Archiv für das Tag 'Rentenkasse'

Okt 23 2008

Wie erfolgt die Besteuerung der Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Seit im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, unterliegen auch Rentner der allgemeinen Steuerpflicht. Die Besteuerung der Rente erfolgt, seit der Einführung des Gesetzes zu diesem Zeitpunkt jährlich, schrittweise angehoben um jeweils zwei Prozent. Dies bedeutet, Rentner die im Jahr 2005 in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rentenzahlung besteuern lassen. Bei Rentenbeginn im Jahr 2006 werden 52 Prozent der Rente besteuert, bei Rentenbeginn im Jahr 2008 sind bereits 56 Prozent der Rente steuerpflichtig. Personen die demnach ab 2009 das Rentenalter erreicht haben, müssen 58 Prozent der Rente besteuern lassen. Nur noch 42 Prozent der gesetzlichen Rente sind dann steuerfrei.

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen

Nicht alle Rentner haben mit einer Steuernachforderung des Finanzamtes zu rechnen. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Höhe der eigenen Rente im Vergleich zum Grundfreibetrag, der jedem Rentner zusteht. Dieser beträgt je Person 7.664,- Euro und verdoppelt sich entsprechend für Ehepaare. Dazu kommen die im Rahmen der Einkommenssteuer abzugsfähigen Positionen für

  • Werbungskosten
  • Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung
  • Kirchensteuer
  • Haftpflicht- und Unfallversicherungen
  • Außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel Kosten bei Krankheit, Medikamentenzuzahlungen, Aufwendungen für eine Geh- und Sehhilfe
  • Kosten für Haushaltshilfe

Anders als noch vor 2005 müssen jetzt auch Rentner eine Steuererklärung abgeben. Um Nachzahlungen zu vermeiden, ist es ratsam alle Belege der aufgeführten Aufwendungen zu sammeln und in der Steuererklärung als abzugsfähige Positionen anzugeben. Wer sich bislang nicht freiwillig mit dem Thema Steuern auseinander gesetzt hat, bekommt ab dem nächsten Jahr Unterstützung durch die Rentenkasse - die dann dem Finanzamt automatisch alle Rentenbezüge meldet.

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Okt 22 2008

Rentenkassen: Wie hoch ist der aktuelle Bundeszuschuss?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht nur durch Beiträge der Arbeitnehmer bezahlt, sondern auch vom Bund gefördert. Diesen Bundeszuschuss passt man entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes an. Finanziert wird der Bundeszuschuss aus Steuergeldern.

Viele Leistungen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden, sind nicht auf den Bereich der Versicherten und Beitragszahler begrenzt. Dazu gehören Leistungen wie Ersatzzeiten für Wehr- und Kriegsdienst, Kindererziehungszeiten, Fremdrenten, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten sowie das aufkommen für die Renten in den neuen Bundesländern. Diese Leistungen sind nicht im vollen Umfang durch die entsprechenden Beitragseinnahmen gedeckt.

Steuerfinanzierter Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt

Um die Arbeitnehmer und Beitragszahler nicht zu überlasten und einen Ausgleich zu schaffen, finanziert sich die Rentenversicherung auch über steuerfinanzierte Zuschüsse und einem sogenannten erhöhten Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt. Dieser wird durch die Einnahmen des Staates aus der Ökosteuer und der Mehrwertsteuer subventioniert.

Gemessen an den Rentenausgaben, in den 60er und 70er Jahren ist der Bundeszuschuss, gefallen und blieb bis 1993 auf einem niedrigen Stand. Mit anstieg der Rentenausgaben ab 1995 wurde der Bundeszuschuss schrittweise angehoben, um einen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Der allgemeine Bundeszuschuss betrug 2007 ca. 55 Mrd. Euro bzw. 18,9 Prozent und der zusätzliche erhöhte Bundeszuschuss aus Mehrwertsteuer und Ökosteuer finanziert 9,0 Prozent der Rentenausgaben (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).

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Sep 28 2008

Wer unterliegt der Versicherungspflicht der Rentenkasse?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (Rentenkasse) ergibt sich aus Sozialgesetzbuch (SGB) und zwar aus dem sechstes Buch (VI), das auch die Überschrift “Gesetzliche Rentenversicherung” trägt und hier insbesondere aus den ersten 3 Paragraphen.

Im ersten Paragraphen geht es vor allem um die abhängig Beschäftigten also die Arbeiter und Angestellten. Versicherungspflichtig sind alle Personen (unabhängig vom Einkommen), die für Arbeitsentgelt oder in Berufsausbildung beschäftigt sind, auch während des Bezuges von Kurzarbeitergeld. Hierzu zählen auch Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und bei einer gewissen Regelmäßigkeit einer Leistung, die in Heimen Untergebrachten.

Hierzu zählen nicht die Beamten, weil diese ja kein Arbeitsentgelt sondern eine Alimentation erhalten.

Im zweiten Paragraphen geht es um selbständig Tätige, die auch versicherungspflichtig werden können. Der Versicherungspflicht der Rentenkasse unterliegen

  • Lehrer und Erzieher, sofern sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt
  • Pflegepersonal, das in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege arbeitet sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt
  • Hebammen sowie Entbindungspfleger
  • Seelotsen
  • Künstler und Publizisten entsprechend dem Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Hausgewerbetreibende
  • Küstenschiffer und Küstenfischer, die nicht mehr als vier versicherungspflichtige Angestellte beschäftigen
  • Gewerbetreibende, die in einer Handwerksrolle eingetragen sind, für die aber weitere Detailregelungen gelten
  • So genannte Scheinselbstständige; das sind Personen, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und darüber hinaus Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten.

Nach § 3 unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht der Rentenkasse weiterhin jene Personen, die wenigstens 14 Stunden wöchentlich in einer häuslichen Umgebung als Pflegepersonal arbeiten sowie die Wehrdienst- oder Zivildienstleistenden.

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Sep 26 2008

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Was ist privat an der Privaten Rente?

Abgelegt unter Renten-Informationen

Gerade in der heutigen Zeit, in der Rentner immer älter werden und die Leute immer länger arbeiten müssen, ist festgestellt worden, dass die gesetzliche Regelaltersrente in den meisten Fällen alleine nicht mehr ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Eine Private Rente soll diese Versorgungslücke abdecken. Diese Privaten Altersvorsorgen laufen nach dem Verfahren der so genannten Kapitaldeckung. Mit den über die lange Laufzeit angesparten Beträgen und den daraus resultierenden Zinsen hat der Anleger einen bestimmten Betrag angespart, um seine zusätzlichen Bedürfnisse abzudecken.

Verschiedene Möglichkeiten der privaten Rente stehen zur Auswahl:

Riester- Rente

Diese Form der zusätzlichen Rente wird staatlich gefördert. Die Beiträge sind zudem noch steuerlich absetzbar. Hier hat der Anleger die freie Wahl zwischen einem “normalen” Rentensparplan, eine Rentenversicherung oder auch eine Renten-Fonds-Police. Zu Beginn des folgenden Jahres nach der Ansparung wird der Anleger aufgefordert, für die zusätzliche Vergabe von staatlichen Fördermitteln den letzten Jahresbeitrag nachzuweisen. Die so genannte Riester- Rente kann, falls der Anleger dies wünscht, zu Beginn des Rentenalters allerdings in einer Summe ausgezahlt werden.

Basis- oder Rürup-Rente

Diese Renten-Art ist ein privater Rentenvertrag, der steuerlich besonders absetzbar ist und im Grunde auf diese Weise auch eine staatliche Förderung erhält. Bei dieser Basis-Rente wird bis zum Renteneintrittsalter mit 60 Jahren eine bestimmte monatliche Summe eingezahlt. Jährliche Einmalzahlungen sind möglich und werden ebenfalls steuerlich besonders berücksichtigt. Hierbei bekommt der Anleger aber grundsätzlich nur jeden Monat bis zu seinem Ableben einen monatliche vorher festgelegten Betrag ausgezahlt, welcher nur durch besondere zusätzliche Absicherungen bis zur Endsumme vererbt werden können. Stirbt der Anleger jedoch vor Eintritt des Rentenalters, so wird das eingezahlte (teilweise Ausnahme - fondsgebundene Basis-Rente) Geld nicht zurück erstattet.

Betriebliche Altersvorsorge

Durch eine schriftliche besondere Erteilung teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit, dass er für ihn eine Betriebliche Altersvorsorge getroffen hat. Hierüber gibt es sogar ein eigenes Gesetz, das Rentenförderungsgesetz. Die monatlichen Einzahlungen bis zum Renteneintrittsalter in eine Rentenkasse, spezielle Renten- Fonds oder in eine Direktversicherung werden ebenfalls staatlich gefördert.

Somit wird jede Form der zusätzlichen Rentenabsicherung durch eine staatliche Begünstigung gefördert.

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