Archiv für das Tag 'Rentenzahlung'

Dez 18 2008

Schädliche Verwendung der Basis-Rente – geht das?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Für alle Bürger, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (Selbständige, Freiberufler) kann die Rürup Rente eine gute Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird staatlich durch Steuervorteile gefördert und leistet im Erlebensfall eine Leibrente. So gesehen entspricht die Basisrente (Rürup Rente) zumindest von der späteren Abwicklungsmodalität in etwa der gesetzlichen Rente, wobei sie nicht Umlagen finanziert, sondern kapitalgedeckt ist.

Die eingezahlten Beiträge sind, wenn es sich um einen zertifizierten Vertrag handelt, steuerlich bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person (Verheiratete 40.000 Euro) als Sonderausgaben in Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Die Beträge sind überwiegend nicht pfändbar. Der staatliche Steuerfreibetrag steigt jährlich und erreicht mit 100% der eingezahlten Summe im Jahr 2025 den maximal möglichen Absetzungsgrad. Die Vertragsgestaltung kann so sein, dass die Rentenzahlung mit 60 Jahren beginnt.

Anders als eine Kapitallebensversicherung eignet sich die Basis-Rente nur bedingt als Geldanlage zur Absicherung von Lebensrisiken oder Angehörigen. Die Rentenauszahlungen werden im Normalfall nur an den Versicherungsnehmer geleistet und sind darüber hinaus nicht an Dritte vererbbar. Auch das Beleihen der Rürup Rente ist nicht möglich, weil es keine Sicherheit gibt, dass auch nur Teilauszahlung zu Anwendung kommen.

Eine schädliche Verwendung der Basis-Rente ist nicht möglich, da es keine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit gibt, somit auch keine steuerlich geförderten Beiträge aus dem Altersvorsorge Vermögen der Basis Rente entnommen werden können (schädliche Verwendung).

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Nov 21 2008

Kann ich eine Basis-Rente direkt abschließen oder macht das der Arbeitgeber?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage ob eine Basisrente vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, erübrigt sich dahingehend, dass es sich bei dieser so genannten Rürup-Rente um ein Rentenmodell für überwiegend Freiberufler und Selbständige handelt.

Was die Basisrente?

Es handelt sich hierbei um eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, welche zu einer lebenslangen Rente führt und in der Ansparphase staatlich gefördert wird. Der Vorteil liegt in der Sicherheit der Ansparsumme, die auch (bis zu einer von weit über 100.000 Euro Guthaben als Höchstgrenze) vor einer Pfändung geschützt ist. Im Anschluss daran ist eine Pfändung bis zum pfändungsfreien Betrag möglich. Diese Variante kann in Zeiten unverschuldeter Arbeitslosigkeit (oder besser Auftragslosigkeit bei Freiberuflern und Selbständigen) später sehr wichtig sein. Ältere Arbeitnehmer wie auch nicht abhängig Beschäftigte können auch die Möglichkeit einer einmaligen größeren Einzahlung nutzen um die Ansparzeit zu minimieren.

Wie wird der Abschluss einer Basis-Rente geregelt?

Eine Basis- oder Rürup-Rente wird bei einer Versicherung als klassische Rentenversicherung abgeschlossen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einer fondsgebundenen Rentenversicherung und Banksparpläne über eine Investmentgesellschaft und Banken, wenn diese nicht vererblich sind und kein Kapital daraus entstehen kann.

Lohnend ist eine Basisrente vor allem für ältere Freiberufler und Selbständige. Hier steht die Flexibilität der Ansparvariante im Vordergrund, verbunden mit den steuerlichen Vorteilen bei der Einzahlung. Der Steuervorteil ist bei der Basisrente höher als bei der Besteuerung der normalen Rentenzahlung. Die Basisrente bietet jedem der über dem Lohnsteuersatz liegt die Möglichkeit eines Steuersparvorteils in Verbindung einer Zusatzrente. Die Gruppe der Anleger kann in 2008 Beiträge in Höhe von 13.200.- Euro (66% von 20.000 Euro Beitragsumme) steuerlich geltend machen und die Ersparnis für den Ruhestand ansparen.

Die Basisrente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Andere Regelungen, wie z.B. die einer einmaligen (anteiligen) Auszahlung oder eine größere monatliche Rente bei verkürzter Auszahlungszeit sind nicht möglich. Sie dient nur als reine Zusatzrente mit einer monatlichen Auszahlung.

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