Archiv für das Tag 'klassische Rentenversicherung'

Dez 11 2009

Immobilie ist Altersvorsorge Nummer 1

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Aktuelles

Kapitalbildende Versicherungen, wie Basis-Rente, Riester-Rente oder auch fondsgebundene Lebensversicherung stehen eher selten im Mittelpunkt des Sparer Interesses. Mit weitem Abstand auf Platz 1 ist und bleibt die eigene Immobilie, die durch den Eigentümer selbst bewohnt wird. Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung brachte diese Tatsache mal wieder auf den Punkt.

Das Vorsorgebarometer, welches auf der Umfrage unter 951 Bundesbürgern basiert, weist für die selbst genutzte Immobilie als Mittel des Vermögensaufbaus einen Wert von 48,8 Prozent aus. Die staatlich geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente, Rürup- bzw. Basis-Rente) schafft es mit einem Wert von 35,9 Prozent lediglich auf Platz zwei der Beliebtheitsskala und schlägt damit – immerhin – das Sparbuch, welches nur noch 29,8 Prozent der Bundesbürger nutzen um den eigenen Lebensabend damit zu finanzieren.

Trotz des vergleichsweise guten Abschneidens der Riester- und Basis-Rente ist die Beliebtheit der  risikoreicheren aber eben auch rendite stärkeren Anlagen wie Aktien, Aktienfonds, Zertifikaten und Derivaten wenig ausgeprägt. Nur rund 5 Prozent (!) der Deutschen setzen auf diese Anlagen um die finanzielle Basis für das eigene Alter zu schaffen.

Klassische Rentenversicherungen punkten mit Garantie und Sicherheit

Damit haben die Anbieter klassischer Rentenversicherungen immer noch einen entscheidenden Vorteil gegenüber Fondsgesellschaft und fondsgebundenen Rentenversicherungen, setzen sie doch vor allem auf den Faktor garantierte finanzielle Sicherheit im Alter anstelle der Chance auf eine höhere Altersrente durch risikoreichere Anlagen. Der Deutsche Rentner ist also genügsamer als man glauben möchte und ängstlicher als er sein sollte, denn letztendlich investieren die Versicherungsgesellschaften allen Garantien zum Trotz natürlich auch in ebenjene bei Vorsorge-Sparern zu unbeliebten Anlageklassen. Woher sonst sollten sie die Möglichkeit haben in Zeiten niedriger Zinsen eine Einlagenverzinsung von 5 Prozent und mehr zu vergüten?

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Nov 27 2008

Welche Berufsgruppen können eine Basis-Rente abschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet Beiträge in die staatliche Rentenversicherung einzuzahlen. Damit sichern sie ihre Basisversorgung im Alter ab. Für Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler gibt es keine gesetzliche Pflicht, für ihr Alter vorzusorgen. Sie müssen dass eigenverantwortlich tun und entsprechende Vorsorgemodelle nutzen.

Altersvorsorge zielt auf Selbständige und Freiberufler ab

In erster Linie für diesen Personenkreis hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Basis Absicherung mit staatlicher Förderung geschaffen. Hier handelt es sich um die Rürup-Rente. Der genannte Personenkreis hat bei Neuabschlüssen kaum noch andere Möglichkeiten, steuerbegünstigt seine Altersvorsorge zu finanzieren, denn die Förderung der Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge kann hier nicht genutzt werden. Alle Beiträge für eine neu abgeschlossene klassische Rentenversicherung (Erlebensversicherung) oder Kapitallebensversicherung sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Auch Angestellte können von Basis-Rente profitieren

Auch Angestellte können von der Rürup-Rente profitieren. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 € pro Jahr kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für seine Altersversorgung aufbauen und gleichzeitig die Steuerförderungen nutzen. Allerdings werden die Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.

Das trifft auch zu, wenn Beamte eine Rüruprente abschließen. Die Rürup Rente ist nicht, wie die gesetzliche Rente Umlagen finanziert, sondern Kapital gedeckt. Die Vertragslaufzeit kann so gewählt werden, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt. Auch bei Insolvenz, oder Harz IV sind die eingezahlten Beiträge bis zu einem Pfändungshöchstbetrag sicher.

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Nov 21 2008

Kann ich eine Basis-Rente direkt abschließen oder macht das der Arbeitgeber?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage ob eine Basisrente vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, erübrigt sich dahingehend, dass es sich bei dieser so genannten Rürup-Rente um ein Rentenmodell für überwiegend Freiberufler und Selbständige handelt.

Was die Basisrente?

Es handelt sich hierbei um eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche zu einer lebenslangen Rente führt und in der Ansparphase staatlich gefördert wird. Der Vorteil liegt in der Sicherheit der Ansparsumme, die auch (bis zu einer von weit über 100.000 Euro Guthaben als Höchstgrenze) vor einer Pfändung geschützt ist. Im Anschluss daran ist eine Pfändung bis zum pfändungsfreien Betrag möglich. Diese Variante kann in Zeiten unverschuldeter Arbeitslosigkeit (oder besser Auftragslosigkeit bei Freiberuflern und Selbständigen) später sehr wichtig sein. Ältere Arbeitnehmer wie auch nicht abhängig Beschäftigte können auch die Möglichkeit einer einmaligen größeren Einzahlung nutzen um die Ansparzeit zu minimieren.

Wie wird der Abschluss einer Basis-Rente geregelt?

Eine Basis- oder Rürup-Rente wird bei einer Versicherung als klassische Rentenversicherung abgeschlossen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer fondsgebundenen Rentenversicherung und Banksparpläne über eine Investmentgesellschaft und Banken, wenn diese nicht vererblich sind und kein Kapital daraus entstehen kann.

Lohnend ist eine Basisrente vor allem für ältere Freiberufler und Selbständige. Hier steht die Flexibilität der Ansparvariante im Vordergrund, verbunden mit den steuerlichen Vorteilen bei der Einzahlung. Der Steuervorteil ist bei der Basisrente höher als bei der Besteuerung der normalen Rentenzahlung. Die Basisrente bietet jedem der über dem Lohnsteuersatz liegt die Möglichkeit eines Steuersparvorteils in Verbindung einer Zusatzrente. Die Gruppe der Anleger kann in 2008 Beiträge in Höhe von 13.200.- Euro (66% von 20.000 Euro Beitragsumme) steuerlich geltend machen und die Ersparnis für den Ruhestand ansparen.

Die Basisrente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Andere Regelungen, wie z.B. die einer einmaligen (anteiligen) Auszahlung oder eine größere monatliche Rente bei verkürzter Auszahlungszeit sind nicht möglich. Sie dient nur als reine Zusatzrente mit einer monatlichen Auszahlung.

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