Archiv für die Kategorie 'freie Berufe'

Mrz 09 2009

Was versteht man unter dem Regelpflichtbeitrag eines Versorgungswerks?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

 

Ein Versorgungswerk ist für freie Berufe wie etwa den des Rechtsanwalts oder Steuerberaters das Äquivalent zur gesetzlichen Altersvorsorge (gesetzliche Rente). Wie im System der gesetzlichen Rente üblich hat der Versicherte einen Teil seiner Einkünfte zur Alterssicherung an das Versorgungswerk abzuführen und erhält diesen Betrag nach Erreichen der Pensionsgrenze in Form einer monatlichen (Renten-) Zahlung zurück.

Beiträge zum Versorgungswerk gleichen in der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Regelpflichtbeitrag, der an ein Versorgungswerk zu entrichten ist, entspricht hierbei dem jeweils geltenden Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte. Näheres entnimmt man dem Sozialgesetzbuch (SGB) unter § 159 SGB VI.

Da es viele Freiberufler gibt, deren Einkünfte nicht hoch genug sind, um den gesetzlich geregelten Höchstbeitrag zu erreichen, kann der Regelpflichtbeitrag entsprechend nach unten korrigiert werden. Hierzu bedarf es Nachweise etwa in Form der Einkommensteuererklärung, die belegen, dass die Einkünfte des Versicherten entsprechend niedrig sind.

Vorübergehende Senkung des Regelpflichtbeitrags ist möglich

Der absolute Mindestbeitrag beläuft sich auf 1/13 des Regelpflichtbeitrages; es ist allerdings ohne Angabe von Gründen möglich, eine Senkung des Regelpflichtbeitrags um bis zu 50% zu beantragen. Eine solche Beitragsminderung schlägt sich entsprechend in der später ausbezahlten Versorgung nieder. Besondere Umstände wie etwa die Geburt eines Kindes können zu einer vorüber gehenden Beitragsbefreiung führen, sofern das Mitglied in der Still- oder Früherziehungsphase keiner anderen Tätigkeit nachgeht.

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Mrz 02 2009

Wonach richtet sich die Beitragshöhe in einem Versorgungswerk?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

Die Altersvorsorge bei einem Versorgungswerk ähnelt ihren Merkmalen nach zum einen der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) und zum zweiten der privaten Rentenversicherung. Die Frage, wonach sich die Höhe des Beitrags in einem Versorgungswerk richtet, ist daher nicht für alle Mitglieder aller Versorgungswerke eindeutig zu beantworten. Entscheidend ist es hierzu vor allem, ob es sich um eine Pflichtmitgliedschaft (bei Selbstständigen) oder aber um eine freiwillige Mitgliedschaft beim Versorgungswerk handelt.

Einkommensabhängige Beiträge für Versorgungswerk Pflichtmitglieder

Bei der Pflichtmitgliedschaft ist ein einkommensabhängiger Beitragssatz monatlich zu entrichten. Die Höhe dieses Beitrages, der als Regelpflichtbeitrag bezeichnet wird, hat generell die gleiche Höhe wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Und zwar, weil bei seiner Festsetzung die aktuellen Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen ist.

Freiwillige Mitglieder müssen lediglich Mindestbeitragsgrenze beachten

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft dagegen kann ein Beitrag in einer vom Mitglied frei gewählten Höhe entrichtet werden, wobei allerdings ein Mindestbeitrag nicht zu unterschreiten und ein Höchstsatz nicht zu überschreiten ist. Der je nach Satzung unterschiedlich hohe Mindestbeitrag kann beispielsweise 3/10 des jeweiligen Regelpflichtbeitrags sein.

Ferner ist die Beitragshöhe davon abhängig, ob es um Selbstständige, Angestellte oder um Angestellte, die auch als Selbstständige tätig sind, geht. Und zwar, da sich diese nach dem laufenden Einkommen (von Angestellten) oder nach dem vorletzten Kalenderjahr erzielten Einkommen (von Selbstständigen) bemisst. Letztendlich können die Satzungen der Versorgungswerke sehr unterschiedlich sein.

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Feb 25 2009

Ergibt es Sinn zusätzlich zum Versorgungswerk eine Rürup-Rente abzuschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

Für viele Freiberufler, die nicht von der Versicherungspflicht befreit und daher in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, stellt sich die Frage, ob die 2005 eingeführte Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung ihrer Altersvorsorge ist. Zu diesem Personenkreis zählen vor allem die als selbstständig tätigen Freiberufler: Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte. Der Grund für diese Erwägung ist die Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Stichtag 1. Januar 2005.

Rente-Rente bringt verlorene Steuervorteile zurück

Dadurch gingen dieser Personengruppe die bei der Veranlagung nach altem Recht erzielbaren Steuervorteile der Ausgaben für Altersvorsorge verloren. Dagegen bot sich die neue, vor allem für Selbständige und Freiberufler konzipierte, Rürup-Rente als neue Alternative, die laut neuem Recht eine steigende Absetzbarkeit (bis 100 % ab 2025) in Aussicht stellt. Denn jeder in die Rürup-Rente eingezahlte Beitrags-Euro spart Steuer, bewirkt höheres (Alters-)Einkommen bedeutet höhere Ausgabenlast, aber auch eine höhere Steuerersparnis. Zudem werden auch Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente steuerlich begünstigt.

Altersvorsorge im Drei-Schichten Modell

Dem vom Bert Rürup empfohlenen Drei-Schichten Modell der Altersvorsorge folgend, kann die Rürup-Rente (als erste Schicht) bei einer perfekten Kombination mit anderen Altervorsorgeformen (berufsständische Altersversorgung, private Rentenversicherung) sowohl die Ansparphase als auch die erzielte Gesamtrente optimieren. Zumal die Besteuerung der Renten schrittweise angehoben wird und ab 2040 auf 100 % ansteigt. Bis 2019 wird die Günstigerprüfung vorgenommen, welche prüft, ob der Steuerabzug nach neuem oder nach altem Recht höher ist.

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Feb 19 2009

Berufsständische Versorgungswerke - Eine wichtige Einrichtung zur Absicherung von Freiberuflern

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

und deren Angehörige für den Fall der Berufsunfähigkeit und im Alter

Berufsständische Versorgungswerke sind kraft Gesetzes Pflichtversorgungseinrichtungen für Freiberufler, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, und haben die Aufgabe, ihre Mitglieder und deren Angehörige im Falle von Berufsunfähigkeit und Tod sowie im Alter abzusichern. Eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Zugehörigkeit zu der jeweiligen berufsständischen Kammer, wie der Ärzte-, Rechtsanwalts-, Architekten-, Apotheker-, Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterkammer. 

Altersgrenzen für Beitritt in Berufsständische Versorgungswerke beachten!

Zum Teil gibt es Aufnahmebeschränkungen: Mitglieder der Architektenkammer, die das 45. Lebensjahr vollendet haben oder bereits berufsunfähig sind, sind von einer Neumitgliedschaft ausgeschlossen. 

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, die versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung sind, können bei ihrer Zulassung dagegen selbst entscheiden, ob sie weiterhin der gesetzlichen Rentenversicherung angeschlossen bleiben oder in das Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer wechseln möchten. Befreiungen von einer Mitgliedschaft sind nur in engen Grenzen möglich. 

Versorgungswerk versorgt als Körperschaft öffentlichen Rechts sicher

Versorgungswerke sind Körperschaften öffentlichen Rechts und gewähren Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenversorgung und Zuschüsse zur Rehabilitation im Falle der Berufsunfähigkeit. Wartezeiten sind für die Gewährung von Leistungen in der Regel nicht einzuhalten, es muss lediglich der letzte Monatsbeitrag vor dem Eintritt des Versicherungsfalls geleistet worden sein. 

Die Höhe der zu gewährenden Leistungen ist abhängig von den bis zum Eintritt des Versicherungsfalls geleisteten durchschnittlichen Beiträgen der Mitglieder. Gewinne aus Vermögensanlagen dienen der Verbesserung der angebotenen Leistungen sowie der Anpassung der Versorgungsleistungen an die steigenden Lebenshaltungskosten.

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Feb 11 2009

Wer darf sich bei einem Versorgungswerk versichern?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

 

Bekanntlich ist ein Versorgungswerk, dessen Definition und Zweck nach, eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die das komplette Aufgabenspektrum eines berufsständisch orientierten Absicherungssystems verbindlich abzudecken hat. Daher wird es auch als “Berufsständisches Versorgungswerk” bezeichnet. Wie sein Name es bereits eindeutig verrät, hat es sich um die Vorsorgeleistungen für die zu einem bestimmten Berufsstand gehörenden Personen zu kümmern. Genauer gesagt, geht es dabei um die Personen, die die so genannten “kammerfähigen” Berufe ausüben.

Unabhängig davon ob angestellt oder selbstständig die Berufszugehörigkeit entscheidet

Zu den klassischen kammerfähigen Berufen zählen vor allem: Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die zu diesen Berufsgruppen gehörenden Personen haben das Recht, Mitglieder der jeweiligen Kammer zu werden. Und zwar unabhängig davon, ob sie den Beruf als Selbstständige oder auch als Angestellte ausüben. Als Kammermitglieder können sie sich dann bei dem Versorgungswerk der jeweiligen Kammer versichern, wofür sie dem beitreten müssen. Dabei sind die Versorgungswerke regional und eigenständig, haben daher ihre eigenen Satzungen.

Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, ist auch bei einem Versorgungswerk zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft und einer Pflichtmitgliedschaft (Pflichtversicherung) zu unterscheiden. Da die einen kammerfähigen Beruf ausübenden Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind, können sie sich auch bei ihr versichern lassen, falls sie im Angestelltenverhältnis tätig sind. Bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis zum Selbstständigen kann die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erlangt werden.

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Feb 04 2009

In welchen Berufszweigen gibt es Versorgungswerke?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

 

Die Versorgungswerke umfassen eine berufsständische Versorgung im Sinne einer Pflichtmitgliedschaft bezüglich einer Altersversorgung für kammerfähige freie Berufe. Hierzu zählen u.a. Berufe wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Zahnärzte, Psychotherapeutische Psychotherapeuten und Ingenieure. Die berufsständige Versorgung erfolgt durch eine Selbstverwaltung der Berufsstände und bietet den pflichtversicherten Mitgliedern eine umfassende Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung an. Die Leistungen der Versorgungswerke sind beitragsabhängig, die Finanzierung erfolgt über kapitalbildende Verfahren wie u.a. durch das Deckungsplanverfahren, bei welchem die Beiträge und Versorgungsansprüche genau kalkuliert werden.

Das Recht der Selbstverwaltung steht freien Berufen zu

Die Freien Berufe haben das Recht der Selbstverwaltung und damit die Möglichkeit, eigene Standesregeln und den Berufsstand aufzubauen und abzusichern. Die Freien Berufe nutzen daher eigene Versorgungswerke wie Krankenversicherung und Altersvorsorge. Personen in der BRD benötigen zur finanziellen Absicherung ihres finanziellen Lebensstandards bis ins hohe Lebensalter Versorgungsansprüche. Versorgungswerke für freie Berufe gehören zu dem in der BRD gängigen Regelsystem der Einkommenssicherung im Alter. Weiterhin kann man eine Versorgung im Alter durch ein Zusatzsystem sichern, welches u.a. eine betriebliche Altersversorgung und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst umfasst. Eine weitere Möglichkeit zur Altersversorgung ergänzend zum Regelsystem ist die Eigenversorgung mit einer Rürup-Rente, Lebensversicherung, Ersparnissen und Wohneigentum.

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Jan 29 2009

Die Vorsorgeleistungen der Versorgungswerke

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

 

Zur Altersvorsorge für Selbstständige gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der klassischen privaten Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung stehen ihnen die kapitalgedeckten Vorsorgeleistungen, welche die Versorgungswerke für ihre Mitglieder bieten, zur Verfügung. Dafür müssen sie dem Versorgungswerk der für sie zuständigen Kammer beitreten. So wie eine unselbstständig beschäftigte Person (als Angestellter oder als Lohnempfänger) regelmäßige Beiträge zur Rentenversicherung an die Gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen hat, zahlt ein Selbständiger (je nach dem freien Beruf, den er ausübt) an das jeweilige Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes. Es bestehen Versorgungswerke für bestimmte Berufsstände, wobei fast jedes Bundesland seine lokalen Versorgungswerke hat (wie z. B. Ärzteversorgung Hessen, Ärzteversorgung Thüringen).

Rechtlich ist ein Versorgungswerk (bzw. berufsständische Pensionskasse) häufig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche die gesetzlich definierte Aufgabe hat, alle Leistungen einer Versorgungseinrichtung zu gewähren.

Versorgungswerk - Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung in Einem

Somit ist ein Versorgungswerk seiner Funktion nach, der zuständige Rententräger der jeweiligen Berufsgruppe (wie z. B. Ärzte, Zahnärzte). Und das bedeutet: Nach Ausscheiden aus ihrem Berufsleben beziehen Ärzte und Zahnärzte im Ruhestand eine Altersrente vom jeweiligen Versorgungswerk. Neben der Altersvorsorge ihrer Mitglieder erbringen die Versorgungswerke bei Bedarf auch die Versorgungsleistungen in den Fällen Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente) und Todesfall (Witwerrente, Halbwaisenrente und Vollwaisenrente). Zudem haben sie die Leistungen wie Sterbegeld, Kinderzuschuss, Zuschuss für Rehabilitationsmaßnahmen oder auch für Anschlussheilbehandlungen zu gewähren, sowie Dienstleistungen für ihre Versorgungsempfänger zu erbringen.

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Jan 24 2009

Was versteht man unter einem kammerfähigen Beruf?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

Unter der Bezeichnung des „kammerfähigen Berufes“ versteht man vor allem eine Pflichtmitgliedschaft in der jeweiligen Berufsgruppen-Kammer. So können Berufe wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Notare, Rechts- und Patentanwälte, Steuerberater und auch Wirtschaftsprüfer in die Kategorie der „kammerfähigen Berufe“ untergliedert werden. Hierbei wird der kammerfähige Beruf auch als „Freier Beruf“ bezeichnet.

Kammermitgliedschaft nur durch Antrag und Aufnahme in die Kammer

Nichts desto trotz müssen angehende kammerfähige Berufler, auch Freiberufler genannt, immer einen Antrag bei der jeweiligen Kammer stellen. Erst nach der Aufnahme als Kammermitglied, darf man sich als „kammerfähiger Berufler“ bezeichnen. Hierbei vertritt man von nun an die Interessen der Kammer und muss in Betracht ziehen, dass der jeweilige Beruf den entsprechenden Richtlinien angepasst und ausgeübt werden muss. Die Überprüfung dieser Kriterien wird wiederum von der Kammer überprüft und kontrolliert.

Fähigkeit zur Ausübung eines kammerfähigen Berufes muss nachgewiesen werden

Dementsprechend beinhaltet die Ausübung eines kammerfähigen Berufes auch eine hohe fachliche Kompetenz und eine langjährige Ausbildung, vielmehr kann der freie Beruf nicht von jedem ausgeübt werden. Des Weiteren müssen die Kompetenzen und auch die Ausbildung anhand von Zeugnissen und Protokollen nachgewiesen werden. Auch der Nachweis erfolgt bei der Kammer.

Darüber hinaus sind kammerfähige Berufe vorhanden, die den Nachweis beim Gesundheitsamt aufweisen müssen. Zudem kann auch ein vereidigter Sachverständiger der IHK diesen Nachweis kontrollieren. Hierbei müssen in erster Linie freie Berufe, wie beispielsweise Heilpraktiker diese Richtlinie erfüllen. Im Gegenzug müssen Unternehmensberater beispielsweise keinen Nachweis in Betracht ziehen.

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