Jul
03
2009
33 Jahre lang war Bert Rürup Professor für Finanz- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Darmstadt bis er im März 2009 emeritierte. Der Diplom-Kaufmann widmet sich vor allem in den letzten Jahren seiner universitären Tätigkeit auch außerhalb der Hochschule den Themen der Rentenversicherungen und war als Mitglied im Rat der Wirtschaftsweisen (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) auch bei politischen Entscheidungsträgern als Berater geschätzt.
So gilt die von ihm maßgeblich mitentwickelte Rentenreform mit den beiden Angeboten Riester-Rente und Basis-Rente („Rürup-Rente“) als der derzeit beste Weg zur Vermeidung von Altersarmut und spaltet Teile der Bevölkerung in Privatrenten-Befürworter und –Hasser.
Letzteren könnten die lautstarken Unterbrechungen der letzten Rürup-Vorlesung (Last Lecture) an der Technischen Universität Darmstadt zugeschrieben werden. Dort hatten sich rund 800 Zuhörer zur letzten Vorlesung des Professors eingefunden, als sich eine Gruppe von etwa vier Dutzend mittels Trillerpfeifen Gehör verschaffte. Trotz aller Beruhigungsversuche ließ sich auch in der Folge keine geeignete Atmosphäre mehr für diese letzte Vorlesung herstellen, so dass diese einige Minuten früher als geplant zu Ende gehen musste.
Die Störenfriede seien vermutlich dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zuzurechnen mutmaßte Rürup, welchen Inhalt der lautstarke Protest vermitteln sollte bleibt allerdings im Dunkeln.
Tags: Basis-Rente, Bert Rürup, Last Lecture, Riester-Rente, Rürup-Rente, TU Darmstadt
Aug
27
2008
Die im Jahr 2005 eingeführte Rürup-Rente (nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt) ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung. Neben der Riester Rente wurde sie ins Leben gerufen, um die immer größer werdende Lücke in der Altersversorgung durch die in ihrer Höhe kontinuierlich schwindende gesetzliche Rente zu schließen. Dadurch, dass die Rürup-Rente die gleichen Leistungsmerkmale (die monatliche Ansparform und die erst ab dem 60. Lebensjahr mögliche Verrentung) wie die gesetzliche Rente aufweist, wird sie auch als Basis Rente bezeichnet. Initiiert wurde sie für alle in Deutschland lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Personen. Besonders vorteilhaft ist sie für unselbstständig beschäftigten Arbeitnehmern mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz und noch mehr für die Selbstständigen und für die Freiberufler. Denn ihre Vorzüge liegen vor allem an den steuerlichen Entlastungen, die sie bei diesen Personengruppen bewirkt.
In Zahlen sieht es wie folgt aus: die Aufwendungen für die Rürup-Rente können von anfangs 60 % im Jahr 2005 in Schritten von 2 % pro Jahr ansteigend bis 100 % im Jahr 2025 als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden und die Einkommenssteuer verringern. Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, ist derzeit 20.000 € pro Person und 40.000 € für Eheleute.
Klassische Rentenversicherungen verloren 2005 ihren Steuervorteil
Da die Aufwendungen für die klassischen privaten Rentenversicherungen seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar sind, wurde die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler ab 2006 noch attraktiver. Wer sich nach November 2006 für eine Rürup-Rente entschieden hatte, durfte bereits für 2006 (sogar rückwirkend ab 1. Januar 2006) die ganzen 62 % seiner Aufwendungen steuerlich absetzen.
Basis-Rente profitiert von der Abgeltungssteuer
Hinsichtlich der ab 2009 in Kraft tretenden Abgeltungsteuer ist die Rürup-Rente noch interessanter, da sie davon nicht betroffen ist. Zum einen wird während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Einzahlungen erhoben, wodurch die Rendite dank Zinseszinseffekt steigt. Und zum zweiten wird die Rürup-Rente zwar nachgelagert versteuert, jedoch lediglich nach dem persönlichen Steuersatz, der im Rentenalter erfreulicherweise niedriger ist.
Tags: Abgeltungsteuer, Basis-Rente, Bert Rürup, privaten Rentenversicherungen, Rürup-Rente, Sonderausgaben