Okt 17 2008
Welche Leistungen beinhaltet die Basis-Rente?
Beginnen wir vielleicht mit dem, was die Basis-Rente (Rürup Rente) nicht leistet: Die Basis-Rente ist nicht vererbbar. Im Todesfall geht das Vermögen an die Versichertengemeinschaft des Versicherers und seiner noch lebenden Versicherten, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten diesen Verlust zu umgehen. Im Versicherungsvertrag der Basis-Rente kann eine Hinterbliebenenrente geregelt werden. Die im Vertrag bestimmte Höhe der Rente wird im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt. Mit einer nicht steuerlich geförderten Zusatzversicherung kann im Fall des Todes vor Rentenbeginn, eine Beitragsrückerstattung vereinbart werden. Das bis dahin angesparte Vermögen der Basis-Rente wird dem Ehepartner oder den Kindern ausgezahlt. Die Auszahlung solcher Hinterbliebenenleistungen auch nach Rentenbeginn, ist unterschiedlich geregelt und sollte vor Vertragsabschluss genau geklärt werden.
Keine Rentengarantiezeit bei Basis-Rente
Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, also in der Rentenphase, verfällt das eingezahlte Kapital, dass noch nicht durch die Rentenzahlung ausbezahlt wurde. Im Gegensatz zu einer normalen gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es bei der Basis-Rente keine Rentengarantiezeit. Aber auch hier ist es möglich im Versicherungsvertrag zu regeln, dass der Lebens- oder Ehepartner eine Hinterbliebenenrente erhält. Je nach Anbieter der Basis-Rente, gibt es in der Praxis verschiedene Modelle:
Die Hinterbliebenenrente beträgt einen bestimmten, vorher festgelegten Prozentsatz der Hauptrente des verstorbenen Versicherungsnehmers.
Die Rente für die Hinterbliebenen kann mit einer Rentengarantiezeit nachempfunden werden. Beläuft sich die Garantieleistung beispielsweise auf zehn Jahre und der Versicherte verstirbt nach fünf Jahren, wird der Wert der Basis-Rente der in den ersten zehn Jahren zu zahlenden Rente verwendet. Das angesparte Kapital wird dazu verwendet, um daraus eine lebenslange Rente für die Hinterbliebenen zu finanzieren.
Einige Basis-Renten-Anbieter bieten auch Versicherungsverträge an, in denen nicht die Rente für eine bestimmte Bezugszeit Ausgangspunkt für die Hinterbienenrente ist, sondern das gesamte angesparte Rentenkapital bei Renteneintritt. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Bezugzeit, wird von dem gesamten eingezahlten Kapital die bereits gezahlten Renten abgezogen und der restliche Wert an die Hinterbliebenen als Witwenrente ausgezahlt.