Archiv für das Tag 'Rente'

Sep 20 2008

Was ist eigentlich mit Rentenamt gemeint?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Der Begriff Rentenamt beschreibt eine staatliche Institution, welche sich um pensionierte oder in Rente befindliche Personen kümmert. Das Rentenamt versorgt in der Regel nur Personen bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung, eine privat abgeschlossene Rentenversicherung wird nicht vom Rentenamt betreut. Auch Personen welche das Renteneintrittsalter von 65. Jahren überschritten haben oder kurz vor der Rente stehen können sich an das Rentenamt wenden. Personen die an ihrer Arbeitsstelle aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr arbeiten können, müssen dies dem Rentenamt melden und gegebenenfalls eine Frührente beantragen. Das Rentenamt prüft daraufhin die Sachlage und entscheidet über den weiteren Verlauf des Verfahrens, dies kann zum einem die Gewährung einer Frührente sein, zum anderen die Verweisung auf eine andere Arbeitstätigkeit. Des Öfteren wird der Kontakt zum Rentenamt über Briefkontakt hergestellt, persönliche Gespräche sind in der Regel unnötig. Falls eine Person bereits Rente bezieht, muss diese Änderungen bezüglich des Einkommens oder Ähnlichem dem Rentenamt melden, dieses vermindert im Falle einer nebensächlichen Berufstätigkeit gegebenenfalls die Rente.

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Sep 10 2008

Basis-Rente Altersvorsorge

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente, oder auch Rürup-Rente genannt, ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Förderung erfolgt jedoch nicht wie bei z. Bsp. der Riester-Rente über die Zahlung von staatlichen Zulagen, sondern über Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug.

Wichtig ist es zu beachten, dass bei der Basisrente, anders als bei “normalen” privaten Rentenversicherungsverträgen kein Kapitalwahlrecht zum Laufzeitende besteht, d.h. es kann keine Auszahlung in einer Summe erfolgen, auch keine Teilzahlungen, sondern nur in Form einer lebenslangen so genannten Leibrente.

Steuern sparen mit Basis-Rente Sonderausgabenabzug möglich

Die Vorteile liegen in der staatlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug, der Nichtanrechnung zum Vermögen beim Bezug von Arbeitslosengeld II, d.h. die Basisrente ist “Hartz-IV geschützt“. Dadurch besteht für sie auch ein Pfändungsschutz während der Ansparphase. In der Rentenbezugsphase kann jedoch der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, gepfändet werden.

Basis-Rente bietet kein Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn

Es bestehen aber auch einige Nachteile der Basisrente, so erfolgt z. Bsp. die steuerliche Geltendmachung der Beitragszahlungen nur gestaffelt, es besteht wie bereits oben erwähnt kein Kapitalwahlrecht und die Rentenzahlungen müssen versteuert werden, wobei die Höhe abhängig vom Renteneintritt ist.

Ein weiterer entscheidender Nachteil, der aus dem Vorteil der Nichtpfändbarkeit resultiert, ist, dass die Basisrente nicht übertragen, verschenkt oder gekündigt werden kann. Lediglich eine Beitragsfreistellung kann vereinbart werden.

Ebenso beachtet werden muss, dass somit das gesamte angesparte Guthaben verfällt, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn verstirbt. Selbiges gilt, wenn der Versicherte während der Rentenbezugszeit verstirbt, jedoch kann bei Verheirateten eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehegatten eingeschlossen werden.

Basis-Renten-Beiträge mindern als Sonderausgaben die persönliche Steuerlast

Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben nur geltend gemacht werden, wenn zu den bereits beschriebenen Voraussetzungen (Auszahlung nur als lebenslange Rente, unpfändbar, unkündbar) zusätzlich der Rentenbeginn nicht vor dem 60. Geburtstag, bei Vertragsnachabschluss nach dem 31.12.2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres, liegt.

Während der Ansparphase können die Beiträge zusammen mit den Beiträgen zur GRV als Sonderausgaben gestaffelt geltend gemacht werden. Beginnend mit 60 % der Beiträge im Jahr 2005 jährlich steigend um 2 Prozentpunkte bis zu 100 % im Jahr 2025. Der Maximalbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Person und Jahr.

Während der Rentenbezugsphase sind die Rentenzahlungen bis 2040 nur teilweise steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rentenbezugsphase festgelegt und bleibt dann lebenslang konstant. Der steuerpflichtige Anteil steigt von 50 % im Jahr 2005 um 2 %-Punkte auf 100 % im Jahr 2040. Wer z. Bsp. 2010 in Rente geht muss 60 % der Rentenleistungen versteuern, lebenslang, d.h. es bleibt bei den 60 % auch in den Folgejahren.

Vorrangig interessant ist die Basisrente für Selbstständige, da für diese die Basisrente aktuell die einzige staatlich subventionierte Form der Altersvorsorge ist. Aber auch Angestellte können von der Basisrente profitieren durch die neuen Maximalbeträge von 20.000 Euro für den Sonderausgabenabzug.

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Sep 09 2008

Wann beginnt eigentlich das Rentenalter?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Der Begriff Renteneintrittsalter bezeichnet den statistisch bezogenen Altersdurchschnitt, in dem die deutsche Bevölkerung die Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Das Renteneintrittsalter liegt in Deutschland unter der gesetzlich festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren (bald 67 Jahre), die frühzeitige Beantragung der Rente kann unterschiedliche private sowie gesundheitliche Gründe beinhalten. Die frühzeitige Inanspruchnahme der Rente zieht eine Verminderung der Rente um 0,3% für jedes fehlende Jahr nach sich. Die Rente erhöht sich pro abgeleistetes Jahr um 0,5%, falls dieses nach dem 65. Lebensjahr abgeleistet wurde.

Das Rentenalter beginnt in Deutschland im Durchschnitt mit 63 Jahren

Die Anzahl der Rentner hat sich in den letzten 5 Jahren um knapp 6 Millionen Personen erhöht, trotz des prozentualen Anstieges ist das Renteneintrittsalter jedoch relativ stabil geblieben, dieses beträgt in Deutschland ca. 63 Jahre. Der vermeintlich geringe Betrag einer Frührente kann sich im Laufe der Zeit für die Rentenversicherung als hoch auswirken, denn aufgrund der Regelaltersrente bis zum Tod kann sich die Rente zu einem überdurchschnittlich hohen Geldbetrag summieren. Diese Einkommenslücke vergrößert für andere Rentner den Abstand zwischen dem zuletzt erhaltenen Lohn und der darauf folgenden Rente.

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Sep 07 2008

Rentenerhöhung bei Basis-Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basis-Rente oder auch Rürup-Rente unterscheidet sich von der gesetzlichen Rente und der Riester- Rente in dem wichtigsten aller Punkte, der Rentenerhöhung, dadurch, dass es keine vorgeschriebene Erhöhung gibt.

Durch die gegebene und vom Staat zusätzlich steuerbegünstigte Möglichkeit, eine jährliche Einmalzahlung in beliebiger Höhe in die laufenden monatlichen Einzahlungen zu leisten, kann der Anleger seine künftige Rentenhöhe selbst bestimmen. Sogar bei Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr kann er immer noch einen jährlichen Beitrag zur Aufstockung seiner Rente leisten.

Seit Ende 2006 kann der Sparer der Basis-Rente sogar die gesamten Einzahlungen steuerlich voll absetzen. Da seit Beginn 2007 sogar auch die Möglichkeit gegeben wurde, dass auch Investmentgesellschaften die Basis-Rente als fondsgebundene Rentenversicherung anbieten dürfen, kann die mögliche Rendite sogar im zweistelligen Prozentbereich liegen, während im Normalfall zwischen vier und sieben Prozent Rendite zur Ausschüttung gelangen. Ob der Anleger der Basis-Rente noch weitere Vorsorgemöglichkeiten in Anspruch nimmt, ist von der steuerlichen Seite unerheblich geworden, da für die Basis-Rente feste steuerliche Vorteile gegeben sind.

Solange Kindergeldanspruch besteht bietet die Basis-Rente Hinterbliebenenschutz

Zu beachten ist allerdings noch, dass bei einem zusätzlich eingebauten Hinterbliebenenschutz die Rente für die Kinder nur so lange gezahlt wird, wie sie Kindergeldanspruch besitzen, also höchstens bis zum Ende ihrer Ausbildung. Auch können nur maximal 49 % der steuerlichen Fördermittel in diesen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz eingearbeitet werden.

Wer sich heute bereits in jungen Jahren erheblich höhere Steuervorteile sichern möchte als bei der Riesterrente, ist durch die lange Laufzeit in einer wesentlich besseren Lage mit der Basis- Rente, da die Rentenhöhe durch eben die Sonderzahlungen flexibel erhöht werden können.

Der absolute Nachteil der Rürup-Rente oder auch der Basis-Rente liegt in der Besteuerung im Alter, da diese Rente genau so besteuert wird wie die Riester- Rente.

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Sep 06 2008

Was ist der Pfändungsschutz bei der Rürup-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Bis zum 31. März 2007 war die Altersvorsorge bei Selbständigen in keiner Weise gesichert. Während bei Arbeitnehmern die Altersvorsorge, also Rentenversicherungsverträge, die eine Grundabsicherung für das Alter vorsahen, unter einem Pfändungsschutz standen, galt diese Regelung für Selbständige nicht. Hier waren sämtliche Vermögenswerte, einschließlich die Altersabsicherung vollständig pfändbar. Dem wurde nun in Form eines „Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ vorgebaut. Inzwischen haben sich die Regelungen dahingehend geändert, dass auch für Selbständige ein Schutz der Altersvorsorge, die in Form eines Rentenversicherungsvertrages abgeschlossen wurde, festgelegt worden. Hier gelten jedoch klare Regeln, die den Schutz bewirken und als Voraussetzung dafür erforderlich sind.

Keine vorzeitige Kündigung – keine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr

Grundsätzlich muss der Rentenversicherungsvertrag so angelegt sein, dass er nicht vorzeitig gekündigt werden kann und auch keinen Anspruch auf eine Kapitalauszahlung anstelle einer Rente besteht, was zum Beispiel bei Lebensversicherungen oder auch privaten Rentenversicherungen auf Lebensversicherungsbasis der Fall ist. Ein Pfändungsschutz besteht grundsätzlich dann, wenn Leistungen in regelmäßigen Abständen geleistet werden und diese Leistungen nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen oder aber erst beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu einer regelmäßigen Auszahlung führen. Zudem muss die Voraussetzung bestehen, dass über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht anderweitig verfügt werden darf.

Mit Ausnahme von Hinterbliebenen darf keine dritte Person als Bezugsberechtigte befugt sein, wie dies zum Beispiel in einer Kapitallebensversicherung, in der ein Bezugsberechtigter genannt wird, der Fall ist. Weiterhin darf außer im Todesfall keinerlei Kapitalleistung zur Auszahlung kommen. Dies ist eine grundsätzliche Änderung hinsichtlich des Pfändungsschutzes bei Selbständigen, die bisher mit sämtlichen Einkünften und Vermögenswerten gepfändet werden konnten.

Pfändungsgeschützte Rentenversicherung

Ein Schuldner kann somit seine Altersvorsorge vor Pfändungen schützen, wenn er sie in Form einer pfändungsgeschützten Rentenversicherung, also der Riester-Rente, anlegt als Alternative zur Lebensversicherung oder aber Direktversicherung. Zur Umwandlung ist der Versicherer gesetzlich verpflichtet. Durch diese Umwandlung besteht kein Anspruch auf eine Auszahlungsmöglichkeit vor dem Rentenalter. Die Zahlungsmoral der Schuldner soll durch diese Maßnahme gestärkt und die Zahlungsmotivation unterstützt werden.

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