Okt 23 2008
Wie erfolgt die Besteuerung der Rente?
Seit im Jahr 2005 das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist, unterliegen auch Rentner der allgemeinen Steuerpflicht. Die Besteuerung der Rente erfolgt, seit der Einführung des Gesetzes zu diesem Zeitpunkt jährlich, schrittweise angehoben um jeweils zwei Prozent. Dies bedeutet, Rentner die im Jahr 2005 in Rente gingen, müssen 50 Prozent ihrer Rentenzahlung besteuern lassen. Bei Rentenbeginn im Jahr 2006 werden 52 Prozent der Rente besteuert, bei Rentenbeginn im Jahr 2008 sind bereits 56 Prozent der Rente steuerpflichtig. Personen die demnach ab 2009 das Rentenalter erreicht haben, müssen 58 Prozent der Rente besteuern lassen. Nur noch 42 Prozent der gesetzlichen Rente sind dann steuerfrei.
Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen
Nicht alle Rentner haben mit einer Steuernachforderung des Finanzamtes zu rechnen. Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Höhe der eigenen Rente im Vergleich zum Grundfreibetrag, der jedem Rentner zusteht. Dieser beträgt je Person 7.664,- Euro und verdoppelt sich entsprechend für Ehepaare. Dazu kommen die im Rahmen der Einkommenssteuer abzugsfähigen Positionen für
- Werbungskosten
- Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung
- Kirchensteuer
- Haftpflicht- und Unfallversicherungen
- Außergewöhnliche Belastungen zum Beispiel Kosten bei Krankheit, Medikamentenzuzahlungen, Aufwendungen für eine Geh- und Sehhilfe
- Kosten für Haushaltshilfe
Anders als noch vor 2005 müssen jetzt auch Rentner eine Steuererklärung abgeben. Um Nachzahlungen zu vermeiden, ist es ratsam alle Belege der aufgeführten Aufwendungen zu sammeln und in der Steuererklärung als abzugsfähige Positionen anzugeben. Wer sich bislang nicht freiwillig mit dem Thema Steuern auseinander gesetzt hat, bekommt ab dem nächsten Jahr Unterstützung durch die Rentenkasse - die dann dem Finanzamt automatisch alle Rentenbezüge meldet.
