Archiv für das Tag 'Rente'

Jun 01 2009

Basis-Rente der Debeka

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

Mit der Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt) bietet die Debeka Versicherung allen Selbstständigen und natürlich auch Angestellten, Beamten und Freiberuflern die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen.

Das Debeka Rürup-Renten Angebot

Derzeit (2009) sind die Aufwendungen für die Basis-Rente zu 68% als Sonderausgabenabzug steuerfrei, bis 2025 werden es 100% sein. Deshalb ist die Basis-Rente besonders für Selbstständige oder die so genannten “Besserverdiener” mit hoher Steuerlast geeignet. Die Höhe der Aufwendungen hängt vom Lebensalter und der zu schließenden Versorgungslücke des Versicherten ab. So erhält ein 20-jähriger Mann bei einem monatlichen Beitrag von 100 Euro und einer Mindestverzinsung von 2,25% eine garantierte Rente von 307 Euro, die Überschussbeteiligung hinzugerechnet 899 Euro. Eine 40-jährige Versicherungsnehmerin erhält zu denselben Konditionen mit dem Renteneintritt 133 bzw. 268 Euro. Eine flexible Beitragszahlung monatlich oder einmal jährlich ist möglich, ebenso Sonderzahlungen. Ob die Überschüsse sicherheits- oder renditeorientiert angelegt werden, entscheidet der Versicherte.

Debeka Rentner können mit 60 Jahren in Rente gehen

Die Basis-Rente bietet langfristige Sicherheit: So muss das angesparte Kapital bei einer Insolvenz und Hartz IV-Bezug nicht aufgebraucht werden, die Rente bleibt in jedem Fall bis zur gesetzlichen geschützten Freigrenze erhalten. Darüber hinaus ist bei der Debeka die Kombination mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und die Absicherung der Angehörigen möglich.

Mit Erreichen des 65. Lebensjahres kann die Rente abgerufen werden, unter einer Reduzierung der Rentenhöhe auch schon ab dem 60. Lebensjahr. Die Rente wird lebenslang ausgezahlt, egal wie alt der Versicherte wird.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Nov 17 2008

Wie wirkt sich ein Auslandsaufenthalt auf die Rente aus?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Arbeitnehmer, die einige Zeit oder auch dauerhaft im Ausland arbeiten, so genannte Wanderarbeitnehmer, sind auch im europäischen Ausland und vielen außereuropäischen Staaten rentenversichert.

Europäische Vereinbarungen regeln persönlichen Rentenanspruch

Dies stellen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 27 Mitgliedern der EU, vier Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nämlich Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie 15 außereuropäischen Staaten sicher.

Diese Vereinbarungen beinhalten, dass sämtliche Angehörige von Staaten der EU und des EWR bei der Anwendung der nationalen Vorschriften gleich behandelt werden. War ein Arbeitnehmer in einem oder sogar in mehreren anderen Ländern tätig, rechnet jedes Land die rentenversicherungspflichtigen Zeiten des Arbeitnehmers zusammen. Als Rentner erhält man dann von jedem Land die anteilige Rente, die einem zusteht, d.h., jeder Staat zahlt für die Zeit Rente, die man dort beschäftigt war.

Auslandsaufenthalt kürzer als 12 Monaten – es gelten Deutsche Regelungen

Ob man überhaupt verpflichtet ist, in die Rentenversicherung einzuzahlen, hängt von dem jeweiligen Staat ab, in dem man arbeitet, da jedes Land seine eigenen Vorschriften bezüglich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung hat. Wird man von seinem deutschen Arbeitgeber für eine Tätigkeit ins Ausland geschickt, die voraussichtlich nicht länger als zwölf Monate dauert, gelten während dieser Zeit die deutschen Regelungen.

Wenn man als Rentner ins europäische Ausland ziehen möchte, sollte man sich vor dem Umzug bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen, ob es Einschränkungen bei der Zahlung der Rente ins Ausland gibt.

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Nov 01 2008

Ab wann beginnt die Altersteilzeit – wann die Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Mit einer Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mit staatlicher Unterstützung ein Anreiz gegeben werden, um einige Jahre früher – vorzeitig - in den Ruhestand (Rente) zu gehen. Ziel dieser früher Verrentung ist es die frei werdenden Arbeitsplätze an jüngere Arbeitnehmer zu vergeben, um sowohl die Jugendarbeitslosigkeit zu mindern als auch den Unternehmen einen gleitenden Übergang von langjährig erfahrenen und quasi unkündbaren Mitarbeitern zu jüngeren weniger erfahrenen Mitarbeitern zu ermöglichen.

Zur Altersteilzeit gibt es zwei Möglichkeiten:

Die Arbeitszeit kann für den Zeitraum der Alterteilzeit (maximal 3 Jahre) um 50 % reduziert werden (Gleitverteilungsmodell).Sehr verbreitet ist das Blockmodell, wo in den ersten 50 % der Altersteilzeit (1,5 Jahre maximal) die volle Arbeitszeit erhalten bleibt und in der zweiten Hälfte keine Arbeitsleistungen mehr erfolgen. Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmer durch eine Insolvenzversicherung geschützt.

Unmittelbar im Anschluss an die Altersteilzeit folgt der Eintritt in die Rente. Jede Altersteilzeit kann frühestens dann beginnen, wenn im Anschluss ein nahtloser Übergang in die Altersrente möglich ist. Bei Arbeitnehmern, die bis 1945 geboren wurden muss das 55. Lebensjahr vollendet sein. Ab diesem Alter kann der früheste Renteneintritt später sein, so dass immer erst eine Prüfung erfolgen muss. Die Berechnung der Altersrente erfolgt wie bei jeden anderen Renten-Eintritt. Für jeden Monat vor der Regelaltersrente werden 0,3 %, bis zu maximal 18 % abgezogen.

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Okt 09 2008

Was versteht man unter einer Renten-Anwartschaft?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Als Anwartschaft wird das Recht verstanden, einen bestimmten Wert in Anspruch nehmen zu können, wenn dessen Gewährungsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Werte werden meist durch Beitragszahlung erworben. Das heißt also auch, dass der Erwerb unabhängig vom Vorliegen der Gewährungsvoraussetzungen erfolgt. Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme wandelt sich die Anwartschaft zudem in einen durchsetzbaren Anspruch.

Eine Rentenanwartschaft ist somit das durch Pflichtbeiträge erworbene Recht, im Rentenalter einen bestimmten Versorgungsbetrag in Anspruch nehmen zu können. Der Anspruch auf die Auszahlung dieses Versorgungsbetrags wird dadurch erworben, dass für eine bestimmte Mindestdauer in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wird. Ausgezahlt wird die Rente wenn der Berechtigte das gesetzliche Rentenalter erreicht und die Auszahlung der Rente beantragt. Die Höhe wird individuell für jeden Versorgungsberechtigten berechnet und hängt u.a. von den während der beitragspflichtigen Zeit eingezahlten Beiträgen ab.

Die Rentenanwartschaft unterfällt als Versorgungsrecht der Regelung des Versorgungsausgleichs. Der Versorgungsausgleich regelt für den Fall der Ehescheidung die Aufteilung der während der Zeit der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche. Der Ehepartner mit den wertniedrigeren Anwartschaften ist gegenüber dem anderen Ehepartner ausgleichsberechtigt. Für die Rentenanwartschaft wird das so geregelt, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte eine Gutschrift für seine gesetzlichen Rentenansprüche erhält.

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Okt 07 2008

Beinhaltet der Versorgungsausgleich auch die Rürup-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Der Versorgungsausgleich ist seit 1977 bei Ehescheidungen immer vorzunehmen. Das ist unabhängig davon, ob Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart wurde. Ausnahmen gibt es nur, wenn anders lautende notarielle Eheverträge vorliegen.

Ziel des Versorgungsausgleichs ist es, Renten bzw. Anwartschaften auf Renten auszugleichen, die während der Ehezeit entstanden sind. Dabei ist der Ehegatte mit der höheren Anwartschaft oder Rente immer der ausgleichspflichtige Partner. Ziel des Ausgleichs ist es, dass beide Ehepartner am Schluss gleich hohe Anwartschaften bzw. Renten haben. Dazu werden alle im Laufe der Ehezeit erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung unter den beiden Ehepartnern aufgeteilt. Es ist irrelevant, ob einer der Partner oder beide bereits Rente beziehen oder noch im Berufsleben stehen.

2005 eingeführt private Altersvorsorge als Basis-Rente

Seit 2005 gibt es die Rürup-Rente als eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Die Rürup-Rente gehört zu den so genannten Basisrenten und entspricht in ihren Leistungen weitgehend der gesetzlichen Rente. Verträge zur Rürup-Rente dürfen nicht beliehen, übertragen, verschenkt oder vererbt werden. Die Rente wird in monatlichen Teilbeträgen frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ausgezahlt. Anders als bei der gesetzlichen Rente wird die Rürup-Rente nicht durch Umlageverfahren finanziert, sondern ist durch das privat eingezahlte Kapital abgedeckt. In den staatlich subventionierten Versicherungsverträgen zur Rürup-Rente ist immer eine Altersrente vereinbart, eine Kapitalisierung ist nicht möglich.

Versorgungsausgleich mittels Realteilung

Aufgrund dieser Merkmale ist sie beim Versorgungsausgleich und nicht etwa beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen. Zur konkreten Durchführung des Versorgungsausgleichs gibt es verschiedene Wege, die Entscheidung liegt beim Familiengericht. Meistens erfolgt eine Umbuchung über die Konten der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem ist eine so genannte Realteilung möglich, ein privater Vorsorgevertrag wird dabei auf zwei gesonderte Verträge abgeändert. Hierzu ist jedoch die Zustimmung des Versicherungsträgers erforderlich.

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Okt 03 2008

Ist die Basis-Rente eine vernünftige Altersabsicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Mittlerweile scheint es Fakt zu sein, dass die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung zu einer immer weiter absinken Altersrente führen wird. Es wird tatsächlich unmöglich sein ohne eine zusätzliche, private Altersvorsorge ein unbeschwertes Rentenalter verleben zu können. Die Generation der jetzigen Rentner wird wohl die letzte sein, bei der ein vernünftiger Lebensstandard nur durch die Rentenzahlungen gewährleistet ist, zukünftige Generationen werden jedoch zunehmend massiv private Altersvorsorge betreiben müssen.

Eine Vertragsart, die in diesem Zusammenhang immer wieder ins Gespräch kommt, ist die im Jahre 2005 eingeführte Basis-Rente, auch als Rürup-Rente bezeichnet. Für wen aber ist diese Art der Altersvorsorge sinnvoll und wer kann von ihren Vorteilen nicht profitieren? Oder eignet sich eine Rürup-Rente gar für jedermann? Nein, bei der Rürup-Rente handelt es sich zwar um ein sehr attraktives Altersvorsorgeinstrument, von dem Status “geeignet für jedermann” ist sie jedoch weit entfernt. Um zu verstehen, warum das so ist, ist es vonnöten, sich zuerst einmal die Funktionsweise der Basisrente etwas genauer anzuschauen:

Beiträge zur Basis-Rente sind Sonderausgaben abzugsfähig

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine so genannte Leibrente, die weder vererbbar, noch übertragbar oder beleihbar ist und die in die erste Schicht der Altersvorsorge gehört. In dieser ersten Schicht befindet sich neben der Basisrente lediglich noch die staatliche Rentenversicherung, was bereits erahnen lässt, dass sich diese beiden Systeme irgendwie gleichen. Ebenso wie die Einzahlungen in die staatliche Rentenversicherung lassen sich die Beiträge, die in eine Rürup-Rente entrichtet werden, steuerlich als Sonderausgaben geltend machen (bis 2025 gestaffelt und bis maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten). Im Gegenzug müssen die Auszahlungen, die aus einer Basisrente gezahlt werden, versteuert werden.

Mit Steuern sparen fürs Alter vorsorgen – gut für Selbständige

Aufgrund der hohen Absetzbarkeit der Beiträge und der Tatsache, dass sie auch bei einer Insolvenz unantastbar ist, eignet sich die Basisrente vor allem für all diejenigen Menschen, die entweder ein sehr hohes Einkommen haben (Steuervorteil) oder die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen (hohe Altersvorsorge ist notwendig, außer der Rürup-Rente kann aber nichts steuerlich angesetzt werden).

Bei der Frage nach dem Sinn einer Rürup-Rente muss man also immer den Status des Vertragsinhabers berücksichtigen. Für den richtigen Personenkreis gibt es allerdings kaum eine bessere Art der privaten Vorsorge.

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Sep 30 2008

Bietet die gesetzliche Rentenversicherung eine Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Nein, die Rürup-Rente, die eigentlich Basisrente heißt, ersetzt nicht die gesetzliche Rentenversicherung. Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung in die zumeist Arbeitnehmer einzahlen, welche in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ist die Basis-Rente als private Altersvorsorge gedacht in die vor allem Selbstständige und Freiberufler einzahlen. Beschäftigten in einem Angestelltenverhältnis steht die Möglich eine solche Basis-Rente zusätzlich abzuschließen aber offen.

Basis-Rente bietet Selbstständigen steuerliche Vorteile

Die Rürup Rente bietet sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende an und gilt als die momentan einzige Altersvorsorge für diese Personengruppen, welche staatliche Förderungen durch Steuervorteile erhält. Aus diesem Grund finden auch immer mehr für gut verdienende Angestellte Interesse an dieser Form der privaten Altersvorsorge.

Eingezahlte Basis-Renten Beiträge können steuerlich bei Alleinstehenden bis 12.000 Euro und bei wenn klar wird wie gut oder schlecht das Geschäftsjahr des Einzelnen abschließen wird.

Die Rentenhöhe bemisst sich nach der Höhe des Kapitalvermögens

Bei der Rentenauszahlung rechnet sich die Höhe der Rente aus der Höhe der eingezahlten Beiträge, des Alters bei Vertragsabschluß, der Vertragslaufzeit und der Einkommensgrenze bei Vertragsabschluß. Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr und erfolgt in einer lebenslangen monatlichen Auszahlung.

Bei der Einführung der neuen Abgeltungssteuer ab dem Jahr 2009 gilt auch die Basisrente als kapitalbildende Versicherung, welche mit 25% versteuert werden muss. Wird jedoch in einer Laufzeit von 12 Jahren eingezahlt und hat der Versicherungsnehmer bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, fällt nur noch eine Besteuerung von 12,5% an.

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Sep 29 2008

Gibt es eine EU-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Bis zum Jahr 2000 war die EU Rente die Definition für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die auch gezahlt werden konnte, wenn der ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr durchführbar war. Versicherte, die diese Rente vor dem 63. Lebensjahr erhalten, müssen mit einem Abzug von 0,3 % pro Monat rechnen. Der maximale Abzug beträgt 10,8 %: Der Abzug bleibt auch bei einer folgenden Alters- oder Witwen- bzw. Wittwerrente erhalten. Die Berechnung der Rentenhöhe einer EU Rente ist immer vom bisherigen Einkommen und den Beitragsjahren abhängig.

Erwerbsunfähigen-Rente (EU-Rente) erhält nur wer

Seit 2001 bedeutet Erwerbsunfähigkeit (EU) dass gesundheitlich bedingt, überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausführbar ist. Sie bezieht sich nicht mehr nur auf den ausgeübten Beruf, sondern auf sämtliche beruflichen Tätigkeiten. Volle Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass der betreffende auf nicht absehbare Zeit weniger als 3 Stunden pro Tag in einer 5 Tage Woche arbeiten kann. Von 3-6 Stunden pro Tag in einer Woche kann eine Teilrente gezahlt werden. Kann der Betreffende nach einem ärztlichen Gutachten 6 Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausführen, bekommter nichts. Anspruchsberechtigt auf diese neue EU Rente sind nur Personen, die bestimmte Parameter erfüllen.

Sie müssen vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein. Darüber hinaus muss mit Eintritt der vollen Erwerbsminderung die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Der Versicherungsnehmer muss also mindestens 5 Jahre gesetzlich Renten versichert gewesen sein. Davon können 2 Jahre freiwillige Mitgliedschaft sein. Die EU Rente wird immer für einen Zeitraum von 3 Jahren genehmigt. Danach erfolgt eine erneute Prüfung der Bedürftigkeit.

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Sep 24 2008

Wann heißt es eigentlich Pension und wann Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die Frage klingt banal und hat dennoch absolute Berechtigung: Wann heißt es Pension und wann Rente – und wer bekommt Pension und wer Rente? Auch wenn beides bedeutet, dass man nach dem Arbeitsleben regelmäßige Einkünfte bezieht, so ist das gleiche hier nicht dasselbe.

In Deutschland wird die Pension an Beamte, Richter, Soldaten, Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, welche einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis nachgegangen sind als Altersversorgung gegeben, wenn das Pensionsalter erreicht wurde. Die Höhe dieser Altersversorgung wird im Gesetz über die Versorgung von Beamten und Richtern in Bund und Ländern geregelt. Dies gilt für Beamte in Deutschland.

Schaut man sich im Gegensatz zur Pension einmal die Rente an, so kann gesagt sein, dass die Rente von Beitragshöhen und Beitragszeit abhängig ist. Bemessen wird das Ganze nach den erbrachten Rentenbeiträgen. Diese werden zu 50 % vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber erbracht. Pensionäre hingegen haben den Anspruch auf eine so genannte Mindestversorgung. Diese Versorgung soll Beamte so absichern, dass es jederzeit eine Gewährleistung gibt, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten gewährleistet ist.

Pensionäre können auch Weihnachtsgeld bekommen

Die Krankheits- und Pflegekosten können in der Regel bis zu 70% vom Arbeitgeber als Beihilfe erstattet werden. Dazu sei gesagt, dass jedoch nicht alle Aufwendungen beihilfefähig sind. Ein weiterer Unterschied zwischen Pensionären und Rentnern ist, dass ein Teil der Pensionäre eine einmal jährliche Sonderauszahlung wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld erhält.

Rentner hingegen erhalten solch eine Sonderauszahlung nur, wenn eine entsprechende Erhöhung der Monatsrente erreicht wurde. Man kann sogar zusätzlich zur Pension Rente bekommen. Diese Rente wird jedoch mindernd auf die Pension angerechnet. Man kann dies erreichen, indem man als Angestellter beziehungsweise Arbeiter eine Rentenanwartschaft erworben hat.

Somit wird die Beamtenpension gekürzt. Angerechnet wird ebenfalls eine Hinterbliebenenrente. Dies ist bei Rentnern jedoch nicht der Fall.

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Sep 23 2008

Die unterschiedlichen Formen der Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Es gibt unterschiedliche Formen der Rente. Neben der Altersrente existieren noch die Hinterbliebenenrente, die Erwerbsminderungsrente und die Erziehungsrente.

Der Anspruch auf Regelaltersrente besteht seit kurzem erst nach der Vollendung des 67. Lebensjahres. Wer nicht so lange arbeiten will, muss pro Monat, den er früher in Rente geht, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Allerdings genießen ältere Arbeitnehmer den so genannten Vertrauensschutz und können noch mit 65 Jahren die volle Rente beantragen, bzw. einige Monate vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen.

Die Hinterbliebenenrente versorgt verwitwete Ehegatten und Waisen. Einen Antrag auf Waisenrente können nicht nur die leiblichen Kinder eines verstorbenen Elternteils stellen, sondern auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder, sofern sie im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und jünger als 18 Jahre sind.

Auf Witwen- bzw. Witwerrente haben alle Ehepartner Anspruch, die vor dem 1.1.2002 geheiratet haben. Seit 2002 wird diese Rente nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden hat. Ausnahmen: Der Tod des Ehepartners ist durch einen Unfall eingetreten, oder der verwitwete Ehepartner kann nachweisen, dass die Ehe nicht nur aus Versorgungsgründen geschlossen wurde.

Erziehungsrente können Personen erhalten, die ein Kind zu erziehen haben und deren geschiedener Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung ist, dass der überlebende Ehepartner nicht wieder geheiratet hat.

Die Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Arbeitnehmer, die weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wer zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

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