Archiv für das Tag 'Rentenversicherung'

Nov 13 2008

Was bedeutet Umlageverfahren für die Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Zur Finanzierung der Renten wird in Deutschland seit 1957 das Umlageverfahren angewendet. Mit der Rentenreform in diesem Jahr wurde die bis dahin kapitalgedeckte Rente abgeschafft. Für die Praxis heißt dies, dass die eingenommen Beiträge zur Rentenversicherung umgelegt und sofort an die Bedürftigen, sprich die Rentner, wieder ausgezahlt werden. Grundlage hierfür ist der Generationenvertrag, welcher besagt, dass die verdienende Generation für die älteren Bürger, also die Bezieher von Renten, aufkommen muss. Dieses Umlageverfahren widmet die aktuellen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung binnen weniger Tage die gesetzliche Altersrente der mittlerweile im Ruhestand befindlichen Rentner um. Eine Kapitalrücklage für zukünftige Rentner ist so gut wie nicht vorhanden, bereits ein „Zahlungsverzug“ der Arbeitnehmer würde das Rentensystem binnen Tagen kollabieren lassen, würde der Staat die Finanzierungslücke nicht zwischenfinanzieren.

Rentenversicherung gleicht Schwankungen durch Nachhaltigkeitsrücklage aus

Die Rentenversicherung ist per Gesetz lediglich dazu verpflichtet eine kleinere Rücklage anzusparen. Die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, Einnahmeschwankungen im Laufe eines Jahres auszugleichen, ohne Beitragsanpassungen vornehmen zu müssen.

Das Umlageverfahren in der Rentenversicherung ist nicht kostendeckend. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Spanne zwischen Einnahmen und Ausgaben immer größer. Die Finanzierungslücke mit wird Steuergelder gedeckt. Schon heute muss der Bund jährlich rund 80 Milliarden Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Dies sind rund ein Drittel des gesamten Bundeshaushaltes und ein Drittel aller Ausgaben der Rentenversicherung.

Da es in den nächsten Jahren noch mehr Rentner und immer wenige versicherungspflichtige Arbeitnehmer geben wird, ist das Umlageverfahren für die Rentenversicherung nicht das idealste Model. Eine neue gesetzliche Regelung ist jedoch derzeit nicht in Sicht. Die Folge ist, dass die Renten real immer weiter sinken werden, so dass andere Wege der Altersversorgung wie z.B. die private Altersvorsorge mittels Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente) für jeden Einzelnen notwendig werden.

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Nov 08 2008

Anrechenbare Zeiten für die Rentenversicherung

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Unter den Anrechnungszeiten, die früher auch Ausfallzeiten genannt wurden, versteht man Zeiten, in denen der Versicherte keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnte. Die Anrechnungszeiten werden in jedem Fall Rente steigernd angerechnet und sind daher für die Ermittlung der Altersrente entscheidend.

Anrechnungszeit auch bei Arbeitsunfähigkeit und Rehabilitation

Zu den Anrechnungszeiten zählen neben Arbeitsunfähigkeit und Krankheit auch Zeiten der medizinischen Rehabilitation. Auch die Arbeitslosigkeit, die Schwangerschaft inklusive der Elternzeit sowie die schulische Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr zählen hierzu. Letztere werden zwar bis zu acht Jahren anerkannt, für die Rentenberechnung selbst werden jedoch nur maximal drei Jahre direkt bewertet. Die restlichen Jahre haben lediglich eine positive Auswirkung auf die Gesamtleistungsbewertung. Zu den Anrechnungszeiten gehören letztlich auch Rentenbezugszeiten vor dem 60. Lebensjahr bzw. die Zurechnungszeit einer bereits früher bezogenen Rente.

Unterbrechung der anrechenbaren Zeit nur bei versicherungspflichtiger Beschäftigung

Zu beachten ist, dass die Anrechnungszeiten in Folge von Krankheit, Schwangerschaft oder Arbeitslosigkeit nur dann wirklich angerechnet werden können, wenn durch sie eine bisher ausgeübte versicherungspflichtige Tätigkeit unterbrochen wurde. Daher wird eine Erkrankung während der Arbeitslosigkeit nicht anerkannt. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn der Versicherte zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr liegt. Durch Ausbildung, Studium, Praktikum und Arbeitsplatzwechsel verfügen viele Versicherte in diesen acht Jahren noch nicht über einen kontinuierlichen Versicherungslauf, es entfällt daher die Notwendigkeit der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Versicherungslücken, die sich im Alter Rente mindernd auswirken würden, werden so bereits geschlossen.

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Okt 27 2008

Was bewirkt der Aufwertungsfaktor der Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Das Lohngefüge in der ehemaligen DDR war ganz anders, als im geeinten Deutschland. Es wurde viel weniger verdient. Dafür waren Mieten (4 Zimmerwohnung Zentralheizung und warmes Wasser 95 Mark der DDR) und Grundnahrungsmittel (ein Brot 1,04 Mark der DDR) wesentlich billiger. Auch heute, 18 Jahre nach der Einheit wird in den neuen Bundesländern länger gearbeitet und wesentlich weniger verdient. Dafür sind die Lebenshaltungskosten gleich und teilweise sogar höher.

Renten -Ausgleich durch Aufwertungsfaktor

Den Ausgleich sollte der Aufwertungsfaktor bei der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bringen. Jeder Euro, der hier in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, wird derzeit mit einem Faktor von 1,1827 bewertet. Das führt zu einem höheren Rentenanspruch, der dann bei den Ost Renten wieder mit einem geringeren Rentenwert abgewertet wird. Dieser Wirrwarr ist kaum zu durchschauen. Tatsache ist, dass die Renten der Rentner, die schon vor der Deutschen Wiedervereinigung Rente bezogen in der Regel stark aufgewertet wurde. Viele wurden damit finanziell besser gestellt als in der DDR.

Vorteil West durch Betriebsrente und private Altersvorsorge

Beachten sollte man dabei allerdings, dass es in der DDR kaum Betriebsrenten gab und private Altersvorsorge nicht üblich war. Alle Rentner, die in den letzten Jahren in Rente gingen, oder jetzt gehen, sind trotz Aufwertungsfaktor meist schlechter gestellt, als vergleichbare Rentner der alten Bundesländer. Der Grund dafür liegt häufig in dem verlauf ihres Arbeitslebens, wurden noch viele der Ostbetriebe nach der Wende „abgewickelt“, was folgte war lange Arbeitslosigkeit. Wer sich wenig mobil zeigte und nicht bereits war und ist auch in den westlichen Bundesländern nach Arbeit zu suchen, für heißt es auch heute noch häufig Harz IV – was gleichbedeutend mit einem Null-Anstieg der Rentenhöhe ist. Für diese Rentner gibt es auch mit dem Aufwertungsfaktor nur eine Minimalrente. Sie haben keine Betriebsrente, keine private Altersvorsorge und kein privates Vermögen.

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Okt 22 2008

Rentenkassen: Wie hoch ist der aktuelle Bundeszuschuss?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Die gesetzliche Rentenversicherung wird nicht nur durch Beiträge der Arbeitnehmer bezahlt, sondern auch vom Bund gefördert. Diesen Bundeszuschuss passt man entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte und des Beitragssatzes an. Finanziert wird der Bundeszuschuss aus Steuergeldern.

Viele Leistungen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden, sind nicht auf den Bereich der Versicherten und Beitragszahler begrenzt. Dazu gehören Leistungen wie Ersatzzeiten für Wehr- und Kriegsdienst, Kindererziehungszeiten, Fremdrenten, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten sowie das aufkommen für die Renten in den neuen Bundesländern. Diese Leistungen sind nicht im vollen Umfang durch die entsprechenden Beitragseinnahmen gedeckt.

Steuerfinanzierter Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt

Um die Arbeitnehmer und Beitragszahler nicht zu überlasten und einen Ausgleich zu schaffen, finanziert sich die Rentenversicherung auch über steuerfinanzierte Zuschüsse und einem sogenannten erhöhten Bundeszuschuss aus dem Bundeshaushalt. Dieser wird durch die Einnahmen des Staates aus der Ökosteuer und der Mehrwertsteuer subventioniert.

Gemessen an den Rentenausgaben, in den 60er und 70er Jahren ist der Bundeszuschuss, gefallen und blieb bis 1993 auf einem niedrigen Stand. Mit anstieg der Rentenausgaben ab 1995 wurde der Bundeszuschuss schrittweise angehoben, um einen Anstieg der Beiträge zu vermeiden. Der allgemeine Bundeszuschuss betrug 2007 ca. 55 Mrd. Euro bzw. 18,9 Prozent und der zusätzliche erhöhte Bundeszuschuss aus Mehrwertsteuer und Ökosteuer finanziert 9,0 Prozent der Rentenausgaben (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).

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Okt 13 2008

Vorteile der fondsgebundenen Basis-Rente

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente ist die optimale Form der Altersvorsorge für Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einem relativ hohen Einkommen. Sie kann sowohl in Form einer klassischen verzinslichen Rentenversicherung, die dem Anleger eine Verzinsung von 2,25-2,75% p.a. bietet, als auch als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden. Die verzinsliche Variante hat den Vorteil, dass sie dem Versicherten ein hohes Maß an Sicherheit gibt, weiterhin wird der Vertragsinhaber an den von der Versicherung erwirtschafteten Überschussanteilen beteiligt. Die durchschnittliche Rendite liegt hier bei etwa 4-5% pro Jahr.

Fondsgebundene Basis-Rente bietet mehr Chancen bei mehr Risiken

Im Gegensatz hierzu werden die Gelder bei der fondsgebundenen Basisrente direkt in Investmentfonds angelegt. In den meisten Fällen haben Anleger bei diesen Verträgen die Wahl, in welche Investmentfonds investiert wird. So kann das Risiko des Vertrages individuell auf die persönliche Risikobereitschaft des Anlegers abgestimmt werden. Wer beispielsweise ausschließlich in reine Aktienfonds investiert, kann Renditen von 6-9% pro Jahr erzielen. Da mögliche Kursschwankungen bei Aktienfonds auftreten können, sollten Anleger zum Ende des Vertrages in Rentenfonds, die höhere Sicherheit bieten, umschichten. Derartige Umschichtungen sind bei vielen Versicherungsgesellschaften zumindest einmal pro Jahr kostenfrei möglich.

Jüngere Sparer sollten Chancen der fondsgebundene Rentenversicherung nutzen

Grundsätzlich gilt, dass Aktienfonds bei Laufzeiten von mehr als zehn Jahren trotz möglicher Kursschwankungen in der Vergangenheit immer bessere Renditen als Festgeldanlagen erzielt haben. Für alle jungen Anleger, deren Rentenbeginn noch weit in der Zukunft liegt, bietet die fondsgebundene Basisrente somit mehr Chance als Risiko. Lediglich ältere Versicherte sollten auf die höhere Sicherheit der klassischen Basisrente setzen.

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Okt 04 2008

Sind Renten zeitlich befristet?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Zahllose Diskussionen wurden bisher über das Thema Rente geführt. Dass eine private Altersvorsorge mittlerweile wichtig geworden ist, weiß in der Zwischenzeit jeder. Doch es tauchen immer mal wieder Fragen im Bereich der Rente auf. Eine davon ist, ob Renten zeitlich befristet sind. Die Antwort muss näher definiert werden, denn es gibt tatsächlich zeitlich befristete Renten.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Renten unterschieden: die gesetzliche Rentenversicherung und die private Rentenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden dem Arbeitnehmer direkt vom Gehalt oder Lohn abgezogen. Hat der Arbeitnehmer sein Rentenalter erreicht und scheidet er aus der Firma aus, bekommt er monatliche, feste Beträge anstelle des Gehaltes. Das ist die Rente.

Diese Altersrente ist nicht zeitlich befristet. Sie wird bis zum Tod der Bezugsperson gezahlt.

Wer allerdings aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente geht, der bekommt diese zunächst erst einmal auf eine bestimmte Zeit. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hierbei spielen die gesundheitlichen Aspekte eine wesentliche Rolle.

Anders kann es bei der privaten Rente aussehen. Ein Modell ist die sofort beginnende Rente. Wer zum Beispiel einen hohen Geldbetrag aus einer Lebensversicherung erhält und diesen in eine private Altersversorgung investiert, erhält sofort Rente. Diese ist dann allerdings oftmals auf 10 Jahre befristet. Stirbt der Rentner in dieser Zeit, wird bis zum Vertragsablauf die Rente an die Hinterbliebenen weiterhin monatlich ausgezahlt.

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Aug 30 2008

Was steht im Rentenanpassungsgesetz?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Das Rentenanpassungsgesetz oder auch kurz RAG genannt ist seit 1991 wirksam, da der allgemeine Bemessungsgrundlage vom Jahr 1990 auf das Jahr 1991 angestiegen ist. Die gesetzlichen Rentenversicherungen wurden daher ab dem 1. Juli 1991 nach den Paragraphen 2 bis 5 eben diesen Gesetzes angepasst. Und zwar wie folgt:

Die allgemeinen Vorschriften auf die angepassten Renten sind über ein Zusammentreffen und vor allem auch Ruhen von Renten gut anzuwenden. Wenn die Rente durch die alleinige Anpassung nicht einen höheren als den bisherigen Betrag ergibt, dann ist genau dieser Betrag weiter zu leisten. Wenn die Anpassung der Rente in Verbindung mit der Rentenversicherung vom Träger einzubehaltenden Krankenversicherungsbeitrag mit dem ausgezahlten Zuschuss für die Krankenversicherung einen niedrigeren als den bisherigen Zahlbetrag hat, dann ist auch dieser weiter zu leisten. Als Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung gilt der Auffüllbetrag.

Können jedoch sonstige Renten nicht nach Paragraph 2 angepasst werden, ergibt sich daraus der anpassungsfähige Rentenbetrag um 4,7 vom Hundert welcher erhöht wird.

Die allgemeinen Bemessungsgrundlagen ergeben sich aus:

- der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten von 33.149 Deutscher Mark und der knappschaftlichen Rentenversicherung von 33.499 Deutscher Mark.

Angesichts eines solche hemmungslosen angewandten Juristendeutsch muss sich auch niemand mehr fragen warum sich keiner mit dem Thema Rente oder Altersvorsorge auseinander setzen möchte. Es ist einfach zu kompliziert um einen praktischen Nutzen für den Normal-Renten-Sparer zu haben. Schade eigentlich, ist dieses Thema doch von ebenso volkwirtschaftlicher wie auch privater Bedeutung.

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