Archiv für das Tag 'Hinterbliebenenversorgung'

Sep 18 2011

10 Jahre private Altersvorsorge was Rürup Rente von Riester Rente unterscheidet

Autor: dummy. Abgelegt unter Aktuelles

Die Rürup-Rente ist seit dem Jahr 2005 neben der Riester-Rente (seit 2001) sowie der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Vorsorge-Möglichkeit mit staatlicher Förderung. Aufgrund ihrer Besonderheiten lohnt sich Rürup zwar ebenso für alle Vorsorgesparer, wird aber bevorzugt von Selbstständigen genutzt, für die Riester nicht infrage kommt. Arbeitnehmer nutzen Rürup gelegentlich, wenn sie alle Riester-Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Unterschiede zwischen beiden Vorsorgemöglichkeiten:

Riester Rente, Rürup-Rente - Wer wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Arbeitslose, Empfänger von Krankengeld, Beamte, Soldaten, Landwirte und Künstler mit einer Versicherung in der Künstlersozialkasse.
  • Die Rürup-Rente fördert grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, also auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sowie die Versicherten der berufsständigen Versorgungseinrichtungen. Beide Gruppen erhalten keine Riester-Förderung.

Wie wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert über staatliche Zulagen pro Riester-Sparer und pro Kind und gewährt zusätzlich einen Steuervorteil. Das Finanzamt gewährt in einer Günstigerprüfung die höhere Ersparnis - entweder über die Zulage oder den Steuerabzug.
  • Die Rürup-Rente fördert ausschließlich über Steuervorteile. Bei gut verdienenden Selbstständigen können diese trotzdem sehr hoch sein.

Steuerliche Behandlung von Riester- und Rürup-Rente

  • Bei der Riester-Rente sind die Beiträge steuerlich voll abzugsfähig beziehungsweise der Abzug wird mit der Zulage verrechnet. Ebenso wird die Rente voll besteuert.
  • Bei der Rürup-Rente sind die Beiträge jährlich steigend steuerlich abzugsfähig, im Jahr 2025 werden bei dieser 2-Prozent-Steigerung 100 Prozent erreicht sein (2011: 72 Prozent). Die Rentenbeiträge werden ebenso progressiv versteuert, ab 2040 zu 100 Prozent.
  • Die steuerliche Behandlung in der Anspar- und der Auszahlungsphase wirkt nicht nur bei beiden Modellen kompliziert, sie ist definitiv kompliziert. Das ist der größte Kritikpunkt an beiden Fördermodellen, es ließ sich aber anders keine Gerechtigkeit schaffen.

Hinterbliebenenversorgung - Unterschiede

Bei der Riester-Rente kann das Kapital + Zulagen auf den Ehepartner übertragen werden, aber nur auf dessen eigenen Riester-Vertrag, ebenso kann das Kapital als Hinterbliebenen-Rente ausgezahlt werden. Auch ein Zusatzvertrag für die Versorgung von Kindern ist möglich, dieser mindert jedoch die Altersrente.

Bei der Rürup-Rente kann ebenso eine Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder über einen Zusatzvertrag geregelt werden, der wiederum die Altersrente mindert. Ohne diesen Vertrag verfallen die Beiträge des Rürup-Sparers, sollte er vor Erreichen des Mindesteintrittsalters sterben, hat er gänzlich umsonst gezahlt.

Kapitalbehandlung

Bei der Riester-Rente kann Kapital für andere Zwecke verwendet werden, nämlich für die Immobilienfinanzierung und nach Erreichen des Rentenalters auch 30 Prozent zur freien Verwendung.
Die Rürup-Rente kann nicht beliehen oder rückgekauft werden, sie wird in dieser Hinsicht behandelt wie eine staatliche Rente und wird lediglich als monatliche Leibrente nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt.

Fazit:
Für Angestellte und Beamte lohnt sich klar die Riester-Rente. Selbstständige sollte dennoch an die Rürup-Rente denken, sie bietet die einzige staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für diese Personengruppe.

Ein Kommentar

Sep 11 2008

Basis-Rente ab welchem Alter?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Vielleicht sollte man die Antwort auf die Frage mit einer Aussage beginnen: Die Basis-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen, da sie sonst nicht als Altersvorsorge eingestuft wird und dann keine staatlich Förderung in Form von Steuervorteilen erhält. Rein prinzipiell ist es aber auch möglich die Rentenzahlungen erst mit dem 65. oder 70. Lebensjahr beginnen zu lassen. Die Frage ist also zweigeteilt zu beantworten, wie früh muss man beginnen um eine ausreichende Rente zu erhalten und wie spät sollte man die Rentenauszahlung beginnen, wenn man nur geringe Beiträge in die Basis-Rente einzahlen kann und somit länger ansparen muss.

Aus dieser Überlegung heraus kann es nur eine Antwort auf die Eingangsfrage geben – es ist sinnvoll die eigene Altersvorsorge so früh wie möglich zu beginnen, denn je länger die Ansparphase ist, desto größer ist der Zinseszins-Effekt und umso höher wird auch die spätere Rente sein.

Kapitalgedeckte Altersvorsorge mit der Basis-Rente

Die Basisrente, allgemein auch als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine interessante Möglichkeit für Freiberufler, Selbständige oder auch Angestellte mit gehobenem Einkommen, sich eine kapitalgedeckte Altersrente aufzubauen. Vorteilhaft wirkt sich dabei die ansehnliche steuerliche Sonderausgaben Absetzbarkeit aus, bei der Beiträge bis zu 20.000 € jährlich (Ehepaare bis zu 40.000 €) als Einkommensteuer mindernde Altersvorsorgekosten berücksichtigt werden.

Dies stellt für Steuerzahler mit hohem Einkommen und der entsprechend hohen Progression eine gute Möglichkeit dar die eigene Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig eine Altersrente zu finanzieren. Insbesondere wenn hohe liquide Mittel vorhanden sind, deren Zinsen mit der Abgeltungssteuer belegt sind. Für die Zinserträge auf dem Rentenkonto sind während der Ansparphase keine Steuern zu zahlen.

Erst die Altersrente wird besteuert

Erst in der Auszahlungsphase der Basis-Rente sind von der Rente Steuern zu zahlen. Da im Rentenalter aber meist kein Erwerbseinkommen mehr vorhanden ist, ist auch die Steuerprogression entsprechend abgemildert, der Steuersatz entsprechend deutlich geringer.

Neben Selbständigen können auch Arbeitnehmer die Basis-Rente in Anspruch nehmen. Auch für sie gelten die Höchstbeträge, jedoch vermindern diese sich um die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Abschluss einer Rürup-Rente sollte man darauf achten, dass die steuerliche Förderung nur greift, wenn die Rente nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar ist. Die Auszahlung wie bei anderen privaten Renten ist somit ausgeschlossen. Infrage kommt nur die Auszahlung einer lebenslangen Rente. Die Rente endet mit dem Tode, auch wenn sie erst kurz bezogen wurde. Damit das eingezahlte Kapital in diesen Fällen nicht ganz verloren ist, sollte man eine Hinterbliebenenversorgung mit einschließen.

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