Archiv für das Tag 'Rentenanspruch'

Aug 06 2009

984 Euro Rentenanspruch im Durchschnitt

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Aktuelles

Wer es nicht in den Beamtenstatus geschafft hat, hat im Alter ein Einkommensproblem. Das ist platt ausgedrückt, trifft aber durchaus das Ergebnis einer Datenanalyse die unter der Leistung von Bernd Raffelhüschen an der Universität Freiburg durchgeführt wurde. Für diese Untersuchung hatte man unter anderem den Mikrozensus 2005 und 2006, Daten der Deutschen Rentenversicherung aus dem Jahr 2006 und Einkommens- und Verbraucherstichproben (EVS) des Jahres 2003 ausgewertet. Das Ergebnis daraus ist ernüchternd, wer z.B. als Angestellter in der Region Dessau tätig ist, der wird nach Berechnung der Studie zukünftig mit einem Anspruch auf Altersrente in der Höhe von 774 Euro rechnen können.

Ein Darmstädter Rentner lebt zukünftig von 1100 Euro

Auch wenn Dessau das Schlusslicht der Liste darstellt, so ergeht es doch auch den Top Rentenanspruchs-Regionen nicht wirklich besser. Wer in Oberbayern, Stuttgart oder Darmstadt in die Rente eintritt kann sich auf ein monatliches Einkommen von 1100 Euro freuen und  - angesichts der hohen Miet- und Lebensunterhaltskosten direkt nach einem Job zur Aufbesserung der Rente umschauen.

Gut abgesichert sind dagegen Beamte, die sich mit einem Altersruhegeld von 2113 Euro (Dessau)  bis 2775 Euro (Region Trier) von einem arbeitsreichen Leben in die Pension hinüber retten können ohne größere Einschnitte befürchten zu müssen.

Staatlich geförderte Altersrente löst das Problem nicht wirklich

Bevor jetzt panisch zur Riester-Rente oder Basis-Rente gegriffen wird sein an dieser Stelle angemerkt, dass es sich hierbei um eine von Union Investment in Auftrag gegebene Studie handelt, die natürlich auch dem Ziel dient den Absatz der eigenen Altersvorsorge Produkte zu unterstützten. Allerdings – und das darf an dieser Stelle nicht übersehen werden – auch mit einer UniProfiRente oder anderen Riester-Rente Angeboten und einem zusätzlichen staatlich geförderten Rentenbeitrag von 4 Prozent des Bruttoeinkommens werden es viele Deutsche Arbeitnehmer nicht schaffen eine auskömmliche Altersrente anzusparen.

Die Rente mit 69 könnte also für diese Generation fast schon ein Segen sein, kann sie bis dahin wenigstens von dem Arbeitseinkommen den Lebensunterhalt bestreiten.

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Nov 17 2008

Wie wirkt sich ein Auslandsaufenthalt auf die Rente aus?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Arbeitnehmer, die einige Zeit oder auch dauerhaft im Ausland arbeiten, so genannte Wanderarbeitnehmer, sind auch im europäischen Ausland und vielen außereuropäischen Staaten rentenversichert.

Europäische Vereinbarungen regeln persönlichen Rentenanspruch

Dies stellen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 27 Mitgliedern der EU, vier Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nämlich Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie 15 außereuropäischen Staaten sicher.

Diese Vereinbarungen beinhalten, dass sämtliche Angehörige von Staaten der EU und des EWR bei der Anwendung der nationalen Vorschriften gleich behandelt werden. War ein Arbeitnehmer in einem oder sogar in mehreren anderen Ländern tätig, rechnet jedes Land die rentenversicherungspflichtigen Zeiten des Arbeitnehmers zusammen. Als Rentner erhält man dann von jedem Land die anteilige Rente, die einem zusteht, d.h., jeder Staat zahlt für die Zeit Rente, die man dort beschäftigt war.

Auslandsaufenthalt kürzer als 12 Monaten – es gelten Deutsche Regelungen

Ob man überhaupt verpflichtet ist, in die Rentenversicherung einzuzahlen, hängt von dem jeweiligen Staat ab, in dem man arbeitet, da jedes Land seine eigenen Vorschriften bezüglich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung hat. Wird man von seinem deutschen Arbeitgeber für eine Tätigkeit ins Ausland geschickt, die voraussichtlich nicht länger als zwölf Monate dauert, gelten während dieser Zeit die deutschen Regelungen.

Wenn man als Rentner ins europäische Ausland ziehen möchte, sollte man sich vor dem Umzug bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen, ob es Einschränkungen bei der Zahlung der Rente ins Ausland gibt.

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Sep 03 2008

Basis-Rente mit gesetzlichem Schutz?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Eines der wichtigsten Merkmale der Basisrente ist deren Kapitaldeckung, d.h. es wird vom Sparer Geld eingezahlt, welches tatsächlich für die spätere Rentenauszahlung angesammelt wird. Im Gegensatz zum Konzept der gesetzlichen Rentenversicherung, welches darauf basiert, dass genug junge Menschen einzahlen damit den Alten eine ausreichende Rente im Umlageverfahren ausgezahlt werden kann. Die kapitalgedeckte Altersversorgung der Basis-Rente ist auch unter der Bezeichnung Rürup-Rente bekannt.

Weitere Merkmale der Basis-Rente

Darüber hinaus sind Ansprüche aus dem Vertrag nicht kapitalisierbar, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht beleihbar. Damit sind sie auch nicht pfändbar und gehen im Insolvenzfalle auch nicht in der Konkursmasse ein. Mittlerweile gibt es allerdings Angebote wie z.B. dass der DWS BasisRente Premium die bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers zumindest die eingezahlten Beiträge an Kinder oder Ehepartner vererben lassen – auch wenn der Rentenanspruch dadurch nicht besteht, fällt das eingezahlte Guthaben zumindest nicht komplett der Versichertengemeinschaft zu.

Gesetzlicher Schutz besteht in gewisser Weise auch für die Basis-Rente

Unter dieser Betrachtung kann man sehr wohl von einem gesetzlichen Schutz des Kapitals der Basis-Rente sprechen. Dies ist ein Grund, weshalb Selbständige und Freiberufler sich immer häufiger für diese Art der Altersversorgung interessieren sollten. Vor einer Insolvenz ist kein Selbständiger geschützt, aufgrund dieser immer herrschenden Unsicherheit sollte zumindest das Alterskapital sicher angelegt sein. Allerdings herrscht auch hier das Prinzip aufgeschoben aber nicht aufgehoben – während der Ansparphase mag der Altersvorsorgebetrag (abgesehen von Höchstgrenzen) weitgehend geschützt sein, während des Rentenbezuges kann die Rente wie sonstiges Einkommen auch, unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzen, dann allerdings sehr wohl gepfändet werden.

Steuerlich begünstigte Altersvorsorge

Unter dem Aspekt der steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig etwas für seine Altersversorgung zu tun. Beiträge für diese Rentenversicherung können jährlich bis zu 20.000 € als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Bei Ehegatten sogar bis zu 40.000 €. Die spätere Rente ist steuerpflichtig. Durch die hohe Absetzbarkeit und die im Erwerbsleben höhere Steuerprogression, bleibt die Basis-Rente auf alle Fälle eine rentable Kapitalanlage.

Wer entsprechend hohe Mittel frei verfügbar hat, sollte bei einer Anlage auch an die Basis-Rente denken. Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer sollte mit berücksichtigt werden. Für die Zinserträge auf dem Basis-Rente Konto sind keine Steuern zu zahlen. Die spätere lebenslange Rente wird steuerpflichtig sein aber aufgrund der geringeren Einkünfte und der dadurch verringerten Steuerlast im Alter, sich nicht so belastend auswirken wie während des Erwerbslebens.

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