Nov 24 2008
Ist der Abschluss einer Basis-Rente freiwillig?
Das über Jahrzehnte bewährte System der gesetzlichen Altersvorsorge wird in Anbetracht der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Faktoren nicht ausreichen, um eine ausreichende Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung hinreichend zu gewährleisten.
Die oftmals nicht stringent verlaufenden Erwerbsbiografien vieler Bürgerinnen und Bürger tragen ebenfalls dazu bei, dass heute in der Politik von einer drohenden “Versorgungslücke” für den Ruhestand gesprochen wird: Der erworbene Rentenanspruch vieler Menschen wird schlicht nicht ausreichen, um den Lebensabend in Würde zu genießen. Die Bundesregierungen der vergangenen Legislaturperioden haben daher Systeme zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geschaffen: Die “Riester-Rente” und die “Basis-Rente”, auch bekannt als “Rürup-Rente”.
Basis-Rente – freiwillig aber eigentlich zwingend notwendig
Die Basis-Rente ist auf die Bedürfnisse selbstständig arbeitender Menschen zugeschnitten. Der Abschluss einer Basis-Rente ist prinzipiell ebenso freiwillig wie der Aufbau eines Vermögens über den Erwerb von Edelmetall oder über ein schlichtes Sparbuch, wobei man dies mit einem “Noch” versehen sollte: Momentan geltende Gesetze sind nicht für die Ewigkeit festgeschrieben, wie etwa die Erhöhung des Renteneintrittsalters zeigt. Unabhängige Wirtschaftsprognosen jedenfalls empfehlen dringend den Abschluss einer Basis-Rente für Selbstständige.
