Archiv für das Tag 'Rentenversicherung'

Okt 21 2010

CosmosDirekt Flexible Vorsorge – zinsstarke Altersvorsorge von CosmosDirekt

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rentenversicherung

Altersvorsorge ist ein klassisches Jahresend-Thema. Werden die Tage kürzer, steigt die Neigung sich mit den Themen Alter, Rente und eben auch Rentenversicherung zu beschäftigen. Begünstigt wird dieses Interesse auch durch den finanziellen Überblick, den man gerne zum Ende eines Jahres über das eigene Vermögen gewinnt und daraus ableitet wie viel Geld denn ggf. für eine zusätzliche Altersvorsorge zur Verfügung steht.

CosmosDirekt - flexibles Vorsorgekonto

Insofern ist es nachvollziehbar, dass CosmosDirekt jetzt, pünktlich zu Beginn des Jahresendspurts im Versicherungsgewerbe, mit dem Angebot Flexible Vorsorge um Neukunden wirbt. Was spektakulär mit 3,5% Zinsen p.a. anmutet ist im Kern eine klassische festverzinsliche Geldanlage mit steigendem Zinssatz. Entsprechend können Beiträge zu einer CosmosDirekt flexiblen Vorsorge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Analog zu allen anderen Rentenversicherungen unterliegt lediglich der Ertragsanteil der späteren Rentenauszahlung (Leibrente) der Einkommensteuer.

Was ist flexibel an der CosmosDirekt Vorsorge?

Zinsen und Einzahlungs-Modalitäten sind flexibel. So können im Prinzip jederzeit Einmalzahlung von min. 1.000 Euro bzw. min. 5.000 Euro zu Vertragsbeginn und Auszahlungen (ganz oder teilweise) vorgenommen werden. Versicherungsnehmer profitieren von einer – nach derzeitigem Stand der Zinsen – hervorragenden Zinsstaffel. Diese beginnt bei 1,5% im ersten Jahr und steigt kontinuierlich auf bis zu 4% ab dem 6. Vertragsjahr. Die Verzinsung besteht dabei aus einem garantiertem Zinssatz von 1,75% p.a. sowie einem jährlich neu festgelegten Zinsüberschuss (2,25% p.a.- Stand Okt 2010) und schlägt aktuelle Tagesgeld- und Festgeldkonditionen deutlich.

Welche Vorteile ergeben sich aus der flexiblen CosmosDirekt Vorsorge?

CosmosDirekt bietet mit dieser Rentenversicherung garantierte Zinsen bis zum Eintritt ins Rentenalter. Ermöglicht wahlweise eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung und gewährt die Chance auf eine reduzierte (weil nachgelagerte) Besteuerung. Wer Festgeldanlagen in seine Altersvorsorge einbezieht und gerne vorher wissen möchte welche Rente später zu bekommen ist, der könnte mit diesem Renten-Vorsorgeangebot durchaus eine passende Alternative gefunden haben.

Weitere Informationen sowie entsprechende Informations- wie Antragsunterlagen finden Sie hier:


Flexibles Vorsorgekonto - Bis zu 3,5% p.a. Zinsen kassieren und schnell ans Geld rankommen!

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Feb 01 2010

Rentenversicherung Bund erzielte 2009 Einnahmenzuwachs

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Aktuelles

Für die meisten Deutschen Unternehmen dürfte das Jahr 2009 als Streichergebnis gelten, dass es abzuhaken gilt und mit dessen Folgen vor allem exportabhängige Betriebe noch Jahre zu kämpfen haben werden. Trotz aller Schwierigkeiten haben – Kurzarbeit macht es möglich – kaum Unternehmen Personal freigesetzt, was sich auch in der jetzt veröffentlichten Bilanz der Rentenversicherung Bund bemerkt macht. Der eigentlich erwartete Einbruch der Rentenbeitragseinnahmen ist ausgeblieben, anstelle dessen verzeichnet die Rentenversicherung sogar einen kleinen Einnahmenzuwachs von 0,24 Prozent auf 160 Mrd. Euro (!).

Keine Erhöhung des Rentenbeitrags notwendig

Damit sei das Ergebnis des Schätzerkreises übertroffen worden und die Rentenversicherung weiterhin so gut finanziert, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenbeitrags nicht notwendig ist. Einen skeptischen Blick werfen die Verantwortlichen allerdings auf das Geschäftsjahr 2010. Die zu erwartenden Entlassungen nach anhaltender Geschäftsflaute wird zu sinkenden Einnahmen führen, die durch das Absenken der Schwankungsrücklage in einem Umfang von rund 4 Mrd. Ausgeglichen werden soll.

Die gesetzliche Rentenversicherung scheint also gut auf die kommenden 11 Monate und vorbereitet zu sein, bleibt zu hoffen, dass Weltwirschaft, Konjunktur und Arbeitgeber gemeinsam dazu beitragen die gar nicht mal so pessimistische Prognose der Rentenversicherung Bund auch zu erfüllen und in 2010 die Trendwende zurück zu Wachstum geschafft wird.

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Jul 24 2009

Rentenversicherung mahnt Deutsche Bank ab

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Aktuelles

 

Ob eine Werbeaussendung der Deutschen Bank als Finger in der Wunde oder missbräuchliche Nutzung offizieller Schreiben zu bewerten ist, muss möglicherweise vor Gericht geklärt werden. Ursache für die Unstimmigkeit zwischen Deutscher Rentenversicherung Bund und der Deutschen Bank ist eine Werbeaussendung der Bank, welche ein Musterschreiben der Rentenversicherung nebst dem Hinweis auf die Vorsorgemöglichkeiten der Deutschen Bank beinhaltete. Damit, so die Meinung der Rentenversicherung, habe die Bank mit dem amtlichen Siegel der Deutsche Rentenversicherung Bund für eine private Altersvorsorge geworben, was nicht statthaft “Irreführung der Verbraucher” ist und entsprechend mit einer Abmahnung bedacht wurde.

Erwartungsgemäß anders sehen das die Juristen der Deutschen Bank, die eine Werbeaussendung zu diesem Thema und mit diesem Inhalt als legitim beurteilen und keine Verletzung des Urheberrechts vermuten. Wessen Einschätzung der Gesetzesvorgabe eher entspricht wird wahrscheinlich ein Gericht entscheiden müssen, Aufmerksamkeit gewonnen hat die Deutsche Bank in jedem Fall – d.h. auch wenn die Aussendung als solche vielleicht kein Erfolg gewesen sein mag, so wird dies durch die jetzt (auch hier) stattfindende Berichterstattung mehr als wettgemacht.

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Jun 06 2009

BasisRente der Karlsruher Hinterbliebenenkasse

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

 

So platt diese Aussage vielleicht auch klingen mag, eigentlich muss jeder für die Rente auch privat vorsorgen. Eine von vielen Möglichkeiten dies zu tun ist die Basis-Rente der Karlsruher Hinterbliebenenkasse.

Renteneinkünfte unterliegen nachgelagerter Besteuerung

Die Beiträge zur Rürup-Rente können bis einer jährlichen Höchstgrenze von 20.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Durch die so genannte nachgelagerte Besteuerung hat der Versicherungsnehmer normalerweise weniger Abgaben an den Staat zu zahlen, weil die Einkünfte im Rentenalter im Allgemeinen geringer sind als im Berufsleben.

Die eingezahlten Versicherungsbeiträge sind weitgehend vor dem Arbeitslosengeld II (bekannt als Harz IV)sicher! Sie werden dem Vermögen nicht angerechnet sofern die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen nicht überschritten werden.

Lebenslange Rente und optionaler Hinterbliebenenschutz

Die BasisRente der Karlsruher Hinterbliebenenkasse erhält man ab Beginn der Auszahlung ein Leben lang. Mit der Auszahlung kann wahlweise ab dem 60. Lebensjahr begonnen werden. Der Versicherungsnehmer bestimmt den genauen Zeitpunkt selbst. Dabei ist ein Teil der Rente garantiert!

Es können bei der Karlsruher Hinterbliebenenkasse auch weitere Zusatzleistungen in Verbindung mit der BasisRente abgeschlossen werden. Ein Schutz vor Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenenschutz runden das Versicherungspaket ab. Dadurch ist der Versicherungsnehmer persönlich und die gesamte Familie finanziell - und nicht nur für das Alter - abgesichert.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Mai 06 2009

Fondsgebundene Rentenversicherungen in der Krise

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Allgemein

Werden heute Rentenversicherungen für die Altersvorsorge abgeschlossen, werden immer häufiger nicht mehr die klassischen, verzinslichen Verträge gewählt. Vielmehr nutzen Anleger heute fondsgebundenen Rentenversicherungen, die die Sparbeiträge in Investmentfonds anlegen. Welche Investmentfonds dabei gewählt werden, liegt in der Entscheidung des Kunden, so dass die Fondswahl auf die Anlagementalität und die Risikobereitschaft abgestimmt werden kann.

Grundsätzlich erfolgt die Anlage in Investmentfonds als Sondervermögen, so dass etwaige Insolvenzen der Kapitalanlagegesellschaften oder der Versicherungen, die im Zuge der heutigen Finanzkrise nicht mehr auszuschließen sind, keinen Einfluss auf die Anlage haben. Lediglich Kursveränderungen können bewirken, dass das eingezahlte Vermögen wächst oder aber geschmälert wird.

Mehr Risiko bedeutet auch mehr Chancen auf eine höhere Rente

Jeder Anleger, der sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung entscheidet, trägt das wirtschaftliche Risiko von Gewinnen und Verlusten selbst. Dafür besteht jedoch die Chance, dass die Rendite deutlich über der mageren Garantieverzinsung von 2,25% p.a., die bei klassischen Rentenversicherungen gezahlt wird, liegt.

In der jetzt aktuellen Finanzkrise haben viele Anleger Angst, mit ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung Verluste zu erzielen. Tatsache ist zwar, dass die meisten dieser Verträge Verluste ausweisen, denn in vielen Fällen wurden reine Aktienfonds als Anlage gewählt. Nicht selten weisen diese Verträge heute Verluste von 15-30% aus. Handlungsbedarf besteht jedoch lediglich bei in Kürze auslaufenden Verträgen, bei denen die Verluste mit Versicherungsende realisiert würden. Hier besteht die Möglichkeit, über Verlängerungsoptionen oder aber über einen Fondstausch das Risiko zu reduzieren.

Dank Cost-Average-Effekt derzeit günstige Einstiegskurse

Sofern der Vertrag jedoch erst vor wenigen Monaten abgeschlossen wurde und noch über Jahre oder Jahrzehnte besteht, sollte die Police auch bei derzeitigen Verlusten nicht angetastet werden. Schließlich kaufen Anleger jetzt für ihre monatlichen Beiträge deutlich mehr Anteile am Investmentfonds als bei höheren Kursen (Cost-Average-Effekt). Somit sind aktuell niedrige Kurse für Inhaber von Fondssparplänen oder den fondsgebundenen Rentenversicherungen eher positiv.

Ist die Wirtschafts- und Finanzkrise überwunden, werden sich auch die Kurse am Aktienmarkt wieder nach oben bewegen. In dieser Phase profitieren Inhaber fondsgebundener Rentenversicherungen auch durch die Vielzahl an erworbenen Anteilen. Schon in der Vergangenheit konnten Inhaber von Sparplänen von Finanzkrisen profitieren, so zum Beispiel während der Börsenkrise 2001-2003. Auch damals sank der DAX auf nur noch 2.300 Punkte, wobei er im folgenden Aufschwung wieder über die Marke von 8.000 Punkten kletterte. Aktuell liegt der DAX bei ca. 4.900 Punkten. Für Inhaber fondsgebundener Rentenversicherungen ist es daher besonders wichtig, Ruhe zu bewahren, denn Verluste wurden in der Vergangenheit in vielen Fällen wieder kompensiert.

Gastbeitrag von O. Gieseck

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Apr 07 2009

Was ist eine Rentenanalyse?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

 

Die gesetzliche Rentenversicherung hat derzeit mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. Das wichtigste ist hierbei, dass immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner sorgen müssen. Daraus folgt, dass entweder die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigen oder aber die späteren Rentenleistungen sinken werden. Letzteres ist sehr wahrscheinlich, so dass die Altersrente wohl nicht viel mehr als eine Basissicherung darstellen wird.

Wie hoch die spätere Altersrente einmal sein wird, kann so genau heute noch niemand vorhersehen. Banken und Versicherungen haben jedoch Systeme entwickelt, um gemeinsam mit dem Kunden eine Rentenanalyse durchführen zu können. Bei dieser Analyse werden das derzeitige Bruttoeinkommen sowie das monatliche Nettoeinkommen eingepflegt. Die Software ermittelt dann, wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke sein wird. Je nach Wunsch kann bei dieser Rentenanalyse die Inflation berücksichtigt werden oder aber unberücksichtigt bleiben.

Rentenanalyse zeigt Rentenlücke

Sofern Anleger ihre spätere Rentenlücke kennen ist es im Zuge der Rentenanalyse nun möglich, diese zu schließen. Dabei sollten möglichst alle drei Säulen der Altersvorsorge, die staatliche, die betriebliche sowie die private Altersvorsorge berücksichtigt werden. Wichtig ist hierbei, ob bereits entsprechende Verträge vorliegen und wie hoch die hieraus resultierenden Rentenzahlungen im Alter sein werden. Daher ist es sinnvoll, zum Termin zur Rentenanalyse alle vorhandenen Unterlagen mitzunehmen, um es den Berater zu ermöglichen, eine ganzheitliche Beratung vornehmen zu können. Auch Immobilien dienen der privaten Altersvorsorge und sollten bei der Rentenanalyse daher berücksichtigt werden.

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Feb 25 2009

Ergibt es Sinn zusätzlich zum Versorgungswerk eine Rürup-Rente abzuschließen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

Für viele Freiberufler, die nicht von der Versicherungspflicht befreit und daher in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, stellt sich die Frage, ob die 2005 eingeführte Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung ihrer Altersvorsorge ist. Zu diesem Personenkreis zählen vor allem die als selbstständig tätigen Freiberufler: Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Zahnärzte. Der Grund für diese Erwägung ist die Einführung des neuen Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) mit Stichtag 1. Januar 2005.

Rente-Rente bringt verlorene Steuervorteile zurück

Dadurch gingen dieser Personengruppe die bei der Veranlagung nach altem Recht erzielbaren Steuervorteile der Ausgaben für Altersvorsorge verloren. Dagegen bot sich die neue, vor allem für Selbständige und Freiberufler konzipierte, Rürup-Rente als neue Alternative, die laut neuem Recht eine steigende Absetzbarkeit (bis 100 % ab 2025) in Aussicht stellt. Denn jeder in die Rürup-Rente eingezahlte Beitrags-Euro spart Steuer, bewirkt höheres (Alters-)Einkommen bedeutet höhere Ausgabenlast, aber auch eine höhere Steuerersparnis. Zudem werden auch Zusatzversicherungen zur Rürup-Rente steuerlich begünstigt.

Altersvorsorge im Drei-Schichten Modell

Dem vom Bert Rürup empfohlenen Drei-Schichten Modell der Altersvorsorge folgend, kann die Rürup-Rente (als erste Schicht) bei einer perfekten Kombination mit anderen Altervorsorgeformen (berufsständische Altersversorgung, private Rentenversicherung) sowohl die Ansparphase als auch die erzielte Gesamtrente optimieren. Zumal die Besteuerung der Renten schrittweise angehoben wird und ab 2040 auf 100 % ansteigt. Bis 2019 wird die Günstigerprüfung vorgenommen, welche prüft, ob der Steuerabzug nach neuem oder nach altem Recht höher ist.

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Jan 29 2009

Die Vorsorgeleistungen der Versorgungswerke

Autor: Pefalu. Abgelegt unter freie Berufe

 

Zur Altersvorsorge für Selbstständige gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben der klassischen privaten Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung stehen ihnen die kapitalgedeckten Vorsorgeleistungen, welche die Versorgungswerke für ihre Mitglieder bieten, zur Verfügung. Dafür müssen sie dem Versorgungswerk der für sie zuständigen Kammer beitreten. So wie eine unselbstständig beschäftigte Person (als Angestellter oder als Lohnempfänger) regelmäßige Beiträge zur Rentenversicherung an die Gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen hat, zahlt ein Selbständiger (je nach dem freien Beruf, den er ausübt) an das jeweilige Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes. Es bestehen Versorgungswerke für bestimmte Berufsstände, wobei fast jedes Bundesland seine lokalen Versorgungswerke hat (wie z. B. Ärzteversorgung Hessen, Ärzteversorgung Thüringen).

Rechtlich ist ein Versorgungswerk (bzw. berufsständische Pensionskasse) häufig eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche die gesetzlich definierte Aufgabe hat, alle Leistungen einer Versorgungseinrichtung zu gewähren.

Versorgungswerk - Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung in Einem

Somit ist ein Versorgungswerk seiner Funktion nach, der zuständige Rententräger der jeweiligen Berufsgruppe (wie z. B. Ärzte, Zahnärzte). Und das bedeutet: Nach Ausscheiden aus ihrem Berufsleben beziehen Ärzte und Zahnärzte im Ruhestand eine Altersrente vom jeweiligen Versorgungswerk. Neben der Altersvorsorge ihrer Mitglieder erbringen die Versorgungswerke bei Bedarf auch die Versorgungsleistungen in den Fällen Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente) und Todesfall (Witwerrente, Halbwaisenrente und Vollwaisenrente). Zudem haben sie die Leistungen wie Sterbegeld, Kinderzuschuss, Zuschuss für Rehabilitationsmaßnahmen oder auch für Anschlussheilbehandlungen zu gewähren, sowie Dienstleistungen für ihre Versorgungsempfänger zu erbringen.

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Nov 26 2008

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die gesetzliche Rentenversicherung versichert Arbeiter und Angestellte und finanziert sich aus Zahlungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von beiden Partnern getragen und sind bezogen auf das Bruttogehalt. Zurzeit (November 2008) liegt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bei insgesamt 19,9 Prozent. Der hälftige Arbeitgeberanteil liegt damit bei 9,95 Prozent, berechnet auf das Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Zu zahlen ist der Beitrag allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Liegt das Einkommen also über 5.400 Euro im Monat in Westdeutschland oder über 4.550 Euro in Ostdeutschland (gültig ab 2009), wird nur bis zu diesem Beitrag der Arbeitgeberanteil, wie auch der Arbeitnehmeranteil berechnet. Einkommen die über den Grenzen liegen, bleiben bei der Berechnung dann unberücksichtigt.

Andere Regelungen gelten für Knappschaftsversicherung und Künstlersozialkasse

Ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch über die Knappschaftsversicherung abgesichert. In diesem Bereich sind beispielsweise Arbeitnehmer versichert, die in Bergbaubetrieben arbeiten. In der Knappschaftsversicherung liegt der Versicherungsbeitrag für die Rentenversicherung bei 26,4 Prozent und wird zu zwei Dritteln durch den Arbeitgeber getragen. Der Beitrag wird hier bis zu einem maximalen Monatsbruttoeinkommen von 6.650 Euro in Westdeutschland und bis zu 5.600 Euro im Monat in Ostdeutschland erhoben.

Eine Sonderregelung gilt im Bereich der Künstlersozialkasse für den Arbeitgeber. Dieser muss bei der Beschäftigung von freiberuflichen Künstlern und Journalisten die Künstlersozialabgabe zahlen. Diese liegt bei 4,4 Prozent im Jahr 2009 und sie fließt in die Gesamteinnahmen der Versicherung für Rente und Krankheitsleistungen. Den Rest der Kosten übernimmt der Staat.

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Nov 17 2008

Wie wirkt sich ein Auslandsaufenthalt auf die Rente aus?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Arbeitnehmer, die einige Zeit oder auch dauerhaft im Ausland arbeiten, so genannte Wanderarbeitnehmer, sind auch im europäischen Ausland und vielen außereuropäischen Staaten rentenversichert.

Europäische Vereinbarungen regeln persönlichen Rentenanspruch

Dies stellen Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und 27 Mitgliedern der EU, vier Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nämlich Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, sowie 15 außereuropäischen Staaten sicher.

Diese Vereinbarungen beinhalten, dass sämtliche Angehörige von Staaten der EU und des EWR bei der Anwendung der nationalen Vorschriften gleich behandelt werden. War ein Arbeitnehmer in einem oder sogar in mehreren anderen Ländern tätig, rechnet jedes Land die rentenversicherungspflichtigen Zeiten des Arbeitnehmers zusammen. Als Rentner erhält man dann von jedem Land die anteilige Rente, die einem zusteht, d.h., jeder Staat zahlt für die Zeit Rente, die man dort beschäftigt war.

Auslandsaufenthalt kürzer als 12 Monaten – es gelten Deutsche Regelungen

Ob man überhaupt verpflichtet ist, in die Rentenversicherung einzuzahlen, hängt von dem jeweiligen Staat ab, in dem man arbeitet, da jedes Land seine eigenen Vorschriften bezüglich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung hat. Wird man von seinem deutschen Arbeitgeber für eine Tätigkeit ins Ausland geschickt, die voraussichtlich nicht länger als zwölf Monate dauert, gelten während dieser Zeit die deutschen Regelungen.

Wenn man als Rentner ins europäische Ausland ziehen möchte, sollte man sich vor dem Umzug bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger erkundigen, ob es Einschränkungen bei der Zahlung der Rente ins Ausland gibt.

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