Jul 17 2009
Rürup bzw. Basis-Rente in der Verbraucherschutz-Kritik
Ausgerechnet Verbraucherschützer haben sich derzeit auf die Angebote der Rürup-Rente eingeschossen. Das Konzept so befinden die Tester sei zu unflexibel und häufig wenig ertragreich, außerdem könne eine solche private Rente, ist sie denn einmal begonnen, nicht mehr gekündigt werden, was wenig kundenfreundlich sei - befinden die Prüfer und verursachen damit eine Diskussion um den Sinn und Zweck der Basis-Rente (nach ihrem Erfinder auch Rürup-Rente genannt).
Bemängelt wird zudem, dass nicht alle Angebote durch das Finanzamt als Sonderausgaben berechtigt anerkannt werden, da teilweise die im Vertrag enthaltene Berufsunfähigkeits-Versicherungen einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Beiträge ausmacht, was dann zur Aberkennung der Steuerbefreiung führt.
Basis-Renten Manko: Keine Kapitalgarantie, keine sichere Ablaufleistung
Auch bietet das Basis-Renten Konzept keinerlei Kapitalgarantie wie bspw. die Riester-Rente und – sofern es sich um fondsgebundene Basis-Renten handelt – auch keinen Hinweis auf die künftige Ablaufleistung, da diese schlichtweg von der Entwicklung der darin enthaltenen Investmentfonds abhängt.
In der Summe ist nach Maßstäben der Verbraucherschützer das Konzept also zu teuer, zu unflexibel und zu intransparent, was, das muss man an dieser Stelle ganz deutlich sagen, genau den gesetzlichen Vorgaben entspricht, die eben diese Eckpunkte für diese Basis-Rente festgeschrieben haben.
Damit kritisieren Verbraucherschützer ganz offen die gesetzliche Regelung und dürften damit die Versicherungswirtschaft voll auf ihrer Seite wissen. Dort würden kundenfreundlichere Bedingungen sicherlich zu einem verbesserten Verkaufserfolg führen.