Archiv für das Tag 'Hinterbliebenenrente'

Okt 17 2008

Welche Leistungen beinhaltet die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Beginnen wir vielleicht mit dem, was die Basis-Rente (Rürup Rente) nicht leistet: Die Basis-Rente ist nicht vererbbar. Im Todesfall geht das Vermögen an die Versichertengemeinschaft des Versicherers und seiner noch lebenden Versicherten, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten diesen Verlust zu umgehen. Im Versicherungsvertrag der Basis-Rente kann eine Hinterbliebenenrente geregelt werden. Die im Vertrag bestimmte Höhe der Rente wird im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt. Mit einer nicht steuerlich geförderten Zusatzversicherung kann im Fall des Todes vor Rentenbeginn, eine Beitragsrückerstattung vereinbart werden. Das bis dahin angesparte Vermögen der Basis-Rente wird dem Ehepartner oder den Kindern ausgezahlt. Die Auszahlung solcher Hinterbliebenenleistungen auch nach Rentenbeginn, ist unterschiedlich geregelt und sollte vor Vertragsabschluss genau geklärt werden.

Keine Rentengarantiezeit bei Basis-Rente

Stirbt der Versicherte nach Rentenbeginn, also in der Rentenphase, verfällt das eingezahlte Kapital, dass noch nicht durch die Rentenzahlung ausbezahlt wurde. Im Gegensatz zu einer normalen gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es bei der Basis-Rente keine Rentengarantiezeit. Aber auch hier ist es möglich im Versicherungsvertrag zu regeln, dass der Lebens- oder Ehepartner eine Hinterbliebenenrente erhält. Je nach Anbieter der Basis-Rente, gibt es in der Praxis verschiedene Modelle:

Die Hinterbliebenenrente beträgt einen bestimmten, vorher festgelegten Prozentsatz der Hauptrente des verstorbenen Versicherungsnehmers.

Die Rente für die Hinterbliebenen kann mit einer Rentengarantiezeit nachempfunden werden. Beläuft sich die Garantieleistung beispielsweise auf zehn Jahre und der Versicherte verstirbt nach fünf Jahren, wird der Wert der Basis-Rente der in den ersten zehn Jahren zu zahlenden Rente verwendet. Das angesparte Kapital wird dazu verwendet, um daraus eine lebenslange Rente für die Hinterbliebenen zu finanzieren.

Einige Basis-Renten-Anbieter bieten auch Versicherungsverträge an, in denen nicht die Rente für eine bestimmte Bezugszeit Ausgangspunkt für die Hinterbienenrente ist, sondern das gesamte angesparte Rentenkapital bei Renteneintritt. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Bezugzeit, wird von dem gesamten eingezahlten Kapital die bereits gezahlten Renten abgezogen und der restliche Wert an die Hinterbliebenen als Witwenrente ausgezahlt.

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Sep 23 2008

Die unterschiedlichen Formen der Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Es gibt unterschiedliche Formen der Rente. Neben der Altersrente existieren noch die Hinterbliebenenrente, die Erwerbsminderungsrente und die Erziehungsrente.

Der Anspruch auf Regelaltersrente besteht seit kurzem erst nach der Vollendung des 67. Lebensjahres. Wer nicht so lange arbeiten will, muss pro Monat, den er früher in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Allerdings genießen ältere Arbeitnehmer den so genannten Vertrauensschutz und können noch mit 65 Jahren die volle Rente beantragen, bzw. einige Monate vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen.

Die Hinterbliebenenrente versorgt verwitwete Ehegatten und Waisen. Einen Antrag auf Waisenrente können nicht nur die leiblichen Kinder eines verstorbenen Elternteils stellen, sondern auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und jünger als 18 Jahre sind.

Auf Witwen- bzw. Witwerrente haben alle Ehepartner Anspruch, die vor dem 1.1.2002 geheiratet haben. Seit 2002 wird diese Rente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat. Ausnahmen: Der Tod des Ehepartners ist durch einen Unfall eingetreten, oder der verwitwete Ehepartner kann nachweisen, dass die Ehe nicht nur aus Versorgungsgründen geschlossen wurde.

Erziehungsrente können Personen erhalten, die ein Kind zu erziehen haben und deren geschiedener Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung ist, dass der überlebende Ehepartner nicht wieder geheiratet hat.

Die Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Arbeitnehmer, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wer zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

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Sep 01 2008

Kinderzulage für die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Gibt es auch für die Basis-Rente eine staatliche Zulage? Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, was man überhaupt unter einer Basis-Rente versteht. Dieser Begriff wird im Gesetz selbst gar nicht erwähnt. Genauso wenig wie die Begriffe Riester-Rente und Rürup-Rente. Hier herrscht oftmals Verwirrung und die Begriffe werden durcheinander gebracht.

Für Beiträge nach dem Altervorsorgegesetz erhält man die staatlichen Zulagen. Dies ist die Riester-Rente. Diese können nur Versicherungspflichtige der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte abschließen. Die andere Art der kapitalgedeckten Altersversorgung ist die Rürup-Rente, die auch als Basisversorgung bezeichnet wird. Für diese Renten gibt es keine direkten Zulagen. Sie ist trotzdem aus steuerlichen Gründen interessant.

Rentenanspruch entfällt – Hinterbliebenenrente ist aber möglich

Voraussetzung für die steuerliche Förderung der Basis-Rente ist, dass sie nicht übertragbar, nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein darf. Sie darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Das bedeutet, dass die Rente beim Tode sofort ersatzlos wegfällt. Der Einschluss einer Hinterbliebenenrente ist aber möglich, so dass der Ehegatte die Rente weiter erhält. Tritt der Tod in der Ansparphase vor dem Rentenbeginn ein, sind die Beiträge verloren. Hier hilft jedoch eine besondere Risikoversicherung, die Beitragsrückgewähr-Versicherung. Sie vermindert allerdings die Rendite der Basisrente.

Interessant ist die Basis-Rente wegen der hohen steuerlichen Förderung, insbesondere für Selbständige. Die Beiträge können jährlich bis zu 20.000 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 €. Dies verspricht bei Steuerpflichtigen mit einer hohen Steuerprogression eine gute Rendite.

Der steuerlichen Förderung durch Sonderausgaben in der Ansparphase steht in der Rentenphase die Steuerpflicht der Rente gegenüber. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteiles hängt dabei von dem Jahr des Rentenbeginnes ab. Für Renten, die 2008 beginnen, sind 56% zu versteuern. Dieser Satz erhöht sich jedes Jahr um 2% bis 2040. Renten ab diesem Jahr sind dann mit 100% zu versteuern. Trotz dieser Besteuerung ist die Basis-Rente interessant, da im Rentenalter meist nicht mehr die hohe Steuerprogression durch andere Einkünfte vorhanden ist.

Eine Kinderzulage gibt es für potentielle Basis-Rentner aber trotzdem nicht.

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