Archiv für das Tag 'Beitragsfreistellung'

Jun 28 2009

Rürup-Rente der Europa Versicherung

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

Die Europa Direktversicherung ist ein erfolgreiches Versicherungsunternehmen, welches Schwerpunkte der eigenen Geschäftstätigkeit bei Lebensversicherung und Sachversicherung setzt. Alle Versicherungsprodukte können direkt online, also über das Internet, abgeschlossen werden was weniger Beratungsaufwand für die Europa Versicherung bedeutet und somit oftmals deutlich günstigere Konditionen als der Konkurrenz ermöglicht.

Neben Versicherungen für Hausrat, Haftpflicht und Leben bietet die Europa Versicherung auch die so genannte Rürup-Rente an. Sie ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich insbesondere für Menschen lohnt, die Steuern sparen wollen. Gerade Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichem Einkommen profitieren von dieser Europa Basisrente.

Europa Versicherung - BasisRente mit rund 5 Prozent Wertzuwachs pro Jahr

Die Basisrente der Europa Versicherung bietet eine Verzinsung von durchschnittlich 5% p.a. Gleichzeitig sind die Verträge mit einer hohen Sicherheit ausgestattet, so dass in der Rente auch wirklich der angesparte Vertrag zur Verfügung steht.

Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten verfügbar, weiterhin muss das angesparte Kapital als monatliche Rente ausgezahlt werden. Die Europa Versicherung bietet ihren Kunden dabei die Möglichkeit, den Rentenbeginn flexibel festzulegen und auf Wunsch bis zu fünf Jahre aufzuschieben.

Die Rürup-Rente der Europa Versicherung kann bereits mit kleinen Beiträgen abgeschlossen werden. Auf Wunsch ist es weiterhin möglich, bis zu zweimal pro Jahr eine Sonderzahlung zu leisten. Diese muss mindestens 500 Euro betragen, maximal kann der steuerliche Förderbetrag von 20.000 Euro eingezahlt werden. Sofern sich die finanzielle Situation verschlechtert, bietet die Europa Versicherung zudem eine Beitragsfreistellung, um die einmal erreichten Vorteile weiter nutzen zu können. 

Neben diesen Tarifvorteilen der Rürup-Rente bietet die Europa Versicherung weiterhin verschiedene zusätzliche Leistungen, die Vertragsinhaber abschließen können. Hierzu gehören beispielsweise der Berufsunfähigkeitsschutz, die Lebenspartnerrente sowie der Hinterbliebenenschutz.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Sep 21 2008

Was passiert mit meiner Basis-Rente, wenn ich meine Arbeit verliere

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Anders als vielfach vermutet kann eine Basis-Rente oder auch Rürup-Rente genannt, auch von Angestellten und Beamten abgeschlossen werden. Die Frage nach möglichen Folgen welche durch Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers verursacht werden, stellt sich also durchaus.

Was passiert also, wenn bedingt durch ein vermindertes Einkommen die monatlichen Beträge zu dieser Versicherung nicht mehr bezahlt werden können? Müssen die Beiträge weitergezahlt werden? Kann ich Geld aus dem Vertrag entnehmen, bzw. zieht die Arbeitsagentur das angesparte Kapital mit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes heran?

Die gesetzliche Regelung sagt: Gespartes Basis-Rente Vermögen ist nicht pfändbar

Für die Basisrente gibt es hierzu eindeutige gesetzliche Regelungen. Rentenversicherungsverträge, die als Basisrente abgeschlossen werden, sind unkündbar und begrenzt unpfändbar.

Welche Bedeutung hat dies für den Fall der Arbeitslosigkeit? Aus der Unkündbarkeit ergibt sich, dass anders als bei klassischen privaten Altersvorsorgeverträgen kein Rückkaufswert existiert, d.h. der Vertrag kann nicht gekündigt und wieder kapitalisiert werden. Es besteht aber die Möglichkeit für den Versicherten den Basisrentenvertrag beitragsfrei zu stellen, d.h. es werden bis auf weiteres keine Beiträge mehr gezahlt, das bereits eingezahlte Kapital bleibt aber erhalten und verzinst sich weiter. Eine Beitragsfreistellung führt aber immer zu niedrigeren Schlusswerten, somit auch zu einer niedrigeren Rentenzahlung in den Rentenphase.

Die Tatsache, dass der Vertrag bis zur Höchstgrenze von 238.000 Euro nicht pfändbar ist, hat positive aber auch negative Auswirkungen für den Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit. So besteht für ihn keine Möglichkeit, das in dem Vertrag angesparte Kapital z. Bsp. als Kreditsicherheit zu verwenden um notwendige Ausgaben zu finanzieren.

Die Altersvorsorge bleibt auch bei Bezug von ALG II erhalten

Im Gegenzug führt dies aber auch zum Schutz des angesparten Kapitals im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II. Normalerweise muss der Arbeitslosengeld II Empfänger, abgesehen von der Freigrenze, erst alles angesparte Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwenden, bevor der Bezug von ALG II möglich ist. Aufgrund der Unpfändbarkeit und Unkündbarkeit bis zur Pfändungsgrenze der Basisrente, darf das in ihr angesparte Kapital aber von der ARGE nicht zur Ermittlung des Vermögens herangezogen werden. Somit bleibt trotz des ALG II Bezuges die Absicherung für das Alter erhalten.

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Sep 10 2008

Basis-Rente Altersvorsorge

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Förderung erfolgt jedoch nicht wie bei z. Bsp. der Riester-Rente über die Zahlung von staatlichen Zulagen, sondern über Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug.

Wichtig ist es zu beachten, dass bei der Basisrente, anders als bei “normalen” privaten Rentenversicherungsverträgen kein Kapitalwahlrecht zum Laufzeitende besteht, d.h. es kann keine Auszahlung in einer Summe erfolgen, auch keine Teilzahlungen, sondern nur in Form einer lebenslangen so genannten Leibrente.

Steuern sparen mit Basis-Rente Sonderausgabenabzug möglich

Die Vorteile liegen in der staatlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug, der Nichtanrechnung zum Vermögen beim Bezug von Arbeitslosengeld II, d.h. die Basisrente ist “Hartz-IV geschützt“. Dadurch besteht für sie auch ein Pfändungsschutz während der Ansparphase. In der Rentenbezugsphase kann jedoch der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, gepfändet werden.

Basis-Rente bietet kein Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn

Es bestehen aber auch einige Nachteile der Basisrente, so erfolgt z. Bsp. die steuerliche Geltendmachung der Beitragszahlungen nur gestaffelt, es besteht wie bereits oben erwähnt kein Kapitalwahlrecht und die Rentenzahlungen müssen versteuert werden, wobei die Höhe abhängig vom Renteneintritt ist.

Ein weiterer entscheidender Nachteil, der aus dem Vorteil der Nichtpfändbarkeit resultiert, ist, dass die Basisrente nicht übertragen, verschenkt oder gekündigt werden kann. Lediglich eine Beitragsfreistellung kann vereinbart werden.

Ebenso beachtet werden muss, dass somit das gesamte angesparte Guthaben verfällt, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt. Selbiges gilt, wenn der Versicherte während der Rentenbezugszeit verstirbt, jedoch kann bei Verheirateten eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten eingeschlossen werden.

Basis-Renten-Beiträge mindern als Sonderausgaben die persönliche Steuerlast

Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben nur geltend gemacht werden, wenn zu den bereits beschriebenen Voraussetzungen (Auszahlung nur als lebenslange Rente, unpfändbar, unkündbar) zusätzlich der Rentenbeginn nicht vor dem 60. Geburtstag, bei Vertragsnachabschluss nach dem 31.12.2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres, liegt.

Während der Ansparphase können die Beiträge zusammen mit den Beiträgen zur GRV als Sonderausgaben gestaffelt geltend gemacht werden. Beginnend mit 60 % der Beiträge im Jahr 2005 jährlich steigend um 2 Prozentpunkte bis zu 100 % im Jahr 2025. Der Maximalbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Person und Jahr.

Während der Rentenbezugsphase sind die Rentenzahlungen bis 2040 nur teilweise steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rentenbezugsphase festgelegt und bleibt dann lebenslang konstant. Der steuerpflichtige Anteil steigt von 50 % im Jahr 2005 um 2 %-Punkte auf 100 % im Jahr 2040. Wer z. Bsp. 2010 in Rente geht muss 60 % der Rentenleistungen versteuern, lebenslang, d.h. es bleibt bei den 60 % auch in den Folgejahren.

Vorrangig interessant ist die Basisrente für Selbstständige, da für diese die Basisrente aktuell die einzige staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge ist. Aber auch Angestellte können von der Basisrente profitieren durch die neuen Maximalbeträge von 20.000 Euro für den Sonderausgabenabzug.

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