Archiv für die Kategorie 'Renten-Informationen'

Apr 28 2009

Wie lautet die Rentenanpassungsformel und wem nützt sie?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

Die Renten in Deutschland werden in jedem Jahr zum 01. Juli der aktuellen Einkommensentwicklung angepasst. Dieser Vorgang wird auch als Rentenanpassung bezeichnet. Die Rentenanpassungsformel besagt hierbei, mit welchem Faktor die Rente angehoben wird.

Die rechtliche Grundlage der Rentenanpassungsformel ist im §68 des Sechsen Buch des Sozialgesetzbuches zu finden. Die Rentenanpassungsformel selbst ist sehr kompliziert und oft auch für Fachleute nur schwer darstellbar. Grundlegend orientiert sie sich an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland, wobei der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung mit berücksichtigt wird. Die Basis ist der tatsächliche Lohnanstieg. Von diesem Basiswert 100 werden anschließend die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Beiträge zur privaten Altersvorsorge abgezogen.

Ausgaben der gesetzlichen Rentenkasse steigen kontinuierlich

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenkassen nehmen von Jahr zu Jahr zu, denn immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Um den Ausgabenanstieg in der Zukunft zu reduzieren und gleichzeitig den Beitragssatz für die Erwerbstätigen zu stabilisieren, wurde im Altersvermögensergänzungsgesetz eine zweimalige Änderung der Rentenanpassungsformel vereinbart. Dieser sieht vor, dass der Anstieg der Renten nicht mehr im gewohnten Tempo vollzogen, sondern eingedämmt wird, was faktisch einer Rentenkürzung gleichkommt.

Anpassung der Rentenanpassungsformel

Die erste Anpassung der Rentenanpassungsformel gilt für den Zeitraum zwischen 2001 – 2010. Die zweite Anpassung erfolgt dann ab 2011. Da der Aufwand für die private Vorsorge größer wird, werden hier 0,5% des Einkommens angerechnet. Da dies auch auf die Berechnung der Rente umgelegt wird, fällt die Rentenerhöhung nun bis zum Jahr 2010 niedriger aus. Ab dem Jahr 2011 wird der Basiswert von bisher 100 auf nun 90 reduziert, wobei auch dies zu einer stetig geringeren Rentenzahlung und somit zur Begrenzung der Sozialausgaben führt.

Fazit: Eigentlich sollte die Rentenanpassungsformel dazu dienen, den Rentnern einen Inflationsausgleich zu gewähren. Nun wird die Formel aber vor allem dazu verwendet, die Renten zu reduzieren, um die Ausgaben einzudämmen.

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Apr 17 2009

Was meint Rentenangleichung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

Die Berechnung der Rente konnte auch 20 Jahre nach dem Fall der innerdeutschen Mauer noch nicht einheitlich gestaltet werden. Nach wie vor werden ostdeutsche Rentner aufgrund der unterschiedlichen Rentenberechnung benachteiligt und erhalten deutlich niedrigere monatliche Renten-Beträge als ihre westdeutschen Altersgenossen.

Aktuell liegt der Rentenwert in Ostdeutschland etwa zwölf Prozent unter dem Wert der alten Bundesländer. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass Arbeitnehmer der neuen Bundesländer, sofern ihr Verdienst 4.500 Euro nicht übersteigt, eine Aufwertung ihrer Rentenbeiträge von 18% erhalten. Der Grund für diese Aufwertung ist das lt. Statistiken um etwa 18% höhere Einkommen im Westen der Republik.

Rentenangleichung - Deutsche Einheit auch für Renten-Ansprüche

Um in Deutschland endlich einheitliche Regelungen zu schaffen, muss eine Rentenangleichung erfolgen. Dies würde dazu führen, dass sowohl für Alt- als auch für Neurentner in ganz Deutschland ein einheitlicher Rentensatz gelten würde. Dies würde letztendlich auch dazu führen, dass die für die Rentenberechnung maßgeblichen Entgeltpunkte nun einheitlich ermittelt werden könnten.

Bis heute konnte sich die Politik noch nicht auf einheitliche Rentensätze und somit auf die Rentenangleichung zwischen Ost und West einigen, denn es wird befürchtet, dass viele Rentner hierdurch geringere Einkommen hinnehmen müssten. Allerdings hat die Bundesregierung jetzt einen Zeitplan bis etwa 2020 vorgelegt, bis zu dem die Rentenanpassung erfolgen soll. Ab diesem Zeitpunkt würde dann auch die Höherbewertung der ostdeutschen Einkommen entfallen.

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Apr 07 2009

Was ist eine Rentenanalyse?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

Die gesetzliche Rentenversicherung hat derzeit mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. Das wichtigste ist hierbei, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner sorgen müssen. Daraus folgt, dass entweder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen oder aber die späteren Rentenleistungen sinken werden. Letzteres ist sehr wahrscheinlich, so dass die Altersrente wohl nicht viel mehr als eine Basissicherung darstellen wird.

Wie hoch die spätere Altersrente einmal sein wird, kann so genau heute noch niemand vorhersehen. Banken und Versicherungen haben jedoch Systeme entwickelt, um gemeinsam mit dem Kunden eine Rentenanalyse durchführen zu können. Bei dieser Analyse werden das derzeitige Bruttoeinkommen sowie das monatliche Nettoeinkommen eingepflegt. Die Software ermittelt dann, wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke sein wird. Je nach Wunsch kann bei dieser Rentenanalyse die Inflation berücksichtigt werden oder aber unberücksichtigt bleiben.

Rentenanalyse zeigt Rentenlücke

Sofern Anleger ihre spätere Rentenlücke kennen ist es im Zuge der Rentenanalyse nun möglich, diese zu schließen. Dabei sollten möglichst alle drei Säulen der Altersvorsorge, die staatliche, die betriebliche sowie die private Altersvorsorge berücksichtigt werden. Wichtig ist hierbei, ob bereits entsprechende Verträge vorliegen und wie hoch die hieraus resultierenden Rentenzahlungen im Alter sein werden. Daher ist es sinnvoll, zum Termin zur Rentenanalyse alle vorhandenen Unterlagen mitzunehmen, um es den Berater zu ermöglichen, eine ganzheitliche Beratung vornehmen zu können. Auch Immobilien dienen der privaten Altersvorsorge und sollten bei der Rentenanalyse daher berücksichtigt werden.

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Mrz 30 2009

Was ist mit Rentenabfindung gemeint?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Laut dem sechsten Sozialgesetzbuch § 1007 besteht eine Rentenabfindung darin, wenn eine Bezieherin einer Witwenrente oder ein Witwer wieder heiraten möchte. Die Witwe oder der Witwer wird bei der ersten Wiederheirat mit dem insgesamt 24-fachen der monatlichen Rente abgefunden.

Zur Ermittlung anderer Witwenrenten oder Witwerrenten, welche aus derselben Rentenanwartschaft hervorgehen, wird bis zum Ende des 24. Kalendermonats nach dem Ablauf des Monats der Wiederheirat vorausgesetzt, dass ein Anspruch auf die Witwenrente oder die Witwerrente besteht.

Bei den kleinen Witwerrenten oder auch kleinen Witwenrenten vermindert sich die 24-fache Abfindung um jeweils die Monate, in denen bereits diese Rente gezahlt wurde. Stichtag der ersten Heirat oder die Eintragung einer Lebensgemeinschaft ist hier der 01. Januar 2002, wobei einer der beiden Partner vor dem 02. Januar 1962 geboren wurde. Wenn vor Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Tod des Partners die Wiederheirat erfolgt, so wird als Grundlage der Berechnung für die Abfindung der Durchschnittsbetrag der Rente zu Grunde gelegt, der im vierten Monat nach dem Tod des Versicherten gezahlt wurde.

Als erste Wiederheirat gelten für die Rentenabfindung auch die erste Wiedergründung einer Lebenspartnerschaft, die erste Gründung einer Lebenspartnerschaft nach einer Ehe, sowie die erste Heirat nach Gründung einer Lebenspartnerschaft.

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Mrz 23 2009

In welchem Zusammenhang spricht man von Rentenabsicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die Rente über die gesetzlichen Rentenkassen ist vielen Versicherten nicht mehr sicher. Daher sorgen sie über betriebliche Altersvorsorge oder privates Ansparen selbst für ihre spätere Rentenabsicherung.

Die Rentenabsicherung ist dann gegeben, wenn die Altersrente sowohl den Lebensunterhalt decken als auch verschiedene Wünsche erfüllen kann. Gerade im Ruhestand, wenn Zeit nicht mehr so knapp ist wie hoch im Erwerbsleben, bleibt mehr Zeit für Hobbys und Reisen. Um sich diesen Luxus erfüllen zu können, ist die Rentenabsicherung jedoch immens wichtig. Gerade Selbstständige und Freiberufler, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und daher keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, erhalten auch im Alter keine Leistungen. Sie sind gezwungen, für ihre Rentenabsicherung selbst zu sorgen. Wer hiermit möglichst früh beginnt, kann bereits mit niedrigen Beiträgen ausreichend für die eigene Rentenabsicherung sorgen.

Verschiedene Möglichkeiten der Rentenabsicherung

Möglichkeiten für die Rentenabsicherung gibt es zahlreich. Für viele Deutsche ist nach wie vor die eigene Immobilie das Ziel, aber auch andere Anlageformen wie Renten- und Lebensversicherungen sowie Fondssparpläne sind beliebt. Um die private Altersvorsorge zu unterstützen, stehen zudem subventionierte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester- und die Rürup-Rente zur Verfügung, die staatliche Zulagen und Steuervorteile verbinden.

Bevor die Entscheidung für eine Anlageform fällt sollte geprüft werden, welche Rentenabsicherung im Alter überhaupt notwendig ist. Hierzu lohnt es sich, gemeinsam mit einem Experten der Bank oder der Versicherung eine Rentenanalyse durchzuführen. Die hierbei ermittelte Rentenlücke kann dann mit dem geeigneten Produkt geschlossen werden.

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Mrz 15 2009

Was bedeutet Rentenabschlag?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Ab dem Jahre 1997 wurde das bestehende Rentenalter schrittweise vom 60. auf das mindestens 63. Lebensjahr und vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Mittlerweile beginnt das Rentenalter erst mit dem 63. bzw. mit dem 67. Lebensjahr.

Mit Rentenabschlag bezeichnet man jenen Prozentsatz, um den sich die Regelaltersgrenze dauerhaft verringert, sollte man ohne zwingende Besonderheiten vorzeitig in den Ruhestand treten wollen. Zu den zwingenden Besonderheiten zählen hier beispielsweise eine besondere Schwerbehinderung oder andere besondere Krankheit, welche den Rentenbeginn zu durch den Gesetzgeber zu einem früheren Zeitpunkt zulassen.

Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze sind bei vorzeitigem Beginn der Regelaltersrente auf Grund von Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit oder bei der Altersrente für die langjährig Versicherten die Geburtenjahrgänge ab 1937. Bei der Altersrente auf Grund schwerwiegender Behinderungen sind die Geburtsjahrgänge ab 1941, und bei der Altersrente die Geburtenjahrgänge ab 1940 von dieser Neuregelung des Rentenabschlages betroffen.

Der Rentenabschlag staffelt sich in drei Gruppierungen. Für jeden Monat des früheren Eintritts in die Regelaltersgrenze beträgt dieser bei schwerbehinderten Personen 0,3 %, bei langjährig Versicherten um 10,8 % und bei Altersrente für Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit und Altersrente für die Frauen 18 % Abzug.

Rentenabschlag hat dauerhaft Bestand

Wenn der Betroffene dennoch vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen möchte, besteht der Rentenabschlag aber auf Dauer. Dies bedeutet, dass der Abschlag auch über das Erreichen des regulären Alters bestehen bleibt. Selbst für den Fall der späteren Witwenrente oder Witwerrente bleibt dieser Rentenabschlag bestehen.

Allerdings kann der Abschlag durch Zahlungen von entsprechenden Beträgen wieder ausgeglichen werden.

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Dez 14 2008

Was bedeutet Überpfändungsverbot und welche Auswirkungen hat es auf die Rürup-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

In Deutschland ist alles geregelt, somit auch die Vorschriften einer Pfändung. Nur eine Vollstreckungsstelle kann über einen Gerichtsvollzieher, im Sinne des Privatrechts Vollstreckungen anordnen. Im öffentlichen Recht ist der Vollziehungsbeamte dafür zuständig. Nun kann das Maß der Schuldsumme sehr unterschiedlich hoch sein, in beiden Fällen. Belaufen sich die Schulden auf eine relativ hohe Summe, reichen die pfändbaren Gegenstände in der Regel zur Deckung der Schuldsumme nicht aus. Handelt es sich um kleine Summen, darf die Pfändung nicht höher ausfallen, als die voraussichtlich zu erzielende Summe zur Begleichung der Schuldsumme. Hier gibt der Gesetzgeber ganz klare Pfändungsrichtlinien. Diese betragen je nach Personenanzahl im Haushalt zwischen 989,99 und 2189,99 Euro. Sehr viele Einkünfte wie z.B. Urlaubsgeld sind nicht pfändbar, Weihnachtsgeld nur bis maximal 500 Euro.

Auch Pfändung hat Grenzen – die regelt das Überpfändungsverbot

Hierunter fällt das so genannte Überpfändungsverbot. Dieses Verbot regelt genau, was nicht mehr pfändbar im Sinne des Gesetzgebers ist nach § 803 Abs. 1 S.2 ZPO. Im Zwangsversteigerungsverfahren bei Grundstücken gilt dieses Verbot nicht, auch sind Gegenstände des täglichen Lebens wie Fernseher, Kühlschrank, Radio und Bett, um nur einige zu nennen, davon ausgeschlossen.

Rentenansparungen wie die Rüruprente dienen der Vorsorge zum Altersgeld und sind nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar und können auch nicht beliehen werden. Es ist zu 100% eine Zusatzrente ab dem 60. Lebensjahr. Eine Pfändung dieser Rüruprente ist seit 2007, dem neuen Pfändungsschutz, weder im Ganzen noch in Teilbeträgen zulässig.

Aber Vorsicht, die Rüruprente ist im Prinzip eine Zusatzrente mit staatlichen Zuschüssen für Arbeitnehmer, welche nicht in den Bereich der Selbständigen fällt. Bei Selbständigen ist im Insolvenzfall die Altersvorsorge unter gewissen Voraussetzungen dennoch pfändbar.

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Dez 12 2008

Was wird im Gesetz zum Pfänderschutz der Altersvorsorge geregelt?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

Das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge regelt detailliert die Pfändbarkeit von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten, die der Altersvorsorge gelten. Seit dem 31. März 2007 sind in das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersfürsorge zwei neue Paragrafen (§851c und §851d) aufgenommen worden.

Dabei geht §851c spezifisch auf den Pfändungsschutz bei Altersrenten ein, §851d dagegen auf den Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvermögen. In §851c werden die Voraussetzungen aufgelistet, unter denen die Altersrente nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden: Die Rentenleistung wird lebenslang in regelmäßigen Zeitabständen, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt.

Renten sind wie Arbeitseinkommen pfändbar

Des Weiteren darf über die Ansprüche aus der Altersversorgung nicht verfügt werden und die Bestimmung von Dritten als Leistungsempfänger mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ist ausgeschlossen. Außerdem wurde die Zahlung einer Kapitalleistung bis auf den Todesfall nicht vereinbart. In Absatz 2 von §851c wird die Höhe der unpfändbaren Beträge, abhängig vom Alter, aufgelistet: vom 18. bis zum 29. Lebensjahr 2.000 Euro pro Jahr, vom 30. bis zum 39. Lebensjahr 4.000 Euro, bis der Betrag von 9.000 Euro jährlich für die 60 bis 65- jährigen erreicht ist. Sollte der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Vertrag übersteigen, sind drei Zehntel des Überschussbetrages nicht pfändbar.
§851d weist auf die Pfändbarkeit der eigentlichen Rentenzahlungen hin: Diese sind ebenfalls wie Arbeitseinkommen pfändbar.

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Dez 04 2008

Was ist eine Vollrente, was eine Teilrente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Jeder Angestellte und Selbstständige, der entweder aus der Pflichtversicherung heraus oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat im Alter Anspruch auf die Zahlung einer Rente.

Wer vor Erreichen des Rentenalters kürzer Tritt bezieht Teilrente

Grundsätzlich ist es seit dem Jahre 1992 so, dass die Personen, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. versichert waren wählen können, ob sie später eine Vollrente oder eine Teilrente in Anspruch nehmen möchten. Die Vollrente ist die “normale” Version der Altersrente und auf diese hat auch jeder mit Erreichen des 65. Lebensjahres einen Anspruch. Wer allerdings vorher oder auch mit Erreichen des Rentenalters noch etwas dazu verdienen möchte, kann auch die Auszahlung einer Teilrente wählen. Diese kann dann zwei Drittel, ein Drittel oder die Hälfte der eigentlichen Vollrente betragen.

Rentenlücke mit Nebenverdienst ausgleichen

Die Hinzuverdienungsgrenzen sind bei der Teilrente natürlich höher als es bei der Vollrente der Fall ist. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich die Teilrente allerdings nur dann, wenn man die möglichen Grenzen zum Hinzuverdienen fast völlig ausschöpft. Neben der Möglichkeit des Nebenverdienstes, nutzen nicht wenige Menschen die Teilrente einfach aus dem Grund, früher als eigentlich vorgesehen in Rente gehen zu können. Statt noch einige Jahre lang 40 Stunden oder mehr in der Woche zu arbeiten, kann man dann die Teilrente in Anspruch nehmen und die Rentenlücke durch eine Nebentätigkeit von oftmals wenigen Stunden in der Woche ausgleichen.

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Nov 26 2008

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die gesetzliche Rentenversicherung versichert Arbeiter und Angestellte und finanziert sich aus Zahlungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von beiden Partnern getragen und sind bezogen auf das Bruttogehalt. Zurzeit (November 2008) liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bei insgesamt 19,9 Prozent. Der hälftige Arbeitgeberanteil liegt damit bei 9,95 Prozent, berechnet auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Zu zahlen ist der Beitrag allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Liegt das Einkommen also über 5.400 Euro im Monat in Westdeutschland oder über 4.550 Euro in Ostdeutschland (gültig ab 2009), wird nur bis zu diesem Beitrag der Arbeitgeberanteil, wie auch der Arbeitnehmeranteil berechnet. Einkommen die über den Grenzen liegen, bleiben bei der Berechnung dann unberücksichtigt.

Andere Regelungen gelten für Knappschaftsversicherung und Künstlersozialkasse

Ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch über die Knappschaftsversicherung abgesichert. In diesem Bereich sind beispielsweise Arbeitnehmer versichert, die in Bergbaubetrieben arbeiten. In der Knappschaftsversicherung liegt der Versicherungsbeitrag für die Rentenversicherung bei 26,4 Prozent und wird zu zwei Dritteln durch den Arbeitgeber getragen. Der Beitrag wird hier bis zu einem maximalen Monatsbruttoeinkommen von 6.650 Euro in Westdeutschland und bis zu 5.600 Euro im Monat in Ostdeutschland erhoben.

Eine Sonderregelung gilt im Bereich der Künstlersozialkasse für den Arbeitgeber. Dieser muss bei der Beschäftigung von freiberuflichen Künstlern und Journalisten die Künstlersozialabgabe zahlen. Diese liegt bei 4,4 Prozent im Jahr 2009 und sie fließt in die Gesamteinnahmen der Versicherung für Rente und Krankheitsleistungen. Den Rest der Kosten übernimmt der Staat.

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