Archiv für das Tag 'Rentenabsicherung'

Mai 19 2009

Rürup-Rente der PB Versicherung

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Die PB Versicherung ist eine Tochter der Talanx AG und arbeitet als exklusiver Versicherungspartner der Postbank. Die Angebote des Unternehmens reichen von Vorsorgeprodukten über das Absichern verschiedener Risiken bis hin zu Produkten, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge bieten.

Zum Bereich der staatlich geförderten Altersvorsorge gehört zum Beispiel die Rürup-Rente, die auch als Basisrente bekannt ist. Dieses bereits seit 2005 im Rahmen der privaten Altersvorsorge staatlich subventionierte Konzept wird vornehmlich von Freiberuflern, Selbstständigen und Beamten abgeschlossen und bietet neben der eigentlichen Rentenabsicherung auch ein Steuersparpotenzial. Grundsätzlich steht die Basis-Rente allerdings allen Bürgern offen.

PB Versicherung als PB Förder-Rente Klassik oder PB Förder-Rente dynamik

Die PB Lebensversicherung AG bietet im Bereich der Rürup-Rente verschiedene Produkte. Dies ist zum einen die PB Förder-Rente Klassik. Sie bietet Vertragsinhabern eine lebenslange Rente bei sicherer Rendite. Der Abschluss ist hier bereits mit nur 30 Euro pro Monat möglich. Die PB Förder-Rente dynamik hingegen ist renditeorientiert, denn die Anlage erfolgt hier in ausgesuchte Investmentfonds. Auch sie ist ab einem Beitrag von 30 Euro je Monat im Rahmen der Altersvorsorge abzuschließen. Wer sich für einen Online-Abschluss der PB Altersvorsorge entscheidet erhält einen zusätzlichen Bonus in Form von vergünstigten Online-Sonderkonditionen.

Die Basisrente wird grundsätzlich immer nur auf die Person des Vertragsinhabers abgeschlossen. Sie ist deshalb auch weder vererbbar noch beleihbar. Um die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern, kann die Basisrente der PB Versicherung um eine Hinterbliebenenrente erweitert werden. Und da auch die eigene Arbeitskraft unbezahlbar ist, kann auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag eingeschlossen werden. Die Beiträge für diese Versicherung können sogar ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt sein.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Mrz 23 2009

In welchem Zusammenhang spricht man von Rentenabsicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die Rente über die gesetzlichen Rentenkassen ist vielen Versicherten nicht mehr sicher. Daher sorgen sie über betriebliche Altersvorsorge oder privates Ansparen selbst für ihre spätere Rentenabsicherung.

Die Rentenabsicherung ist dann gegeben, wenn die Altersrente sowohl den Lebensunterhalt decken als auch verschiedene Wünsche erfüllen kann. Gerade im Ruhestand, wenn Zeit nicht mehr so knapp ist wie hoch im Erwerbsleben, bleibt mehr Zeit für Hobbys und Reisen. Um sich diesen Luxus erfüllen zu können, ist die Rentenabsicherung jedoch immens wichtig. Gerade Selbstständige und Freiberufler, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und daher keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, erhalten auch im Alter keine Leistungen. Sie sind gezwungen, für ihre Rentenabsicherung selbst zu sorgen. Wer hiermit möglichst früh beginnt, kann bereits mit niedrigen Beiträgen ausreichend für die eigene Rentenabsicherung sorgen.

Verschiedene Möglichkeiten der Rentenabsicherung

Möglichkeiten für die Rentenabsicherung gibt es zahlreich. Für viele Deutsche ist nach wie vor die eigene Immobilie das Ziel, aber auch andere Anlageformen wie Renten- und Lebensversicherungen sowie Fondssparpläne sind beliebt. Um die private Altersvorsorge zu unterstützen, stehen zudem subventionierte Altersvorsorgeprodukte wie die Riester- und die Rürup-Rente zur Verfügung, die staatliche Zulagen und Steuervorteile verbinden.

Bevor die Entscheidung für eine Anlageform fällt sollte geprüft werden, welche Rentenabsicherung im Alter überhaupt notwendig ist. Hierzu lohnt es sich, gemeinsam mit einem Experten der Bank oder der Versicherung eine Rentenanalyse durchzuführen. Die hierbei ermittelte Rentenlücke kann dann mit dem geeigneten Produkt geschlossen werden.

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Sep 26 2008

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admin

Was ist privat an der Privaten Rente?

Abgelegt unter Renten-Informationen

Gerade in der heutigen Zeit, in der Rentner immer älter werden und die Leute immer länger arbeiten müssen, ist festgestellt worden, dass die gesetzliche Regelaltersrente in den meisten Fällen alleine nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Eine Private Rente soll diese Versorgungslücke abdecken. Diese Privaten Altersvorsorgen laufen nach dem Verfahren der so genannten Kapitaldeckung. Mit den über die lange Laufzeit angesparten Beträgen und den daraus resultierenden Zinsen hat der Anleger einen bestimmten Betrag angespart, um seine zusätzlichen Bedürfnisse abzudecken.

Verschiedene Möglichkeiten der privaten Rente stehen zur Auswahl:

Riester- Rente

Diese Form der zusätzlichen Rente wird staatlich gefördert. Die Beiträge sind zudem noch steuerlich absetzbar. Hier hat der Anleger die freie Wahl zwischen einem “normalen” Rentensparplan, eine Rentenversicherung oder auch eine Renten-Fonds-Police. Zu Beginn des folgenden Jahres nach der Ansparung wird der Anleger aufgefordert, für die zusätzliche Vergabe von staatlichen Fördermitteln den letzten Jahresbeitrag nachzuweisen. Die so genannte Riester- Rente kann, falls der Anleger dies wünscht, zu Beginn des Rentenalters allerdings in einer Summe ausgezahlt werden.

Basis- oder Rürup-Rente

Diese Renten-Art ist ein privater Rentenvertrag, der steuerlich besonders absetzbar ist und im Grunde auf diese Weise auch eine staatliche Förderung erhält. Bei dieser Basis-Rente wird bis zum Renteneintrittsalter mit 60 Jahren eine bestimmte monatliche Summe eingezahlt. Jährliche Einmalzahlungen sind möglich und werden ebenfalls steuerlich besonders berücksichtigt. Hierbei bekommt der Anleger aber grundsätzlich nur jeden Monat bis zu seinem Ableben einen monatliche vorher festgelegten Betrag ausgezahlt, welcher nur durch besondere zusätzliche Absicherungen bis zur Endsumme vererbt werden können. Stirbt der Anleger jedoch vor Eintritt des Rentenalters, so wird das eingezahlte (teilweise Ausnahme - fondsgebundene Basis-Rente) Geld nicht zurück erstattet.

Betriebliche Altersvorsorge

Durch eine schriftliche besondere Erteilung teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit, dass er für ihn eine Betriebliche Altersvorsorge getroffen hat. Hierüber gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das Rentenförderungsgesetz. Die monatlichen Einzahlungen bis zum Renteneintrittsalter in eine Rentenkasse, spezielle Renten- Fonds oder in eine Direktversicherung werden ebenfalls staatlich gefördert.

Somit wird jede Form der zusätzlichen Rentenabsicherung durch eine staatliche Begünstigung gefördert.

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