Archiv für das Tag 'Günstigerprüfung'

Sep 18 2011

10 Jahre private Altersvorsorge was Rürup Rente von Riester Rente unterscheidet

Autor: dummy. Abgelegt unter Aktuelles

Die Rürup-Rente ist seit dem Jahr 2005 neben der Riester-Rente (seit 2001) sowie der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Vorsorge-Möglichkeit mit staatlicher Förderung. Aufgrund ihrer Besonderheiten lohnt sich Rürup zwar ebenso für alle Vorsorgesparer, wird aber bevorzugt von Selbstständigen genutzt, für die Riester nicht infrage kommt. Arbeitnehmer nutzen Rürup gelegentlich, wenn sie alle Riester-Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Unterschiede zwischen beiden Vorsorgemöglichkeiten:

Riester Rente, Rürup-Rente - Wer wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Arbeitslose, Empfänger von Krankengeld, Beamte, Soldaten, Landwirte und Künstler mit einer Versicherung in der Künstlersozialkasse.
  • Die Rürup-Rente fördert grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, also auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sowie die Versicherten der berufsständigen Versorgungseinrichtungen. Beide Gruppen erhalten keine Riester-Förderung.

Wie wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert über staatliche Zulagen pro Riester-Sparer und pro Kind und gewährt zusätzlich einen Steuervorteil. Das Finanzamt gewährt in einer Günstigerprüfung die höhere Ersparnis - entweder über die Zulage oder den Steuerabzug.
  • Die Rürup-Rente fördert ausschließlich über Steuervorteile. Bei gut verdienenden Selbstständigen können diese trotzdem sehr hoch sein.

Steuerliche Behandlung von Riester- und Rürup-Rente

  • Bei der Riester-Rente sind die Beiträge steuerlich voll abzugsfähig beziehungsweise der Abzug wird mit der Zulage verrechnet. Ebenso wird die Rente voll besteuert.
  • Bei der Rürup-Rente sind die Beiträge jährlich steigend steuerlich abzugsfähig, im Jahr 2025 werden bei dieser 2-Prozent-Steigerung 100 Prozent erreicht sein (2011: 72 Prozent). Die Rentenbeiträge werden ebenso progressiv versteuert, ab 2040 zu 100 Prozent.
  • Die steuerliche Behandlung in der Anspar- und der Auszahlungsphase wirkt nicht nur bei beiden Modellen kompliziert, sie ist definitiv kompliziert. Das ist der größte Kritikpunkt an beiden Fördermodellen, es ließ sich aber anders keine Gerechtigkeit schaffen.

Hinterbliebenenversorgung - Unterschiede

Bei der Riester-Rente kann das Kapital + Zulagen auf den Ehepartner übertragen werden, aber nur auf dessen eigenen Riester-Vertrag, ebenso kann das Kapital als Hinterbliebenen-Rente ausgezahlt werden. Auch ein Zusatzvertrag für die Versorgung von Kindern ist möglich, dieser mindert jedoch die Altersrente.

Bei der Rürup-Rente kann ebenso eine Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder über einen Zusatzvertrag geregelt werden, der wiederum die Altersrente mindert. Ohne diesen Vertrag verfallen die Beiträge des Rürup-Sparers, sollte er vor Erreichen des Mindesteintrittsalters sterben, hat er gänzlich umsonst gezahlt.

Kapitalbehandlung

Bei der Riester-Rente kann Kapital für andere Zwecke verwendet werden, nämlich für die Immobilienfinanzierung und nach Erreichen des Rentenalters auch 30 Prozent zur freien Verwendung.
Die Rürup-Rente kann nicht beliehen oder rückgekauft werden, sie wird in dieser Hinsicht behandelt wie eine staatliche Rente und wird lediglich als monatliche Leibrente nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt.

Fazit:
Für Angestellte und Beamte lohnt sich klar die Riester-Rente. Selbstständige sollte dennoch an die Rürup-Rente denken, sie bietet die einzige staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für diese Personengruppe.

Ein Kommentar

Feb 25 2009

Ergibt es Sinn zusätzlich zum Versorgungswerk eine Rürup-Rente abzuschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

Für viele Freiberufler, die nicht von der Versicherungspflicht befreit und daher in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, stellt sich die Frage, ob die 2005 eingeführte Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung ihrer Altersvorsorge ist. Zu diesem Personenkreis zählen vor allem die als selbstständig tätigen Freiberufler: Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte. Der Grund für diese Erwägung ist die Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Stichtag 1. Januar 2005.

Rente-Rente bringt verlorene Steuervorteile zurück

Dadurch gingen dieser Personengruppe die bei der Veranlagung nach altem Recht erzielbaren Steuervorteile der Ausgaben für Altersvorsorge verloren. Dagegen bot sich die neue, vor allem für Selbständige und Freiberufler konzipierte, Rürup-Rente als neue Alternative, die laut neuem Recht eine steigende Absetzbarkeit (bis 100 % ab 2025) in Aussicht stellt. Denn jeder in die Rürup-Rente eingezahlte Beitrags-Euro spart Steuer, bewirkt höheres (Alters-)Einkommen bedeutet höhere Ausgabenlast, aber auch eine höhere Steuerersparnis. Zudem werden auch Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente steuerlich begünstigt.

Altersvorsorge im Drei-Schichten Modell

Dem vom Bert Rürup empfohlenen Drei-Schichten Modell der Altersvorsorge folgend, kann die Rürup-Rente (als erste Schicht) bei einer perfekten Kombination mit anderen Altervorsorgeformen (berufsständische Altersversorgung, private Rentenversicherung) sowohl die Ansparphase als auch die erzielte Gesamtrente optimieren. Zumal die Besteuerung der Renten schrittweise angehoben wird und ab 2040 auf 100 % ansteigt. Bis 2019 wird die Günstigerprüfung vorgenommen, welche prüft, ob der Steuerabzug nach neuem oder nach altem Recht höher ist.

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Sep 16 2008

Gibt es beitragsfreie Leistungen in der Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Nachdem die Große Koalition im vergangenen Kalenderjahr hier nachgebessert hat, gibt es erhebliche steuerliche Vergünstigungen für die “Rürup-Rente”-Versicherten bereits ab dem ersten Beitragsmonat und dem ersten Euro.

Günstigerprüfung entfällt

Der Gesetzgeber hat die so genannte “Günstigerprüfung“, die besagte, dass steuerliche Absetzbarkeiten mit Aufwendungen zur Vorsorge verglichen und bewertet wurden, abgeschafft und durch die “Basisrente” ersetzt.

Beiträge in Höhe von 20.000,- € per Annum und Person werden seither steuerlich gefördert; in einem festen Arbeitsverhältnis stehende Angestellte müssen den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von diesem Betrag abziehen.

In diesem Jahr kann der “Rürup-Sparer” auf diesem Weg 66 % seiner Beiträge als so genannte Sonderausgaben steuerlich geltend machen und dieser Wert wird bis zum Jahre 2025 in jährlicher Steigerung 100 % erreichen. Der oder die Rürup-Versicherte kann also auf diesem Weg bein einem Jahresbeitrag von 5.000,- € und einem angenommenen Steuersatz von 35 % etwa 1.155,- € sparen und das mit steigender Tendenz.

Die beitragsfreien staatlichen Leistungen zur “Rürup-Rente” entsprechen mithin durchaus den Vorzügen einer “Riester-Rente” obgleich keine Zuschüsse in Form von Förderbeiträgen wie bei der Riester-Rente gezahlt werden.

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Sep 12 2008

Was prüft das Finanzamt bei der Günstigerprüfung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Für viele Steuerzahlung ist folgende Frage wichtig: Was prüft das Finanzamt bei der Günstigerprüfung? Die Günstigerprüfung ist vor allem bei der staatlich geförderten Riester-Rente aber auch beim Kindergeld sehr wichtig. Da sie von Amts wegen (also ohne speziellen Antrag) durchgeführt wird, braucht man sich eigentlich nicht darum zu kümmern, aber man will ja die Finanzverwaltung prüfen können. Die relevanten Normen sind hier der § 10a EStG und der § 31 EStG.

Das Finanzamt prüft was günstiger für den Steuerzahler ist

Bei der privaten Altersvorsorge kann man von einer staatlichen Zulage oder mittels eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs gefördert werden. Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, welche Variante günstiger für den Steuerzahler ist. Ist ein Sonderausgabenabzug für diesen günstiger als die staatliche Zulage, wird die Einkommenssteuer entsprechend nach unten angepasst. In den meisten Fällen ist das aber nicht relevant, da die staatliche Zulage für den Steuerzahler höher ausfällt. Ein Sonderausgabenabzug kann allerdings für besser verdienende Einzelpersonen-Haushalte ohne Kinder deutlich vorteilhafter ausfallen.

Was ist günstiger Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Ebenfalls beim Kindergeld kann es für den besser verdienende Steuerzahler günstiger sein, nicht ein Kindergeld, sondern den steuerrelevanten Kinderfreibetrag zu beanspruchen. Die Günstigerprüfung wird hier ebenso wie bei der Riester-Rente von Amts wegen vorgenommen.

Deutschland ist in Europa eines von wenigen Ländern, bei denen das Kindergeld zur steuerlichen Freistellung als Existenzminimums gewährt wird. Ein Existenzminimum darf nach dem Grundgesetz und entsprechenden Beschlüssen des Verfassungsgerichts nicht besteuert werden. Ergibt sich aus einer Günstigerprüfung, dass der Steuervorteil wegen eines Freibetrags von Kindern in Bezug auf das Existenzminimum höher wäre als das Kindergeld, so wird dem Steuerzahler dieser höhere Betrag ausgezahlt bzw. angerechnet. Im umgekehrten Fall liegt bei der Kindergeldzahlung die günstigste Variante vor und wird vom Finanzamt berücksichtigt.

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