Archiv für das Tag 'Hinterbliebenenschutz'

Jun 22 2009

BasisRente der Itzehoer Versicherungen

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

Der Staat fördert die Rürup-Rente seit Jahren durch Steuervorteile. Dies wird an der bis zu 20.000 Euro betragenden Absetzbarkeit von Beiträgen zur Basis-Rente deutlich. Diese private Altersvorsorge ist aber auch vor Arbeitslosigkeit und Hartz IV im Rahmen des gesetzlichen Pfändungschutzes (Grundsicherung) sicher. Die angesammelten Geldbeträge müssen im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht ausgegeben werden.

Itzehoer Versicherung bietet flexible Altersvorsorge

Die Versicherungsgesellschaft wirbt mit ihrer Flexibilität. So können die Beitragssätze in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen eingezahlt werden. Die Ausschüttung der Rente kann zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr begonnen werden. Man kann mit der Itzehoer Versicherung auch eine Rentendynamik vereinbaren. Der Versicherer Itzehoer garantiert dabei eine Mindestjahresrente von 300 € und 120 € bei beitragsfreigestellten Versicherungen. Die Einzahlung in die BasisRente kann zwischen dem 18. und 55. Geburtstag begonnen werden. Ein Mindestbeitrag muss dabei nicht gezahlt werden. Damit der steuerlich Höchstbetrag durch den Versicherungsnehmer jedoch voll ausgeschöpft werden kann, muss eine jährliche Zuzahlung von mindestens 250 € erfolgen.

Optionaler Hinterbliebenenschutz als Ergänzung zur Basis-Rente

Das besondere an der Rürup-Rente ist, dass die Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sind. Dadurch ist die Versicherung für viele Versicherte attraktiv. Man kann zusätzlich auch die Berufsunfähigkeit durch die Basis-Rente absichern. Des Weiteren gibt es die Option des Hinterbliebenenschutzes im Fall eines frühzeitigen Todes. Wenn man sich für die reine Rürup-Rente bei der Itzehoer entscheidet, dann benötigt man kein zusätzliches gesundheitliches Attest.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Jun 06 2009

BasisRente der Karlsruher Hinterbliebenenkasse

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

 

So platt diese Aussage vielleicht auch klingen mag, eigentlich muss jeder für die Rente auch privat vorsorgen. Eine von vielen Möglichkeiten dies zu tun ist die Basis-Rente der Karlsruher Hinterbliebenenkasse.

Renteneinkünfte unterliegen nachgelagerter Besteuerung

Die Beiträge zur Rürup-Rente können bis einer jährlichen Höchstgrenze von 20.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Durch die so genannte nachgelagerte Besteuerung hat der Versicherungsnehmer normalerweise weniger Abgaben an den Staat zu zahlen, weil die Einkünfte im Rentenalter im Allgemeinen geringer sind als im Berufsleben.

Die eingezahlten Versicherungsbeiträge sind weitgehend vor dem Arbeitslosengeld II (bekannt als Harz IV)sicher! Sie werden dem Vermögen nicht angerechnet sofern die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen nicht überschritten werden.

Lebenslange Rente und optionaler Hinterbliebenenschutz

Die BasisRente der Karlsruher Hinterbliebenenkasse erhält man ab Beginn der Auszahlung ein Leben lang. Mit der Auszahlung kann wahlweise ab dem 60. Lebensjahr begonnen werden. Der Versicherungsnehmer bestimmt den genauen Zeitpunkt selbst. Dabei ist ein Teil der Rente garantiert!

Es können bei der Karlsruher Hinterbliebenenkasse auch weitere Zusatzleistungen in Verbindung mit der BasisRente abgeschlossen werden. Ein Schutz vor Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenenschutz runden das Versicherungspaket ab. Dadurch ist der Versicherungsnehmer persönlich und die gesamte Familie finanziell - und nicht nur für das Alter - abgesichert.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Mai 09 2009

Rürup-Rente Basler Versicherungen

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Viele Menschen sorgen jeden Monat zusätzlich für das eigene Rentenalter vor, um auch die Rentenzeit genießen zu können und finanziell abgesichert zu sein. Zu dem staatlichen Konzept der geförderten Rentenversicherungen gehört auch die Basisrente, welche anders als die Riester-Rente nicht mit staatlichen Fördergeldern bezuschusst wird, sondern deren Beiträge steuerlich bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Jahr abzugsfähig sind.

Deshalb rechnet sich diese Form der privaten Altersvorsorge besonders für Selbständige, Freiberufler und Besserverdiener. Sie profitieren am meisten von den Steuervorteilen, die ihnen der Staat bietet. Auch gesetzlich Rentenversicherte können bei den Basler Versicherungen eine Rürup-Rente abschließen und dadurch steuerliche Optimierung betreiben.

Basis-Rente wird frühestens zum 60. Lebensjahr ausbezahlt

Die Basler BasisRente dient ausschließlich der Altervorsorge und kann deshalb frühestens ab dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung gebracht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hat niemand Anspruch auf die angesammelte Geldsumme. Das Vermögen kann im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsgrenzen nicht gepfändet, beliehen oder gar veräußert werden. Der Staat kann den Versicherungsnehmer auch bei Arbeitslosigkeit nicht zwingen die Basisrente aufzulösen.

Neben dem Schutz vor Altersarmut sticht das Konzept der Rürup-Rente besonders durch die mögliche Steuerersparnis hervor. Ein bis zum Jahr 2025 steigender Anteil der Beiträge kann als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Basler Versicherungen ermöglichen den Versicherungsnehmern neben monatlichen Beiträgen auch Zuzahlungen in Form von Einmalzahlungen.

Flexible Einzahlungen ermöglichen einkommensindividuelle Sparraten

Jeder Versicherte kann den Beginn der Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr individuell festlegen. Ein Vorteil, der vor allem Selbständigen eine größere Flexibilität bei der Planung der eigenen Rentenversicherung ermöglicht. Die Basler Versicherungen kann auch inklusive eines Hinterbliebenenschutzes abgeschlossen abgeschlossen werden. Diese Option bietet die Möglichkeit Hinterbliebenen im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers finanzielle Absicherung zu ermöglichen. Darüber hinaus besteht die weitere optionale Möglichkeit die Basler Rentenversicherung um eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der Basisrente zu erweitern.

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Sep 07 2008

Rentenerhöhung bei Basis-Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente unterscheidet sich von der gesetzlichen Rente und der Riester- Rente in dem wichtigsten aller Punkte, der Rentenerhöhung, dadurch, dass es keine vorgeschriebene Erhöhung gibt.

Durch die gegebene und vom Staat zusätzlich steuerbegünstigte Möglichkeit, eine jährliche Einmalzahlung in beliebiger Höhe in die laufenden monatlichen Einzahlungen zu leisten, kann der Anleger seine künftige Rentenhöhe selbst bestimmen. Sogar bei Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr kann er immer noch einen jährlichen Beitrag zur Aufstockung seiner Rente leisten.

Seit Ende 2006 kann der Sparer der Basis-Rente sogar die gesamten Einzahlungen steuerlich voll absetzen. Da seit Beginn 2007 sogar auch die Möglichkeit gegeben wurde, dass auch Investmentgesellschaften die Basis-Rente als fondsgebundene Rentenversicherung anbieten dürfen, kann die mögliche Rendite sogar im zweistelligen Prozentbereich liegen, während im Normalfall zwischen vier und sieben Prozent Rendite zur Ausschüttung gelangen. Ob der Anleger der Basis-Rente noch weitere Vorsorgemöglichkeiten in Anspruch nimmt, ist von der steuerlichen Seite unerheblich geworden, da für die Basis-Rente feste steuerliche Vorteile gegeben sind.

Solange Kindergeldanspruch besteht bietet die Basis-Rente Hinterbliebenenschutz

Zu beachten ist allerdings noch, dass bei einem zusätzlich eingebauten Hinterbliebenenschutz die Rente für die Kinder nur so lange gezahlt wird, wie sie Kindergeldanspruch besitzen, also höchstens bis zum Ende ihrer Ausbildung. Auch können nur maximal 49 % der steuerlichen Fördermittel in diesen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz eingearbeitet werden.

Wer sich heute bereits in jungen Jahren erheblich höhere Steuervorteile sichern möchte als bei der Riesterrente, ist durch die lange Laufzeit in einer wesentlich besseren Lage mit der Basis- Rente, da die Rentenhöhe durch eben die Sonderzahlungen flexibel erhöht werden können.

Der absolute Nachteil der Rürup-Rente oder auch der Basis-Rente liegt in der Besteuerung im Alter, da diese Rente genau so besteuert wird wie die Riester- Rente.

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