Archiv für das Tag 'steuerliche Förderung'

Sep 11 2008

Basis-Rente ab welchem Alter?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Vielleicht sollte man die Antwort auf die Frage mit einer Aussage beginnen: Die Basis-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen, da sie sonst nicht als Altersvorsorge eingestuft wird und dann keine staatlich Förderung in Form von Steuervorteilen erhält. Rein prinzipiell ist es aber auch möglich die Rentenzahlungen erst mit dem 65. oder 70. Lebensjahr beginnen zu lassen. Die Frage ist also zweigeteilt zu beantworten, wie früh muss man beginnen um eine ausreichende Rente zu erhalten und wie spät sollte man die Rentenauszahlung beginnen, wenn man nur geringe Beiträge in die Basis-Rente einzahlen kann und somit länger ansparen muss.

Aus dieser Überlegung heraus kann es nur eine Antwort auf die Eingangsfrage geben – es ist sinnvoll die eigene Altersvorsorge so früh wie möglich zu beginnen, denn je länger die Ansparphase ist, desto größer ist der Zinseszins-Effekt und umso höher wird auch die spätere Rente sein.

Kapitalgedeckte Altersvorsorge mit der Basis-Rente

Die Basisrente, allgemein auch als Rürup-Rente bezeichnet, ist eine interessante Möglichkeit für Freiberufler, Selbständige oder auch Angestellte mit gehobenem Einkommen, sich eine kapitalgedeckte Altersrente aufzubauen. Vorteilhaft wirkt sich dabei die ansehnliche steuerliche Sonderausgaben Absetzbarkeit aus, bei der Beiträge bis zu 20.000 € jährlich (Ehepaare bis zu 40.000 €) als Einkommensteuer mindernde Altersvorsorgekosten berücksichtigt werden.

Dies stellt für Steuerzahler mit hohem Einkommen und der entsprechend hohen Progression eine gute Möglichkeit dar die eigene Steuerlast zu optimieren und gleichzeitig eine Altersrente zu finanzieren. Insbesondere wenn hohe liquide Mittel vorhanden sind, deren Zinsen mit der Abgeltungssteuer belegt sind. Für die Zinserträge auf dem Rentenkonto sind während der Ansparphase keine Steuern zu zahlen.

Erst die Altersrente wird besteuert

Erst in der Auszahlungsphase der Basis-Rente sind von der Rente Steuern zu zahlen. Da im Rentenalter aber meist kein Erwerbseinkommen mehr vorhanden ist, ist auch die Steuerprogression entsprechend abgemildert, der Steuersatz entsprechend deutlich geringer.

Neben Selbständigen können auch Arbeitnehmer die Basis-Rente in Anspruch nehmen. Auch für sie gelten die Höchstbeträge, jedoch vermindern diese sich um die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Bei Abschluss einer Rürup-Rente sollte man darauf achten, dass die steuerliche Förderung nur greift, wenn die Rente nicht kapitalisierbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar ist. Die Auszahlung wie bei anderen privaten Renten ist somit ausgeschlossen. Infrage kommt nur die Auszahlung einer lebenslangen Rente. Die Rente endet mit dem Tode, auch wenn sie erst kurz bezogen wurde. Damit das eingezahlte Kapital in diesen Fällen nicht ganz verloren ist, sollte man eine Hinterbliebenenversorgung mit einschließen.

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