Archiv für das Tag 'Ansparphase'

Jul 07 2011

Steuern sparen mit der Rürup Rente – wann lohnt sich der Abschluss wirklich?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die private Altersvorsorge hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Viele Erwerbstätige, die bislang der gesetzlichen Rente vertraut haben, sind sich nicht mehr sicher, ob die Ansprüche im Alter den Bedarf tatsächlich decken können. Zu den beliebtesten Instrumenten der Alterssicherung gehören Riester- und Rürup-Rente. Letztere ist insbesondere aufgrund der steuerlichen Vorteile interessant.

Rürup-Rente: Steuern in der Ansparphase sparen

Mit der Rürup Rente hat der Gesetzgeber eine Basisversorgung für alle Personen geschaffen, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst werden. Entsprechend der Einordnung in die 1. Säule der Alterssicherung ist die Rürup Rente restriktiv gehalten, was die Auszahlung des angesparten Kapitals betrifft. Dass die Rürup-Rente trotzdem angenommen wird, liegt an den steuerlichen Vorteilen.
Im Rahmen der Ansparphase können die Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 Euro einkommenssteuerlich geltend gemacht werden – allerdings zu 100 Prozent erst ab 2025. Bis dahin steigt der Prozentsatz jährlich und liegt 2011 bei 72 Prozent. Jeder Rürup-Sparer kann also bis 14.400 Euro steuerlich absetzen.
Im Gegenzug werden die Renten in der Auszahlungsphase besteuert. Auch hier gilt eine Übergangsfrist bis 2040. Erst dann unterliegen 100 Prozent der Steuer. Auf den ersten Blick ein Plusminus-Geschäft. Dennoch lohnt sich die Rürup-Rente – da im Alter der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger ausfällt als während der Ansparphase.

Einfaches Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro lag im vergangenen Jahr die Einkommenssteuerlast bei 10.870 Euro (Durchschnittsteuersatz: 24,16 %). Gemindert um die 14.000 Euro für die Rürup Rente hätte sich ein Einkommen von 31.000 Euro ergeben mit rund 5.900 Euro an Steuern (Durchschnittsteuersatz: 19,17 %). Berücksichtigt man hier, dass im Ruhestand das Einkommen auf 30.000 Euro sinkt, ist die Ersparnis erheblich.

Mehr dazu hier: http://www.finanzen.de/ruerup-rente.html

Rürup Rente – für Selbständige und Arbeitnehmer

Die Rürup Rente kann sich aus steuerlicher Sicht nach wie vor lohnen. Allerdings ist die Renditeentwicklung unter Experten umstritten. Der Zugang steht übrigens nicht nur Selbständigen oder Freiberuflern offen, auch Arbeitnehmer können damit einen Teil der Altersvorsorge abdecken. Hier wird der steuerlich relevante Betrag aber um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Aus Sicht vieler Experten ist die Rürup-Rente für Angestellte zudem nur sinnvoll, wenn z. B. die Möglichkeiten der Riester-Rente ausgereizt sind.
Letztere ist der Rüruprente aufgrund der flexibleren Ausgestaltung vorzuziehen, da für das Kapital ein 30-prozentiges Wahlrecht für die Auszahlung besteht und der Riester-Sparer die Möglichkeit hat, Gelder aus dem Vertrag für eine selbstgenutzte Immobilie zu entnehmen. Übrigens: Selbständige können, falls sie mit einem zulagenberechtigten Ehepartner verheiratet sind, ebenfalls Zulagen für einen Riester-Vertrag in Anspruch nehmen.

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Sep 17 2009

Victoria Versicherung BasisRente dual

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

Die BasisRente dual ist neben der BasisRente classic und der BasisRente invest eine von drei soliden Finanzierungsmöglichkeiten einer Basisrente, welche die Victoria Versicherung in ihrem Angebot hat. Die bereits 1853 gegründete Victoria Versicherung war 1997 das erste Versicherungsunternehmen mit einer eigenen Internetpräsenz. Aktuell gehört die Victoria Versicherung der “Ergo Versicherungsgruppe” an, die europaweit eine der renommiertesten Versicherungsgruppen darstellt.

Die Victoria Versicherung BasisRente dual soll als steuerlich geförderte Ergänzung zur Rente eine angemessene Altersversorgung sichern. Sie ist insbesondere für all diejenigen Kunden geeignet, die aus einer wachstumsorientierten Anlagekombination mit Ansparung eines Mindestkapitals profitieren möchten. Die Vorteile einer abgesicherten Kapitalanlage werden mit den Renditechancen einer klassischen Fondsanlage kombiniert. So kann der Versicherungsnehmer in der steuerlich geförderten Ansparphase sowohl von einer Leistungsgarantie als auch von optimierten Renditechancen profitieren.

Für die BasisRente dual sind die folgenden Vorteile charakteristisch:

  • Gewährung einer lebenslangen Altersrente
  • Kombination aus klassischer Fondsanlage und abgesichertem Anlageteil in der Ansparphase
  • Option auf die Geltendmachung von Steuervorteilen in der Ansparphase
  • Option auf die individuelle Anpassung von Beiträgen und Leistungen
  • Hartz IV-Sicherheit

Gegen eine zusätzliche einmalige Zahlung wird auf Wunsch der folgende Zusatzschutz gewährt:

  • Hinterbliebenenrente für den Ehepartner: vor dem Rentenbeginn
  • Hinterbliebenenrente für den Ehepartner: zum Zeitpunkt des Rentenbeginns

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Aug 15 2009

BasisRente Fonds der Provinzial Nord-West

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

 

Die BasisRente Fonds der Provinzial Nord-West wird staatlich in Form von steuerlicher Abzugsfähigkeit gefördert und bietet ihren Kunden vergleichsweise hohe Ertragschancen. Diese Ertragschancen beruhen – anders als bei vielen anderen Rürup-Rente Angeboten in der Wahl der Sparanlage. Die Provinzial Nord-West  Versicherung setzt hier auf Investmentfonds und bietet damit die Aussicht auf eine langfristige überdurchschnittliche Wertentwicklung der eingezahlten Sparbeiträge. Besonders geeignet ist diese private Altersvorsorge für Freiberufler und Selbständige. Durch dieses Produkt können auch diese Berufsgruppen in den Genuss einer staatlichen Förderung in Form von steuerlicher Abzugsfähigkeit bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Person und Jahr (Eheleute 40.000 Euro) für die Altersvorsorge kommen.

Fondsgebundene Altersvorsorge Provinzial Nord-West Basis-Rente

Versicherungsnehmer der Provinzial Nord-West profitiert bereits in der Ansparphase von hohen steuerlichen Erleichterungen. Ein Fondswechsel ist ohne größere Probleme kostenlos möglich. Dabei muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Während der Ansparphase kann man sich auf eine lebenslange monatliche Auszahlung (wahlweise) ab dem 60. Lebensjahr freuen. Denn das Guthaben der BasisRente Fonds kann im Rahmen de gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen nicht gepfändet werden und ist auch bei einer möglichen Arbeitslosigkeit abgesichert. Die Familie wird durch den Hinterbliebenenschutz abgesichert. Außerdem gibt es eine PflegeRentenoption. Hier wird die Rente bei eintretender Pflegebedürftigkeit aufgestockt.

Die Einzahlung in die Rürup-Rente kann individuell vereinbart werden. Dabei sind auch Einmalzahlungen und Einzahlungen in unterschiedlichen Perioden möglich. Viele Versicherungsnehmer beanspruchen auch die Beitragsdynamik. Eine bestimmte monatliche Ausschüttung kann durch die Wahl der unterschiedlichen Sicherheitsklassen garantiert werden.

Die Provinzial Nord-West BasisRente Fonds kann ohne eine gesonderte Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

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Mai 30 2009

Basis-Rente von Asstel

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

Die Basis-Rente von Asstel ist gut für Selbständige und Angestellte mit hohen Einkommen geeignet, die auf der Suche nach einer privaten Altersvorsorge inklusive garantierter Rente sind. Anbieter Asstel bietet eine garantierte monatliche Rente, deren Beiträge durch den Staat mit steuerlicher Anrechenbarkeit bis zu einer max. Summe von 20.000 Euro pro Jahr und Person begünstigt werden. Somit profitiert der Versicherungsnehmer bereits während der Einzahlungsphase durch ein verringertes zu versteuerndes Einkommen. Bis zum Jahr 2025 können steigende Anteil der Versicherungsbeiträge im Rahmen der  Einkommen-Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Einzelpersonen können 20.000 Euro, Verheiratete bis zu 40.000 Euro pro Jahr von Steuer absetzen.

Ab dem 60. Lebensjahr kann man dann die Auszahlungen erhalten. Der Beginn der Auszahlungen ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Es besteht in der Ansparphase auch die Gelegenheit zusätzliche jährliche Zuzahlungen zu veranlassen. Die Gesamtverzinsung bestehend aus Steuervorteil und Wertsteigerung der Anlage ist für viele Versicherte dabei sehr attraktiv.

Asstel Basis-Rente mit optionaler Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Rürup-Rente ist - im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsgrenzen - geschützt vor dem Zugriff von Gläubiger oder auch dem Staat im Falle einer Insolvenz oder Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers. Der Staat wie auch potentielle Gläubiger dürfen nicht auf die Spareinlagen zugreifen, solange die daraus erzielten Renten-Einkünfte unterhalb der jeweils gültigen gesetzlichen Freigrenze liegen. Die Asstel Basis-Rente kann durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erweitert werden. Außerdem können Hinterbliebene im Fall eines frühzeitigen Todes finanziell abgesichert werden. Die Zustimmung zu einer zusätzlichen Option macht dies möglich.

Asstel wurde bereits in unterschiedlichen Tests ausgezeichnet. Diese belegen das sehr gute Leistungsangebot der Versicherungsgesellschaft.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Nov 18 2008

Wie wird die Basis-Rente im Rentenalter besteuert?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente auch Rürup-Rente genannt muss analog allen anderen Einkünften grundsätzlich im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer Erklärung versteuert werden. Als Grundlage der Basis-Rente Besteuerung gilt der individuelle persönliche Steuersatz. Im Unterschied zu anderen Vorsorgesparplänen erfolgt die Besteuerung der Basisrente allerdings erst nach der Ansparphase, während der Auszahlungsphase, also der Rentenbezugszeit. Dann gilt die so genannte “nachgelagerte” Besteuerung. Zurzeit und noch bis zum Jahr 2025 gilt eine so genannte Übergangsphase, in der die Renten jeweils anteilig besteuert werden. Erst ab dem Jahr 2040 müssen Rentenleistungen, die aus der Basis-Rente bezogen werden in voller Höhe dem persönlichen Einkommen zugerechnet werden und sind dann entsprechend vollumfänglich zu versteuern. Während der Ansparphase sind die Beiträge zur Basis-Rente allerdings steuerlich abzugsfähig. Hier gelten momentan Höchstgrenzen von 20.000 Euro pro Person (Verheiratete entsprechend 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Basis-Rente Besteuerung steigt bis 2040 auf 100% der Altersrente

Mit Erreichen des Rentenalters werden die Auszahlungsbeträge aus der Rürup-Rente in prozentualen Anteilen besteuert. Beginnt die Rentenzeit beispielsweise im Jahre 2005, so müssen in diesem Jahr 50% der Auszahlungsbeträge versteuert werden. Seit 2005 steigt der Anteil des zu versteuernden Anteils an den Basis-Renten Auszahlungen jährlich um zwei bzw. ein Prozent. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2040 dann100% der Renten Beträge aus einem Rürup-Rentenvertrag bei der Steuererklärung berücksichtigt werden müssen.

Die Höhe des zu zahlenden Steuersatzes richtet sich nach dem Zeitpunkt der ersten Rentenauszahlung. Doch der steuerpflichtige Anteil steigt jährlich zwei Prozent bis 2020. Danach steigt der steuerpflichtige Anteil nur noch um ein Prozent jährlich. Die steuerlich Entlastung während der Ansparphase und der in der Rentenphase anzunehmend geringere individuelle Steuersatz bedingt durch geringeres Einkommen, ist demnach ein wichtiges Merkmal für die Entscheidung für oder gegen den Abschluss einer Basisrente.

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Sep 02 2008

Basis-Rente die bessere Riester-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage ob die Basis-Rente die bessere Riester-Rente ist, kann weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. Beide Renten-Arten können die bessere sein, wenn sie von dem richtigen Personenkreis abgeschlossen werden. Die Riester-Rente hat vornehmlich ihre Vorteile bei durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmern, während die Basis-Rente bei Selbständigen und höher verdienenden Arbeitnehmern punktet. Während bei der Riester-Rente staatliche Zulagen gezahlt werden, bietet die Basis-Rente hohe steuerliche Vergünstigungen.

Die Basis-Rente wird auch als Rürup-Rente bezeichnet. Sie ist die einzige verbliebene Möglichkeit, mit der sich Selbständige eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen können und dabei noch Steuern sparen.

Basis-Rente Altersvorsorge Guthaben ist gesetzlich geschützt

Eine solche Basisrente bietet dem Selbständigen einen Schutz vor Insolvenz und dem Zugriff von Gläubigern, da ihr Kapitalstock nicht pfändbar ist. Damit ist auch klar, dass eine solche Basis-Rente an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Sie darf nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht vererblich und nicht beleihbar sein. Der Rentenbeginn darf nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen. Damit das Kapital im Todesfalle nicht verfällt, sollte die Basis-Rente nach Möglichkeit eine Hinterbliebenenversorgung einschließen.

Die Beiträge für eine solche kapitalgedeckete Altersversorgung, die eine lebenslange Rente vorsieht, kann der Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Für die Basis-Rente werden jährlich bis zu 20.000 € berücksichtigt. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 €. Bei hohem Einkommen, verbunden mit einer hohen Steuer-Progression, ist das eine interessante Möglichkeit Steuern zu sparen. Dieser Höchstbetrag verringert sich bei Arbeitnehmern um den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der steuerlichen Förderung durch Sonderausgabenabzüge in der Ansparphase, steht die Steuerpflicht in der Rentenbezugszeit gegenüber. Dies sollte bei den Renditeberechnungen berücksichtigt werden. Da während des Rentenbezuges im Normalfall keine sonstigen Erwerbseinkünfte mehr bestehen, ist auch die Steuerlast der Rente abgemildert. Die Steuervergünstigung wird deshalb immer noch positiv ausfallen.

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