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Nov 13 2008

Was bedeutet Umlageverfahren für die Rentenversicherung?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Renten-Informationen

Zur Finanzierung der Renten wird in Deutschland seit 1957 das Umlageverfahren angewendet. Mit der Rentenreform in diesem Jahr wurde die bis dahin kapitalgedeckte Rente abgeschafft. Für die Praxis heißt dies, dass die eingenommen Beiträge zur Rentenversicherung umgelegt und sofort an die Bedürftigen, sprich die Rentner, wieder ausgezahlt werden. Grundlage hierfür ist der Generationenvertrag, welcher besagt, dass die verdienende Generation für die älteren Bürger, also die Bezieher von Renten, aufkommen muss. Dieses Umlageverfahren widmet die aktuellen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung binnen weniger Tage die gesetzliche Altersrente der mittlerweile im Ruhestand befindlichen Rentner um. Eine Kapitalrücklage für zukünftige Rentner ist so gut wie nicht vorhanden, bereits ein „Zahlungsverzug“ der Arbeitnehmer würde das Rentensystem binnen Tagen kollabieren lassen, würde der Staat die Finanzierungslücke nicht zwischenfinanzieren.

Rentenversicherung gleicht Schwankungen durch Nachhaltigkeitsrücklage aus

Die Rentenversicherung ist per Gesetz lediglich dazu verpflichtet eine kleinere Rücklage anzusparen. Die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, Einnahmeschwankungen im Laufe eines Jahres auszugleichen, ohne Beitragsanpassungen vornehmen zu müssen.

Das Umlageverfahren in der Rentenversicherung ist nicht kostendeckend. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Spanne zwischen Einnahmen und Ausgaben immer größer. Die Finanzierungslücke mit wird Steuergelder gedeckt. Schon heute muss der Bund jährlich rund 80 Milliarden Euro zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen. Dies sind rund ein Drittel des gesamten Bundeshaushaltes und ein Drittel aller Ausgaben der Rentenversicherung.

Da es in den nächsten Jahren noch mehr Rentner und immer wenige versicherungspflichtige Arbeitnehmer geben wird, ist das Umlageverfahren für die Rentenversicherung nicht das idealste Model. Eine neue gesetzliche Regelung ist jedoch derzeit nicht in Sicht. Die Folge ist, dass die Renten real immer weiter sinken werden, so dass andere Wege der Altersversorgung wie z.B. die private Altersvorsorge mittels Riester-Rente oder Basis-Rente (Rürup-Rente) für jeden Einzelnen notwendig werden.

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