Archiv für das Tag 'Steuervorteil'

Jul 12 2009

Basisrente der HUK-Coburg

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Rürup-Renten Angebote

 

Die HUK Coburg Versicherungsgruppe ist eines der größten Versicherungsunternehmen in Deutschland. Sie bietet ein umfassendes Versicherungsangebot, welches sich in erster Linie an private Kunden richtet.  

Für alle Vorsorgebewussten, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufbauen und Steuern sparen wollen, bietet die HUK Coburg Versicherung die Basis-Rente, die auch als Rürup-Rente bekannt ist. Besonders lohnend ist die Basisrente dabei für Selbstständige und Freiberufler, denn sie können die Beiträge hierzu steuerlich geltend machen. Grundsätzlich ist es möglich, die Beiträge bis zu einer Summe von 20.000 Euro als Sonderausgaben anzusetzen und somit nicht unerhebliche Steuern einzusparen.

Die Basisrente der HUK Coburg Versicherung bietet dabei verschiedene Vorteile. So ist die spätere Rente lebenslang garantiert, und zwar sowohl an den Vertragsinhaber als auch an die Hinterbliebenen. Jeder Rürup-Vertrag ist zudem vor Pfändungen, Insolvenzen und Hartz IV geschützt, so dass auch bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit das angesparte Kapital verfügbar bleibt. Auf Wunsch bietet die HUK Coburg auch die zusätzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit an, um die Kunden umfassend abzusichern.

HUK Coburg Versicherung Basis-Rente ab 50,- Euro p. M.

Die Basisrente der HUK Coburg Versicherung kann bereits ab einer Summe von 50 Euro monatlich abgeschlossen werden. Daneben bietet die Versicherung weiterhin die Möglichkeit, spontane Einzahlungen während des Jahres zu tätigen, um den Steuervorteil so flexibel auszunutzen.

Das Angebot der HUK Coburg im Bereich der Rürup-Rente wurde erst im Februar 2009 getestet, und zwar vom Verbraucherportal Biallo.de. Dies vergab an die Basisrente der HUK Coburg den ersten Platz für die zu erwartende Monatsrente für Singles.

Informationen und Angebot zur Rürup-Rente

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Sep 15 2008

Basis-Rente eine steuerlich interessante Geldanlage?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Der Gesetzgeber macht es möglich – Steuern sparen mit Altersvorsorge. Tatsächlich hat nicht nur jeder Freiberufler und Selbständige die Möglichkeit eine private Altersvorsorge, wie die Basis-Rente (Rürup-Rente) abzuschließen, sondern auch mit einem frühzeitigen Abschluss (im Leben, nicht im Jahresverlauf) eine nennenswerte langjährige Steuerersparnis zu erzielen.

Keine staatliche Zuzahlung sondern Steuersparmodell

Anders als die auf Zuzahlungen basierende Riester-Rente bietet die Basis-Rente, auch Rürup- Rente genannt, den steuerlichen Vorteil im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Während Angestellte ihre Zulage beantragen müssen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen (min 4% vom Bruttogehalt) einhalten müssen, erhalten Basis-Renten Vorsorger ihre Förderung bereits im Vorfeld über die steuerliche Abschreibung in Form von Sonderausgaben.

Basis-Rente Rahmenbedingungen

Dem Gesetzgeber war es wichtig nicht nur Angestellte und abhängig Beschäftigte für die kapital-gedeckte Altersvorsorge zu begeistern, sondern auch Selbständige und Freiberufler als gut abgesicherte Rentner aus dem Arbeitsleben gehen zu lassen. Dazu wurde zum 01.01.2005 eine geänderte Gesetzeslage geschaffte, die die Begeisterung für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung wecken sollte.

Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres (also mit dem 60. Geburtstag) können sich potentielle Basis-Rentner ihr Altersruhegeld in lebenslangen, monatlichen Rentenauszahlungen überweisen lassen. Bis es soweit ist, sollte das Versicherungsunternehmen allerdings gut ausgewählt werden – der spätere Wechsel des Anbieters oder eine Vereinbarung über Bezugsrechte nicht möglich, da die Basisrente weder nicht übertragbar noch vererbbar ist.

Allerdings genießt der Versicherungsnehmer während der Beitragszahlung einen beachtlichen Steuervorteil, der in Jahres-Schritten von 64 % auf bis zu 100% des eingezahlten Kapitals angehoben wird. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen, die aus dieser Versicherung resultieren der Besteuerung unterliegen, so dass eine Umgehung der Steuerlast nur bedingt möglich ist (im Rentenalter werden die dann geringeren Einkünfte zu einem geringeren Steuersatz versteuert). Als alleiniges Steuersparmodell taugt die Basis-Rente dennoch nicht, nur bis zu maximal 20.000 Euro bei ledigen und 40.000,- Euro bei Verheirateten ist als Sonderausgaben steuerreduzierend in Ansatz zu bringen.

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