Archiv für das Tag 'Altersrente'

Okt 04 2008

Sind Renten zeitlich befristet?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Zahllose Diskussionen wurden bisher über das Thema Rente geführt. Dass eine private Altersvorsorge mittlerweile wichtig geworden ist, weiß in der Zwischenzeit jeder. Doch es tauchen immer mal wieder Fragen im Bereich der Rente auf. Eine davon ist, ob Renten zeitlich befristet sind. Die Antwort muss näher definiert werden, denn es gibt tatsächlich zeitlich befristete Renten.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Renten unterschieden: die gesetzliche Rentenversicherung und die private Rentenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dem Arbeitnehmer direkt vom Gehalt oder Lohn abgezogen. Hat der Arbeitnehmer sein Rentenalter erreicht und scheidet er aus der Firma aus, bekommt er monatliche, feste Beträge anstelle des Gehaltes. Das ist die Rente.

Diese Altersrente ist nicht zeitlich befristet. Sie wird bis zum Tod der Bezugsperson gezahlt.

Wer allerdings aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente geht, der bekommt diese zunächst erst einmal auf eine bestimmte Zeit. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hierbei spielen die gesundheitlichen Aspekte eine wesentliche Rolle.

Anders kann es bei der privaten Rente aussehen. Ein Modell ist die sofort beginnende Rente. Wer zum Beispiel einen hohen Geldbetrag aus einer Lebensversicherung erhält und diesen in eine private Altersversorgung investiert, erhält sofort Rente. Diese ist dann allerdings oftmals auf 10 Jahre befristet. Stirbt der Rentner in dieser Zeit, wird bis zum Vertragsablauf die Rente an die Hinterbliebenen weiterhin monatlich ausgezahlt.

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Sep 23 2008

Die unterschiedlichen Formen der Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Es gibt unterschiedliche Formen der Rente. Neben der Altersrente existieren noch die Hinterbliebenenrente, die Erwerbsminderungsrente und die Erziehungsrente.

Der Anspruch auf Regelaltersrente besteht seit kurzem erst nach der Vollendung des 67. Lebensjahres. Wer nicht so lange arbeiten will, muss pro Monat, den er früher in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Allerdings genießen ältere Arbeitnehmer den so genannten Vertrauensschutz und können noch mit 65 Jahren die volle Rente beantragen, bzw. einige Monate vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen.

Die Hinterbliebenenrente versorgt verwitwete Ehegatten und Waisen. Einen Antrag auf Waisenrente können nicht nur die leiblichen Kinder eines verstorbenen Elternteils stellen, sondern auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und jünger als 18 Jahre sind.

Auf Witwen- bzw. Witwerrente haben alle Ehepartner Anspruch, die vor dem 1.1.2002 geheiratet haben. Seit 2002 wird diese Rente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat. Ausnahmen: Der Tod des Ehepartners ist durch einen Unfall eingetreten, oder der verwitwete Ehepartner kann nachweisen, dass die Ehe nicht nur aus Versorgungsgründen geschlossen wurde.

Erziehungsrente können Personen erhalten, die ein Kind zu erziehen haben und deren geschiedener Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung ist, dass der überlebende Ehepartner nicht wieder geheiratet hat.

Die Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Arbeitnehmer, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wer zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

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