Archiv für das Tag 'Rürup-Sparer'

Sep 18 2011

10 Jahre private Altersvorsorge was Rürup Rente von Riester Rente unterscheidet

Autor: dummy. Abgelegt unter Aktuelles

Die Rürup-Rente ist seit dem Jahr 2005 neben der Riester-Rente (seit 2001) sowie der betrieblichen Altersvorsorge die dritte Vorsorge-Möglichkeit mit staatlicher Förderung. Aufgrund ihrer Besonderheiten lohnt sich Rürup zwar ebenso für alle Vorsorgesparer, wird aber bevorzugt von Selbstständigen genutzt, für die Riester nicht infrage kommt. Arbeitnehmer nutzen Rürup gelegentlich, wenn sie alle Riester-Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Die Unterschiede zwischen beiden Vorsorgemöglichkeiten:

Riester Rente, Rürup-Rente - Wer wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Arbeitslose, Empfänger von Krankengeld, Beamte, Soldaten, Landwirte und Künstler mit einer Versicherung in der Künstlersozialkasse.
  • Die Rürup-Rente fördert grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, also auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht sowie die Versicherten der berufsständigen Versorgungseinrichtungen. Beide Gruppen erhalten keine Riester-Förderung.

Wie wird gefördert?

  • Die Riester-Rente fördert über staatliche Zulagen pro Riester-Sparer und pro Kind und gewährt zusätzlich einen Steuervorteil. Das Finanzamt gewährt in einer Günstigerprüfung die höhere Ersparnis - entweder über die Zulage oder den Steuerabzug.
  • Die Rürup-Rente fördert ausschließlich über Steuervorteile. Bei gut verdienenden Selbstständigen können diese trotzdem sehr hoch sein.

Steuerliche Behandlung von Riester- und Rürup-Rente

  • Bei der Riester-Rente sind die Beiträge steuerlich voll abzugsfähig beziehungsweise der Abzug wird mit der Zulage verrechnet. Ebenso wird die Rente voll besteuert.
  • Bei der Rürup-Rente sind die Beiträge jährlich steigend steuerlich abzugsfähig, im Jahr 2025 werden bei dieser 2-Prozent-Steigerung 100 Prozent erreicht sein (2011: 72 Prozent). Die Rentenbeiträge werden ebenso progressiv versteuert, ab 2040 zu 100 Prozent.
  • Die steuerliche Behandlung in der Anspar- und der Auszahlungsphase wirkt nicht nur bei beiden Modellen kompliziert, sie ist definitiv kompliziert. Das ist der größte Kritikpunkt an beiden Fördermodellen, es ließ sich aber anders keine Gerechtigkeit schaffen.

Hinterbliebenenversorgung - Unterschiede

Bei der Riester-Rente kann das Kapital + Zulagen auf den Ehepartner übertragen werden, aber nur auf dessen eigenen Riester-Vertrag, ebenso kann das Kapital als Hinterbliebenen-Rente ausgezahlt werden. Auch ein Zusatzvertrag für die Versorgung von Kindern ist möglich, dieser mindert jedoch die Altersrente.

Bei der Rürup-Rente kann ebenso eine Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder über einen Zusatzvertrag geregelt werden, der wiederum die Altersrente mindert. Ohne diesen Vertrag verfallen die Beiträge des Rürup-Sparers, sollte er vor Erreichen des Mindesteintrittsalters sterben, hat er gänzlich umsonst gezahlt.

Kapitalbehandlung

Bei der Riester-Rente kann Kapital für andere Zwecke verwendet werden, nämlich für die Immobilienfinanzierung und nach Erreichen des Rentenalters auch 30 Prozent zur freien Verwendung.
Die Rürup-Rente kann nicht beliehen oder rückgekauft werden, sie wird in dieser Hinsicht behandelt wie eine staatliche Rente und wird lediglich als monatliche Leibrente nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt.

Fazit:
Für Angestellte und Beamte lohnt sich klar die Riester-Rente. Selbstständige sollte dennoch an die Rürup-Rente denken, sie bietet die einzige staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für diese Personengruppe.

Ein Kommentar

Jul 07 2011

Steuern sparen mit der Rürup Rente – wann lohnt sich der Abschluss wirklich?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die private Altersvorsorge hat in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Viele Erwerbstätige, die bislang der gesetzlichen Rente vertraut haben, sind sich nicht mehr sicher, ob die Ansprüche im Alter den Bedarf tatsächlich decken können. Zu den beliebtesten Instrumenten der Alterssicherung gehören Riester- und Rürup-Rente. Letztere ist insbesondere aufgrund der steuerlichen Vorteile interessant.

Rürup-Rente: Steuern in der Ansparphase sparen

Mit der Rürup Rente hat der Gesetzgeber eine Basisversorgung für alle Personen geschaffen, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst werden. Entsprechend der Einordnung in die 1. Säule der Alterssicherung ist die Rürup Rente restriktiv gehalten, was die Auszahlung des angesparten Kapitals betrifft. Dass die Rürup-Rente trotzdem angenommen wird, liegt an den steuerlichen Vorteilen.
Im Rahmen der Ansparphase können die Beiträge bis zu einer Höhe von 20.000 Euro einkommenssteuerlich geltend gemacht werden – allerdings zu 100 Prozent erst ab 2025. Bis dahin steigt der Prozentsatz jährlich und liegt 2011 bei 72 Prozent. Jeder Rürup-Sparer kann also bis 14.400 Euro steuerlich absetzen.
Im Gegenzug werden die Renten in der Auszahlungsphase besteuert. Auch hier gilt eine Übergangsfrist bis 2040. Erst dann unterliegen 100 Prozent der Steuer. Auf den ersten Blick ein Plusminus-Geschäft. Dennoch lohnt sich die Rürup-Rente – da im Alter der persönliche Steuersatz in der Regel niedriger ausfällt als während der Ansparphase.

Einfaches Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro lag im vergangenen Jahr die Einkommenssteuerlast bei 10.870 Euro (Durchschnittsteuersatz: 24,16 %). Gemindert um die 14.000 Euro für die Rürup Rente hätte sich ein Einkommen von 31.000 Euro ergeben mit rund 5.900 Euro an Steuern (Durchschnittsteuersatz: 19,17 %). Berücksichtigt man hier, dass im Ruhestand das Einkommen auf 30.000 Euro sinkt, ist die Ersparnis erheblich.

Mehr dazu hier: http://www.finanzen.de/ruerup-rente.html

Rürup Rente – für Selbständige und Arbeitnehmer

Die Rürup Rente kann sich aus steuerlicher Sicht nach wie vor lohnen. Allerdings ist die Renditeentwicklung unter Experten umstritten. Der Zugang steht übrigens nicht nur Selbständigen oder Freiberuflern offen, auch Arbeitnehmer können damit einen Teil der Altersvorsorge abdecken. Hier wird der steuerlich relevante Betrag aber um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Aus Sicht vieler Experten ist die Rürup-Rente für Angestellte zudem nur sinnvoll, wenn z. B. die Möglichkeiten der Riester-Rente ausgereizt sind.
Letztere ist der Rüruprente aufgrund der flexibleren Ausgestaltung vorzuziehen, da für das Kapital ein 30-prozentiges Wahlrecht für die Auszahlung besteht und der Riester-Sparer die Möglichkeit hat, Gelder aus dem Vertrag für eine selbstgenutzte Immobilie zu entnehmen. Übrigens: Selbständige können, falls sie mit einem zulagenberechtigten Ehepartner verheiratet sind, ebenfalls Zulagen für einen Riester-Vertrag in Anspruch nehmen.

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