Archiv für das Tag 'Arbeitslosigkeit'

Mrz 20 2010

„Die gesetzliche Rente ist gnadenlos fair“

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Aktuelles

Mit diesem Zitat lässt sich Bernd Raffelhüschen, Vorstand der liberalen „Stiftung Marktwirtschaft“, in Focus Online zitieren. Eine bemerkenswert offene Aussage in einer Zeit, in der beinahe jeder das System der gesetzlichen Altersorge kritisiert und eine Untersuchung des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) veröffentlicht wird, nachdem die zukünftigen Rentner Ostdeutschlands mit einer Rente von knapp oberhalb des Hartz IV Niveaus rechnen dürfen.

Das System, so sieht es Raffelhüschen, ist deshalb fair, weil eben die früheren Einzahlungen die spätere Rentenerwartung abbilden. Wer viel einzahlt, der bekommt eben auch viel zurück. Zumindest dann, wenn man durchschnittliche Rentenhöhen von zwischen 1.000 und .1200 Euro pro Monat als fair empfindet. Das Problem sei, so sieht es Raffelhüschen, dass die Deutschen eben immer älter und immer weniger würden, da wäre es nur die logische Konsequenz, dass das über ein Umlageverfahren finanzierte System eben weniger hohe Ausschüttungen für alle biete.

Wer wenig einzahlt bekommt wenig Rente

Wie niedrig weniger hoch sein kann, zeigen dann die nackten Zahlen, die das DIW berechnet hat. Der in Ostdeutschland beheimatete Jahrgang 1967 bis 1971 kann sich auf Altersrenten in der Höhe von 594 Euro (Männer) und 466 Euro (Frauen) gefasst machen. Was nach heutigem Maßstab nur knapp oberhalb des Hartz IV Niveaus liegt irgendwie nach Demütigung aussieht, ist allerdings, da muss man Raffelhüschen recht geben, das Resultat der letzten 20 Jahre ostdeutscher „nach Wende“ Arbeitslosigkeit. Wer wenig verdient und nicht kontinuierlich in die Rentenkasse eingezahlt hat, oder langfristig gar nicht eingezahlt hat, da er/sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, bekommt eben weniger Rente als jemand der durchweg in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Das eigentlich frustrierende an dieser DIW Untersuchung erscheint aber aus meiner Sicht, dass das Ergebnis, welches ja auf einer Prognose für „in 20 Jahren“ erstellt wurde, die die aktuellen Trends aufgreift und fortführt, einfach kommentarlos hingenommen werden. Eigentlich könnte man erwarten, dass Politiker wie auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Verbände die Ärmel hochkrempeln und überlegen wie dieser Prognose zu begegnen ist, damit diese Musterrechnung nicht Realität wird. Bislang ist aber außer dem üblichen Forderung nach Abschaffung der privaten Altersvorsorge (von schräg links) und verpflichtender Arbeit zur Wiedereingliederung der Langzeitarbeitslosen (von schräg rechts) wenig passiert. Scheinbar überdeckt der Wahlkampf in NRW auch solche eher grundsätzlichen Probleme. Schade.

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Sep 21 2008

Was passiert mit meiner Basis-Rente, wenn ich meine Arbeit verliere

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Anders als vielfach vermutet kann eine Basis-Rente oder auch Rürup-Rente genannt, auch von Angestellten und Beamten abgeschlossen werden. Die Frage nach möglichen Folgen welche durch Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers verursacht werden, stellt sich also durchaus.

Was passiert also, wenn bedingt durch ein vermindertes Einkommen die monatlichen Beträge zu dieser Versicherung nicht mehr bezahlt werden können? Müssen die Beiträge weitergezahlt werden? Kann ich Geld aus dem Vertrag entnehmen, bzw. zieht die Arbeitsagentur das angesparte Kapital mit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes heran?

Die gesetzliche Regelung sagt: Gespartes Basis-Rente Vermögen ist nicht pfändbar

Für die Basisrente gibt es hierzu eindeutige gesetzliche Regelungen. Rentenversicherungsverträge, die als Basisrente abgeschlossen werden, sind unkündbar und begrenzt unpfändbar.

Welche Bedeutung hat dies für den Fall der Arbeitslosigkeit? Aus der Unkündbarkeit ergibt sich, dass anders als bei klassischen privaten Altersvorsorgeverträgen kein Rückkaufswert existiert, d.h. der Vertrag kann nicht gekündigt und wieder kapitalisiert werden. Es besteht aber die Möglichkeit für den Versicherten den Basisrentenvertrag beitragsfrei zu stellen, d.h. es werden bis auf weiteres keine Beiträge mehr gezahlt, das bereits eingezahlte Kapital bleibt aber erhalten und verzinst sich weiter. Eine Beitragsfreistellung führt aber immer zu niedrigeren Schlusswerten, somit auch zu einer niedrigeren Rentenzahlung in den Rentenphase.

Die Tatsache, dass der Vertrag bis zur Höchstgrenze von 238.000 Euro nicht pfändbar ist, hat positive aber auch negative Auswirkungen für den Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit. So besteht für ihn keine Möglichkeit, das in dem Vertrag angesparte Kapital z. Bsp. als Kreditsicherheit zu verwenden um notwendige Ausgaben zu finanzieren.

Die Altersvorsorge bleibt auch bei Bezug von ALG II erhalten

Im Gegenzug führt dies aber auch zum Schutz des angesparten Kapitals im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Normalerweise muss der Arbeitslosengeld II Empfänger, abgesehen von der Freigrenze, erst alles angesparte Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwenden, bevor der Bezug von ALG II möglich ist. Aufgrund der Unpfändbarkeit und Unkündbarkeit bis zur Pfändungsgrenze der Basisrente, darf das in ihr angesparte Kapital aber von der ARGE nicht zur Ermittlung des Vermögens herangezogen werden. Somit bleibt trotz des ALG II Bezuges die Absicherung für das Alter erhalten.

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