Archiv für das Tag 'Sonderausgaben'

Apr 23 2009

Provinzial Rheinland BasisRente - private Altersvorsorge mit Provinzial

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Eine zusätzliche private Altersvorsorge zur Absicherung des Lebensstandards im Alter wird immer wichtiger. Immer weniger sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen immer mehr Rentner finanzieren. Zwangsläufig wird dies zu Einschnitten auf beiden Seiten führen. Vor allem für Selbständige, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen und daher über keine Altersrentenansprüche verfügen, lohnt der Abschluss einer Rürup-Rente.

Basisrente ist steuerlich vorteilhaft

Alle Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und die private Vorsorge können als Sonderausgaben steuermindernd wirken. Die Provinzial Rheinland garantiert eine monatliche Auszahlung im Rentenalter. Die Auszahlungsphase kann zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr beginnen. Für den Abschluss einer BasisRente muss man kein gesundheitliches Attest nachweisen. Eine gesonderte Zuzahlung zu bestimmten Zeitpunkten stellt auch kein Problem dar.

Die Versicherung ist auch vor Arbeitslosigkeit geschützt. Eingezahlte Summen stehen ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu und dürfen ihm erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Auch ein Hinterbliebenenschutz kann am Anfang vereinbart werden.

Neben der klassischen Rentenversicherung kann auch eine Fonds-Rente abgeschlossen werden

Die Provinzial Rheinland bietet neben der klassischen BasisRente auch eine fondsgebundene Rürup-Rente an. Bei der Fonds-Rente kann man zwischen zwei Modellen wählen. Man kann zum einen in Wertpapierfonds investieren. Dabei kann man seine Anlagestrategie nach einer Zeit auch wieder ändern. Man kann aber auch das Modell der Garantiefonds wählen. Hier erfolgt eine Beitragsabsicherung und es wird eine Höchststandsgarantie ausgesprochen.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Okt 08 2008

Welchen Nutzen bietet die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Neben der Riester-Rente, die hauptsächlich von Angestellten genutzt wird, gibt es noch eine zweite Möglichkeit, wie man für die private Altersvorsorge staatliche Begünstigungen erhalten kann. Es handelt sich dabei um die so genannte Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, die hauptsächlich von Freiberuflern und Selbstständigen genutzt wird.

Der Sparer erhält im Rahmen der Basis-Rente allerdings keine direkten Zuschüssen vom Staat wie bei der Riester-Rente, sondern der einzige Nutzen besteht im Grunde darin, dass man die Beiträge zur gewählten Sparform bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend machen kann, und zwar im Rahmen des Abzugs von Sonderausgaben.

Ein Nutzen der Basis-Rente - Beiträge sind steuerlich abzugsfähig

Aktuell kann der Sparer im Jahre 2008 einen Höchstbetrag von 66 Prozent der gezahlten Beiträge zur Basis-Rente absetzen, allerdings maximal auf eine Summe von 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen und 40.000 Euro jährlich bei Verheirateten. Bis zum Jahre 2025 steigt der Prozentsatz von derzeit 66 Prozent um jeweils zwei Prozent pro Jahr, sodass im Jahre 2025 dann die vollen 20.000 bzw. 40.000 Euro abgesetzt werden könnten.

Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge bietet die Basis-Rente im Grunde nur noch den Vorteil gegenüber manchen anderen Vorsorgearten, dass die begünstigte Anlage an sich vor dem “Hartz 4-Zugriff” geschützt ist.

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Sep 25 2008

Gibt es einen Sonderausgabenabzug für Beiträge zur Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Beitragszahlungen zur Basisrente, teilweise auch Rürup-Rente genannt sind sonderausgabenabzugsfähig, wenn der Vertrag gewisse Voraussetzungen erfüllt. Er muss unkündbar und unpfändbar sein, eine Auszahlung des angesparten Kapitals nur als lebenslange Leibrente vorsehen und der Rentenbeginn muss nach Vollendung des 60., bzw. bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2011 des 62., Lebensjahres liegen.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, können die Beiträge zur Basisrente zusammen mit den Beitragszahlungen für die Basisversorgung, d.h. die gesetzliche Rentenversicherung, als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Anrechnung erfolgt über eine Staffelung. Im Jahr 2005 konnten 60 % de eingezahlten Beiträge bis maximal 20.000 Euro geltend gemacht werden. Dieser anrechenbare Anteil steigt um jährlich 2 %-Punkte auf 100 % im Jahr 2025. Für Verheiratete beträgt der Höchstbetrag der anrechenbaren Sonderausgaben entsprechend 40.000 Euro.

Dies wird am folgenden Beispiel Sonderausgabenbetrag noch einmal verdeutlicht (mtl. Einzahlung von 400 Euro):

Jahr Prozentsatz Beitrag Sonderausgabenbetrag Basis-Rente

2005 60 % 4.800 EUR 60 % * 4.800 EUR = 2.880 EUR
2006 62 % 4.800 EUR 62 % * 4.800 EUR = 2.976 EUR
2007 64 % 4.800 EUR 64 % * 4.800 EUR = 3.072 EUR

2024 98 % 4.800 EUR 98 % * 4.800 EUR = 4.704 EUR
2025 100 % 4.800 EUR 100 % * 4.800 EUR = 4.800 EUR
2026 100 % 4.800 EUR 100 % * 4.800 EUR = 4.800 EUR

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Sep 15 2008

Basis-Rente eine steuerlich interessante Geldanlage?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Der Gesetzgeber macht es möglich – Steuern sparen mit Altersvorsorge. Tatsächlich hat nicht nur jeder Freiberufler und Selbständige die Möglichkeit eine private Altersvorsorge, wie die Basis-Rente (Rürup-Rente) abzuschließen, sondern auch mit einem frühzeitigen Abschluss (im Leben, nicht im Jahresverlauf) eine nennenswerte langjährige Steuerersparnis zu erzielen.

Keine staatliche Zuzahlung sondern Steuersparmodell

Anders als die auf Zuzahlungen basierende Riester-Rente bietet die Basis-Rente, auch Rürup- Rente genannt, den steuerlichen Vorteil im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Während Angestellte ihre Zulage beantragen müssen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen (min 4% vom Bruttogehalt) einhalten müssen, erhalten Basis-Renten Vorsorger ihre Förderung bereits im Vorfeld über die steuerliche Abschreibung in Form von Sonderausgaben.

Basis-Rente Rahmenbedingungen

Dem Gesetzgeber war es wichtig nicht nur Angestellte und abhängig Beschäftigte für die kapital-gedeckte Altersvorsorge zu begeistern, sondern auch Selbständige und Freiberufler als gut abgesicherte Rentner aus dem Arbeitsleben gehen zu lassen. Dazu wurde zum 01.01.2005 eine geänderte Gesetzeslage geschaffte, die die Begeisterung für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung wecken sollte.

Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres (also mit dem 60. Geburtstag) können sich potentielle Basis-Rentner ihr Altersruhegeld in lebenslangen, monatlichen Rentenauszahlungen überweisen lassen. Bis es soweit ist, sollte das Versicherungsunternehmen allerdings gut ausgewählt werden – der spätere Wechsel des Anbieters oder eine Vereinbarung über Bezugsrechte nicht möglich, da die Basisrente weder nicht übertragbar noch vererbbar ist.

Allerdings genießt der Versicherungsnehmer während der Beitragszahlung einen beachtlichen Steuervorteil, der in Jahres-Schritten von 64 % auf bis zu 100% des eingezahlten Kapitals angehoben wird. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen, die aus dieser Versicherung resultieren der Besteuerung unterliegen, so dass eine Umgehung der Steuerlast nur bedingt möglich ist (im Rentenalter werden die dann geringeren Einkünfte zu einem geringeren Steuersatz versteuert). Als alleiniges Steuersparmodell taugt die Basis-Rente dennoch nicht, nur bis zu maximal 20.000 Euro bei ledigen und 40.000,- Euro bei Verheirateten ist als Sonderausgaben steuerreduzierend in Ansatz zu bringen.

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Sep 13 2008

Die Basis-Rente für Freiberufler

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die Basisrente, die umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, soll Freiberuflern und Selbstständigen eine Möglichkeit bieten, privat für das Alter vorzusorgen. Grundsätzlich kann die Basisrente vom jedem Bürger in Deutschland, der hier allumfassend steuerpflichtig ist, genutzt werden, für diese Berufsgruppe ist sie aber besonders interessant. Anders als etwa die Riester-Rente erhalten Menschen, die sich für die Rürup-Rente entscheiden, grundsätzlich keine staatliche Förderung.

Demgegenüber steht jedoch die Möglichkeit, die Ausgaben für die Basisrente als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Diese Geltendmachung ist bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr (pro Person, d.h. 40.000 Euro bei Ehepaaren) möglich. Der aktuellen Steuerersparnis steht allerdings die Versteuerung der Rentenzahlungen im Alter gegenüber, dann jedoch meist mit einem deutlich geringeren Steuersatz.

Freiberufler erhalten vom Staat keine Leistungen aus der gesetzlichen Rente, da sie in der Regel keine Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigen. Die Notwendigkeit der privaten Vorsorge ist daher noch deutlich größer als etwa bei Arbeitnehmern, denen lediglich eine Rentenlücke droht.

Fondsgebundene Rentenversicherung bietet bessere Rentenchancen

Angeboten wird die Basisrente für Freiberufler von allen Banken und Versicherungen. Zumeist besteht die Wahl, die Rente als verzinsliche oder aber als fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Letztere bietet den Vorteil, dass sie deutlich höhere Erträge und somit auch höhere Rentenzahlungen erzielen kann. Anleger gehen hiermit allerdings auch höhere Risiken ein.

Entgegen vielen anderen Vorsorgeverträgen bietet die Basisrente flexible Einzahlungsmodalitäten. So ist es beispielsweise möglich, per Jahresende oder in der Mitte des Jahres eine größere Einzahlung zu tätigen, um die höchstmögliche Steuerersparnis erzielen zu können.

Basis-Rente - nicht vererbbar aber trotzdem eine gute Möglicht für Altersvorsorge

In jedem Fall ist die Basisrente weder vererbbar noch veräußerbar. Verstirbt der Vertragsinhaber, sind die eingezahlten Beiträge zudem verloren. Diesem Risiko kann jedoch mit gleichzeitigem Abschluss einer Hinterbliebenenversorgung begegnet werden. Im Fall einer Insolvenz jedoch ist die Basisrente 100% gesichert, auch für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird sie nicht herangezogen.

Fazit: Die Basisrente ist für Freiberufler eine echte Alternative zu vergleichbaren Altersvorsorgeprodukten, da sie zum einen die steuerliche Absetzbarkeit bietet, zum anderen aber auch hohe Erträge generieren kann.

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Sep 01 2008

Kinderzulage für die Basis-Rente?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Gibt es auch für die Basis-Rente eine staatliche Zulage? Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, was man überhaupt unter einer Basis-Rente versteht. Dieser Begriff wird im Gesetz selbst gar nicht erwähnt. Genauso wenig wie die Begriffe Riester-Rente und Rürup-Rente. Hier herrscht oftmals Verwirrung und die Begriffe werden durcheinander gebracht.

Für Beiträge nach dem Altervorsorgegesetz erhält man die staatlichen Zulagen. Dies ist die Riester-Rente. Diese können nur Versicherungspflichtige der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte abschließen. Die andere Art der kapitalgedeckten Altersversorgung ist die Rürup-Rente, die auch als Basisversorgung bezeichnet wird. Für diese Renten gibt es keine direkten Zulagen. Sie ist trotzdem aus steuerlichen Gründen interessant.

Rentenanspruch entfällt – Hinterbliebenenrente ist aber möglich

Voraussetzung für die steuerliche Förderung der Basis-Rente ist, dass sie nicht übertragbar, nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein darf. Sie darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Das bedeutet, dass die Rente beim Tode sofort ersatzlos wegfällt. Der Einschluss einer Hinterbliebenenrente ist aber möglich, so dass der Ehegatte die Rente weiter erhält. Tritt der Tod in der Ansparphase vor dem Rentenbeginn ein, sind die Beiträge verloren. Hier hilft jedoch eine besondere Risikoversicherung, die Beitragsrückgewähr-Versicherung. Sie vermindert allerdings die Rendite der Basisrente.

Interessant ist die Basis-Rente wegen der hohen steuerlichen Förderung, insbesondere für Selbständige. Die Beiträge können jährlich bis zu 20.000 € als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 40.000 €. Dies verspricht bei Steuerpflichtigen mit einer hohen Steuerprogression eine gute Rendite.

Der steuerlichen Förderung durch Sonderausgaben in der Ansparphase steht in der Rentenphase die Steuerpflicht der Rente gegenüber. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteiles hängt dabei von dem Jahr des Rentenbeginnes ab. Für Renten, die 2008 beginnen, sind 56% zu versteuern. Dieser Satz erhöht sich jedes Jahr um 2% bis 2040. Renten ab diesem Jahr sind dann mit 100% zu versteuern. Trotz dieser Besteuerung ist die Basis-Rente interessant, da im Rentenalter meist nicht mehr die hohe Steuerprogression durch andere Einkünfte vorhanden ist.

Eine Kinderzulage gibt es für potentielle Basis-Rentner aber trotzdem nicht.

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Aug 27 2008

Warum die Rürup-Rente fast ein Muss für Selbstständige ist

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Die im Jahr 2005 eingeführte Rürup-Rente (nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt) ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung. Neben der Riester Rente wurde sie ins Leben gerufen, um die immer größer werdende Lücke in der Altersversorgung durch die in ihrer Höhe kontinuierlich schwindende gesetzliche Rente zu schließen. Dadurch, dass die Rürup-Rente die gleichen Leistungsmerkmale (die monatliche Ansparform und die erst ab dem 60. Lebensjahr mögliche Verrentung) wie die gesetzliche Rente aufweist, wird sie auch als Basis Rente bezeichnet. Initiiert wurde sie für alle in Deutschland lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Personen. Besonders vorteilhaft ist sie für unselbstständig beschäftigten Arbeitnehmern mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz und noch mehr für die Selbstständigen und für die Freiberufler. Denn ihre Vorzüge liegen vor allem an den steuerlichen Entlastungen, die sie bei diesen Personengruppen bewirkt.

In Zahlen sieht es wie folgt aus: die Aufwendungen für die Rürup-Rente können von anfangs 60 % im Jahr 2005 in Schritten von 2 % pro Jahr ansteigend bis 100 % im Jahr 2025 als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden und die Einkommenssteuer verringern. Der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, ist derzeit 20.000 € pro Person und 40.000 € für Eheleute.

Klassische Rentenversicherungen verloren 2005 ihren Steuervorteil

Da die Aufwendungen für die klassischen privaten Rentenversicherungen seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar sind, wurde die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler ab 2006 noch attraktiver. Wer sich nach November 2006 für eine Rürup-Rente entschieden hatte, durfte bereits für 2006 (sogar rückwirkend ab 1. Januar 2006) die ganzen 62 % seiner Aufwendungen steuerlich absetzen.

Basis-Rente profitiert von der Abgeltungssteuer

Hinsichtlich der ab 2009 in Kraft tretenden Abgeltungsteuer ist die Rürup-Rente noch interessanter, da sie davon nicht betroffen ist. Zum einen wird während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer auf die Einzahlungen erhoben, wodurch die Rendite dank Zinseszinseffekt steigt. Und zum zweiten wird die Rürup-Rente zwar nachgelagert versteuert, jedoch lediglich nach dem persönlichen Steuersatz, der im Rentenalter erfreulicherweise niedriger ist.

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