Archiv für das Tag 'Altersrente'

Sep 18 2011

10 Jahre private Altersvorsorge was Rürup Rente von Riester Rente unterscheidet

Autor: dummy. Abgelegt unter Aktuelles

Die Rürup-Rente ist seit dem Jahr 2005 neben der Riester-Rente (seit 2001) sowie der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Vorsorge-Möglichkeit mit staatlicher Förderung. Aufgrund ihrer Besonderheiten lohnt sich Rürup zwar ebenso für alle Vorsorgesparer, wird aber bevorzugt von Selbstständigen genutzt, für die Riester nicht infrage kommt. Arbeitnehmer nutzen Rürup gelegentlich, wenn sie alle Riester-Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Unterschiede zwischen beiden Vorsorgemöglichkeiten:

Riester Rente, Rürup-Rente - Wer wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Arbeitslose, Empfänger von Krankengeld, Beamte, Soldaten, Landwirte und Künstler mit einer Versicherung in der Künstlersozialkasse.
  • Die Rürup-Rente fördert grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, also auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sowie die Versicherten der berufsständigen Versorgungseinrichtungen. Beide Gruppen erhalten keine Riester-Förderung.

Wie wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert über staatliche Zulagen pro Riester-Sparer und pro Kind und gewährt zusätzlich einen Steuervorteil. Das Finanzamt gewährt in einer Günstigerprüfung die höhere Ersparnis - entweder über die Zulage oder den Steuerabzug.
  • Die Rürup-Rente fördert ausschließlich über Steuervorteile. Bei gut verdienenden Selbstständigen können diese trotzdem sehr hoch sein.

Steuerliche Behandlung von Riester- und Rürup-Rente

  • Bei der Riester-Rente sind die Beiträge steuerlich voll abzugsfähig beziehungsweise der Abzug wird mit der Zulage verrechnet. Ebenso wird die Rente voll besteuert.
  • Bei der Rürup-Rente sind die Beiträge jährlich steigend steuerlich abzugsfähig, im Jahr 2025 werden bei dieser 2-Prozent-Steigerung 100 Prozent erreicht sein (2011: 72 Prozent). Die Rentenbeiträge werden ebenso progressiv versteuert, ab 2040 zu 100 Prozent.
  • Die steuerliche Behandlung in der Anspar- und der Auszahlungsphase wirkt nicht nur bei beiden Modellen kompliziert, sie ist definitiv kompliziert. Das ist der größte Kritikpunkt an beiden Fördermodellen, es ließ sich aber anders keine Gerechtigkeit schaffen.

Hinterbliebenenversorgung - Unterschiede

Bei der Riester-Rente kann das Kapital + Zulagen auf den Ehepartner übertragen werden, aber nur auf dessen eigenen Riester-Vertrag, ebenso kann das Kapital als Hinterbliebenen-Rente ausgezahlt werden. Auch ein Zusatzvertrag für die Versorgung von Kindern ist möglich, dieser mindert jedoch die Altersrente.

Bei der Rürup-Rente kann ebenso eine Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder über einen Zusatzvertrag geregelt werden, der wiederum die Altersrente mindert. Ohne diesen Vertrag verfallen die Beiträge des Rürup-Sparers, sollte er vor Erreichen des Mindesteintrittsalters sterben, hat er gänzlich umsonst gezahlt.

Kapitalbehandlung

Bei der Riester-Rente kann Kapital für andere Zwecke verwendet werden, nämlich für die Immobilienfinanzierung und nach Erreichen des Rentenalters auch 30 Prozent zur freien Verwendung.
Die Rürup-Rente kann nicht beliehen oder rückgekauft werden, sie wird in dieser Hinsicht behandelt wie eine staatliche Rente und wird lediglich als monatliche Leibrente nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt.

Fazit:
Für Angestellte und Beamte lohnt sich klar die Riester-Rente. Selbstständige sollte dennoch an die Rürup-Rente denken, sie bietet die einzige staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für diese Personengruppe.

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Mrz 20 2010

„Die gesetzliche Rente ist gnadenlos fair“

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Aktuelles

Mit diesem Zitat lässt sich Bernd Raffelhüschen, Vorstand der liberalen „Stiftung Marktwirtschaft“, in Focus Online zitieren. Eine bemerkenswert offene Aussage in einer Zeit, in der beinahe jeder das System der gesetzlichen Altersorge kritisiert und eine Untersuchung des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) veröffentlicht wird, nachdem die zukünftigen Rentner Ostdeutschlands mit einer Rente von knapp oberhalb des Hartz IV Niveaus rechnen dürfen.

Das System, so sieht es Raffelhüschen, ist deshalb fair, weil eben die früheren Einzahlungen die spätere Rentenerwartung abbilden. Wer viel einzahlt, der bekommt eben auch viel zurück. Zumindest dann, wenn man durchschnittliche Rentenhöhen von zwischen 1.000 und .1200 Euro pro Monat als fair empfindet. Das Problem sei, so sieht es Raffelhüschen, dass die Deutschen eben immer älter und immer weniger würden, da wäre es nur die logische Konsequenz, dass das über ein Umlageverfahren finanzierte System eben weniger hohe Ausschüttungen für alle biete.

Wer wenig einzahlt bekommt wenig Rente

Wie niedrig weniger hoch sein kann, zeigen dann die nackten Zahlen, die das DIW berechnet hat. Der in Ostdeutschland beheimatete Jahrgang 1967 bis 1971 kann sich auf Altersrenten in der Höhe von 594 Euro (Männer) und 466 Euro (Frauen) gefasst machen. Was nach heutigem Maßstab nur knapp oberhalb des Hartz IV Niveaus liegt irgendwie nach Demütigung aussieht, ist allerdings, da muss man Raffelhüschen recht geben, das Resultat der letzten 20 Jahre ostdeutscher „nach Wende“ Arbeitslosigkeit. Wer wenig verdient und nicht kontinuierlich in die Rentenkasse eingezahlt hat, oder langfristig gar nicht eingezahlt hat, da er/sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, bekommt eben weniger Rente als jemand der durchweg in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Das eigentlich frustrierende an dieser DIW Untersuchung erscheint aber aus meiner Sicht, dass das Ergebnis, welches ja auf einer Prognose für „in 20 Jahren“ erstellt wurde, die die aktuellen Trends aufgreift und fortführt, einfach kommentarlos hingenommen werden. Eigentlich könnte man erwarten, dass Politiker wie auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Verbände die Ärmel hochkrempeln und überlegen wie dieser Prognose zu begegnen ist, damit diese Musterrechnung nicht Realität wird. Bislang ist aber außer dem üblichen Forderung nach Abschaffung der privaten Altersvorsorge (von schräg links) und verpflichtender Arbeit zur Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen (von schräg rechts) wenig passiert. Scheinbar überdeckt der Wahlkampf in NRW auch solche eher grundsätzlichen Probleme. Schade.

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Sep 17 2009

Victoria Versicherung BasisRente dual

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

Die BasisRente dual ist neben der BasisRente classic und der BasisRente invest eine von drei soliden Finanzierungsmöglichkeiten einer Basisrente, welche die Victoria Versicherung in ihrem Angebot hat. Die bereits 1853 gegründete Victoria Versicherung war 1997 das erste Versicherungsunternehmen mit einer eigenen Internetpräsenz. Aktuell gehört die Victoria Versicherung der “Ergo Versicherungsgruppe” an, die europaweit eine der renommiertesten Versicherungsgruppen darstellt.

Die Victoria Versicherung BasisRente dual soll als steuerlich geförderte Ergänzung zur Rente eine angemessene Altersversorgung sichern. Sie ist insbesondere für all diejenigen Kunden geeignet, die aus einer wachstumsorientierten Anlagekombination mit Ansparung eines Mindestkapitals profitieren möchten. Die Vorteile einer abgesicherten Kapitalanlage werden mit den Renditechancen einer klassischen Fondsanlage kombiniert. So kann der Versicherungsnehmer in der steuerlich geförderten Ansparphase sowohl von einer Leistungsgarantie als auch von optimierten Renditechancen profitieren.

Für die BasisRente dual sind die folgenden Vorteile charakteristisch:

  • Gewährung einer lebenslangen Altersrente
  • Kombination aus klassischer Fondsanlage und abgesichertem Anlageteil in der Ansparphase
  • Option auf die Geltendmachung von Steuervorteilen in der Ansparphase
  • Option auf die individuelle Anpassung von Beiträgen und Leistungen
  • Hartz IV-Sicherheit

Gegen eine zusätzliche einmalige Zahlung wird auf Wunsch der folgende Zusatzschutz gewährt:

  • Hinterbliebenenrente für den Ehepartner: vor dem Rentenbeginn
  • Hinterbliebenenrente für den Ehepartner: zum Zeitpunkt des Rentenbeginns

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Aug 06 2009

984 Euro Rentenanspruch im Durchschnitt

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Aktuelles

Wer es nicht in den Beamtenstatus geschafft hat, hat im Alter ein Einkommensproblem. Das ist platt ausgedrückt, trifft aber durchaus das Ergebnis einer Datenanalyse die unter der Leistung von Bernd Raffelhüschen an der Universität Freiburg durchgeführt wurde. Für diese Untersuchung hatte man unter anderem den Mikrozensus 2005 und 2006, Daten der Deutschen Rentenversicherung aus dem Jahr 2006 und Einkommens- und Verbraucherstichproben (EVS) des Jahres 2003 ausgewertet. Das Ergebnis daraus ist ernüchternd, wer z.B. als Angestellter in der Region Dessau tätig ist, der wird nach Berechnung der Studie zukünftig mit einem Anspruch auf Altersrente in der Höhe von 774 Euro rechnen können.

Ein Darmstädter Rentner lebt zukünftig von 1100 Euro

Auch wenn Dessau das Schlusslicht der Liste darstellt, so ergeht es doch auch den Top Rentenanspruchs-Regionen nicht wirklich besser. Wer in Oberbayern, Stuttgart oder Darmstadt in die Rente eintritt kann sich auf ein monatliches Einkommen von 1100 Euro freuen und  - angesichts der hohen Miet- und Lebensunterhaltskosten direkt nach einem Job zur Aufbesserung der Rente umschauen.

Gut abgesichert sind dagegen Beamte, die sich mit einem Altersruhegeld von 2113 Euro (Dessau)  bis 2775 Euro (Region Trier) von einem arbeitsreichen Leben in die Pension hinüber retten können ohne größere Einschnitte befürchten zu müssen.

Staatlich geförderte Altersrente löst das Problem nicht wirklich

Bevor jetzt panisch zur Riester-Rente oder Basis-Rente gegriffen wird sein an dieser Stelle angemerkt, dass es sich hierbei um eine von Union Investment in Auftrag gegebene Studie handelt, die natürlich auch dem Ziel dient den Absatz der eigenen Altersvorsorge Produkte zu unterstützten. Allerdings – und das darf an dieser Stelle nicht übersehen werden – auch mit einer UniProfiRente oder anderen Riester-Rente Angeboten und einem zusätzlichen staatlich geförderten Rentenbeitrag von 4 Prozent des Bruttoeinkommens werden es viele Deutsche Arbeitnehmer nicht schaffen eine auskömmliche Altersrente anzusparen.

Die Rente mit 69 könnte also für diese Generation fast schon ein Segen sein, kann sie bis dahin wenigstens von dem Arbeitseinkommen den Lebensunterhalt bestreiten.

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Apr 07 2009

Was ist eine Rentenanalyse?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

Die gesetzliche Rentenversicherung hat derzeit mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. Das wichtigste ist hierbei, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner sorgen müssen. Daraus folgt, dass entweder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen oder aber die späteren Rentenleistungen sinken werden. Letzteres ist sehr wahrscheinlich, so dass die Altersrente wohl nicht viel mehr als eine Basissicherung darstellen wird.

Wie hoch die spätere Altersrente einmal sein wird, kann so genau heute noch niemand vorhersehen. Banken und Versicherungen haben jedoch Systeme entwickelt, um gemeinsam mit dem Kunden eine Rentenanalyse durchführen zu können. Bei dieser Analyse werden das derzeitige Bruttoeinkommen sowie das monatliche Nettoeinkommen eingepflegt. Die Software ermittelt dann, wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke sein wird. Je nach Wunsch kann bei dieser Rentenanalyse die Inflation berücksichtigt werden oder aber unberücksichtigt bleiben.

Rentenanalyse zeigt Rentenlücke

Sofern Anleger ihre spätere Rentenlücke kennen ist es im Zuge der Rentenanalyse nun möglich, diese zu schließen. Dabei sollten möglichst alle drei Säulen der Altersvorsorge, die staatliche, die betriebliche sowie die private Altersvorsorge berücksichtigt werden. Wichtig ist hierbei, ob bereits entsprechende Verträge vorliegen und wie hoch die hieraus resultierenden Rentenzahlungen im Alter sein werden. Daher ist es sinnvoll, zum Termin zur Rentenanalyse alle vorhandenen Unterlagen mitzunehmen, um es den Berater zu ermöglichen, eine ganzheitliche Beratung vornehmen zu können. Auch Immobilien dienen der privaten Altersvorsorge und sollten bei der Rentenanalyse daher berücksichtigt werden.

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Mrz 15 2009

Was bedeutet Rentenabschlag?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Ab dem Jahre 1997 wurde das bestehende Rentenalter schrittweise vom 60. auf das mindestens 63. Lebensjahr und vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Mittlerweile beginnt das Rentenalter erst mit dem 63. bzw. mit dem 67. Lebensjahr.

Mit Rentenabschlag bezeichnet man jenen Prozentsatz, um den sich die Regelaltersgrenze dauerhaft verringert, sollte man ohne zwingende Besonderheiten vorzeitig in den Ruhestand treten wollen. Zu den zwingenden Besonderheiten zählen hier beispielsweise eine besondere Schwerbehinderung oder andere besondere Krankheit, welche den Rentenbeginn zu durch den Gesetzgeber zu einem früheren Zeitpunkt zulassen.

Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze sind bei vorzeitigem Beginn der Regelaltersrente auf Grund von Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit oder bei der Altersrente für die langjährig Versicherten die Geburtenjahrgänge ab 1937. Bei der Altersrente auf Grund schwerwiegender Behinderungen sind die Geburtsjahrgänge ab 1941, und bei der Altersrente die Geburtenjahrgänge ab 1940 von dieser Neuregelung des Rentenabschlages betroffen.

Der Rentenabschlag staffelt sich in drei Gruppierungen. Für jeden Monat des früheren Eintritts in die Regelaltersgrenze beträgt dieser bei schwerbehinderten Personen 0,3 %, bei langjährig Versicherten um 10,8 % und bei Altersrente für Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit und Altersrente für die Frauen 18 % Abzug.

Rentenabschlag hat dauerhaft Bestand

Wenn der Betroffene dennoch vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen möchte, besteht der Rentenabschlag aber auf Dauer. Dies bedeutet, dass der Abschlag auch über das Erreichen des regulären Alters bestehen bleibt. Selbst für den Fall der späteren Witwenrente oder Witwerrente bleibt dieser Rentenabschlag bestehen.

Allerdings kann der Abschlag durch Zahlungen von entsprechenden Beträgen wieder ausgeglichen werden.

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Dez 04 2008

Was ist eine Vollrente, was eine Teilrente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Jeder Angestellte und Selbstständige, der entweder aus der Pflichtversicherung heraus oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat im Alter Anspruch auf die Zahlung einer Rente.

Wer vor Erreichen des Rentenalters kürzer Tritt bezieht Teilrente

Grundsätzlich ist es seit dem Jahre 1992 so, dass die Personen, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind bzw. versichert waren wählen können, ob sie später eine Vollrente oder eine Teilrente in Anspruch nehmen möchten. Die Vollrente ist die “normale” Version der Altersrente und auf diese hat auch jeder mit Erreichen des 65. Lebensjahres einen Anspruch. Wer allerdings vorher oder auch mit Erreichen des Rentenalters noch etwas dazu verdienen möchte, kann auch die Auszahlung einer Teilrente wählen. Diese kann dann zwei Drittel, ein Drittel oder die Hälfte der eigentlichen Vollrente betragen.

Rentenlücke mit Nebenverdienst ausgleichen

Die Hinzuverdienungsgrenzen sind bei der Teilrente natürlich höher als es bei der Vollrente der Fall ist. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich die Teilrente allerdings nur dann, wenn man die möglichen Grenzen zum Hinzuverdienen fast völlig ausschöpft. Neben der Möglichkeit des Nebenverdienstes, nutzen nicht wenige Menschen die Teilrente einfach aus dem Grund, früher als eigentlich vorgesehen in Rente gehen zu können. Statt noch einige Jahre lang 40 Stunden oder mehr in der Woche zu arbeiten, kann man dann die Teilrente in Anspruch nehmen und die Rentenlücke durch eine Nebentätigkeit von oftmals wenigen Stunden in der Woche ausgleichen.

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Nov 05 2008

Was versteht man unter demographischer Wandel?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Der Begriff “Demographie” stammt aus der griechischen Sprache und bedeutet etwa “Volksbeschreibung”, worunter man eine textliche Beschreibung der Altersstruktur einer Bevölkerung zu verstehen hat. In der Bundesrepublik Deutschland vollzieht sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts ein immer ernster zu nehmender Wandel in dieser Altersstruktur, da die Geburtenrate die Sterberate immer stärker unterschreitet. Hieraus ergibt sich eine natürliche Schrumpfung der Bevölkerung bei gleichzeitiger “Überalterung”.

Generationenvertrag: Weniger Junge zahlen die Rente von immer mehr Alten

Der demographische Wandel in Deutschland ist also auch als ein Phänomen zu betrachten, das dazu führt, dass immer mehr Pensionäre von den Beiträgen immer weniger Beitragszahler leben wollen und müssen; ein gewaltiges Problem für die bestehenden sozialen Sicherungssysteme. Dies führt zwangsläufig neben gravierenden Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt sowie einem höheren Lebensalter zum Eintritt in die gesetzlich vorgesehene Altersrente (Rente mit 67) zu einem stufenweisen Wegbrechen der bestehenden gesetzlichen Rente und macht es für heutige Arbeitnehmer (und deren Nachwuchs) geradezu unverzichtbar, privat für das Alter vorzusorgen. Die private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente) bietet individuell die Möglichkeit, einer drohenden Altersarmut zu entgehen und einen abgesicherten Lebensabend zu genießen.

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Nov 01 2008

Ab wann beginnt die Altersteilzeit – wann die Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Mit einer Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mit staatlicher Unterstützung ein Anreiz gegeben werden, um einige Jahre früher – vorzeitig - in den Ruhestand (Rente) zu gehen. Ziel dieser früher Verrentung ist es die frei werdenden Arbeitsplätze an jüngere Arbeitnehmer zu vergeben, um sowohl die Jugendarbeitslosigkeit zu mindern als auch den Unternehmen einen gleitenden Übergang von langjährig erfahrenen und quasi unkündbaren Mitarbeitern zu jüngeren weniger erfahrenen Mitarbeitern zu ermöglichen.

Zur Altersteilzeit gibt es zwei Möglichkeiten:

Die Arbeitszeit kann für den Zeitraum der Alterteilzeit (maximal 3 Jahre) um 50 % reduziert werden (Gleitverteilungsmodell).Sehr verbreitet ist das Blockmodell, wo in den ersten 50 % der Altersteilzeit (1,5 Jahre maximal) die volle Arbeitszeit erhalten bleibt und in der zweiten Hälfte keine Arbeitsleistungen mehr erfolgen. Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmer durch eine Insolvenzversicherung geschützt.

Unmittelbar im Anschluss an die Altersteilzeit folgt der Eintritt in die Rente. Jede Altersteilzeit kann frühestens dann beginnen, wenn im Anschluss ein nahtloser Übergang in die Altersrente möglich ist. Bei Arbeitnehmern, die bis 1945 geboren wurden muss das 55. Lebensjahr vollendet sein. Ab diesem Alter kann der früheste Renteneintritt später sein, so dass immer erst eine Prüfung erfolgen muss. Die Berechnung der Altersrente erfolgt wie bei jeden anderen Renten-Eintritt. Für jeden Monat vor der Regelaltersrente werden 0,3 %, bis zu maximal 18 % abgezogen.

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Okt 11 2008

Erhält man bei Abschluss einer Rürup-Rente bzw. Basis-Rente ebenfalls die Kinderzulage?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Rürup-Rente, die auch als Basis-Rente bezeichnet wird, richtet sich in Abgrenzung zur Riester-Rente besonders an Selbständige und Freiberuflicher, die für ihre Altersversorgung in kein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen können, weil ein solches nicht angeboten wird. Die Riester-Rente spricht in erster Linie Familien mit Kindern an und Leute mit einem geringen Einkommen. Daher gibt der Staat neben der Grundzulage (€ 154 ab 2008) noch die Kinderzulage (€ 185 ab 2008).

Bei der Rürup-Rente, die es seit 2006 gibt, können alle steuerpflichtigen Personen gefördert werden. Sie lohnt sich mehr für die Selbständigen und Freiberufler, die ja nicht zwischen einer Riesterrente und der Betriebsrente wählen können, wie das ein Angestellter kann. Zum Unterschied zur Riester-Rente erhalten die Rürup-Rentensparer keine direkten Zuschüsse, sondern erhalten durch Steuervorteile eine Form der staatlichen Förderung.

Die Rürup-Rente lohnt sich in nur für Besserverdienende

Konnten im Jahre 2005, dem Jahr der Einführung der Rürup-Rente, 60% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, maximal € 12.000 für Alleinstehende und € 24.000 für Verheiratete, so steigt dieser Satz jährlich um 2 % bis zum Jahre 2025 auf 100 % und maximal € 20.000 für Alleinstehende und € 40.000 für Verheirate.

Eine Kinderzulage kennt das System der Rürup-Rente nicht.

Die Rürup-Rente hat eine Reihe von Nachteilen, so verfallen alle Beiträge beim Tod des Sparers vor Rentenbeginn. Nur ein Zusatzvertrag kann die Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder abdecken, kürzt aber die Altersrente entsprechend. Andere Nachteile sollten erfragt werden.

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