Nov 10 2008

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung und benötige ich diese für die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Eine zusätzliche private Vorsorge zur Sicherung eines würdigen Lebensstandards im Alter gewinnt immer mehr an Bedeutung - spätestens seit sich wirklich deutlich abzeichnet, dass die gesetzliche Rente dies nicht alleine wird bewerkstelligen können. Besonders für Selbstständige und Freiberufler bietet die Basis-Rente, auch bekannt geworden unter dem Namen “Rürup-Rente”, hier eine attraktive Form der Alterssicherung, um die so genannte Versorgungslücke zu schließen, die mittlerweile von sämtlichen einschlägigen Experten prognostiziert wird.

Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung

Durch die ab dem kommenden Jahr geltende Abgeltungssteuer, jene Steuer, die unmittelbar von Kapitalerträgen von der Bank abgeführt wird, ergibt sich jedoch für die Bezieher privater Zusatzrenten eine neue Situation. Zukünftig werden auch solche Einkünfte von der neuen Steuer erfasst werden, die eigentlich der Altersvorsorge im Rahmen von Sparplänen dienen sollen. Eine teilweise Alternative zum bisher bekannten Freistellungsauftrag bietet hier die Nichtveranlagungsbescheinigung.

Nichtveranlagungsbescheinigung für Basis-Rente Bezieher mit geringem Einkommen

Eine solche Bescheinigung erhalten Personen auf Antrag beim für sie zuständigen Finanzamt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person aller Voraussicht nach nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn nur geringe reguläre Einkünfte erzielt werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wurde von Seiten des Gesetzgebers vorrangig für Teilzeitbeschäftigte, Studenten und Rentner eingeführt, zu denen natürlich auch die Bezieher einer Basis-Rente zu sehen sind. Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung bei dem mit der Basis-Rente betrauten Geldinstitut kann der Versicherte somit seine Rente vor dem steuerlichen Zugriff schützen. Anders als beim Freistellungsauftrag ist dies in unbegrenzter Höhe möglich und damit äußerst empfehlenswert für Personen mit einer geringen monatlichen Basis-Rente.

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