Archiv für das Tag 'Riester-Rente'

Nov 15 2008

Ich habe eine Basis-Rente berechnet – mit was kann ich das Ergebnis vergleichen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

 

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen eine ideale Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Anbieter der Riester-Rente sind neben Banken auch Versicherungen. Bei ihnen kann man sich auf Grundlage seiner eigenen Vorstellungen hinsichtlich späterer Altersrente (Stichwort: Rentenlücke) ein Angebot erstellen lassen.

Renditechancen der Basis-Rente vergleichen

Aufgrund der zahlreichen Abschlussmöglichkeiten sollte dieses Angebot jedoch unbedingt mit dem Wettbewerb verglichen werden. Vor allem die Renditechancen der verschiedenen Anlagemodelle bedeuten erhebliche Unterschiede, die großen Einfluss auf die spätere Rentenzahlung haben. Zwischen dem besten und dem schlechtesten Anbieter liegen nicht selten einige Hundert Euro, die im Alter jeden Monat fehlen können. Angebote der Rürup-Rente können im Internet auf speziellen Seiten kostenlos miteinander verglichen werden. Dort wird auch immer der aktuell beste Anbieter in diesem Segment aufgezeigt.

Rürup-Rente kann mit Hinterbliebenenschutz kombiniert werden

Um die Nachteile der Rürup-Rente, vor allem die Unmöglichkeit des Vererbens, auszugleichen, kann die Anlage auch mit einer Absicherung für Hinterbliebene kombiniert werden. Auch die Kosten hierfür können stark voneinander abweichen, was einen Vergleich der Angebote unbedingt notwendig macht.

Die Rürup-Rente ist vor allem wegen ihrer hohen steuerlichen Absetzbarkeit beliebt. Sie sollte dennoch mit anderen Anlageformen, beispielsweise mit einem Investmentsparplan, verglichen werden. Vor allem Menschen, die nur noch einige Jahre bis zur Rente arbeiten müssen, können hiermit unter Umständen eine bessere Rendite erzielen. Arbeitnehmer zum Beispiel sollten zudem prüfen, ob sie mit der Riester-Rente durch die dort zu zahlenden Zulagen eventuell höhere Erträge generieren können.

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Nov 13 2008

Was bedeutet Umlageverfahren für die Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Zur Finanzierung der Renten wird in Deutschland seit 1957 das Umlageverfahren angewendet. Mit der Rentenreform in diesem Jahr wurde die bis dahin kapitalgedeckte Rente abgeschafft. Für die Praxis heißt dies, dass die eingenommen Beiträge zur Rentenversicherung umgelegt und sofort an die Bedürftigen, sprich die Rentner, wieder ausgezahlt werden. Grundlage hierfür ist der Generationenvertrag, welcher besagt, dass die verdienende Generation für die älteren Bürger, also die Bezieher von Renten, aufkommen muss. Dieses Umlageverfahren widmet die aktuellen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung binnen weniger Tage die gesetzliche Altersrente der mittlerweile im Ruhestand befindlichen Rentner um. Eine Kapitalrücklage für zukünftige Rentner ist so gut wie nicht vorhanden, bereits ein „Zahlungsverzug“ der Arbeitnehmer würde das Rentensystem binnen Tagen kollabieren lassen, würde der Staat die Finanzierungslücke nicht zwischenfinanzieren.

Rentenversicherung gleicht Schwankungen durch Nachhaltigkeitsrücklage aus

Die Rentenversicherung ist per Gesetz lediglich dazu verpflichtet eine kleinere Rücklage anzusparen. Die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, Einnahmeschwankungen im Laufe eines Jahres auszugleichen, ohne Beitragsanpassungen vornehmen zu müssen.

Das Umlageverfahren in der Rentenversicherung ist nicht kostendeckend. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Spanne zwischen Einnahmen und Ausgaben immer größer. Die Finanzierungslücke mit wird Steuergelder gedeckt. Schon heute muss der Bund jährlich rund 80 Milliarden Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Dies sind rund ein Drittel des gesamten Bundeshaushaltes und ein Drittel aller Ausgaben der Rentenversicherung.

Da es in den nächsten Jahren noch mehr Rentner und immer wenige versicherungspflichtige Arbeitnehmer geben wird, ist das Umlageverfahren für die Rentenversicherung nicht das idealste Model. Eine neue gesetzliche Regelung ist jedoch derzeit nicht in Sicht. Die Folge ist, dass die Renten real immer weiter sinken werden, so dass andere Wege der Altersversorgung wie z.B. die private Altersvorsorge mittels Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente) für jeden Einzelnen notwendig werden.

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Okt 12 2008

Was ist eigentlich Premium an einer Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Nehmen wir z.B. die DWS Premium Rente, die offiziell als DWS Riester-Rente Premium bezeichnet wird, ist ein vergleichsweise neues Altersvorsorge Angebot im Bereich der Riester-Renten. Es kombiniert sowohl chancenreiche Aktienanlagen mit der bekannten Sicherheit von Riester-Anlagen, die Anlegern zumindest die eingezahlten Beiträge garantieren muss.

Kapitalerhalt + Wachstumschancen = Premium-Rente?

Um dieses Ziel zu erreichen, verfügt die DWS Premium Rente, anders als andere Riester-Produkte, über zwei verschiedene Anlagekomponenten, die perfekt zusammenspielen. Dies ist zum einen die Kapitalerhaltungskomponente. In diesem Bereich wird das Geld der Anleger vorwiegend in festverzinsliche Papiere investiert, um eine feste Rendite sowie Stabilität im Portfolio zu erreichen. Um die Rendite dauerhaft zu erhöhen, wird die DWS Premium Rente durch die Wertsteigerungskomponente ergänzt. Die Investitionen werden hier in Aktien, Aktienfonds sowie andere ertragreiche Wertpapiere getätigt, um so die Chancen am Markt zu jeder Zeit optimal auszunutzen. Für die Anleger bedeutet dies eine höhere Rendite im Vergleich zu anderen Anlagevarianten.

Je jünger der Renten-Sparer, desto mehr Rendite-Chancen

In welchem Maß die Wertsteigerungs- sowie die Kapitalerhaltungskomponenten eingesetzt werden, wird zum einen durch den Markt selbst und zum anderen durch die Restlaufzeit des Vertrages bestimmt. Je näher nämlich der Rentenbeginn rückt, desto größer sollte die Sicherheit sein, um einmal erzielte Renditen nicht mehr zu verlieren. Bei Restlaufzeiten von etwa zehn Jahren beträgt die Wertsteigerungskomponente daher nur noch etwa 90%, ab einer Restlaufzeit von sieben Jahren wird diese Komponente auf etwa 66% reduziert. Nur wenn die restliche Vertragslaufzeit noch mehr als zwölf Jahre beträgt, wird die Wertsteigerungskomponente auf 100% gesetzt.

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Okt 11 2008

Erhält man bei Abschluss einer Rürup-Rente bzw. Basis-Rente ebenfalls die Kinderzulage?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Rürup-Rente, die auch als Basis-Rente bezeichnet wird, richtet sich in Abgrenzung zur Riester-Rente besonders an Selbständige und Freiberuflicher, die für ihre Altersversorgung in kein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen können, weil ein solches nicht angeboten wird. Die Riester-Rente spricht in erster Linie Familien mit Kindern an und Leute mit einem geringen Einkommen. Daher gibt der Staat neben der Grundzulage (€ 154 ab 2008) noch die Kinderzulage (€ 185 ab 2008).

Bei der Rürup-Rente, die es seit 2006 gibt, können alle steuerpflichtigen Personen gefördert werden. Sie lohnt sich mehr für die Selbständigen und Freiberufler, die ja nicht zwischen einer Riesterrente und der Betriebsrente wählen können, wie das ein Angestellter kann. Zum Unterschied zur Riester-Rente erhalten die Rürup-Rentensparer keine direkten Zuschüsse, sondern erhalten durch Steuervorteile eine Form der staatlichen Förderung.

Die Rürup-Rente lohnt sich in nur für Besserverdienende

Konnten im Jahre 2005, dem Jahr der Einführung der Rürup-Rente, 60% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden, maximal € 12.000 für Alleinstehende und € 24.000 für Verheiratete, so steigt dieser Satz jährlich um 2 % bis zum Jahre 2025 auf 100 % und maximal € 20.000 für Alleinstehende und € 40.000 für Verheirate.

Eine Kinderzulage kennt das System der Rürup-Rente nicht.

Die Rürup-Rente hat eine Reihe von Nachteilen, so verfallen alle Beiträge beim Tod des Sparers vor Rentenbeginn. Nur ein Zusatzvertrag kann die Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder abdecken, kürzt aber die Altersrente entsprechend. Andere Nachteile sollten erfragt werden.

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Okt 08 2008

Welchen Nutzen bietet die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Neben der Riester-Rente, die hauptsächlich von Angestellten genutzt wird, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, wie man für die private Altersvorsorge staatliche Begünstigungen erhalten kann. Es handelt sich dabei um die so genannte Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, die hauptsächlich von Freiberuflern und Selbstständigen genutzt wird.

Der Sparer erhält im Rahmen der Basis-Rente allerdings keine direkten Zuschüssen vom Staat wie bei der Riester-Rente, sondern der einzige Nutzen besteht im Grunde darin, dass man die Beiträge zur gewählten Sparform bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend machen kann, und zwar im Rahmen des Abzugs von Sonderausgaben.

Ein Nutzen der Basis-Rente - Beiträge sind steuerlich abzugsfähig

Aktuell kann der Sparer im Jahre 2008 einen Höchstbetrag von 66 Prozent der gezahlten Beiträge zur Basis-Rente absetzen, allerdings maximal auf eine Summe von 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen und 40.000 Euro jährlich bei Verheirateten. Bis zum Jahre 2025 steigt der Prozentsatz von derzeit 66 Prozent um jeweils zwei Prozent pro Jahr, sodass im Jahre 2025 dann die vollen 20.000 bzw. 40.000 Euro abgesetzt werden könnten.

Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge bietet die Basis-Rente im Grunde nur noch den Vorteil gegenüber manchen anderen Vorsorgearten, dass die begünstigte Anlage an sich vor dem “Hartz 4-Zugriff” geschützt ist.

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Sep 27 2008

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Basis- Rente als Altersversorgung

Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basis-Rente, die häufig unter dem Namen ihres Erfinders Bert Rürup als Rürup- Rente bezeichnet wird, ist für Selbständige und Freiberufler aus steuerlicher Sicht gesehen eine überaus praktische Form der Vorsorge für das Alter.

Basis-Rente Anleger erhalten anders als dies bei der Riester-Rente der Fall ist, keine staatliche Förderung nach Antragsstellung, sondern profitieren auf indirektem Wege über einen Steuervorteil, der direkt nach Abschluss einer Basis- Rente, bzw. auf Basis der eingezahlten Altersvorsorge Beiträge bemessen wird. Dies kann und wird vermutlich auch mangels anderer Steuersparmodelle in den nächsten Jahren in steigendem Maße für Anleger interessant werden und in einem überschaubaren Rahmen auch erhebliche steuerliche Vorteilen mit sich bringen.

Monatliche Beiträge können mit Einmalbeiträgen kombiniert werden

Versicherungen haben ihren Kunden über Jahrzehnte hinweg antrainiert, dass Beiträge monatlich und regelmäßig zu entrichten sind. Einmalige Einzahlungen spielten in diesem Geschäft vielfach keine Rolle, da diese nicht der Provision des Vertreters zuzurechnen sind und somit im Rahmen der Beratung keinen sonderlich hohen Stellenwert genossen. Dies ist aber vor allem für Selbständige und Freiberufler eine hohe Hürde, da diese Kundengruppen oft nur über unregelmäßige Einkünfte verfügen und entsprechend auf eine flexible Zahlung wert legen. Dieser Vorteil wird jetzt bei der Basis-Rente besonders in den Vordergrund gerückt, so können zusätzlich zu den häufig niedrigen monatlichen Beiträgen jederzeit Einmalzahlungen in beliebiger Höhe vorgenommen werden, die dann bis zu jeweiligen steuerlichen Höchstgrenze auch als steuernmindernde Altersvorsorge Kosten anerkannt werden.

Flexibler Rentenbeginn und Übertragbarkeit auf Kinder

Der Beginn der gesetzlichen Altersrente wurde mittlerweile auf ein Alter von 67 Jahren festgesetzt, was auf die Altersvorsorge vieler Selbständigen keine Auswirkung hat. Sie können in Rente gehen sobald sie dies wollen oder es sich leisten können. Sofern sie von dem steuerlich begünstigten Basis-Renten Modell Gebrauch machen, gelten aber auch hier Regeln. D.h. der früheste mögliche Rentenbeginn ist die Vollendung des 60. Lebensjahres, womit theoretisch sogar die Möglichkeit besteht bereist ab dem 60. Lebensjahr eine Rente zu beziehen und trotzdem weiter zu arbeiten. Davon werden allerdings die wenigsten Gebrauch machen, werden dann nämlich Renteneinkünfte zusammen mit den Erwerbseinkünften entsprechend zusammen und damit höher besteuert.

Nicht gesetzlich geregelt ist die Vererbbarkeit von Basis-Renten, was bislang zu einer geringen Akzeptanz seitens der Kunden geführt hat. Neue Anlagekonzepte wie das der DWS BasisRente Premium ermöglichen aber die Übertragung der eingezahlten Guthaben auf Kinder im Betreuungsalter oder aber Ehepartner, somit ist das angesparte Basis-Renten Guthaben nicht länger verloren, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.

Basis-Rente bietet verbesserte Rentenaussichten

Wichtig für die Entscheidung zu einer Altersvorsorge ist eigentlich immer eine Antwort auf die Frage: Was bekomme ich später für meine Beiträge, wie hoch wird meine Rente sein, welcher Anbieter erzielt die höchste Rendite. Die Antwort ist rein spekulativ, sicher ist nur, die gesetzliche Rente ist in diesem Renten Vergleich nicht die erste Wahl.

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Sep 12 2008

Was prüft das Finanzamt bei der Günstigerprüfung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Für viele Steuerzahlung ist folgende Frage wichtig: Was prüft das Finanzamt bei der Günstigerprüfung? Die Günstigerprüfung ist vor allem bei der staatlich geförderten Riester-Rente aber auch beim Kindergeld sehr wichtig. Da sie von Amts wegen (also ohne speziellen Antrag) durchgeführt wird, braucht man sich eigentlich nicht darum zu kümmern, aber man will ja die Finanzverwaltung prüfen können. Die relevanten Normen sind hier der § 10a EStG und der § 31 EStG.

Das Finanzamt prüft was günstiger für den Steuerzahler ist

Bei der privaten Altersvorsorge kann man von einer staatlichen Zulage oder mittels eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs gefördert werden. Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, welche Variante günstiger für den Steuerzahler ist. Ist ein Sonderausgabenabzug für diesen günstiger als die staatliche Zulage, wird die Einkommenssteuer entsprechend nach unten angepasst. In den meisten Fällen ist das aber nicht relevant, da die staatliche Zulage für den Steuerzahler höher ausfällt. Ein Sonderausgabenabzug kann allerdings für besser verdienende Einzelpersonen-Haushalte ohne Kinder deutlich vorteilhafter ausfallen.

Was ist günstiger Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Ebenfalls beim Kindergeld kann es für den besser verdienende Steuerzahler günstiger sein, nicht ein Kindergeld, sondern den steuerrelevanten Kinderfreibetrag zu beanspruchen. Die Günstigerprüfung wird hier ebenso wie bei der Riester-Rente von Amts wegen vorgenommen.

Deutschland ist in Europa eines von wenigen Ländern, bei denen das Kindergeld zur steuerlichen Freistellung als Existenzminimums gewährt wird. Ein Existenzminimum darf nach dem Grundgesetz und entsprechenden Beschlüssen des Verfassungsgerichts nicht besteuert werden. Ergibt sich aus einer Günstigerprüfung, dass der Steuervorteil wegen eines Freibetrags von Kindern in Bezug auf das Existenzminimum höher wäre als das Kindergeld, so wird dem Steuerzahler dieser höhere Betrag ausgezahlt bzw. angerechnet. Im umgekehrten Fall liegt bei der Kindergeldzahlung die günstigste Variante vor und wird vom Finanzamt berücksichtigt.

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Sep 04 2008

Welchen Preis muss man für eine Basis-Rente bezahlen?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden – und provoziert zusätzlich eine neue Frage: Brauche ich eher eine Riester-Rente oder eine Rürup-Rente (Basis-Rente)?

Es ist auch sehr schwierig mit der staatlichen Zusatzrente, denn erst nach einem sehr zähem Beginn entwickelt sich die Riesterrente zum Renner, was allerdings nicht bedeutet, dass viele Kunden die unterschiedlichen Modelle der privaten Rentenversicherungen tatsächlich auseinander halten können.

Der Unterschied zwischen Riester- und Basis-Rente besteht vor allem in staatlichen Zulagen (Riester) und Steuervorteilen (Basis-Rente). Bei letzterer können derzeitig 66 Prozent der Beiträge durch die Rürup-Sparer abgesetzt werden. Der maximale Satz liegt bei 13.200 Euro für Ledige und bei 26.400 bei Verheirateten und berechnet sich aus der steuerabzugsfähigen Höchstgrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro und dem für das Jahr 2008 gültigen Anrechnungssatz von 66%

Basis-Rente ist nicht kündbar – langfristige Finanzplanung notwendig

Die Sparer sollten in jedem Fall wissen, dass auch bei dieser Basisrente auf keinen Fall etwas überstürzt werden sollte. Man sollte in jedem Fall bedenken, dass ein Abschluss einer Basisrentenvertrages immer eine Lebensentscheidung darstellen wird. Man muss hier genau durchrechnen, denn im Falle eines finanziellen Engpasses kann der Basisrentensparen nicht einfach den Vertrag kündigen, sondern lediglich ein Antrag auf Beitragsbefreiung stellen – anders als dies bei der Riesterrente möglich ist.

Bei der Basisrente liegt das angesparte Geld endgültig fest und steht nur für die Versorgung im Alter dem Sparer zur Verfügung. Die Basisrente wird staatlich durch den hohen Steuervorteil, immerhin bis zu 40.000 Euro Altersvorsorgeaufwendungen (bei Ehepaaren, 20.000 Euro für Ledige) anrechenbar sein. Die Beiträge sind also somit steuerlich absetzbar. Bei der Basisrente sind flexible Beiträge auch durch so genannte Sonderzahlungen möglich.

Gebühren des Versicherungsanbieters prüfen und lieber monatlich kleine Beiträge ansparen

Häufig werden die Verträge abgeschlossen, die 4 Prozent Gebühren für die gesamten festgelegten und vertraglich gebundenen Beiträge bis zum 65. Lebensjahr berechnen. Gebühren dieser Art werden allerdings in den gesamten ersten 5 Jahren erhoben, danach fließen alle Einzahlungen in das eigentliche Rentenkapital, aus welchem später die monatliche Leibrente bezahlt wird.

Experten sprechen und empfehlen in diesem speziellen Fall immer davon, dass man einen Abschluss tätigt, der über den minimalen Beitrag von 30 Euro im Monat hinausgeht und den Rest sollte man flexibel über eine jährliche einmalige Sonderzahlung tätigen. Die Basisrente kann auch mit einer Zusatzabsicherung für den Todesfall abschließen, so sind die Gelder auch nach dem Versterben verfügbar.

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Sep 02 2008

Basis-Rente die bessere Riester-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Frage ob die Basis-Rente die bessere Riester-Rente ist, kann weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. Beide Renten-Arten können die bessere sein, wenn sie von dem richtigen Personenkreis abgeschlossen werden. Die Riester-Rente hat vornehmlich ihre Vorteile bei durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmern, während die Basis-Rente bei Selbständigen und höher verdienenden Arbeitnehmern punktet. Während bei der Riester-Rente staatliche Zulagen gezahlt werden, bietet die Basis-Rente hohe steuerliche Vergünstigungen.

Die Basis-Rente wird auch als Rürup-Rente bezeichnet. Sie ist die einzige verbliebene Möglichkeit, mit der sich Selbständige eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen können und dabei noch Steuern sparen.

Basis-Rente Altersvorsorge Guthaben ist gesetzlich geschützt

Eine solche Basisrente bietet dem Selbständigen einen Schutz vor Insolvenz und dem Zugriff von Gläubigern, da ihr Kapitalstock nicht pfändbar ist. Damit ist auch klar, dass eine solche Basis-Rente an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Sie darf nicht übertragbar, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht vererblich und nicht beleihbar sein. Der Rentenbeginn darf nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen. Damit das Kapital im Todesfalle nicht verfällt, sollte die Basis-Rente nach Möglichkeit eine Hinterbliebenenversorgung einschließen.

Die Beiträge für eine solche kapitalgedeckete Altersversorgung, die eine lebenslange Rente vorsieht, kann der Steuerpflichtige als Sonderausgaben absetzen. Für die Basis-Rente werden jährlich bis zu 20.000 € berücksichtigt. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 €. Bei hohem Einkommen, verbunden mit einer hohen Steuer-Progression, ist das eine interessante Möglichkeit Steuern zu sparen. Dieser Höchstbetrag verringert sich bei Arbeitnehmern um den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der steuerlichen Förderung durch Sonderausgabenabzüge in der Ansparphase, steht die Steuerpflicht in der Rentenbezugszeit gegenüber. Dies sollte bei den Renditeberechnungen berücksichtigt werden. Da während des Rentenbezuges im Normalfall keine sonstigen Erwerbseinkünfte mehr bestehen, ist auch die Steuerlast der Rente abgemildert. Die Steuervergünstigung wird deshalb immer noch positiv ausfallen.

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Sep 01 2008

Kinderzulage für die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Gibt es auch für die Basis-Rente eine staatliche Zulage? Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, was man überhaupt unter einer Basis-Rente versteht. Dieser Begriff wird im Gesetz selbst gar nicht erwähnt. Genauso wenig wie die Begriffe Riester-Rente und Rürup-Rente. Hier herrscht oftmals Verwirrung und die Begriffe werden durcheinander gebracht.

Für Beiträge nach dem Altervorsorgegesetz erhält man die staatlichen Zulagen. Dies ist die Riester-Rente. Diese können nur Versicherungspflichtige der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte abschließen. Die andere Art der kapitalgedeckten Altersversorgung ist die Rürup-Rente, die auch als Basisversorgung bezeichnet wird. Für diese Renten gibt es keine direkten Zulagen. Sie ist trotzdem aus steuerlichen Gründen interessant.

Rentenanspruch entfällt – Hinterbliebenenrente ist aber möglich

Voraussetzung für die steuerliche Förderung der Basis-Rente ist, dass sie nicht übertragbar, nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein darf. Sie darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Das bedeutet, dass die Rente beim Tode sofort ersatzlos wegfällt. Der Einschluss einer Hinterbliebenenrente ist aber möglich, so dass der Ehegatte die Rente weiter erhält. Tritt der Tod in der Ansparphase vor dem Rentenbeginn ein, sind die Beiträge verloren. Hier hilft jedoch eine besondere Risikoversicherung, die Beitragsrückgewähr-Versicherung. Sie vermindert allerdings die Rendite der Basisrente.

Interessant ist die Basis-Rente wegen der hohen steuerlichen Förderung, insbesondere für Selbständige. Die Beiträge können jährlich bis zu 20.000 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 €. Dies verspricht bei Steuerpflichtigen mit einer hohen Steuerprogression eine gute Rendite.

Der steuerlichen Förderung durch Sonderausgaben in der Ansparphase steht in der Rentenphase die Steuerpflicht der Rente gegenüber. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteiles hängt dabei von dem Jahr des Rentenbeginnes ab. Für Renten, die 2008 beginnen, sind 56% zu versteuern. Dieser Satz erhöht sich jedes Jahr um 2% bis 2040. Renten ab diesem Jahr sind dann mit 100% zu versteuern. Trotz dieser Besteuerung ist die Basis-Rente interessant, da im Rentenalter meist nicht mehr die hohe Steuerprogression durch andere Einkünfte vorhanden ist.

Eine Kinderzulage gibt es für potentielle Basis-Rentner aber trotzdem nicht.

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