Archiv für die Kategorie 'Basis-Rente Infos'

Nov 30 2008

Riester-Rente oder Basis-Rente: Haben Selbstständige die Wahl?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Das über Jahrzehnte bewährte System der gesetzlichen Altersvorsorge wird den Anforderungen einer sich demografisch dramatisch ändernden Gesellschaft in naher Zukunft nicht mehr genügen können: Immer mehr immer älter werdende Beitragsempfänger können dauerhaft nicht von immer weniger beitragspflichtigen jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanziert werden, ohne massive soziale Spannungen in Kauf zu nehmen.

Dieser absehbaren Entwicklung haben die Bundesregierungen der vergangenen Legislaturperioden versucht, Rechnung zu tragen, in dem sie staatlich unterstützte Modelle zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge geschaffen haben. So gibt es inzwischen die so genannte “Riester-Rente” und die “Basis-Rente“, auch genannt “Rürup-Rente”.

Riester-Rente für Arbeitnehmer Basis-Rente für alle Anderen?

Die Riester-Rente ist auf Bedürfnisse und Möglichkeiten von Arbeitnehmern und Angestellten zugeschnitten, während die Basis-Rente die spezielle Situation Selbstständiger und Freiberufler, - andere Besteuerung und vor allem stark schwankende Einkünfte, - zu berücksichtigen versucht.

Welche Form der Altersvorsorge getroffen wird ist egal Hauptsache sie wird getroffen

Prinzipiell ist es einer Person, die auf freiberuflicher oder selbstständiger Basis arbeitet, vollkommen freigestellt, sich über eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente oder über eine vollkommen anders gelagerte Form der Altersvorsorge privat abzusichern. In der Tat besteht für Selbstständige überhaupt kein Zwang, sich in irgend einer Form auf den Ruhestand vorzubereiten, was allerdings als wenig sinnvoll erscheint. Künftige Gesetzesänderungen sind ohnedies nicht vorhersehbar. Eine Beratung bei unabhängigen Finanzberatern jedenfalls endet für Selbstständige in der Regel mit der Empfehlung zum Abschluss einer Basis-Rente.

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Nov 27 2008

Welche Berufsgruppen können eine Basis-Rente abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet Beiträge in die staatliche Rentenversicherung einzuzahlen. Damit sichern sie ihre Basisversorgung im Alter ab. Für Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler gibt es keine gesetzliche Pflicht, für ihr Alter vorzusorgen. Sie müssen dass eigenverantwortlich tun und entsprechende Vorsorgemodelle nutzen.

Altersvorsorge zielt auf Selbständige und Freiberufler ab

In erster Linie für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Basis Absicherung mit staatlicher Förderung geschaffen. Hier handelt es sich um die Rürup-Rente. Der genannte Personenkreis hat bei Neuabschlüssen kaum noch andere Möglichkeiten, steuerbegünstigt seine Altersvorsorge zu finanzieren, denn die Förderung der Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge kann hier nicht genutzt werden. Alle Beiträge für eine neu abgeschlossene klassische Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Auch Angestellte können von Basis-Rente profitieren

Auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 € pro Jahr kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für seine Altersversorgung aufbauen und gleichzeitig die Steuerförderungen nutzen. Allerdings werden die Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.

Das trifft auch zu, wenn Beamte eine Rüruprente abschließen. Die Rürup Rente ist nicht, wie die gesetzliche Rente Umlagen finanziert, sondern Kapital gedeckt. Die Vertragslaufzeit kann so gewählt werden, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt. Auch bei Insolvenz, oder Harz IV sind die eingezahlten Beiträge bis zu einem Pfändungshöchstbetrag sicher.

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Nov 24 2008

Ist der Abschluss einer Basis-Rente freiwillig?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Das über Jahrzehnte bewährte System der gesetzlichen Altersvorsorge wird in Anbetracht der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Faktoren nicht ausreichen, um eine ausreichende Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung hinreichend zu gewährleisten.

Die oftmals nicht stringent verlaufenden Erwerbsbiografien vieler Bürgerinnen und Bürger tragen ebenfalls dazu bei, dass heute in der Politik von einer drohenden “Versorgungslücke” für den Ruhestand gesprochen wird: Der erworbene Rentenanspruch vieler Menschen wird schlicht nicht ausreichen, um den Lebensabend in Würde zu genießen. Die Bundesregierungen der vergangenen Legislaturperioden haben daher Systeme zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geschaffen: Die “Riester-Rente” und die “Basis-Rente”, auch bekannt als “Rürup-Rente”.

Basis-Rente – freiwillig aber eigentlich zwingend notwendig

Die Basis-Rente ist auf die Bedürfnisse selbstständig arbeitender Menschen zugeschnitten. Der Abschluss einer Basis-Rente ist prinzipiell ebenso freiwillig wie der Aufbau eines Vermögens über den Erwerb von Edelmetall oder über ein schlichtes Sparbuch, wobei man dies mit einem “Noch” versehen sollte: Momentan geltende Gesetze sind nicht für die Ewigkeit festgeschrieben, wie etwa die Erhöhung des Renteneintrittsalters zeigt. Unabhängige Wirtschaftsprognosen jedenfalls empfehlen dringend den Abschluss einer Basis-Rente für Selbstständige.

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Nov 21 2008

Kann ich eine Basis-Rente direkt abschließen oder macht das der Arbeitgeber?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage ob eine Basisrente vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, erübrigt sich dahingehend, dass es sich bei dieser so genannten Rürup-Rente um ein Rentenmodell für überwiegend Freiberufler und Selbständige handelt.

Was die Basisrente?

Es handelt sich hierbei um eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche zu einer lebenslangen Rente führt und in der Ansparphase staatlich gefördert wird. Der Vorteil liegt in der Sicherheit der Ansparsumme, die auch (bis zu einer von weit über 100.000 Euro Guthaben als Höchstgrenze) vor einer Pfändung geschützt ist. Im Anschluss daran ist eine Pfändung bis zum pfändungsfreien Betrag möglich. Diese Variante kann in Zeiten unverschuldeter Arbeitslosigkeit (oder besser Auftragslosigkeit bei Freiberuflern und Selbständigen) später sehr wichtig sein. Ältere Arbeitnehmer wie auch nicht abhängig Beschäftigte können auch die Möglichkeit einer einmaligen größeren Einzahlung nutzen um die Ansparzeit zu minimieren.

Wie wird der Abschluss einer Basis-Rente geregelt?

Eine Basis- oder Rürup-Rente wird bei einer Versicherung als klassische Rentenversicherung abgeschlossen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer fondsgebundenen Rentenversicherung und Banksparpläne über eine Investmentgesellschaft und Banken, wenn diese nicht vererblich sind und kein Kapital daraus entstehen kann.

Lohnend ist eine Basisrente vor allem für ältere Freiberufler und Selbständige. Hier steht die Flexibilität der Ansparvariante im Vordergrund, verbunden mit den steuerlichen Vorteilen bei der Einzahlung. Der Steuervorteil ist bei der Basisrente höher als bei der Besteuerung der normalen Rentenzahlung. Die Basisrente bietet jedem der über dem Lohnsteuersatz liegt die Möglichkeit eines Steuersparvorteils in Verbindung einer Zusatzrente. Die Gruppe der Anleger kann in 2008 Beiträge in Höhe von 13.200.- Euro (66% von 20.000 Euro Beitragsumme) steuerlich geltend machen und die Ersparnis für den Ruhestand ansparen.

Die Basisrente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Andere Regelungen, wie z.B. die einer einmaligen (anteiligen) Auszahlung oder eine größere monatliche Rente bei verkürzter Auszahlungszeit sind nicht möglich. Sie dient nur als reine Zusatzrente mit einer monatlichen Auszahlung.

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Nov 18 2008

Wie wird die Basis-Rente im Rentenalter besteuert?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente auch Rürup-Rente genannt muss analog allen anderen Einkünften grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer Erklärung versteuert werden. Als Grundlage der Basis-Rente Besteuerung gilt der individuelle persönliche Steuersatz. Im Unterschied zu anderen Vorsorgesparplänen erfolgt die Besteuerung der Basisrente allerdings erst nach der Ansparphase, während der Auszahlungsphase, also der Rentenbezugszeit. Dann gilt die so genannte “nachgelagerte” Besteuerung. Zurzeit und noch bis zum Jahr 2025 gilt eine so genannte Übergangsphase, in der die Renten jeweils anteilig besteuert werden. Erst ab dem Jahr 2040 müssen Rentenleistungen, die aus der Basis-Rente bezogen werden in voller Höhe dem persönlichen Einkommen zugerechnet werden und sind dann entsprechend vollumfänglich zu versteuern. Während der Ansparphase sind die Beiträge zur Basis-Rente allerdings steuerlich abzugsfähig. Hier gelten momentan Höchstgrenzen von 20.000 Euro pro Person (Verheiratete entsprechend 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Basis-Rente Besteuerung steigt bis 2040 auf 100% der Altersrente

Mit Erreichen des Rentenalters werden die Auszahlungsbeträge aus der Rürup-Rente in prozentualen Anteilen besteuert. Beginnt die Rentenzeit beispielsweise im Jahre 2005, so müssen in diesem Jahr 50% der Auszahlungsbeträge versteuert werden. Seit 2005 steigt der Anteil des zu versteuernden Anteils an den Basis-Renten Auszahlungen jährlich um zwei bzw. ein Prozent. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2040 dann100% der Renten Beträge aus einem Rürup-Rentenvertrag bei der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.

Die Höhe des zu zahlenden Steuersatzes richtet sich nach dem Zeitpunkt der ersten Rentenauszahlung. Doch der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich zwei Prozent bis 2020. Danach steigt der steuerpflichtige Anteil nur noch um ein Prozent jährlich. Die steuerlich Entlastung während der Ansparphase und der in der Rentenphase anzunehmend geringere individuelle Steuersatz bedingt durch geringeres Einkommen, ist demnach ein wichtiges Merkmal für die Entscheidung für oder gegen den Abschluss einer Basisrente.

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Nov 15 2008

Ich habe eine Basis-Rente berechnet – mit was kann ich das Ergebnis vergleichen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen eine ideale Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Anbieter der Riester-Rente sind neben Banken auch Versicherungen. Bei ihnen kann man sich auf Grundlage seiner eigenen Vorstellungen hinsichtlich späterer Altersrente (Stichwort: Rentenlücke) ein Angebot erstellen lassen.

Renditechancen der Basis-Rente vergleichen

Aufgrund der zahlreichen Abschlussmöglichkeiten sollte dieses Angebot jedoch unbedingt mit dem Wettbewerb verglichen werden. Vor allem die Renditechancen der verschiedenen Anlagemodelle bedeuten erhebliche Unterschiede, die großen Einfluss auf die spätere Rentenzahlung haben. Zwischen dem besten und dem schlechtesten Anbieter liegen nicht selten einige Hundert Euro, die im Alter jeden Monat fehlen können. Angebote der Rürup-Rente können im Internet auf speziellen Seiten kostenlos miteinander verglichen werden. Dort wird auch immer der aktuell beste Anbieter in diesem Segment aufgezeigt.

Rürup-Rente kann mit Hinterbliebenenschutz kombiniert werden

Um die Nachteile der Rürup-Rente, vor allem die Unmöglichkeit des Vererbens, auszugleichen, kann die Anlage auch mit einer Absicherung für Hinterbliebene kombiniert werden. Auch die Kosten hierfür können stark voneinander abweichen, was einen Vergleich der Angebote unbedingt notwendig macht.

Die Rürup-Rente ist vor allem wegen ihrer hohen steuerlichen Absetzbarkeit beliebt. Sie sollte dennoch mit anderen Anlageformen, beispielsweise mit einem Investmentsparplan, verglichen werden. Vor allem Menschen, die nur noch einige Jahre bis zur Rente arbeiten müssen, können hiermit unter Umständen eine bessere Rendite erzielen. Arbeitnehmer zum Beispiel sollten zudem prüfen, ob sie mit der Riester-Rente durch die dort zu zahlenden Zulagen eventuell höhere Erträge generieren können.

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Nov 06 2008

Krankenkassenbeiträge auch von der Basis-Rente (Rürup-Rente)?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage lässt sich nicht mit einem Wort beantworten. Man könnte sagen: Das kommt darauf an, manchmal ja, manchmal nein. Mit Beginn des Rentenalters nehmen die gesetzlichen Krankenkassen für die Mitgliedschaft in der so genannten „Krankenversicherung der Rentner“ eine Einstufung in freiwillig oder pflichtversicherte Mitglieder vor. Rentner die die „Vorversicherungszeit“ erfüllen, d.h. die Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens zu 90 % in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, werden als pflichtversichertes Mitglied aufgenommen. Alle anderen gelten automatisch als freiwillig Versicherte.

Für alle Rentner, die nach diesem Kriterium freiwillig versichert sind, gilt:

Ja, auch von der Rürup-Rente sind Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Diese Regelung stützt sich auf die Tatsache, dass bei denjenigen Rentnern, die freiwilliges Mitglied sind, grundsätzlich alle Einnahmen, unabhängig von ihrer Herkunft, sozialabgabenpflichtig sind.
Aber keine Regel ohne Ausnahme. Falls ohne Anrechnung der Rürup-Rente bereits der Höchstbetrag zur Krankenversicherung zu zahlen ist, bleibt auch bei den freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Rentnern die Rürup-Rente sozialabgabenfrei. Im Jahr 2008 liegt dieser Betrag bei 3.600,–€/Monat. Dieser Betrag ist identisch mit der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze und daher variabel.

Für die pflichtversicherten Mitglieder in der Krankenversicherung der Rentner ist es wesentlich einfacher. Hier fallen generell nur die gesetzlichen Renten sowie Betriebsrenten unter die Sozialabgabenpflicht.

Nach Meinung des Bundessozialgerichts könnte diese ungleiche Behandlung der Rentner durch die Krankenkassen einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen und es hat deshalb bereits 1996 das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Entscheidung dazu wurde aber bis heute noch nicht getroffen.

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Nov 03 2008

Wo erfahre ich Nachrichten über die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Eine zusätzliche private Vorsorge zur Sicherung eines würdigen Lebensstandards im Alter gewinnt immer mehr an Bedeutung, seit klar geworden ist, dass die gesetzliche Rente allein dies nicht wird gewährleisten können. Besonders für Selbstständige und Freiberufler bietet die Basis-Rente, auch bekannt unter dem Namen Rürup-Rente, hier eine reizvolle Anlageform zur Deckung der so genannten Versorgungslücke.

Neutrale Informationen zu Basis-Rente bei Verbraucherschutzzentralen

Vor Abschluss einer Basis-Rente aber auch während der Laufzeit des Vertrags ist es für den Versicherten natürlich wichtig, zu erfahren, ob und in welcher Form es zu Änderungen an der staatlichen Bezuschussung und den sonstigen Konditionen eines solchen Geschäfts gekommen ist oder in naher Zukunft kommen wird. Verlässliche Auskünfte hierüber erhält man in jedem Fall bei den unmittelbaren Vertragspartnern; dies sind in der Regel Banken oder Versicherungen, die dem Versicherten beratend zur Verfügung stehen. Neutrale Informationen geben die zuständigen Verbraucherschutzzentralen zur Verfügung; der Vorteil hier mag sein, dass der Verbraucherschurz kein unmittelbares Interesse an einem Vertragsabschluss hat und daher eher wertneutral berät.

Auch im Internet lassen sich vielfältige Informationen über etwaige Neuerungen bei der Basis-Rente beziehen. Man sollte allerdings überprüfen, wer bzw. welche Firma diese Informationen ins Netz stellt; oft sind die Texte in die eine oder andere Richtung eingefärbt, um den Versicherten zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Da die staatlichen Bezuschussungen für die Basis-Rente Bundessache sind, gibt es dazu für jeden Bürger die Möglichkeit, anhand der auf Anfrage kostenfrei erhältlichen Bundesgesetzblätter einschlägige Gesetzestexte zu studieren.

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Okt 29 2008

Kann ich eine Basis-Rente online abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Fast alle Bank- und Versicherungsprodukte können mittlerweile nicht nur in Bankfilialen oder Versicherungsagenturen abgeschlossen werden, sondern auch über das Internet. Für Interessenten der noch relativ jungen Basisrente, stellt sich die Frage, in wie fern ein Abschluss über das Internet möglich und sinnvoll ist.

Eingangs sollte man konstatieren, dass die Basisrente ein relativ komplexes Vorsorgeprodukt ist, an welches sich der Anleger nicht selten über mehrere Jahrzehnte bindet. Der Abschluss einer Basisrente ist daher nicht mit dem Abschluss anderer Bankprodukte - wie etwa Girokonten - vergleichbar. Diese Tatsache verdeutlicht die Notwendigkeit, sich vor dem Abschluss eingehend zu informieren und beraten zu lassen.

Zwar gibt es einige Direktbanken, die den Abschluss über das Internet anbieten, allerdings muss der Kunde hier oftmals auf eine persönliche Beratung verzichten. Die Onlineabwicklung ist zwar meistens sehr gut durchdacht, die Gefahr, dass Fragen ungeklärt bleiben ist aber ungleich höher als bei einem Beratungsgespräch. Da die Modalitäten einer Basisrente nur den wenigsten Menschen in ausreichendem Umfang bekannt sind, eignen sich derartige Angebote nur für einige Wenige. Potentielle “Basis-Rentner” sollten im Allgemeinen also nicht auf eine Beratung durch einen geschulten Vorsorgeberater der Bank oder Versicherung verzichten. Zwar sind die Angebote der Direktbanken auf den ersten Blick günstiger, sollte der Abschluss aber nicht auf den Kunden zugeschnitten sein, kann sich der Abschluss bei einer Direktbank als teurer Fehltritt erweisen. Das beste Produkt bringt in der Regel nämlich relativ wenig, wenn es nicht zu der individuellen Situation des Anlegers passt.

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Okt 20 2008

In welcher Lebenslage kann man die Basis-Rente Beiträge pausieren?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Grundsätzlich ist es bei der Basis-Rente - wie bei jedem Versicherungsvertrag - möglich, die Beitragszahlung für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zu unterbrechen. Ebenso ist es möglich, die regelmäßigen Zahlungen in ihrer Höhe zu verringern. In beiden Fällen wird der Grund häufig der sein, dass man für eine gewisse Zeit weniger Geld zur Verfügung hat und sich bei allen regelmäßigen Zahlungen einschränken muss. Gründe hierfür können Arbeitslosigkeit bzw. Auftragsrückgänge oder andere besondere Schicksalsschläge sein. Eine Unterbrechung oder Verringerung des Beitrags empfiehlt sich immer dann, wenn vermutlich nur ein vorübergehender Liquiditätsengpass vorliegt. Zwar kann man in einem solchen Fall das genaue Ende der Durststrecke nicht absehen, aber man geht davon aus, dass innerhalb einer bestimmten Zeit die Zahlung wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann.

Nur im Extremfall ratsam Basis-Rente während Beitragsphase kündigen

Nur wenn es sich abzeichnet, dass man dauerhaft weniger Geld zur Verfügung hat - etwa durch Berufsunfähigkeit, Scheidung mit hohen Unterhaltszahlungen und ähnlichem - , ist es sinnvoll, auch eine Kündigung des Vertrags in die Überlegungen einzubeziehen.

Bei allen Varianten entstehen negative Folgen hinsichtlich der Förderung sowie den Steuervorteilen, die sich durch die Basis-Rente üblicherweise ergeben. Abschreibungen etwa sind dann natürlich nur noch in geringerem Maße möglich als vorher.

Im Allgemeinen empfiehlt sich bei finanziellen Problemen zuerst eine Beitragsunterbrechung, um die Lage abzuwarten. Manchmal ändern sich die persönlichen Verhältnisse wieder unerwartet und dann ist es leicht, die regelmäßigen Zahlungen wieder aufzunehmen und alle Vorteile der Basis-Rente zu genießen.

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