Archiv für das Tag 'Basisrente'

Dez 18 2008

Schädliche Verwendung der Basis-Rente – geht das?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Für alle Bürger, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (Selbständige, Freiberufler) kann die Rürup Rente eine gute Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird staatlich durch Steuervorteile gefördert und leistet im Erlebensfall eine Leibrente. So gesehen entspricht die Basisrente (Rürup Rente) zumindest von der späteren Abwicklungsmodalität in etwa der gesetzlichen Rente, wobei sie nicht Umlagen finanziert, sondern kapitalgedeckt ist.

Die eingezahlten Beiträge sind, wenn es sich um einen zertifizierten Vertrag handelt, steuerlich bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person (Verheiratete 40.000 Euro) als Sonderausgaben in Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Die Beträge sind überwiegend nicht pfändbar. Der staatliche Steuerfreibetrag steigt jährlich und erreicht mit 100% der eingezahlten Summe im Jahr 2025 den maximal möglichen Absetzungsgrad. Die Vertragsgestaltung kann so sein, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt.

Anders als eine Kapitallebensversicherung eignet sich die Basis-Rente nur bedingt als Geldanlage zur Absicherung von Lebensrisiken oder Angehörigen. Die Rentenauszahlungen werden im Normalfall nur an den Versicherungsnehmer geleistet und sind darüber hinaus nicht an Dritte vererbbar. Auch das Beleihen der Rürup Rente ist nicht möglich, weil es keine Sicherheit gibt, dass auch nur Teilauszahlung zu Anwendung kommen.

Eine schädliche Verwendung der Basis-Rente ist nicht möglich, da es keine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit gibt, somit auch keine steuerlich geförderten Beiträge aus dem Altersvorsorge Vermögen der Basis Rente entnommen werden können (schädliche Verwendung).

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Nov 21 2008

Kann ich eine Basis-Rente direkt abschließen oder macht das der Arbeitgeber?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage ob eine Basisrente vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, erübrigt sich dahingehend, dass es sich bei dieser so genannten Rürup-Rente um ein Rentenmodell für überwiegend Freiberufler und Selbständige handelt.

Was die Basisrente?

Es handelt sich hierbei um eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche zu einer lebenslangen Rente führt und in der Ansparphase staatlich gefördert wird. Der Vorteil liegt in der Sicherheit der Ansparsumme, die auch (bis zu einer von weit über 100.000 Euro Guthaben als Höchstgrenze) vor einer Pfändung geschützt ist. Im Anschluss daran ist eine Pfändung bis zum pfändungsfreien Betrag möglich. Diese Variante kann in Zeiten unverschuldeter Arbeitslosigkeit (oder besser Auftragslosigkeit bei Freiberuflern und Selbständigen) später sehr wichtig sein. Ältere Arbeitnehmer wie auch nicht abhängig Beschäftigte können auch die Möglichkeit einer einmaligen größeren Einzahlung nutzen um die Ansparzeit zu minimieren.

Wie wird der Abschluss einer Basis-Rente geregelt?

Eine Basis- oder Rürup-Rente wird bei einer Versicherung als klassische Rentenversicherung abgeschlossen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer fondsgebundenen Rentenversicherung und Banksparpläne über eine Investmentgesellschaft und Banken, wenn diese nicht vererblich sind und kein Kapital daraus entstehen kann.

Lohnend ist eine Basisrente vor allem für ältere Freiberufler und Selbständige. Hier steht die Flexibilität der Ansparvariante im Vordergrund, verbunden mit den steuerlichen Vorteilen bei der Einzahlung. Der Steuervorteil ist bei der Basisrente höher als bei der Besteuerung der normalen Rentenzahlung. Die Basisrente bietet jedem der über dem Lohnsteuersatz liegt die Möglichkeit eines Steuersparvorteils in Verbindung einer Zusatzrente. Die Gruppe der Anleger kann in 2008 Beiträge in Höhe von 13.200.- Euro (66% von 20.000 Euro Beitragsumme) steuerlich geltend machen und die Ersparnis für den Ruhestand ansparen.

Die Basisrente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Andere Regelungen, wie z.B. die einer einmaligen (anteiligen) Auszahlung oder eine größere monatliche Rente bei verkürzter Auszahlungszeit sind nicht möglich. Sie dient nur als reine Zusatzrente mit einer monatlichen Auszahlung.

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Nov 15 2008

Ich habe eine Basis-Rente berechnet – mit was kann ich das Ergebnis vergleichen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen eine ideale Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Anbieter der Riester-Rente sind neben Banken auch Versicherungen. Bei ihnen kann man sich auf Grundlage seiner eigenen Vorstellungen hinsichtlich späterer Altersrente (Stichwort: Rentenlücke) ein Angebot erstellen lassen.

Renditechancen der Basis-Rente vergleichen

Aufgrund der zahlreichen Abschlussmöglichkeiten sollte dieses Angebot jedoch unbedingt mit dem Wettbewerb verglichen werden. Vor allem die Renditechancen der verschiedenen Anlagemodelle bedeuten erhebliche Unterschiede, die großen Einfluss auf die spätere Rentenzahlung haben. Zwischen dem besten und dem schlechtesten Anbieter liegen nicht selten einige Hundert Euro, die im Alter jeden Monat fehlen können. Angebote der Rürup-Rente können im Internet auf speziellen Seiten kostenlos miteinander verglichen werden. Dort wird auch immer der aktuell beste Anbieter in diesem Segment aufgezeigt.

Rürup-Rente kann mit Hinterbliebenenschutz kombiniert werden

Um die Nachteile der Rürup-Rente, vor allem die Unmöglichkeit des Vererbens, auszugleichen, kann die Anlage auch mit einer Absicherung für Hinterbliebene kombiniert werden. Auch die Kosten hierfür können stark voneinander abweichen, was einen Vergleich der Angebote unbedingt notwendig macht.

Die Rürup-Rente ist vor allem wegen ihrer hohen steuerlichen Absetzbarkeit beliebt. Sie sollte dennoch mit anderen Anlageformen, beispielsweise mit einem Investmentsparplan, verglichen werden. Vor allem Menschen, die nur noch einige Jahre bis zur Rente arbeiten müssen, können hiermit unter Umständen eine bessere Rendite erzielen. Arbeitnehmer zum Beispiel sollten zudem prüfen, ob sie mit der Riester-Rente durch die dort zu zahlenden Zulagen eventuell höhere Erträge generieren können.

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Okt 29 2008

Kann ich eine Basis-Rente online abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Fast alle Bank- und Versicherungsprodukte können mittlerweile nicht nur in Bankfilialen oder Versicherungsagenturen abgeschlossen werden, sondern auch über das Internet. Für Interessenten der noch relativ jungen Basisrente, stellt sich die Frage, in wie fern ein Abschluss über das Internet möglich und sinnvoll ist.

Eingangs sollte man konstatieren, dass die Basisrente ein relativ komplexes Vorsorgeprodukt ist, an welches sich der Anleger nicht selten über mehrere Jahrzehnte bindet. Der Abschluss einer Basisrente ist daher nicht mit dem Abschluss anderer Bankprodukte - wie etwa Girokonten - vergleichbar. Diese Tatsache verdeutlicht die Notwendigkeit, sich vor dem Abschluss eingehend zu informieren und beraten zu lassen.

Zwar gibt es einige Direktbanken, die den Abschluss über das Internet anbieten, allerdings muss der Kunde hier oftmals auf eine persönliche Beratung verzichten. Die Onlineabwicklung ist zwar meistens sehr gut durchdacht, die Gefahr, dass Fragen ungeklärt bleiben ist aber ungleich höher als bei einem Beratungsgespräch. Da die Modalitäten einer Basisrente nur den wenigsten Menschen in ausreichendem Umfang bekannt sind, eignen sich derartige Angebote nur für einige Wenige. Potentielle “Basis-Rentner” sollten im Allgemeinen also nicht auf eine Beratung durch einen geschulten Vorsorgeberater der Bank oder Versicherung verzichten. Zwar sind die Angebote der Direktbanken auf den ersten Blick günstiger, sollte der Abschluss aber nicht auf den Kunden zugeschnitten sein, kann sich der Abschluss bei einer Direktbank als teurer Fehltritt erweisen. Das beste Produkt bringt in der Regel nämlich relativ wenig, wenn es nicht zu der individuellen Situation des Anlegers passt.

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Sep 18 2008

Die Vorteile der Basisrente für Selbständige

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos


Die Basisrente überzeugt vor allem Selbständige durch ihren steuerlichen Vorteil, da die eingezahlten Beiträge zur Basisrente im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Bei Alleinstehenden ist hier eine Grenze von 20.000 Euro und bei Ehepaaren von 40.000 Euro unter Berücksichtigung einer anzurechnenden Steuerfreiheit von derzeit 66% (2008) zu beachten.

Die Steuerbefreiung entwickelt sich dynamisch, d.h. der bei der Steuererklärung zu berücksichtigende prozentual absetzbare Anteil steigt seit 2005 in jedem Jahr um 2%. So wird der Basisrentenvertrag bis zum Jahr 2025 zu 100%, beziehungsweise bei Alleinstehenden bis 20.000 Euro und bei Ehepaaren bis 40.000 Euro absetzbar sein.

Rente mit 60 - lebenslange Rentenauszahlung

Neben den steuerlichen Vorteilen bietet die Basisrente gerade Selbständigen, welche nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, den Vorteil einer lebenslang ausgezahlten Rente, welche – sofern der Versicherte dies wünscht – bereits ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann.

Die Höhe der einzuzahlenden Beiträge kann der Versicherte je nach finanzieller Möglichkeit frei wählen, neben festen monatlichen Beiträgen sind auch Einmalzahlungen bei den meisten Anbietern von Basis-Renten möglich.

Wichtig für spätere Basis-Rente Empfänger: Bereits bei Abschluss eines Basis-Rente Vertrages sollte die später auszuzahlende Rente auf Grund vom derzeitigen Einkommen, dem Alter des Versicherungsnehmers und der Laufzeit berechnet werden, um so den optimalen einzuzahlenden Betrag zu erhalten, der im Rentenalter unter Berücksichtigung der Inflation ein auskömmliches Dasein ermöglicht.

Wie auch andere kapitalbildende Versicherungen fällt für die Basisrente mit Einführung der neuen Abgeltungssteuer 2009 eine Versteuerung von 25% an. Die steuerliche Belastung vermindert sich auf die Hälfte der Rente, wenn der Basis-Rente Vertrag bei der Auszahlung der ersten Rente mindestens 12 Jahre Bestand hatte und der Versicherungsnehmer bei Beginn der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hat.

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Sep 15 2008

Basis-Rente eine steuerlich interessante Geldanlage?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Der Gesetzgeber macht es möglich – Steuern sparen mit Altersvorsorge. Tatsächlich hat nicht nur jeder Freiberufler und Selbständige die Möglichkeit eine private Altersvorsorge, wie die Basis-Rente (Rürup-Rente) abzuschließen, sondern auch mit einem frühzeitigen Abschluss (im Leben, nicht im Jahresverlauf) eine nennenswerte langjährige Steuerersparnis zu erzielen.

Keine staatliche Zuzahlung sondern Steuersparmodell

Anders als die auf Zuzahlungen basierende Riester-Rente bietet die Basis-Rente, auch Rürup- Rente genannt, den steuerlichen Vorteil im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Während Angestellte ihre Zulage beantragen müssen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen (min 4% vom Bruttogehalt) einhalten müssen, erhalten Basis-Renten Vorsorger ihre Förderung bereits im Vorfeld über die steuerliche Abschreibung in Form von Sonderausgaben.

Basis-Rente Rahmenbedingungen

Dem Gesetzgeber war es wichtig nicht nur Angestellte und abhängig Beschäftigte für die kapital-gedeckte Altersvorsorge zu begeistern, sondern auch Selbständige und Freiberufler als gut abgesicherte Rentner aus dem Arbeitsleben gehen zu lassen. Dazu wurde zum 01.01.2005 eine geänderte Gesetzeslage geschaffte, die die Begeisterung für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung wecken sollte.

Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres (also mit dem 60. Geburtstag) können sich potentielle Basis-Rentner ihr Altersruhegeld in lebenslangen, monatlichen Rentenauszahlungen überweisen lassen. Bis es soweit ist, sollte das Versicherungsunternehmen allerdings gut ausgewählt werden – der spätere Wechsel des Anbieters oder eine Vereinbarung über Bezugsrechte nicht möglich, da die Basisrente weder nicht übertragbar noch vererbbar ist.

Allerdings genießt der Versicherungsnehmer während der Beitragszahlung einen beachtlichen Steuervorteil, der in Jahres-Schritten von 64 % auf bis zu 100% des eingezahlten Kapitals angehoben wird. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen, die aus dieser Versicherung resultieren der Besteuerung unterliegen, so dass eine Umgehung der Steuerlast nur bedingt möglich ist (im Rentenalter werden die dann geringeren Einkünfte zu einem geringeren Steuersatz versteuert). Als alleiniges Steuersparmodell taugt die Basis-Rente dennoch nicht, nur bis zu maximal 20.000 Euro bei ledigen und 40.000,- Euro bei Verheirateten ist als Sonderausgaben steuerreduzierend in Ansatz zu bringen.

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Sep 04 2008

Welchen Preis muss man für eine Basis-Rente bezahlen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden – und provoziert zusätzlich eine neue Frage: Brauche ich eher eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente (Basis-Rente)?

Es ist auch sehr schwierig mit der staatlichen Zusatzrente, denn erst nach einem sehr zähem Beginn entwickelt sich die Riesterrente zum Renner, was allerdings nicht bedeutet, dass viele Kunden die unterschiedlichen Modelle der privaten Rentenversicherungen tatsächlich auseinander halten können.

Der Unterschied zwischen Riester- und Basis-Rente besteht vor allem in staatlichen Zulagen (Riester) und Steuervorteilen (Basis-Rente). Bei letzterer können derzeitig 66 Prozent der Beiträge durch die Rürup-Sparer abgesetzt werden. Der maximale Satz liegt bei 13.200 Euro für Ledige und bei 26.400 bei Verheirateten und berechnet sich aus der steuerabzugsfähigen Höchstgrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro und dem für das Jahr 2008 gültigen Anrechnungssatz von 66%

Basis-Rente ist nicht kündbar – langfristige Finanzplanung notwendig

Die Sparer sollten in jedem Fall wissen, dass auch bei dieser Basisrente auf keinen Fall etwas überstürzt werden sollte. Man sollte in jedem Fall bedenken, dass ein Abschluss einer Basisrentenvertrages immer eine Lebensentscheidung darstellen wird. Man muss hier genau durchrechnen, denn im Falle eines finanziellen Engpasses kann der Basisrentensparen nicht einfach den Vertrag kündigen, sondern lediglich ein Antrag auf Beitragsbefreiung stellen – anders als dies bei der Riesterrente möglich ist.

Bei der Basisrente liegt das angesparte Geld endgültig fest und steht nur für die Versorgung im Alter dem Sparer zur Verfügung. Die Basisrente wird staatlich durch den hohen Steuervorteil, immerhin bis zu 40.000 Euro Altersvorsorgeaufwendungen (bei Ehepaaren, 20.000 Euro für Ledige) anrechenbar sein. Die Beiträge sind also somit steuerlich absetzbar. Bei der Basisrente sind flexible Beiträge auch durch so genannte Sonderzahlungen möglich.

Gebühren des Versicherungsanbieters prüfen und lieber monatlich kleine Beiträge ansparen

Häufig werden die Verträge abgeschlossen, die 4 Prozent Gebühren für die gesamten festgelegten und vertraglich gebundenen Beiträge bis zum 65. Lebensjahr berechnen. Gebühren dieser Art werden allerdings in den gesamten ersten 5 Jahren erhoben, danach fließen alle Einzahlungen in das eigentliche Rentenkapital, aus welchem später die monatliche Leibrente bezahlt wird.

Experten sprechen und empfehlen in diesem speziellen Fall immer davon, dass man einen Abschluss tätigt, der über den minimalen Beitrag von 30 Euro im Monat hinausgeht und den Rest sollte man flexibel über eine jährliche einmalige Sonderzahlung tätigen. Die Basisrente kann auch mit einer Zusatzabsicherung für den Todesfall abschließen, so sind die Gelder auch nach dem Versterben verfügbar.

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Aug 28 2008

Ich habe ein kleines Unternehmen – sollte ich eine Basis-Rente abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Ohne eine zusätzliche, private Altersvorsorge wird es in Zukunft kaum möglich sein, ein vernünftiges Auskommen im Alter zu gewährleisten - soviel ist den meisten Menschen durch die öffentliche Rentendiskussion der letzten Jahre klar geworden. Was dabei für Angestellte gilt, gilt umso stärker für Selbstständige, denn genau diese Gruppe ist es, die in der Regel überhaupt keine Auszahlung aus der gesetzlichen Rente zu erwarten hat - alles muss privat angespart werden.

Gerade junge Selbstständige fragen sich deshalb sehr häufig, welche Verträge sie am besten für sich abschließen sollten. Bis 2005 war die Auswahl hierbei relativ groß, ist es doch stets so gewesen, dass Altersvorsorgeverträge, die nicht fondsgebunden waren, im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig waren. Dies ist heute jedoch nicht mehr möglich: Als 2005 die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten sind, wurde auch diese Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs abgeschafft.

Private Vorsorge mittels Basis-Rente, Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge

Im Jahr 2008 ist die Welt der Altersvorsorgeprodukte grundsätzlich in drei Schichten einzuteilen. In die erste Schicht fallen dabei die gesetzliche Rentenversicherung und die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Zur zweiten Schicht gehört die Riester-Rente und auch die betriebliche Altersversorgung und zur dritten Schicht zählen sämtliche anderen, privaten Altersvorsorgeverträge. Wenn man sich nun als junger Selbstständiger Gedanken über die beste Vorsorge macht, dann muss man sich stets vor Augen halten, dass die Beiträge, die man für seine Altersabsicherung zurücklegt, nach Möglichkeit in der Steuererklärung als gewinnsenkend angerechnet werden sollten.

Da aber der Sonderausgabenabzug für Produkte der dritten Schicht heute so gut wie nicht mehr existent ist und eine Riester Rente für einen Selbstständigen nur dann in Frage kommt, wenn dieser mit einer direkt förderfähigen Person (Arbeitnehmer, Beamte z.B.) verheiratet ist, bleibt eigentlich nur die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder eben die Basisrente - mit Sicherheit die bessere Alternative.

Die Beiträge, die in die Rürup-Rente entrichtet werden, sind, gestaffelt, bis zu einer Höhe von 20.000 Euro bei Singles und 40.000 Euro bei Verheirateten steuerlich absetzbar. Im Gegenzug muss allerdings die Rente, die man als Auszahlung aus einer Rürup-Rente erhält, zum Teil (ab 2040 voll) versteuert werden.

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