internationalen und höchst riskanten weltweiten Kapitalmärkten, was bedeutet, dass sie keineswegs eine Alternative zu soliden privaten Anlageformen zur Sicherung des Lebensabends darstellen. Immer mehr “Spargelder” der arbeitenden Bevölkerung werden auf diesem Weg zu Spielbällen auf den internationalen Kapitalmärkten und die rein kurzfristigen Interessen der Betreiber erhöhen das Risiko für den einzelnen Anleger immens. Die private Altersvorsorge bietet hier sichere und risikofreie Alternativen.

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