Archiv für das Tag 'Versicherungsnehmer'

Sep 18 2008

Die Vorteile der Basisrente für Selbständige

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos


Die Basisrente überzeugt vor allem Selbständige durch ihren steuerlichen Vorteil, da die eingezahlten Beiträge zur Basisrente im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Bei Alleinstehenden ist hier eine Grenze von 20.000 Euro und bei Ehepaaren von 40.000 Euro unter Berücksichtigung einer anzurechnenden Steuerfreiheit von derzeit 66% (2008) zu beachten.

Die Steuerbefreiung entwickelt sich dynamisch, d.h. der bei der Steuererklärung zu berücksichtigende prozentual absetzbare Anteil steigt seit 2005 in jedem Jahr um 2%. So wird der Basisrentenvertrag bis zum Jahr 2025 zu 100%, beziehungsweise bei Alleinstehenden bis 20.000 Euro und bei Ehepaaren bis 40.000 Euro absetzbar sein.

Rente mit 60 - lebenslange Rentenauszahlung

Neben den steuerlichen Vorteilen bietet die Basisrente gerade Selbständigen, welche nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, den Vorteil einer lebenslang ausgezahlten Rente, welche – sofern der Versicherte dies wünscht – bereits ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann.

Die Höhe der einzuzahlenden Beiträge kann der Versicherte je nach finanzieller Möglichkeit frei wählen, neben festen monatlichen Beiträgen sind auch Einmalzahlungen bei den meisten Anbietern von Basis-Renten möglich.

Wichtig für spätere Basis-Rente Empfänger: Bereits bei Abschluss eines Basis-Rente Vertrages sollte die später auszuzahlende Rente auf Grund vom derzeitigen Einkommen, dem Alter des Versicherungsnehmers und der Laufzeit berechnet werden, um so den optimalen einzuzahlenden Betrag zu erhalten, der im Rentenalter unter Berücksichtigung der Inflation ein auskömmliches Dasein ermöglicht.

Wie auch andere kapitalbildende Versicherungen fällt für die Basisrente mit Einführung der neuen Abgeltungssteuer 2009 eine Versteuerung von 25% an. Die steuerliche Belastung vermindert sich auf die Hälfte der Rente, wenn der Basis-Rente Vertrag bei der Auszahlung der ersten Rente mindestens 12 Jahre Bestand hatte und der Versicherungsnehmer bei Beginn der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hat.

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Sep 15 2008

Basis-Rente eine steuerlich interessante Geldanlage?

Autor: Pefalu. Abgelegt unter Basis-Rente Infos

Der Gesetzgeber macht es möglich – Steuern sparen mit Altersvorsorge. Tatsächlich hat nicht nur jeder Freiberufler und Selbständige die Möglichkeit eine private Altersvorsorge, wie die Basis-Rente (Rürup-Rente) abzuschließen, sondern auch mit einem frühzeitigen Abschluss (im Leben, nicht im Jahresverlauf) eine nennenswerte langjährige Steuerersparnis zu erzielen.

Keine staatliche Zuzahlung sondern Steuersparmodell

Anders als die auf Zuzahlungen basierende Riester-Rente bietet die Basis-Rente, auch Rürup- Rente genannt, den steuerlichen Vorteil im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Während Angestellte ihre Zulage beantragen müssen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen (min 4% vom Bruttogehalt) einhalten müssen, erhalten Basis-Renten Vorsorger ihre Förderung bereits im Vorfeld über die steuerliche Abschreibung in Form von Sonderausgaben.

Basis-Rente Rahmenbedingungen

Dem Gesetzgeber war es wichtig nicht nur Angestellte und abhängig Beschäftigte für die kapital-gedeckte Altersvorsorge zu begeistern, sondern auch Selbständige und Freiberufler als gut abgesicherte Rentner aus dem Arbeitsleben gehen zu lassen. Dazu wurde zum 01.01.2005 eine geänderte Gesetzeslage geschaffte, die die Begeisterung für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung wecken sollte.

Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres (also mit dem 60. Geburtstag) können sich potentielle Basis-Rentner ihr Altersruhegeld in lebenslangen, monatlichen Rentenauszahlungen überweisen lassen. Bis es soweit ist, sollte das Versicherungsunternehmen allerdings gut ausgewählt werden – der spätere Wechsel des Anbieters oder eine Vereinbarung über Bezugsrechte nicht möglich, da die Basisrente weder nicht übertragbar noch vererbbar ist.

Allerdings genießt der Versicherungsnehmer während der Beitragszahlung einen beachtlichen Steuervorteil, der in Jahres-Schritten von 64 % auf bis zu 100% des eingezahlten Kapitals angehoben wird. Im Gegenzug werden die späteren Rentenzahlungen, die aus dieser Versicherung resultieren der Besteuerung unterliegen, so dass eine Umgehung der Steuerlast nur bedingt möglich ist (im Rentenalter werden die dann geringeren Einkünfte zu einem geringeren Steuersatz versteuert). Als alleiniges Steuersparmodell taugt die Basis-Rente dennoch nicht, nur bis zu maximal 20.000 Euro bei ledigen und 40.000,- Euro bei Verheirateten ist als Sonderausgaben steuerreduzierend in Ansatz zu bringen.

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