Archiv für das Tag 'Betriebsrente'

Okt 27 2008

Was bewirkt der Aufwertungsfaktor der Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Das Lohngefüge in der ehemaligen DDR war ganz anders, als im geeinten Deutschland. Es wurde viel weniger verdient. Dafür waren Mieten (4 Zimmerwohnung Zentralheizung und warmes Wasser 95 Mark der DDR) und Grundnahrungsmittel (ein Brot 1,04 Mark der DDR) wesentlich billiger. Auch heute, 18 Jahre nach der Einheit wird in den neuen Bundesländern länger gearbeitet und wesentlich weniger verdient. Dafür sind die Lebenshaltungskosten gleich und teilweise sogar höher.

Renten -Ausgleich durch Aufwertungsfaktor

Den Ausgleich sollte der Aufwertungsfaktor bei der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bringen. Jeder Euro, der hier in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, wird derzeit mit einem Faktor von 1,1827 bewertet. Das führt zu einem höheren Rentenanspruch, der dann bei den Ost Renten wieder mit einem geringeren Rentenwert abgewertet wird. Dieser Wirrwarr ist kaum zu durchschauen. Tatsache ist, dass die Renten der Rentner, die schon vor der Deutschen Wiedervereinigung Rente bezogen in der Regel stark aufgewertet wurde. Viele wurden damit finanziell besser gestellt als in der DDR.

Vorteil West durch Betriebsrente und private Altersvorsorge

Beachten sollte man dabei allerdings, dass es in der DDR kaum Betriebsrenten gab und private Altersvorsorge nicht üblich war. Alle Rentner, die in den letzten Jahren in Rente gingen, oder jetzt gehen, sind trotz Aufwertungsfaktor meist schlechter gestellt, als vergleichbare Rentner der alten Bundesländer. Der Grund dafür liegt häufig in dem verlauf ihres Arbeitslebens, wurden noch viele der Ostbetriebe nach der Wende „abgewickelt“, was folgte war lange Arbeitslosigkeit. Wer sich wenig mobil zeigte und nicht bereits war und ist auch in den westlichen Bundesländern nach Arbeit zu suchen, für heißt es auch heute noch häufig Harz IV – was gleichbedeutend mit einem Null-Anstieg der Rentenhöhe ist. Für diese Rentner gibt es auch mit dem Aufwertungsfaktor nur eine Minimalrente. Sie haben keine Betriebsrente, keine private Altersvorsorge und kein privates Vermögen.

Keine Kommentare

Okt 11 2008

Erhält man bei Abschluss einer Rürup-Rente bzw. Basis-Rente ebenfalls die Kinderzulage?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Rürup-Rente, die auch als Basis-Rente bezeichnet wird, richtet sich in Abgrenzung zur Riester-Rente besonders an Selbständige und Freiberuflicher, die für ihre Altersversorgung in kein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen können, weil ein solches nicht angeboten wird. Die Riester-Rente spricht in erster Linie Familien mit Kindern an und Leute mit einem geringen Einkommen. Daher gibt der Staat neben der Grundzulage (€ 154 ab 2008) noch die Kinderzulage (€ 185 ab 2008).

Bei der Rürup-Rente, die es seit 2006 gibt, können alle steuerpflichtigen Personen gefördert werden. Sie lohnt sich mehr für die Selbständigen und Freiberufler, die ja nicht zwischen einer Riesterrente und der Betriebsrente wählen können, wie das ein Angestellter kann. Zum Unterschied zur Riester-Rente erhalten die Rürup-Rentensparer keine direkten Zuschüsse, sondern erhalten durch Steuervorteile eine Form der staatlichen Förderung.

Die Rürup-Rente lohnt sich in nur für Besserverdienende

Konnten im Jahre 2005, dem Jahr der Einführung der Rürup-Rente, 60% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, maximal € 12.000 für Alleinstehende und € 24.000 für Verheiratete, so steigt dieser Satz jährlich um 2 % bis zum Jahre 2025 auf 100 % und maximal € 20.000 für Alleinstehende und € 40.000 für Verheirate.

Eine Kinderzulage kennt das System der Rürup-Rente nicht.

Die Rürup-Rente hat eine Reihe von Nachteilen, so verfallen alle Beiträge beim Tod des Sparers vor Rentenbeginn. Nur ein Zusatzvertrag kann die Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder abdecken, kürzt aber die Altersrente entsprechend. Andere Nachteile sollten erfragt werden.

Keine Kommentare

Sep 17 2008

Wer bekommt eine Betriebsrente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Seit einigen Jahren haben alle Arbeitnehmer, die gesetzlich rentenversichert sind, Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Wie genau diese Betriebsrente auszusehen hat, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Da bedingt durch den demographischen Wandel, die Altersbezüge der künftigen Rentnergenerationen sehr viel niedriger ausfallen werden als es bei den heutigen Rentnern der Fall ist, hat die Bundesregierung Anreize zur zusätzlichen Altersversorgung gegeben. Die staatliche Rente soll ergänzt werden durch private Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung.

Betriebsrente ermöglicht Rentenerhöhung durch Gehaltsumwandlung

Durch eine Gehaltsumwandlung kann jeder Arbeitnehmer einen Teil seines Einkommens in solch eine Betriebsrente umwandeln lassen. Der große Vorteil dabei ist, dass die Teile seines Gehaltes, die er in solch eine betriebliche Altersversorgung einzahlt, befreit sind von Steuern und auch von Sozialabgaben. Ursprünglich war geplant, die Befreiung von Abgaben zur Sozialversicherung nur bis Ende 2007 zu gewähren, aber vorerst ist diese Regelung noch in Kraft. Sollte sie abgeschafft werden, bleibt aber immer noch der Verzicht auf die Versteuerung der Beträge zur Betriebsrente, so dass sich auch dann eine Altersvorsorge durch den Betrieb lohnt.

Viele Arbeitgeber fördern die Rentenaufbau mittels Betriebsrente

Es gibt verschiedene Formen der Betriebsrente. Da ist einmal die Direktzusage eines Unternehmens, für die betriebliche Rente des Arbeitnehmers aufzukommen. Es gibt aber auch Pensionskassen oder Pensionsfonds. Bei vielen Betriebsrenten hat der Arbeitnehmer nicht nur den Vorteil, dass er Steuern und Sozialabgaben spart. Meistens beteiligt sich nämlich auch noch der Arbeitgeber am Aufbau dieser Betriebsrente für seine Angestellten.

Es gibt keine bessere Möglichkeit, um zusätzlich für sein Alter vorzusorgen, als durch eine Betriebsrente. Bei keiner anderen Art der Altersvorsorge wird man vom Staat so begünstigt. Würde man statt dessen auf andere Weise für sein Alter vorsorgen, hätte man weniger Geld dafür zur Verfügung, da man diese Vorsorge nur aus den Teilen seines Einkommens bestreiten könnte, die zuvor versteuert wurden und für die Sozialabgaben bezahlt wurden.

Eine Betriebsrente hat so viele Vorteile, dass sie jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Anspruch nehmen sollte.

Keine Kommentare